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   BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 1/10 R   

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https://dejure.org/2011,5762
BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 1/10 R (https://dejure.org/2011,5762)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2011 - B 10 EG 1/10 R (https://dejure.org/2011,5762)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 1/10 R (https://dejure.org/2011,5762)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommensermittlung - Steuerbescheid - Erwerbstätigkeit - selbstständige Arbeit - Gewinn - steuerlicher Veranlagungszeitraum - maßgeblicher Zwölfmonatszeitraum - wesentliche Übereinstimmung der in beiden ...

  • openjur.de

    Elterngeld; Höhe; Berechnung; Bemessung; Bemessungszeitraum; Einkommensermittlung; Steuerbescheid; Erwerbstätigkeit; selbstständige Arbeit; Gewinn; steuerlicher Veranlagungszeitraum; maßgeblicher Zwölfmonatszeitraum; wesentliche Übereinstimmung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 BEEG vom 19.08.2007, § 2 Abs 8 BEEG vom 19.08.2007, § 2 Abs 9 BEEG vom 19.08.2007, § 2 EStG, § 4 EStG
    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommensermittlung - Steuerbescheid - Erwerbstätigkeit - selbstständige Arbeit - Gewinn - steuerlicher Veranlagungszeitraum - maßgeblicher Zwölfmonatszeitraum - wesentliche Übereinstimmung der in beiden ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 BEEG vom 19.08.2007, § 2 Abs 8 BEEG vom 19.08.2007, § 2 Abs 9 BEEG vom 19.08.2007, § 2 EStG, § 4 EStG
    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommensermittlung - Steuerbescheid - Erwerbstätigkeit - selbstständige Arbeit - Gewinn - steuerlicher Veranlagungszeitraum - maßgeblicher Zwölfmonatszeitraum - wesentliche Übereinstimmung der in beiden ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Höhe des Elterngeldes nach § 2 Abs. 1 und Abs. 8 BEEG ist rechtmäßig; Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Höhe des Elterngeldes nach § 2 Abs. 1 und Abs. 8 BEEG; Bestimmung des Veranlagungszeitraums bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit i.R.d. ...

  • rewis.io

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommensermittlung - Steuerbescheid - Erwerbstätigkeit - selbstständige Arbeit - Gewinn - steuerlicher Veranlagungszeitraum - maßgeblicher Zwölfmonatszeitraum - wesentliche Übereinstimmung der in beiden ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommensermittlung - Steuerbescheid - Erwerbstätigkeit - selbstständige Arbeit - Gewinn - steuerlicher Veranlagungszeitraum - maßgeblicher Zwölfmonatszeitraum - wesentliche Übereinstimmung der in beiden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 2; EStG § 2; EStG § 4; GG Art. 3 Abs. 1
    Anspruch auf Elterngeld; Veranlagungszeitraum bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 1/10 R
    Soweit nach der Verkündung des Berufungsurteils das Bundessozialgericht (BSG) entschieden habe, dass eine Veränderung des (zeitlichen) Umfangs der selbstständigen Tätigkeit um 20 % oder mehr eine Anwendung des § 2 Abs. 9 Satz 1 BEEG ausschließe (Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R -) , habe der Senat Feststellungen in diese Richtung nicht treffen können.

    Zur Begründung macht sie geltend: Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R -) könne bei der Berechnung des Elterngeldes dann nicht nach § 2 Abs. 9 BEEG vorgegangen werden, wenn die im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum und im Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt ausgeübte selbstständige Tätigkeit nach Art und Umfang wesentlich voneinander abweiche.

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 23 ff; vgl dazu Röhl, NJW 2010, 1418, 1420 f; Reichelt/Siedenburg, NJW 2010, 3808), dass es für die Anwendung des § 2 Abs. 9 Satz 1 BEEG nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik, Sinn und Zweck des Elterngeldes sowie unter Beachtung der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grenzen typisierender Regelungen nicht ausreicht, dass im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum ebenso wie in dem maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt überhaupt eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt worden ist.

    Für die einschränkende Auslegung der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 9 Satz 1 BEEG sind vor allem verfassungsrechtliche Erwägungen maßgebend (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 36 ff).

    Zudem gehören schwankende Einkommen zu den typischen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit (vgl BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 28, 37).

