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   BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 91/84   

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BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 91/84 (https://dejure.org/1986,19360)
BSG, Entscheidung vom 17.04.1986 - 7 RAr 91/84 (https://dejure.org/1986,19360)
BSG, Entscheidung vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 (https://dejure.org/1986,19360)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 01.03.1956 - 4 RJ 129/54
    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 91/84
    Geht der Berufungsbeklagte über die Verteidigung gegen die Berufung hinaus und stellt er, wie hier die Klägerin, im Berufungsverfahren einen neuen Klageantrag, ist zu beachten, daß die Voraussetzungen für eine unselbständige Anschlußberufung gegeben sein müssen; denn ist ein Kläger nicht Berufungskläger, kann eine Klageänderung nur im Wege der auch im sozialgerichtlichen Verfahren zulässigen Anschlußberufung erfolgen (BSG SozR Nr. 11 zu % 521 ZPO; Peters/Sautter/Wolff, aaO, S 151 Anm 10 S III/73 )" also durch einen angriffsweise wirkenden Antrag des Berufungsheklagten innerhalb der Berufung des Gegners, wobei das Rechtsmittel selbst nicht verändert wird (BSGE 2, 229, 232; 19, 265, 266).

    anders noch BSGE 2, 229; BSG SozR Nr. 3 zu % 522a ZPO und AP Nr. 3 zu 5 522a ZPO).

  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 91/84
    Beizupflichten ist dem LSG allerdings in30weit, als Klagen in Fällen vorliegender Art abzuweisen sind, soweit sich förderbare Arbeitsstunden nicht feststellen lassen, soweit sich also ein "non liquet" ergibt; denn da der Arbeitgeber aus jeder zu berücksichtigenden Arbeitsstunde eine für ihn günstige Rechtsfolge ableitet, liegt nach den anerkannten Grundsätzen über die objektive Beweislast (vgl ua BSGE 6, 70, 72; 15, 112, 11h; 19, 52, 53; 30, 121, 123; 37, 11", 117) auf der Hand, daß er den Nachteil zu tragen hat, soweit sich mit förderbaren Arbeiten verfahrene Arbeitsstunden nicht feststellen lassen.
  • BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 16/82
    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 91/84
    erkennung noch keine Leistungen zu zahlen sind (BSG SczR aaO; BSG SozR H1OO % 78 Nr. 3; Urteil vom 11. November 1982 - 7 RAr 16/82 -, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 91/84
    Beizupflichten ist dem LSG allerdings in30weit, als Klagen in Fällen vorliegender Art abzuweisen sind, soweit sich förderbare Arbeitsstunden nicht feststellen lassen, soweit sich also ein "non liquet" ergibt; denn da der Arbeitgeber aus jeder zu berücksichtigenden Arbeitsstunde eine für ihn günstige Rechtsfolge ableitet, liegt nach den anerkannten Grundsätzen über die objektive Beweislast (vgl ua BSGE 6, 70, 72; 15, 112, 11h; 19, 52, 53; 30, 121, 123; 37, 11", 117) auf der Hand, daß er den Nachteil zu tragen hat, soweit sich mit förderbaren Arbeiten verfahrene Arbeitsstunden nicht feststellen lassen.
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 91/84
    Beizupflichten ist dem LSG allerdings in30weit, als Klagen in Fällen vorliegender Art abzuweisen sind, soweit sich förderbare Arbeitsstunden nicht feststellen lassen, soweit sich also ein "non liquet" ergibt; denn da der Arbeitgeber aus jeder zu berücksichtigenden Arbeitsstunde eine für ihn günstige Rechtsfolge ableitet, liegt nach den anerkannten Grundsätzen über die objektive Beweislast (vgl ua BSGE 6, 70, 72; 15, 112, 11h; 19, 52, 53; 30, 121, 123; 37, 11", 117) auf der Hand, daß er den Nachteil zu tragen hat, soweit sich mit förderbaren Arbeiten verfahrene Arbeitsstunden nicht feststellen lassen.
  • BSG, 26.09.1961 - 2 RU 191/59
    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 91/84
    Beizupflichten ist dem LSG allerdings in30weit, als Klagen in Fällen vorliegender Art abzuweisen sind, soweit sich förderbare Arbeitsstunden nicht feststellen lassen, soweit sich also ein "non liquet" ergibt; denn da der Arbeitgeber aus jeder zu berücksichtigenden Arbeitsstunde eine für ihn günstige Rechtsfolge ableitet, liegt nach den anerkannten Grundsätzen über die objektive Beweislast (vgl ua BSGE 6, 70, 72; 15, 112, 11h; 19, 52, 53; 30, 121, 123; 37, 11", 117) auf der Hand, daß er den Nachteil zu tragen hat, soweit sich mit förderbaren Arbeiten verfahrene Arbeitsstunden nicht feststellen lassen.
  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 91/84
    Ubergang von einer Verpflichtungsklage zur Anerkennung der Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld zur Leistungsklage betraf); jedoch damit, daß einem veränderten Antrag 5 99 SGG nicht entgegensteht, sind ipso jure nicht andere Sachurteilsvoraussetzungen gegeben; insbesondere können einer Sachentscheidung über den geänderten Antrag ua Rechtskraft, Bestandskraft oder mangelndes Vorverfahren entgegenstehen (vgl Peters/Sautter/Nolff, Komm zum SSG, Stand April 1985, 5 99 Anm 2 S 11/61 ; Meyer-Ladewig, aaO, % 99 Rz 13; Hennig/Danckwerts/König, Komm zum SGG, Stand Juli 1985, 5 99 Anm 8; vgl BSG SozR 1750 9 521 Nr. 3; BVerwGE 40, 25, 32 f).
  • BSG, 13.03.1968 - 12 RJ 622/64

