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   BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R   

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https://dejure.org/2007,6783
BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R (https://dejure.org/2007,6783)
BSG, Entscheidung vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R (https://dejure.org/2007,6783)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - B 11a/7a AL 44/06 R (https://dejure.org/2007,6783)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitsuche - unverschuldete Rechtsunkenntnis - keine Pflicht der BA zur individuellen Belehrung - Hinweis in Merkblatt bzw Aufhebungsbescheid

  • openjur.de

    Minderung des Arbeitslosengeldes; verspätete Meldung; frühzeitige Arbeitsuche; unverschuldete Rechtsunkenntnis; keine Pflicht der BA zur individuellen Belehrung; Hinweis in Merkblatt bzw Aufhebungsbescheid

  • Wolters Kluwer

    Minderung des Arbeitslosengeldes (Alg) wegen verspäteter Meldung als arbeitsuchend; Zeitpunkt der Arbeitsuchenmeldung bei einem befristeten Arbeitsverhältnis

  • Judicialis

    SGB III § 37b; ; SGB III § 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 140 S. 1 § 37b S. 1, 2
    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Minderung bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung, Belehrungs- und Hinweispflichten der Bundesagentur für Arbeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R
    Das LSG ist zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass der Klage nicht schon mit der vom SG gegebenen Begründung, es gehe nicht um einen Anspruch auf Alg iS des § 140 Satz 1 SGB III, der "nach der Pflichtverletzung entstanden" sei, stattgegeben werden kann (vgl BSGE 95, 191, 197 f = SozR 4-4300 § 37b Nr. 2 RdNr 21).

    Weiter hat das LSG seinen Ausführungen zutreffend die Rechtsprechung zu Grunde gelegt, wonach die Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung auch bei von vornherein befristeten Arbeitsverhältnissen durch die Norm des § 37b SGB III ausreichend inhaltlich bestimmt ist (BSGE 95, 191, 194 = SozR 4-4300 § 37b Nr. 2 RdNr 14).

    Ist somit von der inhaltlichen Richtigkeit der Hinweise der Beklagten im Merkblatt bzw im Aufhebungsbescheid auszugehen, reichen die tatsächlichen Feststellungen des LSG schon deswegen für eine abschließende Entscheidung nicht aus, weil nicht geklärt ist, ob die Klägerin ihre Obliegenheit nicht schon anlässlich ihrer Abmeldung aus dem Leistungsbezug im Oktober 2003 erfüllt hat (vgl dazu Urteil des 7. Senats vom 28. August 2007, B 7/7a AL 56/06 R, mit Hinweis auf BSGE 95, 191 RdNr 15 und RdNr 19).

    Unklar ist ferner, zu genau welchem Zeitpunkt die Klägerin sicher davon ausgehen konnte, dass ihr Beschäftigungsverhältnis zu einem konkreten Zeitpunkt enden würde (vgl BSGE 95, 191, 197 = SozR 4-4300 § 37b Nr. 2 RdNr 19).

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 56/06 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R
    Hieran anknüpfend hat der 7. Senat mit Urteil vom 28. August 2007 (B 7/7a AL 56/06 R) zwischenzeitlich aber entschieden, dass die Hinweise der Beklagten auf eine mögliche ("kann") Verringerung der Höhe des zukünftigen Leistungsanspruchs bzw eine "in der Regel" eintretende Minderung nicht falsch sind.

    Ist somit von der inhaltlichen Richtigkeit der Hinweise der Beklagten im Merkblatt bzw im Aufhebungsbescheid auszugehen, reichen die tatsächlichen Feststellungen des LSG schon deswegen für eine abschließende Entscheidung nicht aus, weil nicht geklärt ist, ob die Klägerin ihre Obliegenheit nicht schon anlässlich ihrer Abmeldung aus dem Leistungsbezug im Oktober 2003 erfüllt hat (vgl dazu Urteil des 7. Senats vom 28. August 2007, B 7/7a AL 56/06 R, mit Hinweis auf BSGE 95, 191 RdNr 15 und RdNr 19).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R
    Mit der Klage wendet sich die Klägerin gegen die Bescheide vom 4. bzw 9. August 2004, die eine rechtliche Einheit bilden und einerseits die Höhe der geminderten Alg-Zahlbeträge ab 27. Juli 2004 bzw andererseits die maximale Minderung von 1.050,00 EUR regeln (vgl BSGE 95, 8, 9 f = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1 RdNr 6).