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 1/10 R
    Der Senat hat sich deshalb nicht mehr mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Auffassung des 8. Senats des BSG (, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R - SozR 4-3500 § 54 Nr. 6 RdNr 14) zutrifft , dass eine Klage nach Einführung des Behördenprinzips zwingend gegen die Behörde zu richten ist (zur Gegenansicht BSG Urteil vom 23.4.2009 - B 9 SB 3/08 R - RdNr 21; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 70 RdNr 4).
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 1/10 R
    Der Senat hat sich deshalb nicht mehr mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Auffassung des 8. Senats des BSG (, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R - SozR 4-3500 § 54 Nr. 6 RdNr 14) zutrifft , dass eine Klage nach Einführung des Behördenprinzips zwingend gegen die Behörde zu richten ist (zur Gegenansicht BSG Urteil vom 23.4.2009 - B 9 SB 3/08 R - RdNr 21; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 70 RdNr 4).
  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 1/10 R
    b) Der erkennende Senat hat auch bereits entschieden, dass die Bezirksregierung Münster in Angelegenheiten des Elterngeldes nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGG iVm § 5 Abs. 2 Satz 2 Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007 (GVBl NRW 482) als Aufsichtsbehörde befugt war, den Widerspruchsbescheid zu erlassen (s Teilurteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - RdNr 18 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

    Dieses gesetzgeberische Bestreben ist zu erkennen an der Aufnahme des steuerrechtlichen Begriffs des Erwerbseinkommens in § 2 Abs. 1 Satz 2 BEEG, der zwar eine differenziertere Regelung im Gesetz erforderlich, aber eine eigenständige Rechtsverordnung entbehrlich gemacht hat (vgl BT-Drucks 16/2454 S 8, 11) , an der Einkommensermittlung auf der Grundlage der Lohn- und Gehaltsbescheinigungen nach § 2 Abs. 7 Satz 4 BEEG (vgl hierzu BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4, RdNr 27 unter Hinweis auf Dau, jurisPR-SozR 21/2009 Anm 5; jüngst BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR) und an dem möglichen Rückgriff auf den für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ergangenen Steuerbescheid bei Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 BEEG (vgl hierzu BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 23 ff; jüngst BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R - juris) .
  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 7/10 R

    Schwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im

    Durch Art. 2 Nr. 29 iVm Art. 4 Satz 1 Gesetz zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen vom 26.1.2010 (GVBl NRW 30) sind mit Wirkung vom 1.1.2011 die vorgenannten landesrechtlichen Bestimmungen ersatzlos aufgehoben worden (vgl hierzu bereits BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R - juris RdNr 11) .
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 2/13 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Zwillingsgeburt - allein sorgeberechtigter

    Auf eine Abweichung in den Einkommensverhältnissen kommt es dagegen nicht an (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 35 f; bestätigend BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R RdNr 21 ff).

    Auf die in diesem Zusammenhang weiter geltend gemachte unterschiedliche Höhe des Einkommens aus abhängiger Beschäftigung in den Vergleichszeiträumen kommt es nicht an, weil die verfassungsrechtlichen Grenzen der Fiktion des 12-Monats-Zeitraums - wie dargelegt - eingehalten sind, solange Art und zeitlicher Umfang der Vergleichstätigkeiten um weniger als 20 % voneinander abweichen (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 35 f; bestätigend BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R RdNr 21 ff) .

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 4/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Nebeneinander von

    Der erkennende Senat hat für den Fall von Elterngeldberechtigten, die in den beiden Vergleichszeiträumen ausschließlich selbstständig tätig waren, aber wegen eines unterschiedlichen zeitlichen Umfangs dieser Tätigkeit voneinander abweichende Gewinne erzielt hatten, entschieden (, Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5; Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R - SGb 2011, 210 und - B 10 EG 2/10 R -) , dass für die Höhe des Elterngeldes der sich aus dem Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums ergebende durchschnittlich monatlich erzielte Gewinn aus selbstständiger Arbeit nur dann zugrunde gelegt werden darf, wenn die im maßgeblichen 12-Monatszeitraum vor der Geburt des Kindes und die im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum durchgängig ausgeübte (selbstständige) Erwerbstätigkeit ihrer Art nach übereinstimmt und das Einkommen von derselben Person bei etwa gleichem Zeitaufwand erzielt wird.

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden und dabei anhand der Rechtsprechung des BVerfG die zumutbare Grenze bei einer Abweichung des zeitlichen Umfangs der in beiden Vergleichszeiträumen ausgeübten Erwerbstätigkeiten um weniger als 20 % gezogen (BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5; BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R - und - B 10 EG 2/10 R - jeweils juris).