    Unselbständige Anschlußberufung - Erklärung der Anschließung -

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 91/84
    Die Voraussetzungen einer Anschlußberufung sind hier zwar nicht schon deshalb zu verneinen, weil die Klägerin nicht, wie dies % 522a Abs. 1 Zivilprozeßordnung (ZPO) vorsieht, eine "Berufungsanschließungsschrift" vorgelegt hat; denn die dem Wesen des sozialgerichtliohen Verfahrens fremde Formvorschrift des % 522a Abs. 1 ZPO findet gemäß $ 202 SGG vor den Sozialgerichten keine Anwendung (BSGE 28, 31 : SozR Nr. 4 zu 5 5223 ZPO; 15.
  • BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60

    Widerspruch gegen eine Beitragsanforderung und Vorschussanforderung -

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 91/84
    Die Ablehnung der Auszahlung ist daher kraft Gesetzes Gegenstand des Verfahrens vor dem LSG mit der Maßgabe geworden, daß das LSG insoweit unmittelbar über eine Klage zu befinden hatte (Vgl BSGE 18, 231, 23A).
  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59

    Entrichtung von Beiträgen zur Kranken-, Angestellten- und

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 91/84
    Geht der Berufungsbeklagte über die Verteidigung gegen die Berufung hinaus und stellt er, wie hier die Klägerin, im Berufungsverfahren einen neuen Klageantrag, ist zu beachten, daß die Voraussetzungen für eine unselbständige Anschlußberufung gegeben sein müssen; denn ist ein Kläger nicht Berufungskläger, kann eine Klageänderung nur im Wege der auch im sozialgerichtlichen Verfahren zulässigen Anschlußberufung erfolgen (BSG SozR Nr. 11 zu % 521 ZPO; Peters/Sautter/Wolff, aaO, S 151 Anm 10 S III/73 )" also durch einen angriffsweise wirkenden Antrag des Berufungsheklagten innerhalb der Berufung des Gegners, wobei das Rechtsmittel selbst nicht verändert wird (BSGE 2, 229, 232; 19, 265, 266).
  • BSG, 12.10.2018 - B 9 SB 1/17 R

    Feststellung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht

    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass die Anspruchsvoraussetzungen der geltend gemachten Sozialleistung nicht erfüllt sind ( vgl BSG Urteil vom 17.4.1986 - 7 RAr 91/84 - Juris RdNr 27; BVerwG Urteil vom 17.1.1985 - 5 C 133/81 - BVerwGE 71, 8, 11 = Juris RdNr 16) .

    Die Rechtmäßigkeit eines auf § 66 SGB I gestützten Versagungs- oder Entziehungsbescheids ist allein danach zu beurteilen, ob die in dieser Vorschrift geregelten Voraussetzungen bei seinem Erlass vorgelegen haben ( vgl BSG Urteil vom 17.4.1986 - 7 RAr 91/84 - Juris RdNr 27; BVerwG Urteil vom 17.1.1985 - 5 C 133/81 - BVerwGE 71, 8, 10 f = Juris RdNr 15) .

