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   BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R   

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BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R (https://dejure.org/2011,1191)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R (https://dejure.org/2011,1191)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R (https://dejure.org/2011,1191)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - Erwerbstätigkeit - nichtselbstständige Arbeit - Arbeitslosengeld - Steuerbefreiung - Gesetzgebungskompetenz - Gleichheitssatz - Familienförderung - Einkommensersatz

  • openjur.de

    Elterngeld; Gesetzgebungskompetenz; Elterngeldberechnung; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Bezug von Arbeitslosengeld; Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 7 S 5 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 7 S 6 BEEG vom 05.12.2006, § 2 EStG
    Elterngeld - Gesetzgebungskompetenz - Elterngeldberechnung - Bestimmung des Bemessungszeitraums - Bezug von Arbeitslosengeld - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 7 S 5 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 7 S 6 BEEG vom 05.12.2006, § 2 EStG
    Elterngeld - Gesetzgebungskompetenz - Elterngeldberechnung - Bestimmung des Bemessungszeitraums - Bezug von Arbeitslosengeld - Verfassungsmäßigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung des Bezugs von an die Stelle ausgefallenen Arbeitsentgelts getretenen Arbeitslosengelds bei der Elterngeldberechnung ist nicht verfassungswidrig; Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung des Bezugs von an die Stelle ausgefallenen ...

  • rewis.io

    Elterngeld - Gesetzgebungskompetenz - Elterngeldberechnung - Bestimmung des Bemessungszeitraums - Bezug von Arbeitslosengeld - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Elterngeld - Gesetzgebungskompetenz - Elterngeldberechnung - Bestimmung des Bemessungszeitraums - Bezug von Arbeitslosengeld - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Berechnung unter Nichtberücksichtigung einer Zeit des Arbeitslosengeldbezuges

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Regelungen zur Berechnung des Elterngeldes nach Bezug von Streikgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld verfassungsgemäß

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeld- und Kindergeldrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosen-, Kranken- und Streikgeld erhöhen Elterngeldanspruch nicht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Lange Krankheit mindert Elterngeld

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (64)

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R
    Der Senat hat bereits zu der Nichtberücksichtigung der Elternzeit für ein älteres Kind ohne Elterngeldbezug entschieden, dass die gesetzlichen Ausnahmetatbestände aus § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG vom Wortlaut her ausdrücklich und klar geregelt sind; der Gesetzgeber wollte allein diese Sachverhalte privilegieren und bei der Bestimmung des für die Bemessung des Elterngeldes maßgebenden Zwölf-Monatszeitraums unberücksichtigt lassen (vgl Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 31-34) .

    a) Der Senat hält daran fest, dass das BEEG im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG wirksam erlassen worden ist (vgl BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 36 ff mwN; Verfassungsbeschwerde anhängig unter 1 BvR 2712/09) .

    Während das Erziehungsgeld eine von der Bedürftigkeit der antragstellenden Person abhängige Leistung (§ 4 Abs. 1 BErzGG, § 5 Abs. 3 BErzGG) mit pauschaler, begrenzter Höhe (nach § 5 Abs. 1 BErzGG monatlich 450 bzw 300 Euro) war, ist das Elterngeld über den Basisbetrag von 300 Euro und den Basisgeschwisterbonus von 75 Euro hinaus als Leistung ausgestaltet, die das vor der Geburt liegende Erwerbseinkommen des Berechtigten bis zum Höchstbetrag von 1800 Euro (§ 2 Abs. 1 BEEG) ersetzt (vgl BSG Urteile vom 23.1.2008 - B 10 EG 5/07 R - BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1, RdNr 19, und vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 55; siehe allgemein auch Pauli in Hambüchen, BEEG-EStG-BKGG Komm, § 2 BEEG RdNr 2; Jung SGb 2007, 449; Fuchsloch/Scheiwe, Leitfaden Elterngeld, 2007, RdNr 31, 33) .

    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist diese Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt (vgl dazu bereits BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 56 ff) .