  • SG München, 08.01.2015 - S 33 EG 17/14

    Erziehungsgeldrecht - Elterngeldrecht

    Die zur alten Rechtslage für den Fall eines Zusammentreffens von selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit ergangene Rechtsprechung des BSG (vgl BSG vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R = SozR 4-7837 § 2 Nr. 5, vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R sowie vom 5.4.2012 - B 10 EG 4/11 R = SozR 4-7837 § 2 Nr. 13), wonach gemäß § 2 Abs. 9 BEEG aF für die Bemessung der Höhe des Elterngelds nur dann auf den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum zurückgegriffen werden konnte, wenn die im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes und die im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum durchgängig ausgeübte selbstständige Erwerbstätigkeit ihrer Art nach übereinstimmte und deren zeitlicher Umfang in beiden Zeiträumen um weniger als 20 Prozent voneinander abwich, ist nach Auffassung des Gerichts nicht mehr maßgeblich.

    Lege man den Grundgedanken der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - aus den Urteilen B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R zugrunde, ergebe sich, dass die Höhe der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes im Vergleich zum vorausgegangenen Veranlagungszeitraum extrem abweiche.

    Die zur alten Rechtslage ergangene Rechtsprechung des BSG in seinem grundlegenden Urteil vom 03.12.2009 (Az. B 10 EG 2/09 R) und den dieses bestätigenden Folgeentscheidungen (Az. B 10 EG 1/10 R, B 10 EG 2/10 R; insbesondere vom 05.04.2012, Az. B 10 EG 4/11 R für den Fall eines Zusammentreffens von nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit), wonach gemäß § 2 Abs. 9 BEEG a. F. für die Bemessung der Höhe des Elterngelds nur dann auf den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum zurückgegriffen werden konnte, wenn die im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes und die im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum durchgängig ausgeübte selbstständige Erwerbstätigkeit ihrer Art nach übereinstimmte und deren zeitlicher Umfang in beiden Zeiträumen um weniger als 20 Prozent voneinander abwich, ist nach Auffassung des Gerichts nicht mehr maßgeblich.

  • LSG Hessen, 26.02.2016 - L 5 EG 16/14

    Elterngeld; Einkommensmindernde Berücksichtigung von Steuervorauszahlungen;

    Das Bundessozialgericht führe dazu in der Entscheidung vom 17. Februar 2011 (B 10 EG 1/10 R) weiter aus, die auf den Gewinn entfallenden Steuern ergäben sich aus dem Anteil der im Steuerbescheid für die Eheleute insgesamt festgesetzten Steuern, der dem Anteil der Einkünfte der Klägerin an dem ebenfalls im Steuerbescheid ausgewiesenen Gesamtbetrag der Einkünfte entspreche.

    Ebenso befasst sich die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17. Februar 2011 (B 10 EG 1/10 R), auf die sich das Sozialgericht gestützt hat, mit der Ermittlung des vorgeburtlichen Einkommens in Anwendung von § 2 Abs. 9 Satz 4 BEEG unter Berücksichtigung des zum Veranlagungszeitraum ergangenen Steuerbescheides.

  • LSG Sachsen, 23.10.2012 - L 7 EG 7/11

    Erziehungsgeldrecht; Berücksichtigung auch der gem. § 3 Nr. 11 EStG steuerfreien

    Auf den steuerlichen Veranlagungszeitraum werde nur abgehoben, wenn dessen Einkünfte repräsentativen Charakter hätten (BSG, Urteil vom 17.02.2011 - B 10 EG 1/10 R).

    Ergänzend ist auszuführen, dass der hier streitentscheidende § 2 Abs. 9 BEEG, wonach der sich aus dem Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums ergebende durchschnittlich monatlich erzielte Gewinn maßgeblich für die Bemessung des Elterngeldes ist, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5; Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R, Juris und Urteil vom 05.04.2012 - B 10 EG 4/11 R, Juris, RdNr. 32) nur dann Anwendung findet, wenn die im maßgeblichen 12-Monatszeitraum vor der Geburt des Kindes und die im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum durchgängig ausgeübte (selbstständige) Erwerbstätigkeit ihrer Art nach übereinstimmt und das Einkommen von derselben Person bei in etwa gleichem Zeitaufwand erzielt wird.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2015 - L 17 EG 8/10

    Ermittlung der Höhe des Elterngeldes bei einem selbständig Tätigen

    Bei Selbstständigen - wie der Klägerin - ist das zu berücksichtigende Einkommen entweder gemäß § 2 Abs. 8 BEEG oder nach § 2 Abs. 9 BEEG zu ermitteln (siehe dazu BSG, Urteil vom 17. Februar 2011, B 10 EG 1/10 R, Rn. 16, juris).

