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   BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R   

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BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R (https://dejure.org/2013,13137)
BSG, Entscheidung vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R (https://dejure.org/2013,13137)
BSG, Entscheidung vom 17. April 2013 - B 9 SB 3/12 R (https://dejure.org/2013,13137)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht; GdB-Feststellung; GdB von 50; Diabetes mellitus; Versorgungsmedizinische Grundsätze; Heranziehung für die Vergangenheit; erhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung; Möglichkeit von außergewöhnlich schwer regulierbaren Stoffwechsellagen in der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 69 Abs 1 S 4 SGB 9, § 69 Abs 1 S 5 SGB 9, § 69 Abs 3 S 1 SGB 9, § 2 SGB 9
    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Heranziehung für die Vergangenheit - erhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung - Möglichkeit von außergewöhnlich schwer regulierbaren Stoffwechsellagen ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Feststellung eines GdB von 50 - Diabetes mellitus - Heranziehung für die Vergangenheit - Erhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung - Möglichkeit von außergewöhnlich schwer regulierbaren Stoffwechsellagen in der Zukunft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriterien zur Feststellung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht bei Diabetes mellitus

  • rewis.io

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Heranziehung für die Vergangenheit - erhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung - Möglichkeit von außergewöhnlich schwer regulierbaren Stoffwechsellagen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht bei Diabetes mellitus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (516)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - täglich viermalige Insulininjektion

    Auszug aus BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R
    Diese Rechtsprechung hat der Senat nochmals mit Urteil vom 25.10.2012 (- B 9 SB 2/12 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 16 RdNr 29 f) bestätigt.

    Hierzu hat der erkennende Senat bereits im Einzelnen ausgeführt, dass diese neugefassten Beurteilungsgrundsätze den Vorgaben seiner Rechtsprechung in den Urteilen vom 24.4.2008, 11.12.2008 und 23.4.2009 (jeweils aaO) genügen und Anhaltspunkte dafür, dass diese Bestimmungen nicht dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen könnten, nicht ersichtlich sind (Urteil vom 2.12.2010, aaO, RdNr 26 und Urteil vom 25.10.2012, aaO, RdNr 33) .

    Diese Kriterien sind nach Auffassung des Senats nicht jeweils gesondert für sich genommen starr anzuwenden; vielmehr sollen sie eine sachgerechte Beurteilung des Gesamtzustandes erleichtern (BSG Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 16 RdNr 34) .

    Es ist daher davon auszugehen, dass er bei der Neufassung des Teil B Nr. 15.1 AnlVersMedV zum 22.7.2010 die Zahl von vier Insulininjektionen am Tag nicht als absoluten Grenzwert angesehen hat (BSG Urteil vom 25.10.2012, aaO RdNr 35) .

    In keinem Fall ist insoweit allein auf die Anzahl von zusätzlichen Korrekturinjektionen abzustellen (BSG Urteil vom 25.10.2012, aaO RdNr 36) .

    Einschnitte in der Lebensführung zeigen sich daneben auch bei einem unzulänglichen Therapieerfolg, also an der Stoffwechsellage des erkrankten Menschen (BSG Urteil vom 25.10.2012, aaO, RdNr 37).

    Jedenfalls kann aus ihr nicht der Schluss gezogen werden, der Verordnungsgeber habe eine Mindestzahl von mit selbstständiger Dosisanpassung verbundenen Insulininjektionen für die Feststellung eines GdB von 50 ausreichen lassen wollen (vgl BSG Urteil vom 25.10.2012, aaO, RdNr 38).

    Diese Bestimmung des Inhalts des Teil B Nr. 15.1 AnlVersMedV nF hat der Senat allein aufgrund einer Auslegung des Wortlauts der Vorschrift vor dem Hintergrund seiner zitierten Rechtsprechung gewonnen (vgl BSG Urteil vom 25.10.2012, aaO, RdNr 39) .

    Diese kann der Tatrichter ohne sachverständige Unterstützung selbst vornehmen (vgl BSG Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 16 RdNr 46) .

    Insofern kommt es nicht darauf an, welche Folgen eine Vernachlässigung der Diabetes-Therapie bei dem Kläger haben würde (vgl BSG Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 16 RdNr 48) .