    (1) Ein Differenzierungsverbot ergibt sich nicht aus Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 6 Abs. 1 GG (vgl hierzu bereits Senatsurteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 62 unter Bezugnahme auf Seiler, NVwZ 2007, 129, 132) , auch nicht durch eine Ungleichbehandlung von Alleinverdienerehen gegenüber Doppelverdienerehen, bei denen die Berechtigten durch die Bemessung des Elterngeldes gemäß § 2 Abs. 1 und 7 BEEG regelmäßig höhere Leistungsansprüche erzielen (vgl hierzu auch Weilert, DVBl 2010, 164, 166) .

    Diese Benachteiligung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl dazu BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 53 ff) .

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R
    6 Abs. 1 GG schützt jede Ehe und Familie und garantiert zugleich eine Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist (vgl BVerfGE 21, 329, 353; vgl auch BVerfGE 61, 319, 346 f mwN; 99, 216, 231; 107, 27, 53) .

    Der Gesetzgeber muss, wenn er dem Gebot des Art. 6 Abs. 1 GG gerecht werden will, Regelungen vermeiden, die geeignet sind, in die freie Entscheidung der Ehegatten über ihre Aufgabenverteilung in der Ehe einzugreifen (vgl BVerfGE 66, 84, 94; 87, 234, 258 f; 107, 27, 53) .

    In diesen Bereich fällt auch die Entscheidung darüber, ob eine Ehefrau sich ausschließlich dem Haushalt widmen oder beruflich tätig sein und eigenes Einkommen erwerben will; eine Einwirkung des Gesetzgebers dahin, die Ehefrau "ins Haus zurückzuführen", wäre deshalb auch wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 GG verfassungswidrig (vgl BVerfGE 6, 55, 81 f; 21, 329, 353; 107, 27, 53) .

    Der besondere verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie erstreckt sich auf die "Alleinverdienerehe" ebenso wie auf die "Doppelverdienerehe" (vgl zB BVerfGE 66, 84, 94; 87, 234, 258 f; 107, 27, 53) .

    Diese Grundsätze gelten insbesondere für die Eingriffsverwaltung, etwa im Steuerrecht (vgl BVerfGE 107, 27, 53 ff) .

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen -

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R
    Damit knüpft das BEEG an den einkommensteuerrechtlichen Einkommensbegriff iS des § 2 EStG an (vgl hierzu BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 RdNr 20 f) .

    Die in § 3 EStG geregelten Tatbestände der Steuerbefreiungen sind nach den gesetzlichen Vorgaben - wie sie das LSG zu Recht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat - bereits bei der Ermittlung der Einkünfte nach dem objektiven Nettoprinzip gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 2 EStG zu prüfen (vgl hierzu bereits BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 RdNr 20 ff mwN) .

    Dabei hat er im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens einem steuerrechtlichen Einkommensbegriff den Vorzug gegeben (vgl BT-Drucks 16/2454 S 8; BT-Drucks 16/2785 S 37; s dazu auch BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 3 Nr. 3 RdNr 19 ff) .

    Um nach seiner Auffassung die Gesetzesziele am zweckmäßigsten zu erreichen, durfte er auch den Begriff des Einkommens aus Erwerbstätigkeit nach sozial- oder steuerrechtlichen Vorgaben ausrichten, wie dies im Gesetzgebungsverfahren geschehen ist (vgl dazu BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 RdNr 27) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10

    Arbeitslosengeld; Elterngeld; Entgeltersatzleistung; Familie; Folgerichtigkeit;

    Es fällt insbesondere nicht unter den Begriff der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R).

    Mangels rechtlichen Zusammenhangs mit dem früheren Beschäftigungsverhältnis ist Arbeitslosengeld auch nicht als Entschädigung iS des § 24 Abs. 1 Buchst a EStG den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit iS des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzuordnen (zur Einordnung der Einkünfte nach § 24 EStG als nicht selbstständige Einkunftsart vgl BFH Urteil vom 16.10.2002 - XI R 71/00 - BFHE 200, 544 - juris RdNr 15; BSG, Urt. v. 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - mwN).