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2017 - L 7 SO 1138/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Denn Gegenstand einer Leistungsversagung ist nicht der materielle Anspruch; vielmehr setzt die Anwendung des § 66 SGB I gerade voraus, dass wegen fehlender Mitwirkung eine sachgerechte Entscheidung über die Sozialleistung nicht getroffen werden kann (BSG, Urteil vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.2010 - L 7 AS 304/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sofortige Vollziehbarkeit - aufschiebende

    Im Gegenteil wird über die Anspruchsvoraussetzungen der Leistung in einem Verfahren nach § 66 SGB I gerade nicht entschieden (vgl. BSG, Urteil vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 - ; BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13; Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 71, 8, 10 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2015 - L 6 U 50/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Beschwer - Abweisung

    Diese Voraussetzungen liegen nicht vor.Da das Klagebegehren des Klägers erkennbar gewesen ist, ist sein "verunglückter" Klageantrag unschädlich; denn das Gericht entscheidet gemäß § 123 SGG über die in Wahrheit erhobenen Ansprüche, ohne an die Fassung der Anträge gebunden zu sein (vgl. BSG, Urteil vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 -, juris, Rz. 17).
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 88/88

    Anerkennung und Leistung von Mehrkostenzuschüssen (MKZ) für Förderungszeiten -

    Der Anerkennungsbescheid als solcher stellt sich als ein verselbständigter Teil einer Entscheidung dar, durch die Leistungen bewilligt werden (BSG Dienstblatt der BA Rechtsprechung - DBlR - Nr. 2782a zu § 78 AFG; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand September 1988, § 81 Anm 7); er beinhaltet die Zusicherung der BA, daß der Arbeitgeber nach Maßgabe der erbrachten Arbeitsstunden und, falls die BA die angezeigten Arbeiten - wie hier - schon im Anerkennungsbescheid klassifiziert hat, nach Maßgabe des zugesagten Förderungssatzes den Zuschuß erhält (BSG vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84; Ketelsen in Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl, § 81 Rz 19).

    Demnach sind auch die auf die Leistungsanträge hin ergangenen Ablehnungsbescheide rechtens; denn die Ablehnung der Auszahlung des MKZ ist eine zwingende Folge der Ablehnung des Anerkennungsantrages (BSG vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84).

  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87

    Ausschluß von Leistungen der Produktiven Winterbauförderung, Wiedereinsetzung in

    Der Anerkennungsbescheid als solcher stellt sich als ein verselbständigter Teil einer Entscheidung dar, durch die Leistungen bewilligt werden (BSG vom 11. November 1982 - 7 RAr 16/82 -, Dienstblatt der BA Rechtsprechung - DBlR - Nr. 2782a zu § 78 AFG; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, § 81 Anm 7 - Dezember 1982); er beinhaltet die Zusicherung der BA, daß der Arbeitgeber nach Maßgabe der erbrachten Arbeitsstunden und, falls die BA die angezeigten Arbeiten schon im Anerkennungsbescheid klassifiziert hat, nach Maßgabe des zugesagten Förderungssatzes den Zuschuß erhält (BSG vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 - Ketelsen in Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl, § 81 Rz 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B

    Sozialhilfe - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - fehlende Mitwirkung - Änderung

    Eine derartige Verfahrensweise des Beklagten erscheint vorliegend rechtmäßig (vgl. zur Umdeutung eines Bescheides nach § 66 SGB I in einen solchen nach § 48 SGB X BSG SozR 3-2600 § 20 Nr. 1), zumal die materielle Beweislast für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit nach dem BSHG der Hilfesuchende trägt (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 67, 163, 171 f. ) und zudem die bei Nachholung der Mitwirkungshandlung vorgesehene Rechtsfolge (§ 67 SGB I) ungünstiger sein dürfte als diejenige bei der Leistungsablehnung mangels Nichterweislichkeit der Anspruchsvoraussetzungen, wenn wider Erwarten im Gerichtsverfahren doch noch die Sachaufklärung gelingt (vgl. im Übrigen zum Verhältnis beider Versagungsgründe BSG, Urteil vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 ; ferner Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28. März 1990 - 6 S 121.89 - FEVS 41, 57 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juni 2004 - 12 S 2654/03 - FEVS 56, 44 ff.).
  • LSG Hessen, 27.12.2010 - L 9 AS 612/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen

    Zudem ist die Versagung nach § 66 SGB I nicht auf die Beseitigung des Anspruchs dem Grunde nach durch Entscheidung über die zugrundeliegenden Anspruchsvoraussetzungen gerichtet (vgl. BSG vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 - juris; BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2022 - L 2 AS 209/22

    Unzulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren Nichterreichen des

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vergleiche Urteil vom 17.04.1986 zum Az. 7 RAr 91/84, Rn. 27 bei juris), der sich der Senat anschließt, ist zwischen Entscheidungen über die Anspruchsvoraussetzungen eines Anspruchs auf Sozialleistungen und solchen, die wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten eine Sozialleistung versagen oder entziehen, scharf zu unterscheiden.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2000 - L 13 AL 2972/98

    Rückforderung von Wintergeld, Schlechtwettergeld und Zuschuß zum

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  • LSG Sachsen, 20.01.2011 - L 7 AS 804/10
  • LSG Hamburg, 27.05.2010 - L 5 AL 26/08
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06
  • LSG Baden-Württemberg, 07.02.2013 - L 12 AS 79/13
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