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   BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 11/09 B   

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https://dejure.org/2009,26634
BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 11/09 B (https://dejure.org/2009,26634)
BSG, Entscheidung vom 17.08.2009 - B 11 AL 11/09 B (https://dejure.org/2009,26634)
BSG, Entscheidung vom 17. August 2009 - B 11 AL 11/09 B (https://dejure.org/2009,26634)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren - Darlegung des Verfahrensfehlers der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung des Verfahrensfehlers der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.04.2001 - B 9 V 70/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren, mündliche Vollmachterteilung

    Auszug aus BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 11/09 B
    Die ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels, auf dem die Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) setzt voraus, dass die eine Verletzung begründenden Tatsachen substantiiert und schlüssig dargelegt werden (stRspr; ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; SozR 3-1500 § 73 Nr. 10).
  • BSG, 21.08.2002 - B 9 VJ 1/02 R

    Erheblicher Grund für Terminsverlegung - Terminskollision -

    Auszug aus BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 11/09 B
    Die zitierte Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 21. August 2002 - B 9 VJ 1/02 R), nach der nähere Darlegungen zur Kausalität einer Gehörsverletzung ausnahmsweise entbehrlich sind, betrifft Fallgestaltungen, in denen der Beteiligte gehindert wird, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen (vgl Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl 2008, § 62 RdNr 11, § 160a RdNr 16d mwN).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 BJ 160/92

    Dolmetscher - Eid - Sozialgerichtsverfahren - Revision -

    Auszug aus BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 11/09 B
    Abgesehen davon, dass sich die Klägerin weder zur behaupteten Behinderung näher äußert noch mit den möglichen Ausnahmen von der Hinzuziehung (§ 186 Abs. 2 Alternative 2 GVG) beschäftigt, ist ein Verstoß gegen §§ 185 ff GVG kein absoluter Revisionsgrund iS des nach § 202 SGG entsprechend anzuwendenden § 547 Zivilprozessordnung, sondern liegt ggf ein Verstoß gegen eine spezielle Form der Gewährung rechtlichen Gehörs vor (vgl BSG SozR 3-1720 § 189 Nr. 1 mwN; Kissel, GVG, 5. Aufl 2008, § 186 RdNr 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2008 - L 12 AL 3348/08
    Auszug aus BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 11/09 B
    L 12 AL 3348/08 (LSG Baden-Württemberg).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 11/09 B
    Hinsichtlich dieses Verfahrensverstoßes hat das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass der Verfahrensmangel einer Verletzung des rechtlichen Gehörs grundsätzlich nur dann hinreichend iS von § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG bezeichnet ist, wenn sowohl angegeben wird, welches Vorbringen verhindert worden ist, als auch dargelegt ist, inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 11/09 B
    Die ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels, auf dem die Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) setzt voraus, dass die eine Verletzung begründenden Tatsachen substantiiert und schlüssig dargelegt werden (stRspr; ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; SozR 3-1500 § 73 Nr. 10).
  • BSG, 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Es handelt sich vielmehr um einen Verstoß gegen eine spezielle Form der Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl hierzu BSG Beschluss vom 17.8.2009 - B 11 AL 11/09 B - Juris; BSG Beschluss vom 8.10.1992 - 5 BJ 160/92 - SozR 3-1720 § 189 Nr. 1) .
  • BSG, 18.09.2023 - B 9 SB 11/23 B
    Daher muss die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsverletzung genügen, dh es muss von der Beschwerdeführerin dargelegt werden, welches Vorbringen verhindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG Beschluss vom 17.8.2009 - B 11 AL 11/09 B - juris RdNr 4).

    Die Klägerin behauptet nicht, dass es ihr aufgrund von (fort-)bestehenden Verständnisschwierigkeiten in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG selbst nicht möglich gewesen wäre, zur Sache Stellung zu nehmen oder auf das Vorbringen der Beklagten oder auf Hinweise und Fragen des Gerichts angemessen zu reagieren (vgl BSG Beschluss vom 17.8.2009 - B 11 AL 11/09 B - juris RdNr 4).

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