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   BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R   

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BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R (https://dejure.org/2021,5493)
BSG, Entscheidung vom 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R (https://dejure.org/2021,5493)
BSG, Entscheidung vom 17. März 2021 - B 6 KA 6/20 R (https://dejure.org/2021,5493)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Bundessozialgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 Abs 1 S 1 SGB 5, § 103 Abs 7 SGB 5, § 121 SGB 5, § 39 Abs 5 Nr 3 BMV-Ä, § 40 Abs 1 BMV-Ä
    Vertragsärztliche Versorgung - Anerkennung als Belegarzt - Entfernung zwischen Praxis und Krankenhaus - Gewährleistung unverzüglicher und ordnungsgemäßer Versorgung - keine Berücksichtigung von Kooperationen sowohl auf Seiten des Arztes als auch auf Seiten des ...

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Belegarzt in der vertragsärztlichen Versorgung; Anforderungen an die Gewährleistung einer unverzüglichen und ordnungsgemäßen Versorgung im Sinne des Bundesmantelvertrags Ärzte im Hinblick auf die Entfernung zwischen dem Vertragsarztsitz und dem ...

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Anerkennung als Belegarzt - Entfernung zwischen Praxis und Krankenhaus - Gewährleistung unverzüglicher und ordnungsgemäßer Versorgung - keine Berücksichtigung von Kooperationen sowohl auf Seiten des Arztes als auch auf Seiten des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung als Belegarzt in der vertragsärztlichen Versorgung; Anforderungen an die Gewährleistung einer unverzüglichen und ordnungsgemäßen Versorgung im Sinne des Bundesmantelvertrags Ärzte im Hinblick auf die Entfernung zwischen dem Vertragsarztsitz und dem ...

  • rechtsportal.de

    Anerkennung als Belegarzt in der vertragsärztlichen Versorgung; Anforderungen an die Gewährleistung einer unverzüglichen und ordnungsgemäßen Versorgung im Sinne des Bundesmantelvertrags Ärzte im Hinblick auf die Entfernung zwischen dem Vertragsarztsitz und dem ...

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Anerkennung als Belegarzt - Entfernung zwischen Praxis und Krankenhaus - Gewährleistung unverzüglicher und ordnungsgemäßer Versorgung - keine Berücksichtigung von Kooperationen sowohl auf Seiten des Arztes als auch auf Seiten des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Auflage - Entfernung der Wohnung von

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R
    In der Entscheidung vom 5.11.2003 (B 6 KA 2/03 R - SozR 4-5520 § 24 Nr. 1 RdNr 20) habe das BSG der Frage, ob ein Arzt in einer Einzelpraxis oder in einer größeren Gemeinschaftspraxis tätig werde, eine gewisse Bedeutung, bezogen auf die zulässige Entfernung zwischen Wohnung und Praxis des Arztes, zuerkannt.

    Das Erfordernis der räumlichen Nähe zwischen der Praxis bzw der Wohnung des Belegarztes und dem Krankenhaus berücksichtigt dabei, dass der Belegarzt in der Lage sein muss, bei Komplikationen kurzfristig die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten bzw zu treffen (vgl bereits BSG Urteil vom 5.11.2003 - B 6 KA 2/03 R - SozR 4-5520 § 24 Nr. 1 RdNr 21) .

    Der Senat hat diese Grenzziehung als in der Praxis weitgehend akzeptiert angesehen und diese ihrer Tendenz nach nicht beanstandet (Urteil vom 5.11.2003 - B 6 KA 2/03 R - SozR 4-5520 § 24 Nr. 1 RdNr 21; vgl auch BGH Urteil vom 10.2.2011 - III ZR 310/09 - NZS 2012, 35) und hält daran fest.

    Die Zeitspanne, die zwischen der Mitteilung an den Belegarzt in seiner Praxis, er werde im Krankenhaus benötigt, und dessen Eintreffen in der Klinik vergehen darf, muss aus Gründen der Versorgungssicherheit relativ kurz sein (BSG Urteil vom 5.11.2003 - B 6 KA 2/03 R - SozR 4-5520 § 24 Nr. 1 RdNr 21) .