    Hierauf hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R (BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1 RdNr 19) hingewiesen.

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R
    Über die ausdrücklich geregelten Fälle hinaus hat die Rechtsprechung eine Belehrungspflicht zudem angenommen vor Eintritt einer Sperrzeit wegen Abbruchs einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme (jetzt § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB III) und ihre Notwendigkeit vor allem aus der Funktion der Rechtsfolgenbelehrung hergeleitet, den Maßnahmeteilnehmer hinreichend über die gravierenden Folgen einer Sperrzeit zu informieren und ihn in allgemeiner Form vorzuwarnen (BSGE 84, 270 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 S 99).
  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81

    Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgenbelehrung - Arbeitsangebot

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R
    Vielmehr muss sie konkret, richtig sowie vollständig sein und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutern, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen aus dem versicherungswidrigen Verhalten resultieren (vgl schon BSGE 53, 13 = SozR 4100 § 119 Nr. 18).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R
    Eine Beschränkung auf die Anfechtung der Minderung (hierzu BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 8) ist nicht vorgenommen worden, sodass der streitige Anspruch auf ungeminderte Leistung dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen ist.
  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R
    Unabhängig davon, ob das LSG auf Grund einer Unterschrift der Klägerin vom August 2003, sie habe das "Merkblatt 1 für Arbeitslose" erhalten, oder auf Grund des Erhalts eines Aufhebungsbescheides vom Oktober oder November 2003, zu dem nähere Feststellungen fehlen, von der Kenntnis der Klägerin hinsichtlich der Obliegenheit ausgehen durfte, ist jedenfalls nicht eindeutig festgestellt, inwieweit der Klägerin ein individuelles Verschulden angelastet werden kann (vgl auch BSG, Urteil vom 24. April 1997, 11 RAr 89/96, AuB 1997, 282).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R
    Besondere Belehrungs- bzw Hinweispflichten hat der Gesetzgeber den Agenturen für Arbeit etwa auferlegt vor Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung (jetzt § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III), vor Eintritt einer Sperrzeit wegen Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme (jetzt § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III), vor einer Verneinung von Arbeitslosigkeit wegen fehlender Eigenbemühungen (§ 119 Abs. 5 SGB III idF bis zum Inkrafttreten des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, aaO, am 1. Januar 2005, hierzu BSGE 95, 176 = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3 RdNr 25; ab 1. Januar 2005 vor Eintritt einer Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen, § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB III) und vor Eintritt einer Säumniszeit (§ 145 SGB III, aufgehoben durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, aaO; ab 1. Januar 2005 vor Eintritt einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis, § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB III).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Bereits zur Feststellung von Meldeversäumnissen mit dem Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) hat das BSG es als gerechtfertigt angesehen, die Überprüfung auf die Minderung als solche zu beschränken, wenn eine solche Beschränkung vom Kläger ausdrücklich gewollt ist und keinerlei Zweifel an einer Klagebeschränkung oder Klagerücknahme bestehen (BSG Urteil vom 18.8.2005 - B 7a AL 4/05 R - SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 8; BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R - RdNr 12) .
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 20/14 R

    Rechtmäßigkeit von Bescheiden über Meldeversäumnisse und Minderungen von

    Bereits zur Feststellung von Meldeversäumnissen mit dem Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) hat das BSG es als gerechtfertigt angesehen, die Überprüfung auf die Minderung als solche zu beschränken, wenn eine solche Beschränkung vom Kläger ausdrücklich gewollt ist und keinerlei Zweifel an einer Klagebeschränkung oder Klagerücknahme bestehen (BSG Urteil vom 18.8.2005 - B 7a AL 4/05 R - SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 8; BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R - RdNr 12) .
  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am