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Auszug aus BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R
    Für diesen Zeitraum sei die vorläufige Neufassung der Nr. 26.15 AHP unter Beachtung der im Urteil des BSG vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - dargelegten Grundsätze rückwirkend auf Sachverhalte anzuwenden, die vor deren Einführung durch das Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 22.9.2008 lägen (BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9/9a SB 4/07 R -).

    Die AHP und die zum 1.1.2009 in Kraft getretene AnlVersMedV stellen ihrem Inhalt nach antizipierte Sachverständigengutachten dar (stRspr des BSG; vgl Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 25 mwN; vgl auch zur Rechtslage nach dem Schwerbehindertengesetz: BVerfG Beschluss vom 6.3.1995 - 1 BvR 60/95 - SozR 3-3870 § 3 Nr. 6 S 11 f) , die nicht nur die Regelung des § 69 SGB IX konkretisieren, sondern auch den Behinderungsbegriff der "Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit und Behinderung" (deren Weiterentwicklung wurde im Mai 2001 von der Weltgesundheitsorganisation als ICF verabschiedet) als Grundlage des Bewertungssystems berücksichtigen, auch wenn dieses Klassifikationsmodell in den AHP und der AnlVersMedV bislang nicht überall konsequent umgesetzt worden ist (vgl VersMedV, Einleitung S 5, 1. Aufl 2009) .

    Vielmehr ist die GdB-Bewertung auch unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben sowie unter Heranziehung des Sachverstandes anderer Wissenszweige zu entwickeln (vgl BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 28; BSG Urteil vom 29.8.1990 - 9a/9 RVs 7/89 - BSGE 67, 204, 208 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1 S 5 f; dazu auch Masuch, SozSich 2004, 314, 315; Straßfeld, SGb 2003, 613) .

    Mit Urteil vom 24.4.2008 (- B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9) hat er sich mit den Bewertungsgrundsätzen der früheren Nr. 26.15 AHP (Ausgaben 1996 und 2004) befasst.

    Vielmehr ist der Therapieaufwand neben der Einstellungsqualität zu beurteilen (, Urteil vom 24.4.2008, aaO RdNr 40) .

    Abgesehen davon ist für die Beurteilung des GdB bei Diabetes mellitus auch die jeweilige Stoffwechsellage bedeutsam (vgl auch Teil B Nr. 15.1 Abs. 3 AnlVersMedV; allgemein dazu BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 40) , die im Rahmen der Prüfung des dritten Merkmals (gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung) berücksichtigt werden kann.

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Teilhabe - Gesellschaft -

    Auszug aus BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R
    Gemäß § 69 Abs. 1 S 5 SGB IX nF wird zusätzlich auf die aufgrund des § 30 Abs. 17 BVG erlassene Rechtsverordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und § 35 Abs. 1 BVG (VersMedV) Bezug genommen, sodass ab 1.1.2009 die VersMedV vom 10.12.2008 (BGBl I 2412) , die durch die Verordnungen vom 14.7.2010 (BGBl I 928) und zuletzt 11.10.2012 (BGBl I 2122) geändert worden ist, anstelle der AHP Grundlage für die Feststellung des GdB ist (vgl auch BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 10 RdNr 16 f) .

    Außerdem sind bei der Gesamtwürdigung die Auswirkungen mit denjenigen zu vergleichen, für die in der GdB-Tabelle der AHP/AnlVersMedV feste Grade angegeben sind (vgl Nr. 19 Abs. 2 AHP und Teil A Nr. 3 Buchst b AnlVersMedV; vgl auch BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - aaO RdNr 18) .

    Die Bemessung des GdB ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG grundsätzlich tatrichterliche Aufgabe (vgl Urteil vom 29.11.1956 - 2 RU 121/56 - BSGE 4, 147, 149 f; Urteil vom 9.10.1987 - 9a RVs 5/86 - BSGE 62, 209, 212 f = SozR 3870 § 3 Nr. 26 S 83 f; Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - aaO RdNr 23 mwN) .

    Rechtlicher Ausgangspunkt sind stets § 2 Abs. 1, § 69 Abs. 1 und 3 SGB IX (vgl BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - aaO RdNr 16 bis 21 mwN) ; danach sind insbesondere die Auswirkungen nicht nur vorübergehender Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft maßgebend.

    Das gilt sowohl hinsichtlich unbeeinflussbarer Kausalzusammenhänge (s dazu BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 10 RdNr 20 mwN) als auch für Vorgänge, auf die der Betroffene Einfluss nehmen kann oder die er sogar selbst zu verantworten hat.

