Rechtsprechung
BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 7/06 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - Kündigungsberechtigung aus wichtigem Grund - Zeitpunkt des Vorliegens - Kausalität
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
Arbeitslosengeld; Erstattungspflicht des Arbeitgebers; Befreiungstatbestand; Kündigungsberechtigung aus wichtigem Grund; Zeitpunkt des Vorliegens; Kausalität
- Judicialis
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - Kündigungsberechtigung aus wichtigem Grund - Zeitpunkt des Vorliegens - Kausalität
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung von Arbeitslosengeld und den darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber nach dem Arbeitsförderungsgesetz; Ausschluss der Erstattungspflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz durch eine sozial gerechtfertigte Kündigung; Abweichen des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Kündigungsberechtigung aus wichtigem Grund
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 10.03.2003 - S 33 AL 195/01
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - L 1 AL 38/03
- BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 7/06 R
Papierfundstellen
- NZS 2008, 499 (Ls.)
- NZA-RR 2008, 492
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 12 AL 450/07
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestandt - …
Hierüber hat der Senat nicht im Rahmen der Entscheidung über die Berufung, sondern der Klage zu entscheiden (vgl. a. BSG - B 11a AL 7/06 R - Urteil vom 17. Oktober 2007 - u.a. in SozR 3-4100 § 128 Nr. 9 sowie juris, dort insbesondere Rz. 12).Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens eines solchen wichtigen Grundes ist der Zeitpunkt der Beendigung des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses, wenn dieser nicht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses übereinstimmt (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007, B 11a AL 7/06 R).
Er geht vielmehr in ständiger Rechtsprechung (zuletzt mit Urteil vom 17. Oktober 2007, B 11a AL 7/06 R, zitiert nach juris, dort insbesondere Rnr. 18 m.w.N.) von einem gesetzlich normierten Beibringungsgrundsatz aus.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens eines solchen wichtigen Grundes ist der Zeitpunkt der Beendigung des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses, wenn dieser nicht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses übereinstimmt (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007, a.a.O.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - L 29 AL 449/07
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
Vorliegend ist somit Gegenstand des Verfahrens nur noch der Erstattungsbescheid vom 28. August 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. September 2007, mit dem die Beklagte einen Erstattungsanspruch in Höhe von insgesamt 10.147,53 EUR für den Zeitraum vom 6. April 2007 bis zum 30. August 2007 geltend gemacht hat; hierüber hat der Senat nicht im Rahmen der Entscheidung über die Berufung, sondern auf Klage zu entscheiden (vgl.a. BSG - B 11a AL 7/06 R - Urteil vom 17. Oktober 2007 - u.a. in SozR 3-4100 § 128 Nr. 9 sowie juris, dort insbesondere Rz. 12).Er geht vielmehr in ständiger Rechtsprechung (zuletzt mit Urteil vom 17. Oktober 2007, B 11a AL 7/06 R, zitiert nach juris, dort insbesondere Rz. 18 m.w.N.) von einem gesetzlich normierten Beibringungsgrundsatz aus.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens eines solchen wichtigen Grundes ist der Zeitpunkt der Beendigung des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses, wenn dieser nicht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses übereinstimmt (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007, a.a.O.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2012 - L 12 AL 433/07
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
Er geht vielmehr in ständiger Rechtsprechung (zuletzt mit Urteil vom 17. Oktober 2007, B 11a AL 7/06 R, zitiert nach juris, dort insbesondere Rnr. 18 m.w.N.) von einem gesetzlich normierten Beibringungsgrundsatz aus.Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens eines solchen wichtigen Grundes ist der Zeitpunkt der Beendigung des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses, wenn dieser nicht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses übereinstimmt (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007, a.a.O.).
- BSG, 21.12.2011 - B 11 AL 94/11 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage - Darlegung …
Sie unterzieht sich allerdings nicht der Mühe, aufzuzeigen, inwiefern sich die Frage nicht bereits unmittelbar aus dem Gesetz (vgl § 147a Satz 2 Nr. 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch ) und der Rechtsprechung zumindest ableiten lässt (vgl ua Senatsurteil vom 17.10.2007 - B 11a AL 7/06 R - Juris RdNr 16 f;… BSGE 86, 187, 191, 194 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 8 S 69, 72 f; s auch Rolfs in Gagel, SGB II/SGB III, § 147 SGB III RdNr 169 bis 171, Stand Einzelkommentierung März 2011) .