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R

    Anerkennung als Belegarzt - Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R
    Die Anerkennung als Belegarzt iS von § 121 Abs. 2 SGB V erfolgt dementsprechend nach der Rechtsprechung des Senats stets personenbezogen (BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 15/10 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 6 RdNr 20; vgl auch Pawlita in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 103 RdNr 441; Geier in Schiller, BMV-Ä, 2. Aufl 2020, § 39 RdNr 17; Becker in Becker/Kingreen, SGB V, 7. Aufl 2020, § 121 RdNr 8; Quaas in Quaas/Zuck/Clemens, Medizinrecht, 4. Aufl 2018, § 16 RdNr 132) .

    Einem bestimmten, namentlich benannten und hinsichtlich seiner Qualifikation identifizierbaren Arzt wird die Berechtigung erteilt, neben ambulanten vertragsärztlichen Leistungen auch stationäre Leistungen zu erbringen und zu Lasten der vertragsärztlichen Gesamtvergütung abzurechnen (BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 15/10 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 6 RdNr 20) .

    Die gemeinschaftlich vertragsärztliche Tätigkeit in einer (überörtlichen) BAG ändert aber nichts daran, dass die Belegarztanerkennung stets personenbezogen zu prüfen und zu erteilen ist (BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 15/10 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 6 RdNr 20; Geier in Schiller, BMV-Ä, 2. Aufl 2020, § 39 RdNr 17; vgl bereits RdNr 23) .

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 31/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R
    Die (überörtliche) BAG ist durch eine gemeinsame Ausübung der ärztlichen Tätigkeit durch mehrere Ärzte der gleichen oder ähnlicher Fachrichtung in gemeinsamen Räumen mit gemeinsamer Praxiseinrichtung, gemeinsamer Karteiführung und Abrechnung sowie mit gemeinsamem Personal auf gemeinsame Rechnung geprägt (BSG Urteil vom 14.12.2011 - B 6 KA 31/10 R - SozR 4-2500 § 106a Nr. 8 RdNr 20 mwN) .

    Die Genehmigung der gemeinsamen Ausübung vertragsärztlicher Tätigkeit bewirkt, dass die Partner ihre Leistungen unter einer gemeinsamen Abrechnungsnummer gegenüber der zuständigen KÄV abrechnen können; die BAG (zuvor: Gemeinschaftspraxis) tritt dieser dementsprechend wie ein Einzelarzt als einheitliche Rechtspersönlichkeit gegenüber (BSG Urteil vom 14.2.2011 - B 6 KA 31/10 R - SozR 4-2500 § 106a Nr. 8 RdNr 20; BSG Urteil vom 25.11.2020 - B 6 KA 31/19 R - juris RdNr 46, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R
    Sie stellt rechtlich gesehen eine Praxis dar (BSG Urteil vom 16.7.2003 - B 6 KA 34/02 R - SozR 4-5520 § 33 Nr. 2 RdNr 18; BSG Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 21; BSG Urteil vom 8.12.2010 - B 6 KA 38/09 R - USK 2010-148 S 1307) .

    Eine BAG erwirbt der KÄV gegenüber Honoraransprüche und wird ggf zur Rückzahlung überzahlten Honorars verpflichtet (BSG Urteil vom 16.7.2003 - B 6 KA 34/02 R - SozR 4-5520 § 33 Nr. 2 RdNr 23) .

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 27/08 R

    Erteilung einer Sonderzulassung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit;

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R
    Das Belegarztanerkennungsverfahren nach §§ 39, 40 BMV-Ä dient anderen Zwecken als das Zulassungsverfahren nach § 103 Abs. 7 SGB V, nämlich der Gewährleistung der Eignung des Belegarztes und des in § 39 Abs. 3 BMV-Ä normierten Vorrangs der ambulanten vor der stationären Tätigkeit (BSG Urteil vom 2.9.2009 - B 6 KA 27/08 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 5 RdNr 48) .

    Bereits in der Entscheidung vom 2.9.2009 (B 6 KA 27/08 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 5 RdNr 42) hat der Senat ausgeführt, dass der Gesetzgeber das kooperative Belegarztwesen unterstütze, und es im Interesse einer umfassenden Versorgung der Patienten angezeigt sei, dass je Belegabteilung zumindest zwei Belegärzte kooperierten.

