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   BSG, 17.06.2016 - B 7 AY 3/16 B   

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BSG, 17.06.2016 - B 7 AY 3/16 B (https://dejure.org/2016,40430)
BSG, Entscheidung vom 17.06.2016 - B 7 AY 3/16 B (https://dejure.org/2016,40430)
BSG, Entscheidung vom 17. Juni 2016 - B 7 AY 3/16 B (https://dejure.org/2016,40430)
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  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 5/07 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anwendbarkeit von § 44 Abs 1 SGB X auf

    Auszug aus BSG, 17.06.2016 - B 7 AY 3/16 B
    6 Die Entscheidung des LSG weiche zudem von dem Urteil des BSG vom 17.6.2008 (B 8 AY 5/07 R) ab; darin habe das BSG übergeordnete "Strukturprinzipien", also auch den Grundsatz "keine Sozialhilfe für die Vergangenheit", abgelehnt.

    Außerdem weiche auch ein Rechtssatz im Urteil des 8. Senats des BSG vom 26.8.2008 (B 8 SO 26/07 R) von der Entscheidung im Urteil desselben Senats vom 17.6.2008 (B 8 AY 5/07 R) ab, und das LSG habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18.7.2012 (BVerfGE 132, 134 ff) fehlerhaft angewandt.

  • BSG, 27.10.2015 - B 7 AY 3/15 B
    Auszug aus BSG, 17.06.2016 - B 7 AY 3/16 B
    Die zu Unrecht behaupteten Abweichungen (siehe dazu BSG, Beschluss vom 27.10.2015 - B 7 AY 3/15 B) zwischen Entscheidungen des für das Asylbewerberleistungsrecht zuständigen Senats selbst (und des Sozialhilfesenats) könnten eine Divergenz ohnedies nicht begründen (BSG aaO).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine

    Auszug aus BSG, 17.06.2016 - B 7 AY 3/16 B
    Außerdem weiche auch ein Rechtssatz im Urteil des 8. Senats des BSG vom 26.8.2008 (B 8 SO 26/07 R) von der Entscheidung im Urteil desselben Senats vom 17.6.2008 (B 8 AY 5/07 R) ab, und das LSG habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18.7.2012 (BVerfGE 132, 134 ff) fehlerhaft angewandt.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 17.06.2016 - B 7 AY 3/16 B
    Um der Darlegungspflicht zu genügen, muss eine konkrete Rechtsfrage formuliert, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihr angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) dargelegt werden (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus BSG, 17.06.2016 - B 7 AY 3/16 B
    Außerdem weiche auch ein Rechtssatz im Urteil des 8. Senats des BSG vom 26.8.2008 (B 8 SO 26/07 R) von der Entscheidung im Urteil desselben Senats vom 17.6.2008 (B 8 AY 5/07 R) ab, und das LSG habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18.7.2012 (BVerfGE 132, 134 ff) fehlerhaft angewandt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 8 AY 70/12

    Kombinierte Anfechtungs- Verpflichtungs- und Leistungsklage; Zuständige Behörde

    Auszug aus BSG, 17.06.2016 - B 7 AY 3/16 B
    Der Umstand, dass das LSG Niedersachsen-Bremen - ua im Urteil vom 4.9.2014 - L 8 AY 70/12 - eine dezidiert andere Auffassung zur Auslegung des Aktualitätsgrundsatzes für zutreffend erachtet habe, bestätige dies.
  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 4/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren -

    Auszug aus BSG, 17.06.2016 - B 7 AY 3/16 B
    Sie formuliert die Rechtsfrage, ob bei rechtswidrig verweigerten Pauschalleistungen des AsylbLG (und der Sozialhilfe bzw der Grundsicherung) durch eine Bezugnahme auf Besonderheiten des jeweiligen Leistungsrechts, hier des Asylbewerberleistungsrechts (bzw des Sozialhilferechts), der Nachgewährungsanspruch des § 44 SGB X in seinen dort vom Gesetzgeber festgelegten zeitlichen Grenzen für den Personenkreis ausgeschlossen werden könne, der in der Zeit nach der Beendigung des Leistungsbezugs gemäß § 3 AsylbLG bis ggf zu dem Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz länger als einen Monat nicht sozialhilfebedürftig gewesen ist bzw für diesen Zeitraum seine durchgehende Sozialhilfebedürftigkeit nicht nachweise? 5 Zwar habe das BSG in seinen Entscheidungen vom 20.12.2012 (B 7 AY 4/11 R) und vom 26.6.2013 (B 7 AY 3/12 R), die allerdings nur zur Zurückverweisung der Sache an das jeweilige LSG geführt hätten, ausgeführt, dass der Anwendung des § 44 SGB X entgegenstehe, wenn Bedürftigkeit länger als einen Monat nicht bestanden habe.
  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 3/12 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - keine Nachzahlung von Leistungen für

    Auszug aus BSG, 17.06.2016 - B 7 AY 3/16 B
    Sie formuliert die Rechtsfrage, ob bei rechtswidrig verweigerten Pauschalleistungen des AsylbLG (und der Sozialhilfe bzw der Grundsicherung) durch eine Bezugnahme auf Besonderheiten des jeweiligen Leistungsrechts, hier des Asylbewerberleistungsrechts (bzw des Sozialhilferechts), der Nachgewährungsanspruch des § 44 SGB X in seinen dort vom Gesetzgeber festgelegten zeitlichen Grenzen für den Personenkreis ausgeschlossen werden könne, der in der Zeit nach der Beendigung des Leistungsbezugs gemäß § 3 AsylbLG bis ggf zu dem Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz länger als einen Monat nicht sozialhilfebedürftig gewesen ist bzw für diesen Zeitraum seine durchgehende Sozialhilfebedürftigkeit nicht nachweise? 5 Zwar habe das BSG in seinen Entscheidungen vom 20.12.2012 (B 7 AY 4/11 R) und vom 26.6.2013 (B 7 AY 3/12 R), die allerdings nur zur Zurückverweisung der Sache an das jeweilige LSG geführt hätten, ausgeführt, dass der Anwendung des § 44 SGB X entgegenstehe, wenn Bedürftigkeit länger als einen Monat nicht bestanden habe.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 17.06.2016 - B 7 AY 3/16 B
    Eine Divergenz liegt nur dann vor, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem tragenden abstrakten Rechtssatz des BSG aufgestellt hätte; eine Abweichung ist erst dann zu bejahen, wenn das LSG diesen Kriterien - wenn auch unter Umständen unbewusst - widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
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