    Vielmehr sind bei der Gesamtwürdigung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen unter Berücksichtigung aller sozialmedizinischen Erfahrungen Vergleiche mit Gesundheitsschäden anzustellen, für die in der GdB-Tabelle der AHP/AnlVersMedV feste Grade angegeben sind (vgl Nr. 19 Abs. 2 AHP und Teil A Nr. 3 Buchst b AnlVersMedV; auch BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 10 RdNr 18) .

  • BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 3/09 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Diabetes mellitus - Teilhabe -

    Auszug aus BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R
    Das LSG habe die vom Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 2.12.2010 - B 9 SB 3/09 R - aufgestellten Grundsätze missachtet, was zu einer Fehlerhaftigkeit der gesamten Entscheidung führe.

    Dieses prozessuale Ziel verfolgt der Kläger zulässigerweise mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1 SGG - zur statthaften Klageart vgl BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 SB 3/99 R - SozR 3-3870 § 3 Nr. 9 S 21 f; Urteil vom 2.12.2010 - B 9 SB 3/09 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 12 RdNr 11) .

    Schließlich hat der Senat mit Urteil vom 2.12.2010 (- B 9 SB 3/09 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 12) zu Teil B Nr. 15.1 AnlVersMedV idF vom 14.7.2010 entschieden, dass diese Vorschrift mit § 69 SGB IX vereinbar und wirksam ist und auf sie auch in der Zeit vor ihrem Inkrafttreten zurückgegriffen werden kann (aaO RdNr 30 ff insbesondere 38) .

    Hierzu hat der erkennende Senat bereits im Einzelnen ausgeführt, dass diese neugefassten Beurteilungsgrundsätze den Vorgaben seiner Rechtsprechung in den Urteilen vom 24.4.2008, 11.12.2008 und 23.4.2009 (jeweils aaO) genügen und Anhaltspunkte dafür, dass diese Bestimmungen nicht dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen könnten, nicht ersichtlich sind (Urteil vom 2.12.2010, aaO, RdNr 26 und Urteil vom 25.10.2012, aaO, RdNr 33) .

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R
    Der in §§ 62, 128 Abs. 2 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht haben äußern können (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .

    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet vielmehr lediglich dann einen Hinweis, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 84, 188, 190) .

  • BSG, 11.12.2008 - B 9/9a SB 4/07 R

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - GdB-Bewertung - Einstellungsqualität

    Auszug aus BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R
    Für diesen Zeitraum sei die vorläufige Neufassung der Nr. 26.15 AHP unter Beachtung der im Urteil des BSG vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - dargelegten Grundsätze rückwirkend auf Sachverhalte anzuwenden, die vor deren Einführung durch das Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 22.9.2008 lägen (BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9/9a SB 4/07 R -).

    Mit Urteil vom 11.12.2008 (- B 9/9a SB 4/07 R - Juris) hat er sich zu der vorläufigen Neufassung des Abschnitts Diabetes mellitus in Nr. 26.15 der AHP geäußert.

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R
    Der in §§ 62, 128 Abs. 2 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht haben äußern können (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R
    Der in §§ 62, 128 Abs. 2 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht haben äußern können (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R
    Der in §§ 62, 128 Abs. 2 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht haben äußern können (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R
    Die Bemessung des GdB ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG grundsätzlich tatrichterliche Aufgabe (vgl Urteil vom 29.11.1956 - 2 RU 121/56 - BSGE 4, 147, 149 f; Urteil vom 9.10.1987 - 9a RVs 5/86 - BSGE 62, 209, 212 f = SozR 3870 § 3 Nr. 26 S 83 f; Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - aaO RdNr 23 mwN) .
  • BSG, 09.10.1987 - 9a RVs 5/86

    Behindertenbegriff - Rechtsänderung vor Einlegung der Revision -

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses, Inhalt des

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 SB 3/99 R

    Bemessung der GdB bei nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung

  • BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Verfahrensmangel - Verletzung des

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise

  • BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Änderungen der vom Bundesministerium

