Rechtsprechung
BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- lexetius.com
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund - leitender Angestellter - drohende fristgerechte Kündigung bzw Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages; Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses durch Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag; Beurteilung der Zumutbarkeit ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag: Keine bei drohendem Arbeitsplatzverlust
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Sperrzeit - Leitender Angestellter schließt Aufhebungsvertrag
- arbeitsrecht-hessen.de
Sperrzeit - Leitender Angestellter schließt Aufhebungsvertrag
- hensche.de
Sperrzeit, Arbeitslosengeld, Aufhebungsvertrag, Leitender Angestellter
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
SGB III § 144 Abs 1 Nr 1 F: 24.03.1997; ; SGB III § 144 Abs 2 S 1 F: 24.03.1997; ; KSchG § 9 Abs 1 S 2; ; KSchG § 14 Abs 2 S 1; ; KSchG § 14 Abs 2 S 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wichtiger Grund für den Ausschluß der Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine Sperrfrist für leitende Angestellte
Besprechungen u.ä. (2)
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
KSchG § 14 Abs. 2, § 9; SGB III § 144
Keine Sperrzeit bei einvernehmlicher Aufhebung eines Beschäftigungsverhältnisses bei leitenden Angestellten im Falles eines drohenden Auflösungsantrags
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 09.10.2003 - S 31 (12) AL 232/00
- SG Duisburg, 22.09.2004 - S 31 (12) AL 232/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 (1) AL 119/03
- BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R
Papierfundstellen
- BSGE 95, 232
Wird zitiert von ... (49)
- BSG, 12.09.2017 - B 11 AL 25/16 R
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines …
Denn der Versicherte soll durch die Sperrzeitregelungen präventiv zu einem zumutbaren (Alternativ-)Verhalten veranlasst werden, das einen Versicherungsfall vermeidet, um die Gemeinschaft der Beitragszahler vor der Inanspruchnahme durch Leistungsberechtigte zu schützen, die den Eintritt des versicherten Risikos der Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben (vgl BSG vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - BSGE 95, 232 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11 RdNr 18;… BSG vom 14.9.2010 - B 7 AL 33/09 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 21 RdNr 12;… BSG vom 2.5.2012 - B 11 AL 18/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 24 RdNr 29; Eicher, SGb 2005, 553, 555) .Für das Vorliegen eines wichtigen Grundes kann es dann auch nicht mehr darauf ankommen, wie sich der Arbeitslose im weiteren zeitlichen Verlauf bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit verhält (in diesem Sinne bereits BSG vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - BSGE 95, 232 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11 RdNr 18) .
- BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger …
Ein Arbeitnehmer kann sich auf einen - die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe ausschließenden - wichtigen Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung berufen, wenn ihm ansonsten eine rechtmäßige Arbeitgeberkündigung aus nicht verhaltensbedingten Gründen zum gleichen Zeitpunkt droht (Weiterentwicklung von BSG vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R = BSGE 95, 232 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11).Nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG kann sich ein Arbeitnehmer im Falle der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag auf einen wichtigen Grund berufen, wenn ihm der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung droht und ihm die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten ist (…BSGE 89, 243, 246 ff = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8;… SozR 3-4300 § 144 Nr. 12;… BSGE 92, 74, 81= SozR 4-4300 § 144 Nr. 6;… SozR 4-4300 § 147a Nr. 1; BSG Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).
Denn - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - (= SozR 4-4300 § 144 Nr. 11) dargelegt hat - liegt ein wichtiger Grund keineswegs nur dann vor, wenn ein Abwarten der arbeitgeberseitigen Kündigung deshalb unzumutbar ist, weil Nachteile für das berufliche Fortkommen zu befürchten sind; vielmehr handelt es sich hierbei nur um einen der in Betracht zu ziehenden Gesichtspunkte (BSG Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 - und vom 25. April 2002 - B 11 AL 100/01 R -, jeweils veröffentlicht in juris).
