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   BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 39/02 R   

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BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 39/02 R (https://dejure.org/2002,7007)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2002 - B 4 RA 39/02 R (https://dejure.org/2002,7007)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 39/02 R (https://dejure.org/2002,7007)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rückerstattungsstreitigkeit zwischen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsträgern - Wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr - Berufungsfähigkeit von Erstattungsstreitigkeiten - Bagatellstreitigkeit; Entlastung der Berufungsgerichte

  • Judicialis

    SGB X § 103; ; SGB X § 112; ; SGG § 144 Abs 1 Satz 1 Nr 2; ; SGG § 144 Abs 1 Satz 2; ; VwGO § 131 Abs 2; ; VwGO § 131 Abs 3; ; VwGO § 131 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 69/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungszulässigkeit - Erstattungsstreitigkeit -

    Auszug aus BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 39/02 R
    a) Zu Recht gehen die Beteiligten einmal davon aus, dass der Rechtsstreit ein so genannter Erstattungsstreit nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG ist, an dem zwei juristische Personen des öffentlichen Rechts, hier zwei Verwaltungsträger, beteiligt sind; die Klägerin macht einen Erstattungsanspruch (§§ 102 ff SGB X) geltend, einen selbstständigen, von einem Sozialleistungsanspruch losgelösten eigenständigen ("originären") Anspruch öffentlich-rechtlicher Verwaltungsträger (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 149 Nr. 13 S 18 f; SozR 3-1500 § 144 Nr. 14 S 37 f).

    Er dient dazu, "Leistungs-"Vorgänge wirtschaftlich rückgängig zu machen, um den erstattungsberechtigten Träger so zu stellen, wie er stünde, wenn er nicht geleistet hätte (vgl BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 14 S 37 mwN).

    Ihm kann zwar ein "Sozialleistungsanspruch" zu Grunde liegen, im Gegensatz zu übergeleiteten oder etwa gepfändeten Sozialleistungsansprüchen verändert dies seinen Charakter als einen originären, auf eine einmalige Leistung gerichteten Anspruch jedoch nicht (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 149 Nr. 13 S 18 f; vgl hierzu auch BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 14 S 37 f).

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 51/85

    Statthaftigkeit der Berufung - Erstattungsanspruch - Streitigkeit zwischen

    Auszug aus BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 39/02 R
    a) Zu Recht gehen die Beteiligten einmal davon aus, dass der Rechtsstreit ein so genannter Erstattungsstreit nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG ist, an dem zwei juristische Personen des öffentlichen Rechts, hier zwei Verwaltungsträger, beteiligt sind; die Klägerin macht einen Erstattungsanspruch (§§ 102 ff SGB X) geltend, einen selbstständigen, von einem Sozialleistungsanspruch losgelösten eigenständigen ("originären") Anspruch öffentlich-rechtlicher Verwaltungsträger (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 149 Nr. 13 S 18 f; SozR 3-1500 § 144 Nr. 14 S 37 f).

    Ihm kann zwar ein "Sozialleistungsanspruch" zu Grunde liegen, im Gegensatz zu übergeleiteten oder etwa gepfändeten Sozialleistungsansprüchen verändert dies seinen Charakter als einen originären, auf eine einmalige Leistung gerichteten Anspruch jedoch nicht (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 149 Nr. 13 S 18 f; vgl hierzu auch BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 14 S 37 f).

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 24/96 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit - Berufung - vorsorgliche

    Auszug aus BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 39/02 R
    Der Hinweis in der Rechtsmittelbelehrung des Urteils des SG, das Urteil könne mit der Berufung angefochten werden, genügt allein - wie das LSG zutreffend ausgeführt hat - nicht den Anforderungen an eine positive Entscheidung über die Zulassung der Berufung (vgl BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 3 S 13 mwN).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 39/02 R
    Die Statthaftigkeit der Berufung ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 2 mwN).
  • BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Dieser Mangel der Zulassung einer zulassungsbedürftigen Berufung ist auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen (stRspr, vgl BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 2 mwN; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 18 S 48; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, Stand Juni 2015, § 144 SGG RdNr 15 mwN).
  • LSG Bayern, 11.09.2008 - L 8 AL 236/06

    Arbeitslosenversicherung - Ansprüche der Einzugsstelle auf Pflichtbeiträge für

    Mit Erstattungsansprüchen im Sinne des § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG sind selbstständige, vom Sozialleistungsanspruch losgelöste, eigenständige Ansprüche gemeint (BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 18).
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 114-IV-16
    Die von dem Landgericht vertretene Auffassung entspricht vielmehr der herrschenden fachrechtlichen Rechtsprechung, wonach allein durch eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung keine Zulassung eines unzulässigen Rechtsmittels erfolgt (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 39/02 R - juris Rn. 19; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. März 2015 - L 8 AL 192/14 - juris Rn. 16; BAG, Urteil vom 31. Januar 2008 - 8 AZR 11/07 - juris Rn. 51), weil die Rechtsmittelzulassung ausdrücklich im Tenor und in den Gründen erfolgen muss (OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2012 - 11 W 4/12 - juris Rn. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2015 - L 8 AL 192/14

    Berufung nicht statthaft - Entscheidung über Rechtsmittel durch Beschluss

    Denn eine Erstattungsforderung stellt keine wiederkehrende oder laufende "Leistung" im Sinne des Gesetzes dar (s. zu dem Begriff Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 39/02 R - in Entscheidungssammlung Sozialrecht [SozR] 3-1500 § 144 Nr. 18, unter 1b der Entscheidungsgründe).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - L 3 AL 1244/15
    Da die geltend gemachte Erstattungsforderung auch keine wiederkehrende oder laufende "Leistung" im Sinne des § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2002 - B 4 RA 39/02 R - veröffentlicht in juris), ist die Berufung nicht statthaft und daher zu verwerfen.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2011 - L 12 AS 5310/09
    Der Hinweis des SG in der Rechtsmittelbelehrung, der Gerichtsbescheid könne mit der Berufung angefochten werden, genügt nicht den Anforderungen an eine positive Entscheidung über die Zulassung der Berufung (bspw. BSG, Urteile vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 39/02 R - vom 23. Juli 1998 - B 1 KR 24/96 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2018 - L 15 AS 195/17
    Der Hinweis in der Rechtsmittelbelehrung des SG, dass die Berufung zulässig sei, stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Berufung dar (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 39/02 R -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2018 - L 15 AS 103/18
    Der Hinweis in der Rechtsmittelbelehrung des SG, dass die Berufung zulässig sei, stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Berufung dar (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 39/02 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2023 - L 7 SO 245/20
    Dabei ist nur der Wert des Beschwerdegegenstandes maßgebend, unerheblich ist, ob der Streit wiederkehrende oder laufenden Leistungen betrifft, § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG ist nicht anwendbar (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 39/02 R - juris; Keller, a.a.O., § 144 Rdnr. 21; Littmann in Berchtold, SGG, 5. Aufl. 2021, § 144 Rdnr. 13).
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