Rechtsprechung
   BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 20/20 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13355
BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 20/20 B (https://dejure.org/2021,13355)
BSG, Entscheidung vom 17.03.2021 - B 6 KA 20/20 B (https://dejure.org/2021,13355)
BSG, Entscheidung vom 17. März 2021 - B 6 KA 20/20 B (https://dejure.org/2021,13355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,13355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsgebot - Verpflichtung des Vertragsarztes zur Auswahl des kostengünstigeren Bezugsweges - Direktbezug von Gerinnungsfaktorzubereitungen - Selbstbehandlung durch den Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Festsetzung eines Regresses wegen der Verordnung von Blutgerinnungsfaktoren Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 18/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung -

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 20/20 B
    a) Der Beigeladene zu 1. entnimmt dem Urteil des Senats vom 13.5.2015 (B 6 KA 18/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 51) den folgenden Rechtssatz:.

    b) Der Beigeladene zu 1. entnimmt dem Urteil des Senats vom 13.5.2015 (B 6 KA 18/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 51) ferner den folgenden Rechtssatz:.

    Unabhängig davon, ob § 47 AMG - wie in den formulierten Rechtssätzen unterstellt - als "Ausnahme von der Apothekenpflicht nach § 43 AMG" verstanden werden kann (ablehnend: BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 18/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 34 mwN) kann dem genannten Urteil des Senats vom 13.5.2015 entgegen der Auffassung des Beigeladenen zu 1. jedenfalls nicht entnommen werden, dass ein Direktbezug von Gerinnungsfaktorenzubereitungen auf Fälle beschränkt ist, in denen der Arzt diese zur Selbstbehandlung an Bluter abgibt.

    Ferner hat der Senat die aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 Abs. 1, § 70 Abs. 1 Satz 2, § 106 Abs. 1 SGB V) folgende Obliegenheit des Arztes, unter mehreren rechtlich zulässigen Bezugswegen den kostengünstigsten zu wählen, in dem Urteil vom 13.5.2015 (B 6 KA 18/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 35 ff) nicht davon abhängig gemacht, dass die Krankenkassen dem Arzt eine vertragliche Vereinbarung über die Erstattung von Bezugskosten und von besonderen Aufwendungen anbietet.

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R

    Vertragsarzt - unzulässige Verordnung von Sprechstundenbedarf - Regress - kein

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 20/20 B
    Diese Regelung ist im Falle eines erfolglosen Rechtsmittels die allein maßgebliche Kostenvorschrift; § 154 Abs. 1 VwGO findet keine Anwendung (BSG Urteil vom 6.5.2009 - B 6 KA 2/08 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 24 RdNr 25; B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 197a RdNr 12) .

    In einer derartigen Konstellation erfolglosen Rechtsmittels ist der unterlegene Hauptbeteiligte (Beklagte), der keinen Antrag gestellt hat, vielmehr grundsätzlich sogar kostenerstattungsberechtigt (BSG Urteil vom 6.5.2009 - B 6 KA 2/08 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 24 RdNr 25; BVerwG Urteil vom 11.11.1993 - 3 C 45/91 - NJW 1994, 3024, 3027 = juris RdNr 45, insoweit in BVerwGE 94, 269 nicht abgedruckt) .