Anknüpfend hieran hat der Senat in seinem Urteil vom 17. November 2005 (= SozR 4-4300 § 144 Nr. 11; zustimmend Spellbrink, BB 2006, 1274, 1276; ablehnend Hase, AuB 2006, 58 f; vgl auch Gagel, SGb 2006, 264, 267) zur Mitwirkung eines leitenden Angestellten bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses entschieden, dass bereits das Interesse, sich (im Hinblick auf den ohnehin nicht zu vermeidenden Eintritt der Beschäftigungslosigkeit) durch den Aufhebungsvertrag wenigstens die ihm angebotene Abfindung zu sichern, im Rahmen der Prüfung des wichtigen Grundes als schützenswert anzusehen ist, ein wichtiger Grund mithin bereits unter diesem Aspekt zu bejahen ist.
Insoweit hat der erkennende Senat bereits im oben genannten Urteil vom 17. November 2005 (SozR 4-4300 § 144 Nr. 11 RdNr 21) in Erweiterung der bisherigen Rechtsprechung deutlich gemacht, dass bei einer drohenden rechtmäßigen Arbeitgeberkündigung "im Regelfall ... ein wichtiger Grund anzunehmen sein ..." wird, dh bei dieser Fallgestaltung der (zusätzliche) Nachweis eines besonderen Interesses an der Auflösungsvereinbarung (wie zB Vermeidung zukünftiger beruflicher Nachteile) regelmäßig nicht erforderlich ist bzw - selbst wenn an diesem Erfordernis festgehalten wird - das Interesse des Arbeitnehmers an einer Abfindung im Rahmen der gebotenen Interessensabwägung als schützenswert anzusehen ist.
- BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im …
Ob der Kläger allerdings zum Zeitpunkt der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses (vgl zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts BSGE 95, 232 ff = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11, jeweils RdNr 16), also bei Abschluss der Vereinbarung im Jahr 2001, für sein Verhalten einen wichtigen Grund iS von § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III hatte, lässt sich den Feststellungen des LSG nicht entnehmen.Dass bei der Altersteilzeit im Blockmodell nicht die rein tatsächliche Beschäftigungslosigkeit - wie ansonsten in Sperrzeitfällen (…vgl BSGE 89, 243, 249 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8 S 18; BSGE 95, 232 ff = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11, jeweils RdNr 10) - maßgebend ist, ergibt sich aus Sinn und Zweck des Altersteilzeitrechts.
Insoweit ist unter Abweichung vom üblichen leistungsrechtlichen Begriff der Beschäftigungslosigkeit (BSGE 95, 232 ff RdNr 10 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11) eine funktionsdifferente Auslegung erforderlich (…zu deren Notwendigkeit allgemein: BSGE 73, 126, 128 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 S 14).
Anders als ansonsten im Leistungsrecht des SGB III - etwa bei der Gleichwohlgewährung von Alg bei rechtlichem Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses trotz Freistellung von der Arbeit, aber fehlender Entgeltzahlung - ist ausschlaggebend nicht die vom SGB III gerade gewollte Absicherung des Arbeitnehmers, sondern die Risikoverteilung zwischen dem Arbeitslosen und der Solidargemeinschaft (BSGE 95, 232 ff = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11, jeweils RdNr 18).
- BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des …
Der Senat hat bereits für bei drohender Kündigung geschlossene Aufhebungsverträge entschieden, dass zwar das Interesse am Erhalt der Abfindung für sich allein einen wichtigen Grund nicht rechtfertigen kann, dass jedoch umgekehrt eine Abfindung diesen nicht ausschließt (BSGE 95, 232 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11, RdNr 20). - BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 19/18 R
Überprüfungsverfahren - Rücknahme einer Sperrzeitentscheidung - Vorliegen eines …
Es sei mit der typisierten Zielsetzung der Sperrzeitregelung, die Risiken für die Versichertengemeinschaft vermeiden wolle, nicht zu vereinbaren, wenn bei der Prüfung, ob der Versicherte für sein Verhalten einen wichtigen Grund gehabt habe, erst auf späteres Verhalten abgestellt werde (BSG vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - BSGE 95, 232 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11, RdNr 18) . - BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den …
a) Im Falle der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag hat das BSG seine Rechtsprechung dahingehend konkretisiert, dass sich ein Arbeitnehmer auf einen wichtigen Grund berufen kann, wenn ihm der Arbeitgeber mit einer nach Arbeitsrecht objektiv rechtmäßigen betriebsbedingten Kündigung zu dem Zeitpunkt droht, zu dem er das Arbeitsverhältnis löst, und ihm die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten ist (…BSGE 89, 243, 246 ff = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8;… BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 12;… BSGE 92, 74 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6; BSGE 95, 232 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11).Jenseits des durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl I 3002) eingefügten § 1a KSchG und den von dieser Regelung erfassten Abfindungen hat er indessen an der Prüfung der Rechtmäßigkeit der anderenfalls drohenden Kündigung festgehalten, jedoch des Weiteren deutlich gemacht, dass der Nachweis eines besonderen Interesses an der einvernehmlichen Lösung regelmäßig nicht mehr erforderlich ist bzw bereits das Interesse der Arbeitnehmers an der angebotenen Abfindungsregelung auch außerhalb des Personenkreises der leitenden Angestellten (vgl BSGE 95, 232 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11 RdNr 21) ein Abwarten der Arbeitgeberkündigung unzumutbar machen kann (…BSGE 97, 1 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 13 RdNr 17;… zum arbeitsgerichtlichen Vergleich vgl BSGE 99, 154 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17).