    Dies hat zur Folge, dass steuerfreie Beträge steuerrechtlich weder als steuerpflichtige Einnahmen noch als steuerpflichtige Einkünfte noch als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden dürfen und das Arbeitslosengeld auch aus diesem Grund der Bemessung des Elterngeldes gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BEEG nicht zugrunde gelegt werden darf (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R - mwN; vgl. auch BT-Drs.

    Die genannten den vorliegenden Sachverhalt nicht erfassenden Ausnahmetatbestände des § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG sind vom Wortlaut her ausdrücklich und klar geregelt; der Gesetzgeber wollte allein diese Sachverhalte privilegieren und bei der Bestimmung des für die Bemessung des Elterngeldes maßgebenden Zwölf-Monatszeitraums unberücksichtigt lassen (vgl BSG, Urteil. vom 25. Juni 2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 31-34; BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R).

    Aus den Gesetzgebungsmaterialien ergibt sich vielmehr, dass der "Wegfall oder das Fehlen von Erwerbseinkommen aus anderen Gründen wie zum Beispiel der Arbeitsmarktlage oder anderen konkreten Lebensumständen" nicht zu einer Verschiebung des Bemessungszeitraums führen soll (vgl BT-Drucks 16/1889 S 20 zu § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 BEEG-Entwurf, dessen Regelungen in der Gesetz gewordenen Fassung des § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG vereinheitlicht worden sind, vgl BT-Drucks 16/2785 S 38 und BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R -).

    Spezielle verfassungsrechtliche Verbote stehen dieser Differenzierung nicht entgegen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - mwN insbesondere auch zu den Gesetzesmaterialien).

    Dies gilt auch insoweit, wie das Elterngeld als einkommensorientierte Unterstützungsleistung durch die höhere Förderung Besserverdienender gegenüber Geringverdienern oder Berechtigten ohne Erwerbseinkommen eine bestehende soziale Ungleichheit fortschreiben oder verfestigen könnte (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, aaO).

    bb) Mangels vorgegebener Referenzgröße aufgrund eines versicherungstypischen Gegenseitigkeitsverhältnisses von Beiträgen und Leistungen steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, eigenständige Regelungen zu treffen (vgl. BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - mwN).

    (1) Hinsichtlich der maßgeblichen gesetzgeberischen Zielrichtung stellt das BSG darauf ab, dass die unterschiedliche Höhe der Elterngeldbeträge die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse vor der Geburt des Kindes spiegelt und damit die mit der Entscheidung für die Kindererziehung verbundenen Einbußen bei den Einkünften aus der bisherigen Erwerbstätigkeit wiedergibt (BSG, Urt. v. 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 53).

    Auch diese prägen den zu erhaltenden "individuellen Einkommensstandard" (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 64).

    Das BSG verweist diesbezüglich darauf, dass mit der Nichtberücksichtigung von Entgeltersatzleistungen das Ziel verfolgt werde, Einkommenseinbußen aus Gründen, die nicht direkt mit dem Zweck des Elterngeldes zusammenhängen, dem Risikobereich des Berechtigten zuzuordnen; die Behebung daraus folgender sozialer Notlagen habe der Gesetzgeber anderen sozialen Sicherungssystemen überlassen wollen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 70).

    Denn diese Personenkreise haben regelmäßig keinen Zugang zu entsprechenden Ersatzleistungen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 66).

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

    Von der Länge des Bemessungszeitraums iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 BEEG von zwölf Kalendermonaten wird dabei nicht abgewichen (stRspr des Senats: vgl Urteil vom 19.2.2009 - B 10 EG 2/08 R - juris RdNr 17 ; Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR ; Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR ; Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 19 ; vgl auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 26.1.2010 - L 12 EG 8/08 - juris RdNr 20; Fuchsloch/Scheiwe, Leitfaden Elterngeld, 2007, RdNr 119 ff; Buchner/Becker, MuSchG - BEEG, 8. Aufl 2008, § 2 BEEG RdNr 36; Pauli in Hambüchen, BEEG-EStG-BKGG Komm, Stand Dezember 2009, § 2 BEEG RdNr 19; vgl auch die Richtlinien zum BEEG des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , Stand Dezember 2010, Punkt 2.7.5).

