Rechtsprechung
   BSG, 17.12.1997 - 2 BU 40/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6156
BSG, 17.12.1997 - 2 BU 40/97 (https://dejure.org/1997,6156)
BSG, Entscheidung vom 17.12.1997 - 2 BU 40/97 (https://dejure.org/1997,6156)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 2 BU 40/97 (https://dejure.org/1997,6156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung der "grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache" - Voraussetzungen der Zulässigkeit einer gesetzlichen Prozessstandschaft - Klagebefugnis / Prozessstandschaft eines Trägers der Versorgung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 65; OEG § 1 Abs. 1
    Voraussetzungen für die gesetzliche Prozeßstandschaft im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 12.10.1972 - 10 RV 486/71

    Tatbestandswirkung für den Ersatzanspruch

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 2 BU 40/97
    Denn der Kläger setzt sich nicht mit der bestehenden Rechtsprechung hinsichtlich der Anforderungen an die Zulässigkeit - hier - einer sog gesetzlichen Prozeßstandschaft auseinander (vgl BSGE 5, 168; 11, 295; 13, 122; 16, 44; 22, 181; 23, 168; 25, 66; 33, 64; 34, 289; 37, 28; 38, 94; 38, 98; 50, 262; 52, 281; 56, 279 [BSG 16.05.1984 - 9b RU 68/82]; 60, 222; 61, 137 [BSG 21.01.1987 - 7 RAr 100/85]; 61, 180).

    Der Kläger beruft sich hinsichtlich der Rechtsfrage, ob dem Träger der Versorgung nach dem OEG eine eigene Klagebefugnis iS einer gesetzlichen Prozeßstandschaft zusteht auf Entscheidungen des BSG (BSGE 34, 289; 61, 180) zur eigenen Klagebefugnis der Krankenkasse für einen Ersatzanspruch nach § 19 BVG.

    Die Rechtsprechung des BSG zum eigenen Klagerecht der Krankenkasse unabhängig vom Tätigwerden des Geschädigten bei einem Ersatzanspruch gemäß § 19 BVG beruht auf dem Umstand, daß dem Anerkennungsbescheid nach dem BVG zugleich "Tatbestandswirkung" für eine Erstattung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BVG "anerkannte Schädigungsfolgen") zukommt (BSGE 34, 289; 52, 281; 61, 180; BSG Urteil vom 27. Januar 1982 - USK 82124).

  • BSG, 23.02.1987 - 9a RVg 1/85

    Erstattung von Heilbehandlungskosten - Versorgungsverwaltung -

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 2 BU 40/97
    Denn der Kläger setzt sich nicht mit der bestehenden Rechtsprechung hinsichtlich der Anforderungen an die Zulässigkeit - hier - einer sog gesetzlichen Prozeßstandschaft auseinander (vgl BSGE 5, 168; 11, 295; 13, 122; 16, 44; 22, 181; 23, 168; 25, 66; 33, 64; 34, 289; 37, 28; 38, 94; 38, 98; 50, 262; 52, 281; 56, 279 [BSG 16.05.1984 - 9b RU 68/82]; 60, 222; 61, 137 [BSG 21.01.1987 - 7 RAr 100/85]; 61, 180).

    Der Kläger beruft sich hinsichtlich der Rechtsfrage, ob dem Träger der Versorgung nach dem OEG eine eigene Klagebefugnis iS einer gesetzlichen Prozeßstandschaft zusteht auf Entscheidungen des BSG (BSGE 34, 289; 61, 180) zur eigenen Klagebefugnis der Krankenkasse für einen Ersatzanspruch nach § 19 BVG.

    Die Rechtsprechung des BSG zum eigenen Klagerecht der Krankenkasse unabhängig vom Tätigwerden des Geschädigten bei einem Ersatzanspruch gemäß § 19 BVG beruht auf dem Umstand, daß dem Anerkennungsbescheid nach dem BVG zugleich "Tatbestandswirkung" für eine Erstattung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BVG "anerkannte Schädigungsfolgen") zukommt (BSGE 34, 289; 52, 281; 61, 180; BSG Urteil vom 27. Januar 1982 - USK 82124).

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81

    Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 2 BU 40/97
    Denn der Kläger setzt sich nicht mit der bestehenden Rechtsprechung hinsichtlich der Anforderungen an die Zulässigkeit - hier - einer sog gesetzlichen Prozeßstandschaft auseinander (vgl BSGE 5, 168; 11, 295; 13, 122; 16, 44; 22, 181; 23, 168; 25, 66; 33, 64; 34, 289; 37, 28; 38, 94; 38, 98; 50, 262; 52, 281; 56, 279 [BSG 16.05.1984 - 9b RU 68/82]; 60, 222; 61, 137 [BSG 21.01.1987 - 7 RAr 100/85]; 61, 180).

    Die Rechtsprechung des BSG zum eigenen Klagerecht der Krankenkasse unabhängig vom Tätigwerden des Geschädigten bei einem Ersatzanspruch gemäß § 19 BVG beruht auf dem Umstand, daß dem Anerkennungsbescheid nach dem BVG zugleich "Tatbestandswirkung" für eine Erstattung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BVG "anerkannte Schädigungsfolgen") zukommt (BSGE 34, 289; 52, 281; 61, 180; BSG Urteil vom 27. Januar 1982 - USK 82124).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - L 2 U 120/13

    Erstattungsstreit - Opferentschädigung - unechte Unfallversicherung -

    Soweit eine Befugnis des Trägers der Versorgung nach dem OEG, ein fremdes Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, aus dessen Interesse an einer alsbaldigen verbindlichen Entscheidung darüber, welche Ansprüche dem Berechtigten aus der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen, abgeleitet wird, reicht dies nicht für eine gesetzliche Prozessstandschaft (BSG, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 2 BU 40/97, juris).

    Vergleichbare Regelungen finden sich für den hier klagenden Versorgungsträger weder im BVG noch im SGB VII. Für das hier zu beurteilende Streitverhältnis hat das BSG ausgeführt: "Vielmehr hat die bindende oder rechtskräftige Versagung der Leistung des Unfallversicherungsträgers im Gegensatz zur Regelung des § 19 BVG keine bindende Wirkung gegenüber dem Träger der Versorgung nach dem OEG, auch wenn in diesem Bescheid über eine Voraussetzung für den Erstattungsanspruch entschieden wird." (BSG, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 2 BU 40/97 -, Rn. 6, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht