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   BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 69/96   

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https://dejure.org/1997,6036
BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 69/96 (https://dejure.org/1997,6036)
BSG, Entscheidung vom 17.12.1997 - 13 RJ 69/96 (https://dejure.org/1997,6036)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 13 RJ 69/96 (https://dejure.org/1997,6036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Altersrente - Schwerbehinderung - Ausländer - Anrechnung - Beitragszeit - Fremdrente - Entgeltpunkte

  • Judicialis

    FRG § 22 Abs 3 iVm §§ 15, 16; ; FRG § 4 Abs 1 idF 1992; ; SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht als Verfahrensfehler bei der Glaubhaftmachung rumänischer Arbeitgeberbescheinigungen, Verletzung des Verbots der vorweggenommenen Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 69/96
    Dies gilt insbesondere, wenn ein Rechtsmittelgericht dem Rechtsstreit eine neue Wendung geben will, mit der die Beteiligten nicht zu rechnen brauchten (vgl BSGE 68, 205, 211 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 mwN).

    grundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern, gibt es hingegen nicht (vgl BSGE 68, 205, 211 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1).

  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 69/96
    Grundsätzlich müssen bei der Rüge von Verfahrensfehlern die Tatsachen, die den Mangel ergeben sollen und aus denen die Möglichkeit folgt, daß das Gericht ohne die Verfahrensverletzung anders entschieden hätte, so genau bezeichnet sein, daß das Revisionsgericht sich allein anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber bilden kann, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31, § 160 Nr. 44, § 160a Nr. 10, 14).

    Soll ein Verstoß gegen Denkgesetze gerügt werden, muß sich aus der Revisionsbegründung ergeben, warum aus den vom LSG zu beurteilenden tatsächlichen Gegebenheiten denknotwendig nur eine Folgerung gezogen werden kann und das LSG diese Folgerung nicht gezogen hat (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Auflage, RdNr IX 334).

  • BSG, 25.10.1956 - 6 RKa 2/56
    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 69/96
    Nach § 295 Abs. 1 ZPO, der, gemäß § 202 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden ist (vgl BSGE 3, 284; 4, 60; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 61), kann die Verletzung einer das Verfahren betreffenden Vorschrift nämlich nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei auf die Befolgung der Vorschrift verzichtet oder wenn sie bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die aufgrund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat oder in der darauf Bezug genommen ist, den Mangel nicht gerügt hat, obgleich ihr der Mangel bekannt war oder bekannt sein mußte.
  • BSG, 16.10.1986 - 5b RJ 56/85

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Beweiswürdigung - Urteilsbegründung

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 69/96
    Da gerade Abweichungen vom Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - anders als allgemeine Verstöße gegen die Amtsermittlungspflicht (vgl dazu BSG SozR Nr. 31 zu § 103 SGG) - iS dieser Vorschrift zu den verzichtbaren Verfahrensmängeln gehören (vgl dazu BSG, Urteile vom 17. Dezember 1970 - 7I2 RU 168/86 - und vom 16. Oktober 1986 - 5b RJ 56/85 -) und die betreffende "adeverinta" bereits der erstinstanzlichen Entscheidung zugrunde lag, hätte für die Beklagte hier Veranlassung bestanden, in ihrer Revisionsbegründung darzulegen, inwiefern sie den jetzt geltend gemachten Mangel bereits in der Vorinstanz ordnungsgemäß gerügt habe.
  • BSG, 12.09.1956 - 10 RV 453/56
    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 69/96
    Nach § 295 Abs. 1 ZPO, der, gemäß § 202 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden ist (vgl BSGE 3, 284; 4, 60; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 61), kann die Verletzung einer das Verfahren betreffenden Vorschrift nämlich nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei auf die Befolgung der Vorschrift verzichtet oder wenn sie bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die aufgrund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat oder in der darauf Bezug genommen ist, den Mangel nicht gerügt hat, obgleich ihr der Mangel bekannt war oder bekannt sein mußte.
  • BSG, 30.12.1987 - 5a BKn 10/86

    ZPO - Anwendung - Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Übergangener