    Zugleich hat er Einkommenseinbußen aufgrund allgemeiner Erwerbsrisiken grundsätzlich der Sphäre des berechtigten Elternteils zugeordnet (vgl BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - RdNr 82 ff, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, - B 10 EG 20/09 R - RdNr 63 ff, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen und - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 62 ff sowie Urteil vom heutigen Tag - B 10 EG 8/10 R - ) .

    Dabei durfte der Gesetzgeber davon ausgehen, dass ein grundsätzlich auf zwölf Kalendermonate begrenzter Bemessungszeitraum die Einkommensverhältnisse der Berechtigten vor der Geburt des Kindes am besten abbildet (vgl BT-Drucks 16/1889 S 20; vgl hierzu auch BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 58) .

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche

    Zu einer weitergehenden Förderung der Kindesbetreuung innerhalb der Familie war der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet (zur Berücksichtigung von Erziehungsurlaub bei der Berechnung eines späteren Elterngelds BVerfG vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - Juris RdNr 9; vgl auch BSG vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R ; BVerfG 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 - BVerfGK 4, 215; BSG SozR 4-4300 § 124 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 147 Nr. 3) .
  • BSG, 09.03.2023 - B 10 EG 1/22 R

    Elterngeld - Ausklammerung von Bemessungsmonaten - schwangerschaftsbedingte

    Realisiert sich dagegen in der Zeit vor der Geburt des Kindes ein anderes Erwerbs- oder Ausfallrisiko, so sind die damit einhergehenden Einkommensausfälle grundsätzlich nicht vom Sinn und Zweck dieser Zuwendung umfasst (BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 31; BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 2/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 27 RdNr 20; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 63).

    Aufgrund dieser vom Gesetzgeber übernommenen Wertung fließt im Bemessungszeitraum bezogenes Alg weder in das Bemessungseinkommen ein, noch führt es zu einer Ausklammerung der Bezugsmonate aus dem Bemessungszeitraum (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 23, 33, 61) .

    (2) Eine weitere Rechtfertigung für den Verzicht des Gesetzgebers auf einen zusätzlichen Ausklammerungstatbestand für Zeiten der Arbeitslosigkeit ist - wie oben ebenfalls unter b) schon aufgezeigt - die von ihm gewählte, verfassungsrechtlich zulässige allgemeine und ausnahmslose Zuordnung eines Einkommensverlustes wegen Arbeitslosigkeit zur Risikosphäre des Elterngeldberechtigten (vgl BVerfG Beschluss vom 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11 - juris RdNr 5; BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 31; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 33 ff, 61 ff; Begründung der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes, BT-Drucks 16/1889 S 20 zu § 2 Abs. 1).

  • BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R

    Elterngeld - Tätigkeit für die Entwicklungshilfe - Bemessungsgrundlage -

    Realisiert sich dagegen in der Zeit vor der Geburt des Kindes ein anderes Erwerbs- oder Ausfallrisiko (zB Wirtschafts- oder Arbeitsmarktlage, Krankheit), so sind die damit einhergehenden Einkommensausfälle grundsätzlich nicht vom Sinn und Zweck dieser Zuwendung umfasst (BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 2/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 27 RdNr 20; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 63 unter Hinweis auf die Begründung zum Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 20.6.2006 eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes, BT-Drucks 16/1889 S 20) .

    Danach wird unter Bezugnahme auf den wirtschaftlichen Dauerzustand eines gerade vergangenen Zeitraums auf ein Durchschnittseinkommen geschlossen, das den individuellen Lebensstandard prägt (BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10, RdNr 23; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 58) .

