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   BSG, 17.04.2008 - B 13/4 R 41/06 R   

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https://dejure.org/2008,4299
BSG, 17.04.2008 - B 13/4 R 41/06 R (https://dejure.org/2008,4299)
BSG, Entscheidung vom 17.04.2008 - B 13/4 R 41/06 R (https://dejure.org/2008,4299)
BSG, Entscheidung vom 17. April 2008 - B 13/4 R 41/06 R (https://dejure.org/2008,4299)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Hinterbliebenenrente - Einkommensanrechnung - Zusammentreffen von Erwerbsersatzeinkommen und Erwerbseinkommen - Einkommensänderung - Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung

  • openjur.de

    Hinterbliebenenrente; Einkommensanrechnung; Einkommensänderung; "vom Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung an"; "vom nächstfolgenden 1. Juli an"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung des Begehrens einer höheren Witwenrente mit der Minderung des anzurechnenden Einkommens; Rechtfertigung des Eingriff in den durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Anspruch auf diese Rente durch Gesichtspunkte der Verwaltungsvereinfachung; Zumutbarkeit der ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Witwenrente - anzurechnendes Einkommen - zeitliche Einschränkung der Berücksichtigung kleinerer Einkommensminderungen - verfassungskonforme Auslegung des § 18d Abs. 1 SGB IV

  • Judicialis

    SGB VI § 97 Abs 1; ; SGB IV F: 21.03.2001 § 18d Abs... 1 S 1 Halbs 1; ; SGB IV F: 21.03.2001 § 18d Abs 1 S 2; ; SGB IV F: 21.03.2001 § 18d Abs 2 S 1; ; RAAG; ; SGB VI u.a. ÄndG II Art 2; ; RWWgG Art 2 Nr 1; ; GG Art 2 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2; SGB IV § 18a § 18b § 18d; SGB VI § 97
    Einkommensanrechnung beim Anspruch auf Hinterbliebenenrente, Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 288 (Ls.)
  • FamRZ 2008, 2109 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13/4 R 41/06 R
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass der Gesetzgeber den praktischen Erfordernissen der Verwaltung Rechnung tragen darf und dieser Gesichtspunkt insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen gewisse Benachteiligungen rechtfertigen kann, wenn die damit verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter erheblichen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten vermieden werden könnten (vgl BVerfGE 82, 60, 101 f; BVerfGE 84, 348, 359 f, 364; BVerfGE 100, 195, 205; stRspr).
  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13/4 R 41/06 R
    Dies gilt umso mehr, als angesichts der Preisentwicklung gerade die Aussetzung der Rentenanpassung für die Rentner eine (wenn auch gerechtfertigte: Senatsurteil vom 27.3.2007 - B 13 R 37/06 R, NZS 2007, 663; SozR 4-2600 § 65 Nr. 1, zur Veröffentlichung auch in BSGE bestimmt; bestätigend BVerfG vom 26.7.2007 - 1 BvR 1247/07, FamRZ 2007, 1957; ferner BSG vom 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR bestimmt) Belastung darstellte.
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 37/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13/4 R 41/06 R
    Dies gilt umso mehr, als angesichts der Preisentwicklung gerade die Aussetzung der Rentenanpassung für die Rentner eine (wenn auch gerechtfertigte: Senatsurteil vom 27.3.2007 - B 13 R 37/06 R, NZS 2007, 663; SozR 4-2600 § 65 Nr. 1, zur Veröffentlichung auch in BSGE bestimmt; bestätigend BVerfG vom 26.7.2007 - 1 BvR 1247/07, FamRZ 2007, 1957; ferner BSG vom 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR bestimmt) Belastung darstellte.
  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

    Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13/4 R 41/06 R
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass der Gesetzgeber den praktischen Erfordernissen der Verwaltung Rechnung tragen darf und dieser Gesichtspunkt insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen gewisse Benachteiligungen rechtfertigen kann, wenn die damit verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter erheblichen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten vermieden werden könnten (vgl BVerfGE 82, 60, 101 f; BVerfGE 84, 348, 359 f, 364; BVerfGE 100, 195, 205; stRspr).
  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13/4 R 41/06 R
    Dies gilt umso mehr, als angesichts der Preisentwicklung gerade die Aussetzung der Rentenanpassung für die Rentner eine (wenn auch gerechtfertigte: Senatsurteil vom 27.3.2007 - B 13 R 37/06 R, NZS 2007, 663; SozR 4-2600 § 65 Nr. 1, zur Veröffentlichung auch in BSGE bestimmt; bestätigend BVerfG vom 26.7.2007 - 1 BvR 1247/07, FamRZ 2007, 1957; ferner BSG vom 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR bestimmt) Belastung darstellte.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 17.04.2008 - B 13/4 R 41/06 R
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass der Gesetzgeber den praktischen Erfordernissen der Verwaltung Rechnung tragen darf und dieser Gesichtspunkt insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen gewisse Benachteiligungen rechtfertigen kann, wenn die damit verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter erheblichen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten vermieden werden könnten (vgl BVerfGE 82, 60, 101 f; BVerfGE 84, 348, 359 f, 364; BVerfGE 100, 195, 205; stRspr).
  • LSG Bayern, 31.01.2012 - L 13 R 708/09

    Bei dem Streit um die Höhe der Anrechnung von Einkommen auf eine Witwenrente

    Der Prozessbevollmächtigte weist auf das Urteil des BSG vom 17.04.2008 - B 13/4 R 41/06 R hin und will daraus ableiten, dass auch kleinere Minderungen des laufenden Einkommens spätestens einmal im Jahr zu berücksichtigen seien, auch wenn die Minderung nicht 10% betrage.

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 17.04.2008 (B 13/4 R 41/06 R, SozR 4-2400 § 18d Nr. 1, juris) ausgeführt hat, liegt in der aufschiebenden Berücksichtigung einer Einkommensminderung ein Eingriff in den ansonsten bestehenden und durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Anspruch auf Witwenrente.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2009 - L 2 R 5/08
    Die dagegen erhobene Klage hat das Sozialgericht Hannover mit Urteil vom 22. Oktober 2008 gestützt insbesondere auf das Urteil des BSG vom 17. April 2008 (B 13/4 R 41/06 R) abgewiesen; die Berufung hat das Sozialgericht nicht zugelassen.

    Damit bringt der Gesetzeswortlaut klar zum Ausdruck, dass (auf der Grundlage des üblichen Rentenanpassungstermins am 1. Juli eines Jahres; zur verfassungskonformen Auslegung der damaligen Fassung des § 18d SGB IV bezogen auf Jahre ohne Rentenanpassung vgl. BSG U.v. 17. April 2008, aaO) Änderungen im Einkommen im Zeitraum ab dem 1. Juli eines Jahres nicht vor dem 1. Juli des folgenden Jahres zu berücksichtigen sind.

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