  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 7/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bereitschaftsdienst - Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R
    So führe das BSG in seiner Entscheidung vom 23.3.2016 (B 6 KA 7/15 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 16) selbst aus, dass die Befreiung eines Belegarztes vom Bereitschaftsdienst von dessen tatsächlicher Beanspruchung als Belegarzt im Einzelfall abhänge und dabei die kooperative Ausübung der Belegarzttätigkeit sowie das Vorliegen einer BAG von Bedeutung seien.

    Entgegen der Rechtsauffassung des LSG folgt auch aus dem Urteil des Senats vom 23.3.2016 (B 6 KA 7/15 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 16) nichts anderes.

  • BSG, 03.02.2000 - B 6 KA 53/99 B

    Geltung der Beschränkungen des Vertragsarztrechtes auch für Belegärzte,

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R
    Der Senat hat diese für Belegärzte in § 39 Abs. 5 Nr. 3 BMV-Ä geregelte Residenz- bzw Erreichbarkeitsverpflichtung bereits in seiner Entscheidung vom 3.2.2000 nicht beanstandet (B 6 KA 53/99 B - juris RdNr 6, 7) .

    Das LSG Baden-Württemberg hat einem Belegarzt die Eignung abgesprochen, wenn die Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt zwischen Praxis und Klinik 40 Minuten beträgt (Urteil vom 14.7.1999 - L 5 KA 3006/98 - juris; vgl auch BSG Beschluss vom 3.2.2000 - B 6 KA 53/99 B - juris, zur Verwerfung der hiergegen eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde) .

  • SG Dortmund, 05.03.2014 - S 9 KA 203/11

    Anspruch auf Anerkennung als Belegarzt an einem Städtischen Krankenhaus als

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R
    Die Begriffe "räumliche Nähe" (§ 40 Abs. 1 BMV-Ä) bzw "nicht so nahe am Krankenhaus" (§ 39 Abs. 5 Nr. 3 BMV-Ä) können mit dem Begriff des "Planungsbereiches" nicht gleichgesetzt werden (zutreffend Kallenberg in Halbe/Schirmer, Kooperationen im Gesundheitswesen, Stand Oktober 2020, C 1500 Belegarzttätigkeit RdNr 48; vgl aber SG Dortmund Urteil vom 5.3.2014 - S 9 KA 203/11 - juris RdNr 46; Wenner, Vertragsarztrecht nach der Gesundheitsreform, 2008, § 16 RdNr 49) .

    Für die der kooperativen Zusammenarbeit mehrerer Belegärzte am Krankenhaus vorgelagerte Frage der Geeignetheit des jeweiligen Vertragsarztes als Belegarzt schaffen sie keinen Ausgleich (anders SG Dortmund Urteil vom 5.3.2014 - S 9 KA 203/11 - juris RdNr 45, 46; Köhler-Hohmann in jurisPK-SGB V, 3. Aufl 2016, § 121 RdNr 46; vgl auch Hessisches LSG Urteile vom 24.6.2009 - L 4 KA 18/08 und L 4 KA 17/08 - juris, jeweils RdNr 30; Bonvie, jurisPR-MedizinR 7/2020 Anm 2) .

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R

    Sonderzulassung - Belegarzt - überversorgter Planungsbereich - Klagebefugnis -

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R
    § 103 Abs. 7 SGB V trägt dem Umstand Rechnung, dass es zwischen dem Ziel einer Förderung der als ökonomisch sinnvoll bewerteten belegärztlichen Tätigkeit und den auf der Grundlage der §§ 101 und 103 SGB V angeordneten Zulassungsbeschränkungen zu Verwerfungen kommen kann (vgl BSG Urteil vom 14.3.2001 - B 6 KA 34/00 R - BSGE 88, 6, 9 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 6 S 41) .

    Deshalb darf in einem wegen Überversorgung gesperrten Planungsbereich ein Krankenhausträger einen Belegarztvertrag mit einem dort nicht bereits niedergelassenen Vertragsarzt nur abschließen, wenn ein solcher mit einem im Planungsbereich bereits niedergelassenen Bewerber nicht zustande kommt (§ 103 Abs. 7 Satz 2 SGB V; zu den insoweit bestehenden verfahrensrechtlichen Anforderungen vgl BSG Urteil vom 14.3.2001 - B 6 KA 34/00 R - BSGE 88, 6 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 6) .