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer

    Die vom Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, ob und inwieweit er eine Beweisaufnahme durchführt, unterliegt dabei nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht darauf, ob das Tatsachengericht von unzutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob für seine Entscheidung grundsätzlich falsche oder offenbar unsachliche Erwägungen maßgebend waren oder ob wesentliche entscheidungserhebliche Tatsachen außer Acht gelassen wurden (BGH Urteil vom 28.10.2015 - VIII ZR 158/11 - RdNr 93; BGH Urteil vom 7.3.2013 - III ZR 231/12 - BGHZ 196, 285 = juris RdNr 29 ff; siehe auch BSG Urteil vom 24.3.2015 - B 8 SO 12/14 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 7 RdNr 15; BSG Urteil vom 17.4.2013 - B 9 SB 3/12 R - RdNr 49).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

    Der Kläger erstrebt mit seiner Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1 SGG - siehe zur statthaften Klageart zuletzt BSG Urteil vom 17.4.2013 - B 9 SB 3/12 R - Juris RdNr 24 mwN) die Verpflichtung des beklagten Landes, unter Abänderung des Bescheids vom 23.11.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24.9.2002 (§ 95 SGG) mit Wirkung ab dem 4.10.2001 den GdB mit mindestens 50 festzustellen.

    Die AHP und die zum 1.1.2009 in Kraft getretene AnlVersMedV stellen ihrem Inhalt nach antizipierte Sachverständigengutachten dar (stRspr: zuletzt BSG Urteil vom 17.4.2013 - B 9 SB 3/12 R - Juris RdNr 28; vgl ferner etwa Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 25 mwN) .

    Rechtlicher Ausgangspunkt sind stets §§ 2 Abs. 1, 69 Abs. 1, 3 SGB IX (vgl BSG aaO RdNr 16 bis 21 mwN) ; maßgebend sind danach die Auswirkungen nicht nur vorübergehender Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (zuletzt BSG Urteil vom 17.4.2013 - B 9 SB 3/12 R - Juris RdNr 30 mwN) .

    Aufgrund dieser gefestigten Rechtsprechung, an der festzuhalten ist, sind die sich in diesem Zusammenhang stellenden Rechtsfragen weitestgehend geklärt (kurz zusammengefasst im Senatsurteil vom 17.4.2013 - B 9 SB 3/12 R - Juris RdNr 31) .

    Insoweit kann letztlich - wie im Urteil des LSG geschehen - für den gesamten Streitzeitraum auf die Neufassung der Vorschrift Teil B Nr. 15.1 AnlVersMedV vom 14.7.2010 zurückgegriffen werden (so schon Senatsurteil vom 17.4.2013 - B 9 SB 3/12 R - Juris RdNr 32 mwN) .

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen ausführlich dargelegt und begründet, dass und warum es sich hierbei trotz des insoweit missverständlichen Wortlauts des letzten Teilsatzes von Teil B Nr. 15.1 Abs. 4 AnlVersMedV um eine zusätzlich zu erfüllende Anforderung handelt (zuletzt im Urteil vom 17.4.2013 - B 9 SB 3/12 R - Juris RdNr 39 ff mwN; siehe auch Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 16 RdNr 37 ff mit insoweit zustimmender Anm Wendtland, SGb 2013, 647, 653 f) .

  • BSG, 24.09.2020 - B 9 SB 4/19 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenentscheidung - Vorverfahrenskosten

    Nichts anderes kann für die wertungsmäßig vergleichbare Situation gelten, in der wie im Fall des Klägers während des Widerspruchsverfahrens eine entscheidungserhebliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (hier: eine nicht nur vorübergehende Verschlechterung des Gesundheitszustands) zu einer für den Widerspruchsführer positiven (rechtlichen) Beurteilung (hier: Festsetzung eines höheren Gesamt-GdB und Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch <§ 2 Abs. 2 SGB IX> nach § 69 Abs. 1 und 3 SGB IX aF) und damit zu einem für ihn günstigen Verfahrensausgang führt (vgl allgemein zur Bemessung des GdB: Senatsurteil vom 17.4.2013 - B 9 SB 3/12 R - juris RdNr 29 f; Senatsbeschluss vom 15.5.2017 - B 9 SB 8/17 B - juris RdNr 7 f; Senatsbeschluss vom 20.11.2012 - B 9 SB 36/12 B - juris RdNr 5 f, Senatsbeschluss vom 9.12.2010 - B 9 SB 35/10 B - juris RdNr 5 f, jeweils mwN) .
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