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   BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 14/12 R   

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BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 14/12 R (https://dejure.org/2013,27535)
BSG, Entscheidung vom 17.07.2013 - B 6 KA 14/12 R (https://dejure.org/2013,27535)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 14/12 R (https://dejure.org/2013,27535)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 1 S 1 SGB 5, § 106a Abs 2 S 1 Halbs 1 SGB 5, § 115a Abs 1 S 2 SGB 5 vom 22.12.2011, § 115a Abs 1 S 3 SGB 5 vom 22.12.2011, § 115a Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 5 vom 22.12.2011
    Nachstationäre Leistungen - Abgeltung mit Fallpauschale - kein Gegenstand der Ermächtigung eines Krankenhausarztes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen für ambulante Nachbehandlungen nach einer stationären Krankenhausbehandlung durch einen ermächtigten Chefarzt

  • rewis.io

    Nachstationäre Leistungen - Abgeltung mit Fallpauschale - kein Gegenstand der Ermächtigung eines Krankenhausarztes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 115a; KHEntgG § 8
    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen für ambulante Nachbehandlungen nach einer stationären Krankenhausbehandlung durch einen ermächtigten Chefarzt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • IWW (Terminmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 915
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 15/95

    Bedarf für die Ermächtigung zu prä- und postoperativen Leistungen in der

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 14/12 R
    Das BSG habe in seinem Urteil vom 19.6.1996 (6 RKa 15/95) nicht entschieden, dass Nachsorgeleistungen nach einer vollstationären Behandlung wahlweise durch das Krankenhaus oder im vertragsärztlichen Bereich erbracht und abgerechnet werden dürften, sondern nur, dass im Hinblick auf die Einführung von § 115a SGB V auch die Krankenhausbehandlung ambulant durchgeführt werden könne.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.6.1996 - SozR 3-2500 § 116 Nr. 13) , auf die das LSG ausdrücklich verwiesen hat, schließt § 115a Abs. 1 Nr. 2 SGB V Leistungen durch Vertragsärzte oder ermächtigte Ärzte innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss einer stationären Behandlung nicht grundsätzlich aus.

    Die Einführung der vor- und nachstationären Behandlung als Krankenhausleistung führte dazu, dass identische Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung oder der stationären Krankenhausbehandlung erbracht werden können (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 13 S 69) .

    Der Senat hat dementsprechend bereits in seiner Entscheidung vom 19.6.1996 ausgeführt, dass die Erbringung vor- und nachstationärer Leistungen als Krankenhausleistung den Bedarf für eine Ermächtigung entfallen lassen kann (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 13 S 68) .

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - unzulässige

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 14/12 R
    Bei sachgerechter Auslegung des Beschlusses des Zulassungsausschusses vom 31.10.2006, die auch dem Revisionsgericht möglich ist (vgl BSG vom 9.2.2011 - B 6 KA 5/10 R - Juris RdNr 17 mwN; BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 11 RdNr 20; BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, RdNr 16; BSGE 48, 56, 58) , wollte der Zulassungsausschuss mit dem Zusatz: "Eine Abrechnung innerhalb der ersten 14 Tage nach der Entlassung ist nur dann möglich, wenn eine Abrechnungsmöglichkeit nach § 115a SGB V nicht von den Fallpauschalen umfasst ist" ausschließen, dass der Kläger Leistungen in solchen Fällen erbrachte, in denen die nachstationäre Behandlung eines Versicherten von der Fallpauschale umfasst wäre, im Fall einer nachstationären Behandlung im Krankenhaus mithin keine über die Fallpauschale hinausgehenden Kosten entstanden wären.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 14/12 R
    Bei sachgerechter Auslegung des Beschlusses des Zulassungsausschusses vom 31.10.2006, die auch dem Revisionsgericht möglich ist (vgl BSG vom 9.2.2011 - B 6 KA 5/10 R - Juris RdNr 17 mwN; BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 11 RdNr 20; BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, RdNr 16; BSGE 48, 56, 58) , wollte der Zulassungsausschuss mit dem Zusatz: "Eine Abrechnung innerhalb der ersten 14 Tage nach der Entlassung ist nur dann möglich, wenn eine Abrechnungsmöglichkeit nach § 115a SGB V nicht von den Fallpauschalen umfasst ist" ausschließen, dass der Kläger Leistungen in solchen Fällen erbrachte, in denen die nachstationäre Behandlung eines Versicherten von der Fallpauschale umfasst wäre, im Fall einer nachstationären Behandlung im Krankenhaus mithin keine über die Fallpauschale hinausgehenden Kosten entstanden wären.
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 34/93