  • SG Stuttgart, 26.09.2018 - S 5 KA 1940/17

    Vertragsärztliche Versorgung - operativ tätiger Chirurg - Residenzpflicht -

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R
    Nach einer Entscheidung des SG Stuttgart genügt der Residenzpflicht nicht, wer als operativ tätiger Chirurg von seiner Wohnung aus nicht innerhalb von 30 Minuten - sondern erst in ca 41 bis 44 Minuten - das Belegkrankenhaus erreichen kann (Urteil vom 26.9.2018 - S 5 KA 1940/17 - juris RdNr 26) .
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R

    Belegarzt - keine Vergütung von stationären Leistungen bei Neugeborenen außerhalb

  • SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 77/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Erbringung belegärztlicher Leistungen durch ein

  • BSG, 15.05.2019 - B 6 KA 5/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung - Konzeptbewerbung -

  • LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 17/08

    Erbringung von belegärztlichen Leistungen durch Medizinische Versorgungszentren -

  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 319/04

    Rechtsform der Zusammenarbeit im kooperativen Belegarztwesen verbundener Ärzte

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 26/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Anfechtung von Sonderbedarfszulassungen für

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

  • LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 18/08

    Anspruch eines Medizinischen Versorgungszentrums auf Belegarztanerkennung für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.1999 - L 5 KA 3006/98

    Nähe zwischen Wohnung, Praxis und Krankenhaus nach § 39 Abs 4 Nr 3 BMV-Ä

  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 310/09

    Amtshaftung der Kassenärztlichen Vereinigung: Ablehnung der Zulassung als

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 15/04 R

    Vertragsärztliche Honorarstreitigkeit - Berechnung des Gegenstandswertes -

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.1999 - L 6 KA 18/99

    Anerkennung als Belegarzt an einer Klinik hinsichtlich Erreichbarkeit

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 38/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auslegung nicht eindeutiger Prozessanträge -

  • BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 31/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 19/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - vollzeitige Beschäftigung oder sonstige nicht

  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 11/90

    Anerkennung als Belegarzt in einem Krankenhaus

  • BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 12/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ausgelagerte Praxisräume iSd § 24 Abs 5 Ärzte-ZV -

    Die Belegarztanerkennung setzt ua voraus, dass der Praxissitz des Vertragsarztes in "räumlicher Nähe" der Belegabteilung des Krankenhauses liegt (vgl BSG Urteil vom 17.3.2021 - B 6 KA 6/20 R - SozR 4-5540 § 39 Nr. 1 RdNr 30 ff).

    Auch wenn die Residenzpflicht in § 24 Abs. 2 Ärzte-ZV aF zum 1.1.2012 abgeschafft wurde (durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG vom 22.12.2011, BGBl I 2983; anders für Belegärzte vgl BSG Urteil vom 17.3.2021 - B 6 KA 6/20 R - SozR 4-5540 § 39 Nr. 1 RdNr 15 f) , ist der dahinterstehende Zweck nicht obsolet geworden, die persönliche Beratungs- und Behandlungstätigkeit des Arztes in seiner Praxis kontinuierlich sicherzustellen (vgl dazu bereits BSG Urteil vom 5.11.2003 - B 6 KA 2/03 R - SozR 4-5520 § 24 Nr. 1 RdNr 32; vgl auch Clemens in Schallen, Zulassungsverordnung, 9. Aufl 2018, § 24 Ärzte-ZV RdNr 40).

    bb) Als eine Ausprägung der Präsenzpflicht bestimmt § 24 Abs. 2 Ärzte-ZV (s § 17 Abs. 1 und 1a BMV-Ä) , dass der Vertragsarzt am Vertragsarztsitz seine Sprechstunde halten muss, mithin persönlich in den Sprechstunden zur Verfügung stehen muss (vgl auch BSG Urteil vom 17.3.2021 - B 6 KA 6/20 R - SozR 4-5540 § 39 Nr. 1 RdNr 19; zuvor schon BSG Urteil vom 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R - BSGE 122, 112 = SozR 4-2500 § 75 Nr. 18, RdNr 24 f) .

