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   BSG, 17.06.1999 - B 12 RJ 5/99 B   

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https://dejure.org/1999,4168
BSG, 17.06.1999 - B 12 RJ 5/99 B (https://dejure.org/1999,4168)
BSG, Entscheidung vom 17.06.1999 - B 12 RJ 5/99 B (https://dejure.org/1999,4168)
BSG, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - B 12 RJ 5/99 B (https://dejure.org/1999,4168)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen - Eheschließung - Antrag auf Nachzahlung - Altersgrenze - Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis

    SGG § 160 Abs 2 Satz 1; ; SGB VI § 282 Abs 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heiratserstattung für Frauen, die keine Beiträge zur Rentenversicherung aufzuweisen haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 146
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 12 RJ 5/99 B
    Nach § 274 Abs. 1 Satz 2 SGB VI idF des Gesetzentwurfs zum RRG 1992, der dem späteren § 282 Abs. 1 Satz 2 SGB VI entspricht, sollte das Nachzahlungsrecht nur durch die bindende Bewilligung einer Vollrente wegen Alters ausgeschlossen werden (BT-Drucks 11/4124 S 79).

    Zu § 5 Abs. 4 SGB VI heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drucks 11/4124 S 151): Die Regelung betreffe Fälle, in denen ein Sicherungsbedürfnis in der Rentenversicherung wegen Erreichung des Sicherungsziels oder wegen der Unwahrscheinlichkeit, dieses Ziel in der Rentenversicherung noch zu erreichen, nicht mehr gegeben sei.

  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 4/97

    Ausschluß der Aufstockung bei nicht genutztem Recht auf Heiratserstattung

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 12 RJ 5/99 B
    Dieses hätte sie gegenüber den genannten Rentnerinnen ungerechtfertigt begünstigt, die ohnehin günstige Ausgestaltung des Nachzahlungsrechts weiter verstärkt und auch diejenigen Frauen weiter benachteiligt, die von der Heiratserstattung keinen Gebrauch gemacht hatten und ihre niedrigen in der Rentenversicherung belassenen Beiträge nicht aufstocken durften (BSGE 80, 241 = SozR 3-2600 § 282 Nr. 6; vgl dazu Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts in NZS 1998, 287).
  • BVerfG, 04.03.1998 - 1 BvR 1487/97

    Der Ausschluß der rentenversicherungspflichtigen Frauen, die das Recht der

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 12 RJ 5/99 B
    Dieses hätte sie gegenüber den genannten Rentnerinnen ungerechtfertigt begünstigt, die ohnehin günstige Ausgestaltung des Nachzahlungsrechts weiter verstärkt und auch diejenigen Frauen weiter benachteiligt, die von der Heiratserstattung keinen Gebrauch gemacht hatten und ihre niedrigen in der Rentenversicherung belassenen Beiträge nicht aufstocken durften (BSGE 80, 241 = SozR 3-2600 § 282 Nr. 6; vgl dazu Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts in NZS 1998, 287).
  • BSG, 12.09.1995 - 12 RK 24/95

    Recht auf Nachzahlung bei Heiratserstattung, Nichtigkeit früherer

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 12 RJ 5/99 B
    Ihre Entwicklung hat der Senat in seinem Urteil vom 12. September 1995 (BSGE 76, 250 = SozR 3-2600 § 282 Nr. 2) dargestellt.
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 12 RJ 5/99 B
    Das BVerfG hat auf eine Vorlage des Senats entschieden, daß frühere Beamtinnen, die wegen Vollendung des 65. Lebensjahres nicht zur Beitragsnachzahlung nach dieser Vorschrift berechtigt waren, Beiträge noch entsprechend der vor 1992 für Arbeitnehmerinnen geltenden Regelung nachentrichten durften (BVerfGE 98, 1 = SozR 3-5755 Art. 2 § 27 Nr. 1).
  • BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99

    Ausschluss der Nachentrichtung von Beiträgen bei Heiratserstattung nach

    gegen a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 17. Juni 1999 - B 12 RJ 5/99 B -,.
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