- BSG, 13.03.2018 - B 11 AL 12/17 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung - …
Der Versicherte selbst soll durch die Sperrzeitregelung an der Herbeiführung des Versicherungsfalls gehindert werden (BSG vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - BSGE 95, 232 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11, RdNr 18;… BSG vom 2.5.2012 - B 11 AL 18/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 24 RdNr 29) . - SG Marburg, 30.05.2016 - S 2 AL 58/14
Ein wichtiger Grund zur Vermeidung einer Sperrzeit muss dem Arbeitslosen bereits …
Im vorliegenden Fall sind damit nur die Verhältnisse zur Zeit des Abschlusses der Altersteilzeitvereinbarung (hier also im Oktober 2006) relevant (ebenso schon BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 6/08 R - BSGE 104, 90 ff. = SozR 4.4300 § 144 Nr. 18 = juris Rn. 12 unter Hinweis auf BSGE 95, 232 ff. [BSG 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R] = SozR 4.4300 § 144 Nr. 11, jeweils Rn. 16;… zustimmend damals Gagel, jurisPR.SozR 26/2009 Anm. 2; ebenso aus jüngerer Zeit: SG Kassel, Urteil vom 30. November 2015 - S 3 AL 10/15 - juris und SG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juli 2015 - S 5 AL 3838/14 - juris; rechtlich wie hier bei abweichender Würdigung des dortigen tatsächlichen Sachverhalts: Bayerisches LSG, Urteil vom 2. Dezember 2015 - L 10 AL 52/15 - juris und SG Stade, Urteil vom 26. November 2015 - S 16 AL 94/14 - juris; anderer Rechtsansicht: SG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2015 - S 7 AL 1978/14 - juris und SG Speyer, Urteil vom 13. Mai 2015 - S 1 AL 311/14 - juris). - LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3805/16
Arbeitslosigkeit nach Ende der Altersteilzeit kann Sperrzeit zur Folge haben
Es wäre mit der Zielsetzung der Sperrzeitregelung nicht vereinbar, würde bei der Prüfung, ob der Versicherte für sein Verhalten einen wichtigen Grund hatte, erst auf ein späteres Verhalten oder Veränderungen abzustellen sein (vgl. BSG, Urteil vom 17.11.2005 - B 11a/11 69/04 R, BSGE 95, 232). - LSG Hessen, 02.09.2011 - L 9 AL 120/11
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines …
Ein wichtiger Grund liegt zwar keineswegs nur dann vor, wenn ein Abwarten der arbeitgeberseitigen Kündigung deshalb unzumutbar ist, weil Nachteile für das berufliche Fortkommen zu befürchten sind (BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 11); vielmehr handelt es sich hierbei nur um einen der in Betracht zu ziehenden Gesichtspunkte (BSG, Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 - und vom 25. April 2002 - B 11 AL 100/01 R -, jeweils veröffentlicht in juris).Nach der Rechtsprechung des BSG kann sich ein Arbeitnehmer im Falle der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag auf einen wichtigen Grund berufen, wenn ihm der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung aus einem nicht von seinem Verhalten abhängigen Grund zum gleichen Beendigungszeitpunkt droht und ihm die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten ist (BSG…, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 89/01 R - juris, BSGE 89, 243, 246 ff. = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8;… SozR 3-4300 § 144 Nr. 12;… BSGE 92, 74, 81= SozR 4-4300 § 144 Nr. 6;… SozR 4-4300 § 147a Nr. 1; BSG Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 11).