    Zugleich verfolgt der Gesetzgeber mit dem derart ausgestalteten Elterngeld weitergehende Ziele, ua die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der gleichberechtigten Kindererziehung von Mann und Frau, der Gewährung eines finanziellen Schonraums für junge Familien bei einer betreuungsbedingten Unterbrechung oder Reduzierung der Erwerbstätigkeit der Elternteile und eine Kompensation der Betreuungskosten für das Kind (vgl BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 64; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 63, jeweils mit Hinweis auf BT-Drucks 16/1889, S 1 f, 14 f, 20 und mwN) .

    Eine Abweichung von der Referenzgröße des Einkommens aus Erwerbstätigkeit, wie sie bei kurzfristigen Entgeltersatzleistungen in Ausnahmefällen existiert, sieht das Elterngeld daher nicht vor (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 65 f; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 64 f) .

  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Auch in diesem Zusammenhang ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit sowohl für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen (hierzu BVerfGE 99, 165, 178; 106, 166, 175 f) als auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (hierzu BVerfGE 87, 1, 35 f; 103, 242, 260) ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (zum Ganzen jüngst BVerfG Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 und 1 BvR 1897/08 , RdNr 9 sowie vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 und 1 BvR 1396/09 ; dazu auch BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R, RdNr 62, B 10 EG 20/09 R, RdNr 43, B 10 EG 21/09 R, RdNr 42).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 26/10

    Berücksichtigung von steuerfreien Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit bei

    Dies hat zur Folge, dass steuerfreie Beträge steuerrechtlich weder als steuerpflichtige Einnahmen noch als steuerpflichtige Einkünfte noch als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden dürfen und aus diesem Grund auch der Bemessung des Elterngeldes gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BEEG nicht zugrunde gelegt werden dürfen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R - Juris-Rz 26, bezogen auf § 3 Nr. 2 EStG; abweichend LSG Hessen, U.v. 24. November 2010 - L 6 EG 10/08 -, das daran anknüpfend die im Bemessungszeitraum bezogenen steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit jedenfalls dann bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt, wenn die Zuschläge einen nicht zu vernachlässigenden Anteil am maßgeblichen Einkommen haben).

    Spezielle verfassungsrechtliche Verbote stehen dieser Differenzierung nicht entgegen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - mwN insbesondere auch zu den Gesetzesmaterialien).

    Dies gilt auch insoweit, wie das Elterngeld als einkommensorientierte Unterstützungsleistung durch die höhere Förderung Besserverdienender gegenüber Geringverdienern oder Berechtigten ohne Erwerbseinkommen eine bestehende soziale Ungleichheit fortschreiben oder verfestigen könnte (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, aaO).

    Mangels vorgegebener Referenzgröße aufgrund eines versicherungstypischen Gegenseitigkeitsverhältnisses von Beiträgen und Leistungen steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, eigenständige Regelungen zu treffen (vgl. BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - mwN).

    Auch diese prägen den zu erhaltenden "individuellen Einkommensstandard" (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 64).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 EG 4/14

    Berechnung der Höhe von Elterngeld bei abhängiger und selbständiger

    Spezielle verfassungsrechtliche Verbote stehen dieser Differenzierung nicht entgegen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - mwN insbesondere auch zu den Gesetzesmaterialien).

    Mit dem Systemwechsel von der bedürftigkeitsabhängigen Förderung nach dem BErzGG zu der (erwerbs-)einkommensorientierten Unterstützungsleistung nach dem BEEG verfolgt der Gesetzgeber gewichtige familienpolitische Ziele... Der Gesetzgeber hat namentlich die Ziele einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einer gleichberechtigten Kindererziehung von Vätern und Müttern verfolgt (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, aaO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2012 - L 2 EG 7/12

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung des Einkommens aus

    Spezielle verfassungsrechtliche Verbote stehen dieser Differenzierung nicht entgegen (BSG, Urteil vom 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - m.w.N. insbesondere auch zu den Gesetzesmaterialien).

