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   BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B   

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https://dejure.org/2014,45447
BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B (https://dejure.org/2014,45447)
BSG, Entscheidung vom 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B (https://dejure.org/2014,45447)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 56/14 B (https://dejure.org/2014,45447)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 SGG, § 112 Abs 1 S 2 SGG, § 122 SGG, § 124 Abs 1 SGG, § 160a Abs 5 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - kein wahrnehmbarer Aufruf der Sache vor dem Sitzungssaal - Umfang der Beweiskraft des Verhandlungsprotokolls - Vermutung der Kausalität der Gehörsverletzung - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 SGG, § 112 Abs 1 S 2 SGG, § 122 SGG, § 124 Abs 1 SGG, § 160a Abs 5 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - kein wahrnehmbarer Aufruf der Sache vor dem Sitzungssaal - Umfang der Beweiskraft des Verhandlungsprotokolls - Vermutung der Kausalität der Gehörsverletzung - ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 35/81
    Auszug aus BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B
    Das rechtliche Gehör eines Beteiligten ist dagegen verletzt, wenn die Sache nicht oder nicht ordnungsgemäß aufgerufen worden ist und er deshalb an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen hat (BSG Urteil vom 27.8.1981 - 2 RU 35/81 - Juris) .

    Denn jedenfalls dann, wenn das Gericht die Sache über eine Sprechanlage außerhalb des Verhandlungssaals aufruft, die sich im Nachhinein als nicht voll funktionstüchtig erweist, sagt der formularmäßige Vermerk, der Aufruf zur Sache sei erfolgt, von vornherein nichts darüber aus, ob dieser Aufruf auch außerhalb des Sitzungssaals zu hören war (vgl BSG Urteil vom 27.8.1981 - 2 RU 35/81 - Juris = USK 81204) .

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B
    Findet jedoch - wie hier vor dem LSG - eine mündliche Verhandlung statt, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör das Recht des Beteiligten zur Äußerung in dieser Verhandlung (BVerfGE 42, 364, 370) .

    Das Gericht kommt damit seiner Pflicht nach, die anwesenden Beteiligten effektiv in die Lage zu versetzen, den Termin auch tatsächlich wahrzunehmen (s BVerfGE 42, 364, 371) .

  • OLG Köln, 01.07.1991 - 2 W 83/91

    Gericht; Ruhen des Verfahrens; Prozeßbefollmächtigter; Terminsstunde; Verspätung;

    Auszug aus BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B
    Insoweit kann dahinstehen, ob der Aufruf der Sache zu den wesentlichen Förmlichkeiten gehört, die von der besonderen Beweiskraft der Niederschrift gemäß § 122 SGG iVm § 165 ZPO umfasst werden (vgl Zeihe, SGG, Stand November 2012, Anhang 8, § 165 ZPO RdNr 2 mwN; vgl OLG Köln NJW-RR 1992, 1022) .
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 126/03 B

    Eröffnung der mündlichen Verhandlung - angemessene Wartefrist bei angekündigtem

    Auszug aus BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B
    Im Fall der Klägerin hätte das LSG aufgrund der mündlichen Verhandlung möglicherweise doch zu dem Ergebnis gelangen können, es müsse - ua wegen der persönlich vorgebrachten Einwände der Klägerin gegen das vom LSG zuletzt eingeholte Sachverständigengutachten über ihre Sehfähigkeit und der inzwischen verstrichenen Zeit - zumindest noch ergänzend Beweis erheben etwa durch ergänzende Befragung des Sachverständigen (vgl BSG Beschluss vom 31.3.2004 - B 4 RA 126/03 B - SozR 4-1500 § 112 Nr. 2 = SozR 4-1500 § 62 Nr. 2) .
  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/81

    Erlaß eines Urteils; Keine mündliche Verhandlung; Fehlendes Einverständnis;

    Auszug aus BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B
    Nähere Darlegungen zur Kausalität einer Gehörsverletzung sind dann regelmäßig entbehrlich (vgl BSGE 53, 83 = SozR 1500 § 124 Nr. 7) .
  • BSG, 26.01.2022 - B 4 AS 234/21 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer Gehörsverletzung

    Besteht eine Gewohnheit, außerhalb des Sitzungsraums auf den Aufruf zu warten, so muss die Sache deutlich hörbar und verständlich auch außerhalb des Raums aufgerufen werden ( BSG vom 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B - juris RdNr 8) .

    Der Aufruf der Sache ist aber kein Selbstzweck, sondern er dient dazu, die anwesenden Beteiligten effektiv in die Lage zu versetzen, den Termin auch tatsächlich wahrzunehmen (vgl BSG vom 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B - juris RdNr 8) .

  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 8 ZB 18.32811

    Keine drohende Verfolgung wegen exponierter exilpolitischer Betätigung eines

    Auch kann das rechtliche Gehör eines Beteiligten verletzt sein, wenn die Sache nicht oder nicht ordnungsgemäß aufgerufen worden ist und er deshalb an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen hat (vgl. BSG, B.v. 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B - juris Rn. 9).
  • BSG, 20.12.2016 - B 5 R 242/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Das rechtliche Gehör eines Beteiligten ist verletzt, wenn die Sache nicht oder nicht ordnungsgemäß aufgerufen worden ist und er deshalb an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen hat (vgl BSG Beschluss vom 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B - Juris RdNr 9 sowie vom 27.8.1981 - 2 RU 35/81 - USK 81204).
  • BSG, 25.09.2015 - B 13 R 97/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Durchführung der mündlichen

    Dem ist jedenfalls Genüge getan, wenn vorgebracht wird, dass der Beschwerdeführer zu dem in der Terminmitteilung genannten späteren Zeitpunkt bei Gericht erschienen ist und feststellen musste, dass seine Sache bereits entschieden war (vgl zB BSG Beschluss vom 7.10.2009 - B 11 AL 95/09 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 01.09.2021 - B 5 R 155/21 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im

    Findet eine mündliche Verhandlung statt, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör das Recht des Beteiligten zur Äußerung in dieser Verhandlung (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 16.12.2014 - B 9 SB 56/14 B - juris RdNr 8 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2015 - L 10 SB 11/15
    Das Bundessozialgericht hat dieses Urteil mit Beschluss vom 16. Dezember 2014, Az.: B 9 SB 56/14 B, aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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