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.06.2023 - L 4 KA 49/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung eines Anspruchs auf Belegarztanerkennung

    So führt auch das BSG in ständiger Rechtsprechung aus, dass das Anerkennungsverfahren nach § 40 BMV-Ä anderen Zwecken dient als das Zulassungsverfahren nach § 103 Abs. 7 SGB V, nämlich der Gewährleistung der Eignung des Belegarztes und des in § 39 Abs. 3 BMV-Ä (und in § 31 Abs. 2 des bis zum 30. September 2013 in Geltung gewesenen Bundesmantelvertrages Ärzte/Ersatzkassen) normierten Vorrangs der ambulanten vor der stationären Tätigkeit (BSG, Urteil vom 2. September 2009, B 6 KA 27/08 R, zitiert nach juris, s dort Rn 48; BSG, Urteil vom 17. März 2021, B 6 KA 6/20 R, zitiert nach juris, s dort Rn 28; BSG, Urteil vom 14. März 2001, B 6 KA 34/00 R, BSGE 88, 6 ff, Rn 31 des juris-Dokuments); dagegen ermöglicht § 103 Abs. 7 SGB V eine Sonderzulassung für überhaupt noch nicht zugelassene Ärzte.

    Die unverzügliche und ordnungsgemäße Versorgung der von ihm zu betreuenden Belegpatienten kann ein Arzt nicht gewährleisten, dessen Wohnung nicht derart nah am Belegkrankenhaus belegen ist, dass er es von dort nicht binnen maximal 30 Minuten erreichen kann (zur Entfernung zwischen Belegkrankenhaus und Praxissitz: BSG, Urteil vom 17. März 2021, B 6 KA 6/20 R, aaO, Rn 32; vgl auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 23. November 1999, L 6 KA 18/99, zitiert nach juris, Rn 18).

    Die Zeitspanne, die zwischen der Mitteilung an den Belegarzt in seiner Praxis (oder regelhaft hauptsächlich genutzten Wohnung), er werde im Krankenhaus benötigt, und dessen Eintreffen in der Klinik vergehen darf, muss aus Gründen der Versorgungssicherheit relativ kurz sein (BSG, Urteil vom 17. März 2021, B 6 KA 6/20 R, aaO).

    Die vorstehend zitierte Erwägung des Sozialgerichts überzeugt vor dem Hintergrund nicht, dass die belegärztliche Tätigkeit schon ihrer gesetzlichen Definition nach für den Arzt lediglich Annex zu seiner schwerpunktmäßig ambulanten Tätigkeit sein und nicht den Schwerpunkt der vertragsärztlichen bilden darf (§ 39 Abs. 3 Satz 1 BMV-Ä; s auch BSG, Urteil vom 17. März 2021, B 6 KA 6/20 R, aaO, Rn 23).

    Dementsprechend hat das BSG in seinem vorstehend wiederholt zitierten Urteil vom 27. März 2021 (B 6 KA 6/20 R, aaO, s dort Rn 36) ausdrücklich ausgeführt, dass es "nach den derzeitigen Regelungen zur Belegarztanerkennung in §§ 39, 40 BMV-Ä ausgeschlossen" ist, "eine Anerkennung zu erteilen, die allenfalls in einer bestimmten tatsächlichen und rechtlichen Konstellation regelkonform ausgeübt werden könnte".

  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 3706/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Anerkennung als Belegarzt - persönliche

    Das BSG weist darauf hin, dass es Sache der Partner der Bundesmantelverträge sei, die Voraussetzungen der Anerkennung als Belegarzt zu modifizieren, wenn das ihnen im Hinblick auf die Tätigkeiten von Ärzten in (überörtlichen) BAGen und MVZ zur künftigen Gewährleistung der belegärztlichen Tätigkeit geboten erscheine (BSG, Urteil vom 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R -, Terminbericht).

    Nach der Rechtsprechung des Senats und des BSG zur Entfernung zwischen Praxis und Belegklinik muss des Praxissitz so nahe beim Krankenhaus liegen, dass der Arzt dieses von der Praxis aus innerhalb von 30 Minuten typischerweise erreichen kann (vgl. BSG, Urteil vom 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R -, Terminbericht; im Ergebnis ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.1999 - L 5 KA 3006/98 -, in juris).