    Dies gilt auch insoweit, wie das Elterngeld als einkommensorientierte Unterstützungsleistung durch die höhere Förderung Besserverdienender gegenüber Geringverdienern oder Berechtigten ohne Erwerbseinkommen eine bestehende soziale Ungleichheit fortschreiben oder verfestigen könnte (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, a.a.O.).

    Mangels vorgegebener Referenzgröße aufgrund eines versicherungstypischen Gegenseitigkeitsverhältnisses von Beiträgen und Leistungen steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, eigenständige Regelungen zu treffen (vgl. BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - m.w.N.).

    Auch diese prägen den zu erhaltenden "individuellen Einkommensstandard" (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 64).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12

    Elterngeld; Familienförderung; Folgerichtigkeit; Progressionsvorbehalt;

    Auch diese prägen den zu erhaltenden "individuellen Einkommensstandard" (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 64).

    Das BSG stellt darauf ab, dass eine Einbeziehung von Lohnersatzleistungen in die Bemessung des Elterngeldes einen höheren finanziellen Aufwand erfordern würde, so dass auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit die Nichtberücksichtigung von Arbeitslosengeld bei den für die Leistungshöhe maßgebenden Einkünften als gerechtfertigt anzusehen ist (BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R -, juris, Rz. 62; vgl. auch BSG, Beschluss vom 4. September 2013 - B 10 EG 14/13 B).

    Das BSG qualifiziert das Elterngeld in seiner einkommensersetzenden Funktion als eine (verhaltenssteuernde) Subvention zur Förderung der Kindererziehung (BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - aaO, Rz. 63).

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R

    Elterngeld - Einkommensgrenze des § 1 Abs 8 S 2 BEEG - Gesamteinnahmen eines

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 EG 3591/10

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von

  • LSG Hamburg, 23.04.2014 - L 2 EG 7/12
  • LSG Bayern, 23.08.2019 - L 9 EG 7/19

    Bemessungszeitraum für Elterngeld bei Einkommensausfall wegen der Erkrankung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 2 EG 2/15
  • LSG Bayern, 20.08.2019 - L 9 EG 7/19

    Bundeselterngeld: Zur Höhe des Leistungsanspruchs bei Erkrankung eines älteren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - L 13 EG 1/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • BSG, 16.01.2012 - B 10 EG 8/11 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - L 13 EG 7/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2016 - L 2 EG 10/15
  • BSG, 26.03.2019 - B 10 EG 15/18 B

    Elterngeld unter Berücksichtigung von Arbeitslosengeld

  • BSG, 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Differenzierung zwischen selbständiger und

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 14/13 B

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Elterngeldberechnung - unterschiedliche

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2014 - L 11 EG 2939/11
  • LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16

    Höhe des Elternentgelds bei Änderungsbescheid

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2011 - L 13 EG 7/11
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 1/11 B
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 11 EG 3121/13

    Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - im Inland zu versteuerndes Einkommen -

  • BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 6/14 B
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - L 17 EG 3/12

    Elterngeld: Einkommensermittlung; Berücksichtigung von Krankengeld und

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 17 EG 1/12

    Elterngeld - Einkommensermittlung - selbstständige und nichtselbstständige Arbeit

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 15/10 B
  • LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16

    Behandlung einer Nachzahlung von Arbeitsentgelt beim Elterngeld als

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 11 EG 2911/17

    Elterngeld - Einkommensermittlung - laufender Arbeitslohn - sonstige Bezüge -

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 4/12 B
  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2011 - L 11 EG 4107/09

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von

  • SG München, 16.09.2015 - S 33 EG 38/15

    Erziehungsgeldrecht - Elterngeldrecht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - L 13 EG 37/10

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 EG 13/16

    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung von Auslandsverwendungszuschlägen eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - L 13 EG 14/10

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 19/13 B
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 8/12 B
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 12/12 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 2 EG 5/09
  • BSG, 17.07.2014 - B 10 LW 7/14 B
  • BSG, 14.11.2011 - B 10 EG 4/11 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2010 - L 8 EG 17/09
  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 EG 2777/17
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 13/10 B
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 4067/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2010 - L 8 EG 12/09
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