    Es hat bei der Prüfung des subjektiven Verschuldens nicht nur auf den Erhalt und Inhalt des "Merkblatt 1 für Arbeitslose" und die der Klägerin im Einladungsschreiben vom 18.4.2007 übermittelte Rechtsfolgenbelehrung abgestellt, sondern sich einen eigenen Eindruck von der persönlichen Einsichtsfähigkeit der im Termin anwesenden Klägerin verschafft (vgl dazu auch Senatsurteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R - Juris, RdNr 16, 19) .

    Die Meldeaufforderung und die Rechtsfolgenbelehrung entsprechen auch im Übrigen - wie bereits das LSG ausgeführt hat - den gesetzlichen Anforderungen; insbesondere wird der Arbeitslose in verständlicher und klarer Form darüber informiert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen aus dem Meldeversäumnis resultieren (vgl Senatsurteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R - RdNr 17; ebenso bereits BSG SozR 4100 § 132 Nr. 1; vgl ferner BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 27/10 R - SozR 4-4200 § 31 Nr. 6 RdNr 26) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2021 - L 9 AL 34/19

    Anspruch auf Arbeitslosengeld Anforderungen an den Eintritt von Sperrzeiten bei

    Vielmehr muss sie konkret, richtig sowie vollständig sein und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutern, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen aus dem versicherungswidrigen Verhalten resultieren (BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 5759/09
    So habe das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 23.06.2009 - L 1 AL 56/07 - zu Recht darauf hingewiesen, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 11 a/7a AL 44/06 R) die Hinweise im Merkblatt zur Meldeobliegenheit als ausreichend zur Begründung des subjektiven Fahrlässigkeitsvorwurfs angesehen werden könnten.

    Derartige Hinweise im Merkblatt sind vom BSG, dem der Senat sich insoweit ausdrücklich anschließt, als ausreichend zur Begründung des subjektiven Fahrlässigkeitsvorwurfs angesehen worden (BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2022 - L 20 AS 229/20

    Sanktion - Minderungen Arbeitslosengeld II - Ermessensausübung -

    Bereits zur Feststellung von Meldeversäumnissen mit dem Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) hat das BSG es als gerechtfertigt angesehen, die Überprüfung auf die Minderung als solche zu beschränken, wenn eine solche Beschränkung vom Kläger ausdrücklich gewollt ist und keinerlei Zweifel an einer Klagebeschränkung oder Klagerücknahme bestehen (BSG Urteil vom 18.8.2005 - B 7a AL 4/05 R - SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 8; BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R-RdNr 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AL 56/07

    Arbeitslosenversicherung

    Derartige Hinweise im Merkblatt sind vom BSG, dem der Senat sich insoweit ausdrücklich anschließt, als ausreichend zur Begründung des subjektiven Fahrlässigkeitsvorwurfs angesehen worden (BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2012 - L 12 AL 3321/10
    Vielmehr muss sie konkret, richtig sowie vollständig sein und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutern, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen aus dem versicherungswidrigen Verhalten resultieren (vgl. BSG 11a. Senat, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 11a/7a AL 44/06 R - juris, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - L 8 AL 2150/11
    Diese Hinweise sind entgegen der Ansicht des Klägers inhaltlich nicht zu beanstanden (vgl. BSG Urteile vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 44/06 R - und vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 - juris).
  • SG Osnabrück, 01.04.2008 - S 16 AS 731/07
    Diese Eingliederungsvereinbarung führt dem Kläger hinreichend bestimmt die Rechtsfolge von entsprechenden Pflichtverstößen vor Augen (vgl. zu diesem Erfordernis: BSG; Urteil vom 17.10.2007, Az.: B 11a/7a AL 44/06 R).
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