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 69/96
    Nach § 295 Abs. 1 ZPO, der, gemäß § 202 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden ist (vgl BSGE 3, 284; 4, 60; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 61), kann die Verletzung einer das Verfahren betreffenden Vorschrift nämlich nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei auf die Befolgung der Vorschrift verzichtet oder wenn sie bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die aufgrund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat oder in der darauf Bezug genommen ist, den Mangel nicht gerügt hat, obgleich ihr der Mangel bekannt war oder bekannt sein mußte.
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 69/96
    Für eine solche Rüge ist neben der Erfüllung der oben genannten grundsätzlichen Voraussetzungen die Darlegung erforderlich, aufgrund welcher Umstände sich das LSG zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen, welche Ermittlungen dies gewesen wären, welche Beweismittel das LSG hierzu hätte erheben müssen und schließlich, zu welchem Ergebnis diese Ermittlungen geführt hätten (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, § 164 Nr. 28; BFHE 1, 15, 85).
  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 69/96
    Bei materiell-rechtlichen Rügen muß die Revisionsbegründung, insbesondere dartun, daß und warum eine revisible Rechtsvorschrift (vgl § 162 SGG) auf den vom Tatsachengericht festgestellten Sachverhalt zu Unrecht nicht oder jedenfalls nicht richtig angewandt worden ist (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12).
  • BSG, 13.12.1976 - 12 RK 46/76

    Revision - Begründung - Bloße Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 69/96
    Erforderlich ist vielmehr die Darlegung von Gründen, die das angefochtene Urteil nach Meinung des Revisionsklägers als unrichtig erscheinen lassen (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 5).
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 1/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Sekundäropfer - Primäropfer -

    Unter "Schockschaden" sind auch nur solche Schäden zu verstehen, die durch einen derartigen "Schock" ausgelöst werden (vgl Beschluss vom 17. Dezember 1997, aaO).

    Für eine auf § 103 SGG gestützte Rüge ist die Darlegung erforderlich, auf Grund welcher Umstände sich das LSG zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen, welche Ermittlungen dieses gewesen wären, welche Beweismittel das LSG hierzu hätte erheben müssen und schließlich, zu welchem Ergebnis diese Ermittlungen geführt hätten (vgl BSG, Urteil vom 17. Dezember 1997, - 13 RJ 69/96 - BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 28; BFH, Urteile vom 26. Februar 1975, BFHE 115, 185; vom 24. Mai 1977, BFHE 122, 396).

  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 3/17 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Nur scheinbar weicht Rspr einzelner Senate des BSG zu Begründungsanforderungen hiervon ab, ohne den Großen Senat oder den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes angerufen zu haben (vgl zB BSG Urteil vom 17.12.1997 - 13 RJ 69/96 - Juris RdNr 38 mwN).
  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente

    Neben der Darlegung, weshalb sich das LSG zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen, setzt eine begründete Sachaufklärungsrüge die Angabe voraus, welche Beweismittel hätten erhoben werden sollen und zu welchen Ergebnissen diese Ermittlungen voraussichtlich geführt hätten (vgl BSG HVBG-Info 2002, 2578; BSG Beschluss vom 18. Juli 2001 - B 11 AL 1/01 R - nicht veröffentlicht; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; BSG SozR Nr. 28 zu § 164 SGG; zur pauschalen Rüge unrichtiger Verfahrensweise und nicht ordnungsgemäßer Beweiserhebung vgl auch Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 - 13 RJ 69/96 - veröffentlicht bei Juris).
  • LSG Bayern, 11.10.2000 - L 16 RJ 369/99

    Ungekürzte Vormerkung einer rumänischen Beitragszeit trotz fehlender Auswirkung

    Unter Bezugnahme auf die Zurückweisung von Bedenken gegen die Richtigkeit der in Rumänien ausgestellten Bescheinigungen durch das Bundessozialgericht im Urteil vom 17.12.1997 (13 RJ 69/96), geht der Verband der Rentenversicherungsträger nun davon aus, die Unterlagen aus Rumänien könnten in der Regel wohl dann als Nachweis dienen, wenn die Angaben des Versicherten und die vorgelegten Unterlagen in sich schlüssig sind, wenn kein Verdacht besteht, dass es sich um Gefälligkeitsbescheinungen oder gefälschte Bescheinigungen handelt, und wenn aus den Bescheinigungen die tatsächlichen Arbeitstage und die Fehlzeiten vollständig hervor gehen (Verbands-Kommentar der Rentenversicherungsträger in der zum 01.01.1998 aktualisierten Kommentierung zu § 22 FRG S.82).
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