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   BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R   

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https://dejure.org/2008,4503
BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R (https://dejure.org/2008,4503)
BSG, Entscheidung vom 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R (https://dejure.org/2008,4503)
BSG, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R (https://dejure.org/2008,4503)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Asylbewerberleistung - Analogleistung gem § 2 AsylbLG - Klage auf höhere Leistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - sozialwidriges Verhalten - minderjähriges Kind - keine Zurechnung des Fehlverhaltens der Eltern - Bemessung der Analogleistung - ...

  • openjur.de

    Asylbewerberleistung; Analogleistung gem § 2 AsylbLG; Klage auf höhere Leistung; rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer; sozialwidriges Verhalten; minderjähriges Kind; keine Zurechnung des Fehlverhaltens der Eltern; Bemessung der Analogleistung; ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begehren von Analog-Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) statt der Leistungen nach § 3 AsylbLG; Erbringen von Analog-Leistungen regelmäßig in Form von Geldleistungen in entsprechender Anwendung des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB X § 48 Abs. 1; AsylbLG § 2 Abs. 1; AsylbLG § 2 Abs. 3; AsylbLG § 10; AufnG § 2 Abs. 3
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Anfechtungsklage, Leistungsklage, Verwaltungsakt, Dauerwirkung, Dauerverwaltungsakt, Verfahrensgegenstand, Aufenthaltsdauer, 36-Monats-Frist, 48-Monats-Frist, Minderjährige, Eltern, Familienangehörige, Rechtsmissbrauch, ...

  • Judicialis

    AsylbLG § 2 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Asylbewerberleistung, rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R
    In der Sache handelt es sich um Klagen auf höhere Leistungen, selbst wenn kein typischer Höhenstreit vorliegt, weil Analog-Leistungen regelmäßig in Form von Geldleistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII erbracht werden und Leistungen nach §§ 3 ff AsylbLG grundsätzlich als Sachleistungen vorgesehen sind (vgl dazu näher Senatsurteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R).

    Zwar ist Fehlverhalten der Eltern minderjährigen Kindern insoweit nicht zuzurechnen (vgl Senatsurteil vom 17. Juni 2007 - B 8/9b AY 1/07 R); jedoch ist dies vorliegend nicht weiter von Bedeutung, weil nach § 2 Abs. 3 AsylbLG minderjährige Kinder - ein solches war im streitigen Zeitraum auch die Klägerin zu 3 -, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Haushaltsgemeinschaft leben, Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG nur erhalten, wenn mindestens ein Elternteil in der Haushaltsgemeinschaft Leistungen nach dessen Abs. 1 erhält.

    Ob das vorwerfbare Verhalten die Aufenthaltsdauer beeinflusst hat, ist entgegen der Ansicht des LSG unter Berücksichtigung der gesamten Zeit zu beurteilen, die nach dem maßgeblichen Fehlverhalten verstrichen ist (Senatsurteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R).

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Auszug aus BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R
    Durch die Heranziehung der Stadt Langenhagen bleibt jedoch die Zuständigkeit der Beklagten selbst für die Leistungsberechtigung unberührt (vgl BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 21/06 R - RdNr 11).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 13/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung -

    Auszug aus BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R
    Zu fordern ist ein über die Nichtausreise bzw die Stellung eines Asyl- oder Asylfolgeantrages hinausgehendes sozialwidriges Verhalten unter Berücksichtigung des Einzelfalls (BSG aaO; siehe zum Asylfolgeantrag auch Senatsurteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 13/07 R), das nicht nur eine objektive, sondern auch eine subjektive Komponente (Vorsatz, bezogen auf die die Aufenthaltsdauer beeinflussende Handlung, mit dem Ziel der Beeinflussung der Aufenthaltsdauer) enthält (BSG aaO).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R
    Entscheidend ist vielmehr, dass ein verständiger, objektiver Erklärungsempfänger (vgl zu dieser Voraussetzung: BSGE 89, 90, 100 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 13) diesen Bescheid zum Zeitpunkt seines Erlasses als endgültigen Bescheid verstehen musste.
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 5/07 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anwendbarkeit von § 44 Abs 1 SGB X auf

    Auszug aus BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R
    Dabei sind nur vergleichbare Leistungen einzubeziehen; unschädlich ist allerdings, wenn nach den §§ 3 ff AsylbLG Einmalleistungen erbracht worden sein sollten, die nach dem SGB XII durch Pauschalen (uU den Regelsatz) abgegolten würden (dazu näher BSG, Urteil vom 17. Juni 2007 - B 8 AY 5/07 R).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des

    Dabei wird das LSG jedoch, soweit es die oben bezeichneten Folgebescheide betrifft, zu prüfen haben, ob die Leistungen nicht mit diesen Bescheiden ohnedies nach dem Empfängerhorizont (vgl dazu: BSG, Urteil vom 17.6.2008 - B 8 AY 8/07 R - RdNr 12) - abweichend vom Bescheid vom 20.7.2004 - als Zuschüsse bewilligt worden sind, sodass dem klägerischen Begehren ohnedies für einen bzw mehrere Teilzeiträume des Jahres 2004 Rechnung getragen, seine Klage jedoch insoweit mangels Beschwer unzulässig wäre (vgl zu einer solchen Konstellation das Senatsurteil vom 17.6.2008, aaO).
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

    Das Schreiben vom 20.3.2006 ist - anders als das LSG meint - nicht nur ein bloßer Hinweis an das Krankenhaus, sich zunächst an den zahlungswilligen Patienten zu halten; im Hinblick auf die Aussage, dass die Angelegenheit als "erledigt" angesehen werde, ist es nach seinem objektiven Sinngehalt ausgehend vom Empfängerhorizont (vgl zu dieser Voraussetzung bei der Auslegung von Verwaltungsakten nur: BSG SozR 4-1500 § 77 Nr. 1 RdNr 15; Senatsurteil vom 17.6.2008 - B 8 AY 8/07 R - RdNr 12; und Engelmann in von Wulffen, SGB X, 8. Aufl 2014, § 31 RdNr 25 mwN) vielmehr als (endgültige) Ablehnung des Antrags (§ 31 SGB X) zu verstehen.
  • BSG, 25.10.2018 - B 7 AY 2/18 R

    Kein Anspruch auf Verzinsung von Asylbewerberleistungen nach § 44 SGB I

    Auch wenn dieser Bescheid nur an die Kläger zu 1 und 2 adressiert war, konnte der Kläger zu 3 diesen Bescheid nach Maßgabe des objektiven Empfängerhorizonts ( vgl zu dieser Voraussetzung bei der Auslegung von Verwaltungsakten nur: BSG SozR 4-1500 § 77 Nr. 1 RdNr 15; Senatsurteil vom 17.6.2008 - B 8 AY 8/07 R - RdNr 12; Engelmann in von Wulffen/Schütze, Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - , 8. Aufl 2014, § 31 RdNr 25 mwN ) als Ergebnis des auch von ihm geführten Klageverfahrens nur so verstehen, dass auch ihm gegenüber eine Entscheidung getroffen werden sollte.
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