    Das BSG hat - wie bereits dargelegt - im Urteil vom 17. Februar 2011 (aaO, Rn. 23) ausdrücklich ausgeführt, dass die mit einer Aufbau- oder Anlaufphase verbundenen Auswirkungen auf das Einkommen typisch für eine selbständige Tätigkeit sind.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - L 13 EG 57/09

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Diese steuerrechtliche Systematik spricht dafür, den vom Beklagten gewählten Verteilungsmaßstab heranzuziehen und die Steuerlast der Klägerin entsprechend ihrem Anteil am gemeinsam erwirtschafteten Gesamteinkommen der Ehegatten zu bestimmen, wie es der Beklagte getan hat (so schon Sozialgericht München, Urteil vom 09.09.2009 - S 30 EG 8/09 sowie Senat a.a.O.und BSG Urt. v. 17.02.2011 - B 10 EG 1/10 R Juris Rdnr. 31).

    Gründe für die Revisionszulassung sind nicht ersichtlich, da auch die vom Senat angesprochenen Fragen des Steuerrechts höchstrichterlich gehört sind (vgl. BSG Urt. v. 1702.2011 - B 10 EG 1/10 R) und der Senat hiervon nicht abweicht (§ 160 Abs. 2 SGG).

  • LSG Sachsen, 23.10.2012 - L 7 EG 1/10

    Erziehungsgeldrecht; Bemessungszeitraum bei Zusammentreffen von EKSelbstT mit

    Das BSG hat für den Fall von Elterngeldberechtigten, die in den beiden Vergleichszeiträumen ausschließlich selbstständig tätig waren, aber wegen eines unterschiedlichen zeitlichen Umfangs dieser Tätigkeit voneinander abweichende Gewinne erzielt hatten, entschieden (Urteile v.17.2.2011 - B 10 EG 1/10 R und B 10 EG 2/10 R -), dass für die Höhe des Elterngeldes der sich aus dem Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums ergebende durchschnittlich monatlich erzielte Gewinn aus selbstständiger Arbeit nur dann zugrunde gelegt werden darf, wenn die im maßgeblichen 12-Monatszeitraum vor der Geburt des Kindes und die im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum durchgängig ausgeübte (selbstständige) Erwerbstätigkeit ihrer Art nach übereinstimmt und das Einkommen von derselben Person bei etwa gleichem Zeitaufwand erzielt wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 2121/11
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2012 - L 1 EG 1/11

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbständige und unselbständige Arbeit - negative

  • BSG, 16.04.2012 - B 10 EG 2/12 B
  • SG Darmstadt, 23.09.2014 - S 20 EG 3/14
  • BSG, 01.06.2017 - B 10 EG 17/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 7/17 B

    Elterngeld

  • BSG, 01.06.2017 - B 10 EG 18/16 B
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 EG 5/12

    Elterngeld - selbstständige Erwerbstätigkeit - Einkommensermittlung - Anrechnung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 1139/12

    Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - selbständige Tätigkeit - auf den

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2012 - L 2 EG 7/12

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung des Einkommens aus

  • BSG, 13.05.2013 - B 10 EG 20/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - grundsätzliche

  • BSG, 21.12.2017 - B 10 EG 17/17 B

    Elterngeld; Divergenzrüge; Einander widersprechende abstrakte Rechtssätze;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 17 EG 1/12

    Elterngeld - Einkommensermittlung - selbstständige und nichtselbstständige Arbeit

  • BSG, 16.08.2018 - B 10 EG 3/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 31.07.2012 - B 10 EG 3/12 B
  • LSG Bayern, 09.06.2011 - L 12 EG 20/10

    Steuerfreie Einmnahmen für eine Tätigkeit als Tagesmutter beleiben bei der

  • BSG, 29.09.2014 - B 10 EG 10/14 B
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 5027/11

    Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - selbständige Tätigkeit - Verluste im

  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2013 - L 11 EG 4232/12
  • BSG, 09.09.2011 - B 10 EG 5/11 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2012 - L 2 EG 19/11
  • BSG, 13.11.2012 - B 10 EG 10/12 B
  • LSG Baden-Württemberg, 06.08.2013 - L 11 EG 1766/12
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