    Der Umstand, dass der Kläger mit C. kooperativ im Rahmen seiner Tätigkeit als Belegarzt zusammenarbeiten will, rechtfertigt keine andere Beurteilung (vgl. schon oben unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R -, Terminbericht).

  • BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 7/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Erteilung einer

    Die Sonderbedarfsanstellung ist vielmehr rein personengebunden zu prüfen (vgl zu einer ähnlichen Situation im Belegarztrecht BSG Urteil vom 17.3.2021 - B 6 KA 6/20 R - SozR 4-5540 § 39 Nr. 1 RdNr 36) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2022 - L 9 KR 170/19

    Krankenversicherung - Gemeinsamer Bundesausschuss - Beschluss über die

    Die konkrete Bestimmung der "Anrückzeit" spiegelt sich auch in der für Belegärzte auf der Grundlage von § 39 Abs. 5 Nr. 3 BMV-Ä geltenden Regel, wonach Belegarzt nur sein kann, wer innerhalb von 30 Minuten von seiner Wohnung bzw. Praxis aus das Belegkrankenhaus erreichen kann (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17. März 2021, B 6 KA 6/20 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 31f.).
  • SG Marburg, 03.05.2023 - S 17 KA 642/22

    Funktioniert die ärztliche Leitung auch aus einer Nebenbetriebsstätte?

    Der Zeitraum von 30min entspricht auch jener Grenze, die das BSG typischerweise für die Erreichbarkeit des Vertragsarztes als Belegarzt zur Sicherstellung der erforderlichen Nähe zwischen Wohnung und Praxis und Krankenhaus festgelegt hat (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 2021, B 6 KA 6/20 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2022 - L 9 KR 186/19

    Normfeststellungsklage - Beschluss des GBA über die Erstfassung der Reglungen zu

    Die konkrete Bestimmung der "Anrückzeit" spiegelt sich auch in der für Belegärzte auf der Grundlage von § 39 Abs. 5 Nr. 3 BMV-Ä geltenden Regel, wonach Belegarzt nur sein kann, wer innerhalb von 30 Minuten von seiner Wohnung bzw. Praxis aus das Belegkrankenhaus erreichen kann (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17. März 2021, B 6 KA 6/20 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 31f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2021 - L 3 KA 19/19

    Ablauf der Bindung der Zulassung als Vertragsarzt an eine belegärztliche

    Dabei unterscheiden sich die Zeitpunkte der Aufnahme der Belegarzttätigkeit und der Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit aufgrund einer Sonderzulassung nach § 103 Abs. 7 S 3 SGB V im Ergebnis nicht, weil die belegärztliche Tätigkeit Teil der vertragsärztlichen Versorgung ist (vgl BSG, Urteil vom 17. März 2021 - B 6 KA 6/20 R, juris) , sie mithin stets eine vertragsärztliche Tätigkeit voraussetzt (§ 121 Abs. 2 SGB V) und die Zulassung nach § 103 Abs. 7 S 3 SGB V ihrerseits (im Sinne einer Akzessorietät) an die Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit geknüpft ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2022 - L 9 KR 184/19

    Krankenversicherung - Gemeinsamer Bundesausschuss - Beschluss über die

    Die konkrete Bestimmung der "Anrückzeit" spiegelt sich auch in der für Belegärzte auf der Grundlage von § 39 Abs. 5 Nr. 3 BMV-Ä geltenden Regel, wonach Belegarzt nur sein kann, wer innerhalb von 30 Minuten von seiner Wohnung bzw. Praxis aus das Belegkrankenhaus erreichen kann (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17. März 2021, B 6 KA 6/20 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 31f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2022 - L 9 KR 179/19

    Normfeststellungsklage - Beschluss des GBA über die Erstfassung der Reglungen zu

    Die konkrete Bestimmung der "Anrückzeit" spiegelt sich auch in der für Belegärzte auf der Grundlage von § 39 Abs. 5 Nr. 3 BMV-Ä geltenden Regel, wonach Belegarzt nur sein kann, wer innerhalb von 30 Minuten von seiner Wohnung bzw. Praxis aus das Belegkrankenhaus erreichen kann (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17. März 2021, B 6 KA 6/20 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 31f.).
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