(BSG, Urteil vom 17. November 2005 SozR 4-4300 § 144 Nr. 11 Rdnr. 21).
Das BSG hat bereits für bei drohender Kündigung geschlossene Aufhebungsverträge entschieden, dass zwar das Interesse am Erhalt der Abfindung für sich allein einen wichtigen Grund nicht rechtfertigen kann, dass jedoch umgekehrt eine Abfindung diesen nicht ausschließt (BSGE 95, 232 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11, Rdnr. 20).
Vielmehr kann auch das Interesse schützenswert sein, sich bei ohnehin nicht zu vermeidender Beschäftigungslosigkeit wenigstens eine Abfindung zu sichern (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 11a/7a AL 52/06 R - juris; BSG, Urteil vom 17. November 2005 - SozR 4-4300 § 144 Nr. 11; s. a. BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 47/05 R - juris).
- LSG Baden-Württemberg, 30.09.2016 - L 8 AL 1777/16
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Dauer - besondere …
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2020 - L 18 AL 55/19
Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Aufhebungsvertrag; Entlassungsentschädigung; …
- BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 34/20 R
Zugang von Unionsbürgern zu existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II oder …
- LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18
Überprüfungsverfahren - BSG-Entscheidungen - Entstehung einer neuen ständigen …
- SG Karlsruhe, 11.06.2018 - S 5 AL 352/18
Überprüfungsverfahren; Zeitliche Einschränkung der Rücknahme eines rechtswidrigen …
- LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 AL 108/09
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beginn - Freistellung von der Arbeitspflicht unter …
- LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 25/16
Eintritt der Sperrzeit durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages ohne wichtigen …
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2011 - L 13 AL 5030/10
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - …
- LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 KR 231/06
Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung …
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - versicherungswidriges …
- LSG Hessen, 22.06.2012 - L 7 AL 186/11
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines …
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - L 18 AL 8/19
Voraussetzungen des Eintritts einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe
- SG Karlsruhe, 28.09.2016 - S 17 AL 699/16
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - …
- SG München, 14.10.2011 - S 36 AL 976/08
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger …
- LSG Bayern, 25.05.2011 - L 10 AL 121/11
Ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § …
- SG Duisburg, 17.04.2019 - S 16 AL 240/17
Bewilligung von Arbeitslosengeld ohne Minderung der Anspruchsdauer i.R.d. …
- LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 52/15
Eintritt einer Sperrzeit nach Abschluss eines Altersteilzeitvertrages
- SG Darmstadt, 16.12.2013 - S 1 AL 419/10
- SG Marburg, 21.11.2016 - S 2 AL 42/16
Arbeitslosenversicherung
- SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges …
- SG München, 16.09.2015 - S 33 EG 38/15
Erziehungsgeldrecht - Elterngeldrecht
- LSG Hessen, 20.03.2015 - L 7 AL 21/14
- BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 89/12 B
- LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 AL 1434/11
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - …
- LSG Bayern, 01.09.2011 - L 10 AL 210/11
Zulassung der Berufung bei Abweichen des SG von obergerichtlicher Rechtsprechung
- LSG Hamburg, 23.09.2020 - L 2 AL 1/20
- SG Landshut, 18.07.2022 - S 16 AL 135/20
Arbeitslosengeld, Arbeitgeber, Abfindung, Bewilligung, Sperrzeit, Betriebsrat, …
- SG Bayreuth, 17.02.2015 - S 10 AL 89/14
Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 321/10
Arbeitslosenversicherung: Zulässigkeit der Reduzierung einer Sperrzeit auf acht …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AL 93/18
- BSG, 30.01.2012 - B 11 AL 116/11 B
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2013 - L 12 AL 3689/12
- SG Duisburg, 19.10.2006 - S 12 (31) AL 46/06
Eintritt einer Sperrzeit
- SG Kassel, 26.09.2011 - S 3 AL 231/10
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2017 - L 7/12 AL 75/14
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2011 - L 12 AL 1334/10
- SG Lüneburg, 03.03.2011 - S 7 AL 169/09
Arbeitslosenversicherung: Sperrfrist für einen Arbeitslosengeldanspruch wegen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2018 - L 7 AL 96/18
- SG Osnabrück, 29.08.2006 - S 6 AL 522/03