    Krankenversicherung - Eigenblutentnahme - Krankenhausbehandlung - Ambulante

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 14/12 R
    Der Sicherstellungsauftrag durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte bleibt grundsätzlich unberührt (vgl BT-Drucks 12/3608 S 102 Zu Nummer 63 Zu Absatz 2; vgl auch BSGE 74, 263 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 9 S 50) .
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78

    Verwaltungsakt - Auslegung - Überprüfbarkeit durch das Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 14/12 R
    Bei sachgerechter Auslegung des Beschlusses des Zulassungsausschusses vom 31.10.2006, die auch dem Revisionsgericht möglich ist (vgl BSG vom 9.2.2011 - B 6 KA 5/10 R - Juris RdNr 17 mwN; BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 11 RdNr 20; BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, RdNr 16; BSGE 48, 56, 58) , wollte der Zulassungsausschuss mit dem Zusatz: "Eine Abrechnung innerhalb der ersten 14 Tage nach der Entlassung ist nur dann möglich, wenn eine Abrechnungsmöglichkeit nach § 115a SGB V nicht von den Fallpauschalen umfasst ist" ausschließen, dass der Kläger Leistungen in solchen Fällen erbrachte, in denen die nachstationäre Behandlung eines Versicherten von der Fallpauschale umfasst wäre, im Fall einer nachstationären Behandlung im Krankenhaus mithin keine über die Fallpauschale hinausgehenden Kosten entstanden wären.
  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 21/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für eine vorstationäre

    In der Sache scheint auch das - im Zeitpunkt der Entscheidung - lediglich als Pressebericht vorliegende Urteil des 6. Senats des BSG vom 17.7.2013 - B 6 KA 14/12 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, hieran anzuknüpfen.
  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 51/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - keine Erforderlichkeit einer nachstationären

    In der Sache scheint auch das - im Zeitpunkt der Entscheidung - lediglich als Pressebericht vorliegende Urteil des 6. Senats des BSG vom 17.7.2013 - B 6 KA 14/12 R - hieran anzuknüpfen.
  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 6/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Behandlung in Notfallambulanz

    Ebenfalls ausgeschlossen ist nach der Rechtsprechung des Senats (BSG Urteil vom 17.7.2013 - B 6 KA 14/12 R - SozR 4-2500 § 116 Nr. 9) die Erbringung und Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen durch einen ermächtigten Krankenhausarzt, wenn das Krankenhaus, in dem der ermächtigte Arzt tätig ist, genau diese Leistungen als nachstationäre Krankenhausbehandlung hätte erbringen können und wenn die als nachstationäre Behandlung erbrachte Krankenhausleistung zudem bereits mit der Fallpauschale gegenüber dem Krankenhaus abgegolten wäre.

    Die zur Vergütung von Leistungen ermächtigter Krankenhausärzte ergangene Rechtsprechung des Senats (BSG Urteil vom 19.11.1985 - 6 RKa 38/83 - SozR 5550 § 9 Nr. 1; BSG Urteil vom 17.7.2013 - B 6 KA 14/12 R - SozR 4-2500 § 116 Nr. 9) kann im Wesentlichen auf das Verhältnis von ambulanter Notfallbehandlung zur stationären Krankenhausbehandlung übertragen werden: Wenn ein Versicherter im Anschluss an die Behandlung in einer Notfallambulanz wegen derselben Erkrankung in die stationäre Behandlung des Krankenhauses aufgenommen wird, das auch die Notfallambulanz betreibt, liegt ein einheitlicher stationärer Behandlungsfall vor.

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 34/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - Rechtsgrundlage für

    Rechtswidrig ist auch die Honorarabrechnung bzw die Bewilligung von Honorar an einen ermächtigten Arzt für Leistungen, zu deren Erbringung der Arzt aufgrund der ihm genehmigten Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nicht berechtigt war (BSG Urteil vom 17.7.2013 - B 6 KA 14/12 R - SozR 4-2500 § 116 Nr. 9 RdNr 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2016 - L 5 KR 2479/15

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vorstationäre Krankenhausbehandlung

    Die vorstationäre (ebenso die nachstationäre) Krankenhausbehandlung bzw. - so die Überschrift zu § 115a SGB V -"Behandlung im Krankenhaus" (ohne Unterkunft und Verpflegung) stellt demgegenüber eine Sonderform der ambulanten Versorgung dar, die wegen ihres funktionalen und zeitlichen Zusammenhangs mit der vollstationären Behandlung aber der Krankenhausbehandlung zugeordnet worden ist (jurisPK-SGB V/Wahl § 39 Rdnr. 38; BSG, Urteil vom 17.07.2013, - B 6 KA 14/12 R -, in juris).
  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 67/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für eine vorstationäre

    In der Sache scheint auch das - im Zeitpunkt der Entscheidung - lediglich als Pressebericht vorliegende Urteil des 6. Senats des BSG vom 17.7.2013 - B 6 KA 14/12 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, hieran anzuknüpfen.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 5 KR 699/12

    Krankenversicherung - Vergütung für eine ambulant durchgeführte Portimplantation

    Behandlungen im Krankenhaus, die nach Abschluss der eigentlichen stationären Behandlung innerhalb der zeitlichen Grenzen der Grenzverweildauer durchgeführt werden, sind durch die Fallpauschale abgegolten (Anschluss an BSG Urt. v. 17.07.2013 - B 6 KA 14/12 R).

    Im Umkehrschluss ist dieser Regelung zu entnehmen, dass die nachstationäre Behandlung im Krankenhaus in den zeitlichen Grenzen der Grenzverweildauer durch die Fallpauschale abgegolten ist (BSG, Urteil vom 17.07.2013 - B 6 KA 14/12 R - in Juris).

    So sind zuvor vollstationär im Krankenhaus behandelte Patienten auch nicht generell gehindert, sich ambulant von Vertragsärzten behandeln zu lassen, etwa wenn sie aus persönlichen Gründen das Krankenhaus nicht zu täglichen Nachsorgeuntersuchungen aufsuchen können oder wollen (so BSG, Urteil vom 17.07.2013, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - L 11 KR 542/18

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Die vorstationäre (ebenso die nachstationäre) Krankenhausbehandlung bzw. - so die Überschrift zu § 115a SGB V - "Behandlung im Krankenhaus" (ohne Unterkunft und Verpflegung) stellt demgegenüber eine Sonderform der ambulanten Versorgung dar, die wegen ihres funktionalen und zeitlichen Zusammenhangs mit der vollstationären Behandlung aber der Krankenhausbehandlung zugeordnet worden ist (Wahl, a.a.O., Rn. 43; BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 14/12 R - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2021 - L 11 KR 542/18
    Die vorstationäre (ebenso die nachstationäre) Krankenhausbehandlung bzw. - so die Überschrift zu § 115a SGB V - "Behandlung im Krankenhaus" (ohne Unterkunft und Verpflegung) stellt demgegenüber eine Sonderform der ambulanten Versorgung dar, die wegen ihres funktionalen und zeitlichen Zusammenhangs mit der vollstationären Behandlung aber der Krankenhausbehandlung zugeordnet worden ist (Wahl, a.a.O., Rn. 43; BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 14/12 R - juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.04.2014 - L 5 KR 181/13

    Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer vor- und nachstationären Behandlung

    Nach dieser Vorschrift handelt es sich um eine nachstationäre Behandlung, wenn die Behandlung im Anschluss an eine vollstationäre Behandlung erfolgt, um den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen (zum erforderlichen engen Zusammenhang mit der vollstationär durchgeführten Behandlung vgl Bundessozialgericht - BSG 17.7.2013 - B 6 KA 14/12 R, juris Rn 15); gemäß § 115a Abs. 2 Satz 2 SGB V darf die nachstationäre Behandlung sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
  • SG Nordhausen, 14.03.2018 - S 5 KR 1364/14

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vorbereitung und Verabreichung einer Infusion

  • SG Düsseldorf, 14.05.2014 - S 2 KA 352/12

    Ärztliche Vergütung für eine weitergehende therapeutische Maßnahme (PTCA) im

  • SG Düsseldorf, 30.10.2013 - S 2 KA 262/09

    Zulässigkeit des Ausschluss der Abrechnung der Leistungen u.a. nach Abschnitt

  • BSG - B 6 KA 14/12 (anhängig)
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