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   BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R   

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https://dejure.org/2015,4415
BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R (https://dejure.org/2015,4415)
BSG, Entscheidung vom 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R (https://dejure.org/2015,4415)
BSG, Entscheidung vom 17. März 2015 - B 11 AL 9/14 R (https://dejure.org/2015,4415)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - Überwachung des Insolvenzplanverfahrens - keine Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit

  • openjur.de

    Insolvenzgeldanspruch; Sperrwirkung des ersten Insolvenzereignisses; angeordnete Überwachung des Insolvenzplanverfahrens; neues Insolvenzereignis; keine Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit; Europarechtskonformität

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 183 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3 vom 02.12.2006, § 258 Abs 1 InsO, § 260 InsO, Art 2 Abs 1 EGRL 94/2008
    Insolvenzgeldanspruch - Sperrwirkung des ersten Insolvenzereignisses - angeordnete Überwachung des Insolvenzplanverfahrens - neues Insolvenzereignis - keine Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit - Europarechtskonformität

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Eintritt eines neuen Insolvenzereignisse bei Nichtwiedererlangung der Zahlungsfähigkeit

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein erneutes Insolvenzgeld für zweites Insolvenzverfahren trotz Aufhebung des ersten Verfahrens bei fortdauernder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

  • zvi-online.de

    SGB III § 183 a. F. = § 165; InsO §§ 217, 255, 268; RL 2008/94/EG Art. 2 Abs. 1
    Kein erneutes Insolvenzgeld für zweites Insolvenzverfahren trotz Aufhebung des ersten Verfahrens bei fortdauernder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

  • rewis.io

    Insolvenzgeldanspruch - Sperrwirkung des ersten Insolvenzereignisses - angeordnete Überwachung des Insolvenzplanverfahrens - neues Insolvenzereignis - keine Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit - Europarechtskonformität

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Kein Eintritt eines neuen Insolvenzereignisses bei angeordneter Überwachung des Insolvenzplanverfahrens und Nichtwiedererlangung der Zahlungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1402
  • ZIP 2015, 50
  • NZA 2015, 1116
  • NZI 2015, 693
  • NZI 2015, 720
  • NZI 2016, 294
  • NZS 2015, 591
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R

    Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - angeordnete Überwachung des

    Auszug aus BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein (neues) Insolvenzereignis nicht eintreten, solange die auf einem früheren Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers noch andauert (vgl BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 S 3).

    Die Zahlungsunfähigkeit endet deshalb nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelnen Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommt (vgl BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 S 3; BSGE 100, 282 f RdNr 11 mwN = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9 S 39).

    Ihre Gesamtforderung kann aber insolvenzrechtlich wieder aufleben, wenn die Vereinbarungen des Insolvenzplans nicht erfüllt werden (vgl § 255 InsO; dazu BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 S 3) .

    Die mit Einführung der Insolvenzplanverfahren verfolgten Zielsetzungen begründen - bezogen auf das Insg-Recht - nicht die Annahme, aufgrund der Bestätigung des Insolvenzplans und der Beendigung des Insolvenzverfahrens sei eine erneute Inanspruchnahme der Insg-Versicherung eröffnet (BSGE 90, 157 ff = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3).

    Eine solche gesetzliche Regelung zur Zusammenfassung mehrerer formeller Insolvenzereignisse existiert im nationalen Recht aber gerade nicht (vgl hierzu BSGE 90, 157, 161 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 S 7; dazu auch: BR-Drucks 313/11, S 3 f, BT-Drucks 17/6853, S 18).

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - Überwachung des

    Auszug aus BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R
    Die Zahlungsunfähigkeit endet deshalb nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelnen Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommt (vgl BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 S 3; BSGE 100, 282 f RdNr 11 mwN = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9 S 39).