  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 20/20 B
    In einer derartigen Konstellation erfolglosen Rechtsmittels ist der unterlegene Hauptbeteiligte (Beklagte), der keinen Antrag gestellt hat, vielmehr grundsätzlich sogar kostenerstattungsberechtigt (BSG Urteil vom 6.5.2009 - B 6 KA 2/08 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 24 RdNr 25; BVerwG Urteil vom 11.11.1993 - 3 C 45/91 - NJW 1994, 3024, 3027 = juris RdNr 45, insoweit in BVerwGE 94, 269 nicht abgedruckt) .
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 20/20 B
    Der Ausschluss der Kostenerstattungsberechtigung gilt im vorliegenden Fall jedoch gemäß § 162 Abs. 3 VwGO für die Beigeladene zu 2., weil diese sich im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht beteiligt und vor allem keinen Antrag gestellt hat (§ 162 Abs. 3 VwGO, vgl BSG Urteil vom 31.5.2006 - B 6 KA 62/04 R - BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16) .
  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 20/20 B
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn entweder noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des ausgelaufenen Rechts zu entscheiden ist, oder die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihrer Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (vgl BSG Beschluss vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 19; ebenso zB BSG Beschluss vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - juris RdNr 32; BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 6 KA 12/16 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 20/20 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B - SozR 4-2500 § 116 Nr. 11 RdNr 5) .
  • BSG, 02.12.1998 - B 2 U 256/98 B

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 20/20 B
    Ein über den Einzelfall hinausgehendes, die Allgemeinheit betreffendes Interesse wird in aller Regel für die Auslegung und Tragweite von bereits außer Kraft getretenen Vorschriften oder von Übergangsvorschriften nicht angenommen (BSG Beschluss vom 2.12.1998 - B 2 U 256/98 B - juris RdNr 3 mwN) .
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 12/16 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Neurochirurgie - Nichtberücksichtigung der

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 20/20 B
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn entweder noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des ausgelaufenen Rechts zu entscheiden ist, oder die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihrer Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (vgl BSG Beschluss vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 19; ebenso zB BSG Beschluss vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - juris RdNr 32; BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 6 KA 12/16 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 23/09 B

    Fortbestand einer Gemeinschaftspraxis bei schwebender Auseinandersetzung um

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 20/20 B
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn entweder noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des ausgelaufenen Rechts zu entscheiden ist, oder die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihrer Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (vgl BSG Beschluss vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 19; ebenso zB BSG Beschluss vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - juris RdNr 32; BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 6 KA 12/16 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 20/20 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn die aufgeworfene Frage bereits geklärt ist und/oder wenn sich die Antwort ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder aus schon vorliegender Rechtsprechung klar ergibt (BSG Beschluss vom 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B

    (Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 3 KA 54/16
  • BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 14/21 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Umfang und Grenzen der Gestaltungsfreiheit des

    Damit kann eine fortwirkende allgemeine Bedeutung bezogen auf die Auslegung des hier streitigen Abrechnungsausschlusses in den "alten" GOP 11320 bis 11322 aber nicht begründet werden (vgl BSG Beschluss vom 17.3.2021 - B 6 KA 20/20 B - SozR 4-2500 § 106 Nr. 64 RdNr 22) .
  • BSG, 11.08.2021 - B 6 KA 3/21 B

    Defensive Konkurrentenklage gegen eine im Nachbesetzungsverfahren erteilte

    Soweit der Kläger geltend gemacht hat, dass die Änderungen durch das TSVG Rückschlüsse auf die Auslegung des alten Rechts zuließen (Ermittlung des maßgeblichen Versorgungsanteils bzw der entsprechenden Quote galt als "Maßstab auch vor der gesetzlichen Regelung im Jahr 2019 als allgemein anerkannter und gültiger Rechtssatz für alle Bereiche"), kann damit eine fortwirkende allgemeine Bedeutung bezogen auf die Auslegung des alten Rechts nicht begründet werden (vgl BSG Beschluss vom 17.3.2021 - B 6 KA 20/20 B - juris RdNr 22, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 106 Nr. 64 vorgesehen) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2023 - L 3 KA 59/19
    Zudem hat es ausgeführt, die Begründung für die nach Auffassung des Senats erforderliche Reduzierung des jeweiligen Regressbetrages könne nicht ohne Weiteres nachvollzogen werden (vgl BSG, Beschlüsse vom 17. März 2021 - B 6 KA 20/20 B und B 6 KA 21/20 B -, jeweils juris Rn 11) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht