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   BSG, 17.10.1990 - 2 RU 8/90   

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https://dejure.org/1990,14025
BSG, 17.10.1990 - 2 RU 8/90 (https://dejure.org/1990,14025)
BSG, Entscheidung vom 17.10.1990 - 2 RU 8/90 (https://dejure.org/1990,14025)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 8/90 (https://dejure.org/1990,14025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten - Versicherungspflicht in gesetzlicher Unfallversicherung - Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich - Grundsätze der Freiheit der Dienstleistungen im Gemeinschaftsrecht - Eintragung als Unternehmer eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.02.1965 - 2 RU 36/60

    Prüfungspflicht der Sozialgerichte - Anfechtung eines Heberollenauszugs -

    Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 8/90
    Diese Vorschrift berechtigt sie, im Wege der Beweiswürdigung tatsächliche Feststellungen zu treffen, indem sie unbekannte Tatsachen, sei es die Anzahl der Beschäftigten, die Lohnsumme oder die Gefahrklasse, dadurch ermittelt, daß sie unter Anwendung von Erfahrungssätzen Schlüsse aus bekannten Tatsachen zieht (BSGE 22, 271, 272).

    Der Kläger hat bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem LSG keine Tatsachen vorgetragen und unter Beweis gestellt, die seine Meinung über die tatsächliche Unrichtigkeit der zugrunde gelegten Daten nachweisen (s BSGE 22, 271, 272).

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 8/90
    Nicht zuletzt zum notwendigen Schutz des Empfängers der Dienstleistungen und im Hinblick auf die Kontrolle, die die nationalen Behörden ausüben müssen, läßt der EuGH zu (EuGHE 1974, 1299, 1309 - Rechtssache van Binsbergen 33/74 -), daß auf den Dienstleistenden die Vorschriften des Aufnahmestaates, welche zur Anwendung von Berufsregeln und im allgemeinen Interesse als organisatorische, berufsqualifizierende oder standesrechtliche Regelungen oder als Kontroll- oder Haftungsvorschriften ergangen sind, in gleicher Weise angewandt werden können wie auf Personen, die in dem Staat niedergelassen sind, in dem die Dienstleistung erbracht wird.

    Ebenso unterliegt eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaates eine selbständige Tätigkeit ausübt, den Rechtsvorschriften dieses Staates, und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt (Art. 13 Abs. 2 Buchst b EWG-VO; s EuGHE 1974, 1299, 1309).

  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 53/88

    Beitragsbemessung in der Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten

    Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 8/90
    Das Unternehmen des Klägers war in seinem Bestand nicht gesichert (BSG SozR 2200 § 728 Nr. 6).

    Dem Betrieb des Klägers drohte daher jederzeit, daß die zuständige Behörde dessen Fortsetzung untersagt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 HwO), wie es die Stadt Pirmasens mit ihrer bestandskräftig geworden polizeilichen Verfügung vom 5. März 1985 schließlich auch entschieden hat (s BSG SozR 2200 § 728 Nr. 6).

  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 8/90
    Der EuGH hat entschieden (EuGHE 1974, 631, 651 - Rechtssache Reyners 2/74 -), daß die Art. 52, 59 und 60 EWG-Vertrag im Bereich der Niederlassungsfreiheit und der Freiheit der Dienstleistungen ein Grundprinzip der Gemeinschaft in die Tat umsetzen, wie es in Art. 7 Abs. 1 EWG-Vertrag formuliert ist: "Jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ist verboten" (s Jura Europae, Niederlassungsrecht, Band I, 00.10-5).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 8/90
    Denn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts ist derart offenkundig, daß keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel daran besteht, daß es das Gemeinschaftsrecht in diesem Rechtsstreit zuläßt, die Klageansprüche nach innerstaatlichem Recht zu beurteilen (s EuGHE 1982, 3415, 3430).
  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 60/80

    Unfallversicherung - Lohnnachweis - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 8/90
    Hierfür ist es grundsätzlich nicht erforderlich, die Lohnsumme auf einzelne Versicherte zu beziehen (BSG SozR 2200 § 746 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2022 - L 12 SO 227/19

    SGB XII: Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer

    Bestehen jedoch - wie hier - keine vernünftigen Auslegungszweifel, scheidet ein Vorabentscheidungsersuchen durch das nationale Gericht aus (vgl. EuGH Urteil vom 06.10.1982, 283/81, Rn. 16, 21, juris; BSG Urteil vom 17.10.1990, 2 RU 8/90, Rn. 17, juris).
  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Der Senat ist danach nicht verpflichtet, den Rechtsstreit insoweit dem Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen, weil die Bestimmungen der Satzung der Beklagten und ihre Ermächtigungsgrundlagen in den §§ 803, 816 Reichsversicherungsordnung (RVO) offensichtlich nicht gegen Art. 92 EWGVtr verstoßen (EuGHE 1982, 3415, 3430; s auch BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 8/90) und dementsprechend auch von der Kommission nicht nach Art. 93 Abs. 2 EWGVtr beanstandet worden sind.
  • LAG Berlin, 12.06.1991 - 12 Sa 19/91

    Betriebsübergang: Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers - Vorlagepflicht an EuGH

    Dies ist entsprechend der französischen "acte-clair-Doktrin" allgemein anerkannt, vgl. EuGH NJW 1983 S. 1257 f.; v. d. Groeben , u.a., a.a.O., Art. 177 Rdn. 40 ff.; Grabitz/Wohlfahrt , a.a.O., Art. 177 Rdn. 53; Bleckmann , a.a.O., Rdn. 620 ff.; Oppermann , a.a.O., Art. 177 Rdn. 657; BGH WM 1989 S. 1941 f.; BSG vom 17.10.1990 - 2 RU 8/90.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 14 U 117/18
    Durch den von der Beklagten zum Verfahren gereichten Beitragsbescheid vom 1. August 2017 für das Beitragsjahr 2016 ist zudem der noch mit Bescheid vom 22. August 2016 berechnete Beitragsvorschuss ersetzt worden, denn durch Erlass des endgültigen Beitragsbescheides (§ 168 SGB VII) tritt eine endgültige Regelung ein und der Verwaltungsakt über die einstweilige Regelung der Erhebung eines Beitragsvorschusses wird auf andere Weise erledigt (§ 39 Abs. 2 SGB X - siehe hierzu BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - Az.: 2 RU 8/90 - Rn. 15 und BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - Az.: B 2 U 11/13 R - Rn. 11, 12 - jeweils zitiert nach juris; Spellbrink in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 2, SGB VII, § 164 Rn. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2020 - L 14 U 8/20
    Durch den von der Beklagten dann jedoch mittlerweile für das Umlagejahr 2014 am 24. August 2015 erlassenen Beitragsbescheid ist der mit Bescheid vom 3. Dezember 2014 berechnete Beitragsvorschuss ersetzt worden, denn durch Erlass des endgültigen Beitragsbescheides (§ 168 SGB VII) tritt eine endgültige Regelung ein und der Verwaltungsakt über die einstweilige Regelung der Erhebung eines Beitragsvorschusses wird auf andere Weise erledigt (§ 39 Abs. 2 SGB X - siehe hierzu BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - Az.: 2 RU 8/90 - Rn. 15 und BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - Az.: B 2 U 11/13 R - Rn. 11, 12 - jeweils zitiert nach juris; Spellbrink in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 2, SGB VII, § 164 Rn. 6).
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