    Vielmehr wird für die Dauer der Planüberwachung der Zusammenhang mit dem vorangegangenen Insolvenzverfahren durch die fortbestehenden Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters, der Gläubigerversammlung und durch die Aufsicht des Insolvenzgerichts dokumentiert (vgl BSGE 100, 282 ff RdNr 14 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 11/11 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Aufhebung des ersten

    Auszug aus BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R
    Der Gesetzgeber verfolgt - wie der Senat schon mehrfach entschieden hat - mit den §§ 183 f SGB III nicht die Ziele der InsO, sondern begründet eine Sicherung bestimmter Lohnforderungen im Falle einer Insolvenz des Arbeitsgebers ( vgl BSG, Urteil vom 6.12.2012 - B 11 AL 11/11 R - BSGE 112, 235 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 14, RdNr 25) .
  • SG Karlsruhe, 08.05.2012 - S 16 AL 4404/10

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Aufhebung der

    Auszug aus BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R
    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Anspruch auf Insg dann neu entstehen kann, wenn zwischen dem ersten und zweiten Insolvenzereignis ein überwachter Insolvenzplan durchgeführt und ordnungsgemäß beendet worden ist (vgl Sächsisches LSG, Urteil vom 9.3.2011 - L 1 AL 241/06 - NZI 2011, 608 f; SG Karlsruhe, Urteil vom 8.5.2012 - S 16 AL 4404/10) .
  • LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld bei Eintritt eines erneuten

    Auszug aus BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R
    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Anspruch auf Insg dann neu entstehen kann, wenn zwischen dem ersten und zweiten Insolvenzereignis ein überwachter Insolvenzplan durchgeführt und ordnungsgemäß beendet worden ist (vgl Sächsisches LSG, Urteil vom 9.3.2011 - L 1 AL 241/06 - NZI 2011, 608 f; SG Karlsruhe, Urteil vom 8.5.2012 - S 16 AL 4404/10) .
  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Insolvenzplanverfahren -

    Auszug aus BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R
    Die Auslegung und Anwendung des § 183 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB III verstößt auch nicht gegen Vorgaben des europäischen Rechts (BSG, Urteil vom 6.12.2012 - B 11 AL 10/11 R - DB 2013, 1916 f) .
  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 14/16 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - andauernde

    Die Zahlungsunfähigkeit endet deshalb nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelnen Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommt (BSG vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3, S 4; BSG vom 29.5.2008 - B 11a AL 57/06 R - BSGE 100, 282 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9, RdNr 11; BSG vom 6.12.2012 - B 11 AL 11/11 R - BSGE 112, 235 ff = SozR 4-4300 § 183 Nr. 14, RdNr 16; BSG vom 17.3.2015 - B 11 AL 9/14 R - NZS 2015, 591 ff; vgl bereits zum Kaug nur BSG vom 27.8.1998 - B 10 AL 7/97 R - SozR 3-4100 § 141e Nr. 3, S 8) .

    Zwar liegt bei einer Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren eine andere Ausgangslage vor, weil - anders als in den vom Senat bereits entschiedenen Fallgestaltungen von Insolvenzplanverfahren - ein Sondervermögen außerhalb des Insolvenzverfahrens gebildet wird (vgl hierzu Krasney, KrV 2015, 84; zum Insolvenzplanverfahren BSG vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3; BSG vom 29.5.2008 - B 11a AL 57/06 R - BSGE 100, 282 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9; BSG vom 6.12.2012 - B 11 AL 11/11 R - BSGE 112, 235 ff = SozR 4-4300 § 183 Nr. 14; BSG vom 17.3.2015 - B 11 AL 9/14 R - NZS 2015, 591).

    Die europarechtliche Regelung schreibt nicht vor, dass und unter welchen Voraussetzungen ein bereits eingetretenes Insolvenzereignis arbeitsförderungsrechtlich abgeschlossen ist, um ein neues Insolvenzereignis annehmen zu können (vgl bereits BSG vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 161 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 S 7; BSG vom 6.12.2012 - B 11 AL 10/11 R; BSG vom 17.3.2015 - B 11 AL 9/14 R - NZS 2015, 591 ff).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2019 - L 8 AL 4444/16
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein (neues) Insolvenzereignis nicht eintreten, solange die auf einem früheren Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers noch andauert (zuletzt vgl. BSG 09.06.2017 - B 11 AL 14/16 R - BSGE 123, 230-238 = SozR 4-4300 § 165 Nr. 2, = juris; BSG 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R - juris RdNr. 14 unter Hinweis auf BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3).

    Für die Annahme wiedererlangter Zahlungsfähigkeit genügt es nicht (BSG 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R - juris RdNr. 14), wenn der Arbeitgeber die Betriebstätigkeit fortführt und die laufenden Verbindlichkeiten, wie insbesondere die Lohnansprüche, befriedigt (BSG 09.06.2017 - B 11 AL 14/16 R - BSGE 123, 230-238 = SozR 4-4300 § 165 Nr. 2, = juris).

    Von andauernder Zahlungsunfähigkeit ist vielmehr so lange auszugehen, wie der Schuldner wegen eines nicht nur vorübergehenden Mangels an Zahlungsmitteln nicht in der Lage ist, seine fälligen Geldschulden im Allgemeinen zu erfüllen (BSG 09.06.2017 - B 11 AL 14/16 R - BSGE 123, 230-238 = SozR 4-4300 § 165 Nr. 2, = juris; BSG 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R - juris RdNr. 14).

    Die Zahlungsunfähigkeit endet deshalb nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelnen Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommt (BSG 09.06.2017 - B 11 AL 14/16 R - BSGE 123, 230-238 = SozR 4-4300 § 165 Nr. 2, = juris; BSG 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R - juris RdNr. 14 unter Hinweis auf BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3; BSGE 100, 282 f = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Kann der Schuldner zwar die ihm nach dem Insolvenzplan aufgegebene Quote leisten, ist aber sonst nach der Aufhebung des ersten Insolvenzverfahrens bis zur Eröffnung des zweiten Insolvenzverfahrens zu keinem Zeitpunkt die Fähigkeit wieder eingetreten, die fälligen Geldschulden im Allgemeinen zu erfüllen, bleibt es bei der Sperrwirkung des ersten Insolvenzereignisses (BSG 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R - juris RdNr. 14).

    So ist auch der Rechtsprechung des BSG (zuletzt BSG 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R - juris RdNr. 17) zu entnehmen, der Gesetzgeber verfolge mit den §§ 165 f. SGB III nicht die Ziele der InsO, sondern begründe eine Sicherung bestimmter Lohnforderungen im Falle einer Insolvenz des Arbeitsgebers (BSG 06.12.2012 - B 11 AL 11/11 R - BSGE 112, 235 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 14).

  • BSG, 23.05.2017 - B 12 AL 1/15 R

    Sozialversicherung - Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignis -

    Die Zahlungsunfähigkeit endet deshalb nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelnen Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommt (stRspr vgl zB BSG Urteil vom 17.3.2015 - B 11 AL 9/14 R - Juris RdNr 14 - NZS 2015, 591; mwN; zum früheren Kaug BSG Urteil vom 22.2.1989 - 10 Rar 7/88 - SozR 4100 § 141b Nr. 45 S 167 mwN) .

    e) Die Auslegung und Anwendung des § 183 Abs. 1 S 1 SGB III aF zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein früher eingetretenes Insolvenzereignis beendet ist und ein neues eintreten kann, wird durch das europäische Recht (Art. 2 Abs. 1 der RL 2008/94) nicht präjudiziert (vgl BSG Urteil vom 17.3.2015 - B 11 AL 9/14 R - Juris RdNr 19 f mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 AL 23/14

    Insolvenzgeld; Neues Insolvenzereignis; Andauernde Zahlungsunfähigkeit;

    Die Zahlungsunfähigkeit endet deshalb nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelnen Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommt (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R -, juris Rn. 14; BSG, Urt. v. 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R -, juris Rn. 14, jeweils m.w.N.).

    So hat das BSG in seinem Urteil vom 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R -, juris Rn. 17 gerade hervorgehoben, dass die mit Einführung der Insolvenzplanverfahren verfolgten Zielsetzungen bezogen auf das Insolvenzgeldrecht nicht die Annahme begründen, aufgrund der Bestätigung des Insolvenzplans und der Beendigung des Insolvenzverfahrens sei eine erneute Inanspruchnahme der Insolvenzgeldsicherung eröffnet.

    Die europarechtliche Regelung schreibt auch nicht vor, dass und unter welchen Voraussetzungen ein bereits eingetretenes Insolvenzereignis arbeitsförderungsrechtlich abgeschlossen ist, um ein neues Insolvenzereignis annehmen zu können (BSG, Urt. v. 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R -, juris Rn. 19 f. m.w.N.).

  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 28/16 R

    Insolvenzgeldanspruch - Altersteilzeit im Blockmodell - Arbeitsphase -

    Im Übrigen hat der Senat wiederholt entschieden, dass die nationalen Regelungen zur Ausgestaltung des Insg mit den Vorgaben des europäischen Rechts, insbesondere mit der Insolvenzsicherungsrichtlinie 2008/94/EG, vereinbar sind, worauf hier Bezug genommen wird (vgl zB BSG vom 17.3.2015 - B 11 AL 9/14 R - NZS 2015, 591 = juris, RdNr 20; BSG vom 9.6.2017 - B 11 AL 14/16 R - für BSGE und SozR 4 vorgesehen, juris, RdNr 30 f; insoweit zustimmend: Cranshaw jurisPR-InsR 25/2017 Anm 1, C. V.).
  • SG Gießen, 15.05.2023 - S 14 AL 4/23

    SGB III

    Ein neues arbeitsförderungsrechtlich relevantes Insolvenzereignis tritt nach der st. Rspr. des BSG nicht ein, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers andauert (exemplarisch: Urteile vom 06.12.2012 - B 11 AL10/11 R und vom 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R).

    Die Gefahr des Wiederauflebens von Zahlungsverpflichtungen, auf welche die Insolvenzgläubiger im Rahmen der Aufstellung des Insolvenzplans verzichtet haben, falls die Vereinbarungen des Insolvenzplans nicht erfüllt werden (vgl. § 255 InsO) und welche das BSG unter anderem in seiner Entscheidung vom 17.03.2015 (B 11 AL 9/14 R) argumentativ herangezogen hat, bestand im Falle des hiesigen Insolvenzplans nicht.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2020 - L 2 AL 38/18

    Insolvenzgeldanspruch - Sperrwirkung des ersten Insolvenzereignisses -

    Insofern hat das Bundessozialgericht nachvollziehbar in ständiger Rechtsprechung den Maßstab entwickelt, dass ein neues Insolvenzereignis i. S. des SGB III nicht eintreten kann, solange die auf einem früheren Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers noch andauert (ständige Rechtsprechung des BSG statt anderer: Urteil vom 17. März 2015 - B 11 AL 9/14 R und Urteil vom 29. Mai 2008 - B 11a AL 57/06 R - jeweils juris).

    Die europarechtlichen Regelungen schreiben nicht vor, dass und unter welchen Voraussetzungen ein bereits eingetretenes Insolvenzereignis arbeitsförderungsrechtlich abgeschlossen ist, um ein neues Insolvenzereignis annehmen zu können (BSG, Urteil vom 17. März 2015 - B 11 AL 9/14 R - juris, Rn. 20).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2017 - L 7/12 AL 69/15
    Sie trägt vor, das BSG habe zuletzt in dem vom SG nicht zitierten Urteil vom 17. März 2015 - B 11 AL 9/14 R - seine Auffassung bestätigt, dass allein die formale Beendigung des Insolvenzverfahrens bei gleichzeitiger Anordnung der Planüberwachung nicht genüge, um eine Wiederherstellung der allgemeinen Zahlungsfähigkeit des Gemeinschuldners zu begründen.

    Diese Grundsätze hat das BSG in dem vom SG nicht beachteten Urteil vom 17. März 2015 - B 11 AL 9/14 - (NZS 2015, 591) bestätigt und fortgeführt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - Einstellung der Betriebstätigkeit -

    Der Kläger hat keinen Anspruch auf Gewährung weiteren Insolvenzgeldes nach dem Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) für die streitgegenständlichen Monate Oktober und November 2009 (zur Begrenzung des streitgegenständlichen Insolvenzgeldzeitraums: BSG, Urteil vom 17. März 2015 - B 11 AL 9/14 R - juris Rn. 7, 11 sowie BSG, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 11 AL 11/11 R - juris Rn. 1, 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 18 AL 52/16

    Anspruch auf Insolvenzgeld

    Der Kläger hat keinen Anspruch auf Gewährung weiteren Insolvenzgeldes nach dem Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) für die streitgegenständlichen Monate Oktober und November 2009 (zur Begrenzung des streitgegenständlichen Insolvenzgeldzeitraums: BSG, Urteil vom 17. März 2015 - B 11 AL 9/14 R - juris Rn. 7, 11 sowie BSG, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 11 AL 11/11 R - juris Rn. 1, 14).
  • LSG Sachsen, 08.03.2018 - L 3 AL 140/16

    Insolvenzgeld

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - L 18 AL 208/17

    Nachweis der vollständigen Aufgabe der Betriebstätigkeit des Arbeitgebers als

  • SG Reutlingen, 24.11.2016 - S 8 AL 1678/15

    Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignis - Wiedererlangung der

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