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   BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 11/12 R   

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https://dejure.org/2013,45298
BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 11/12 R (https://dejure.org/2013,45298)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2013 - B 11 AL 11/12 R (https://dejure.org/2013,45298)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - B 11 AL 11/12 R (https://dejure.org/2013,45298)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Kurzarbeitergeldanspruch; persönliche Voraussetzung; Arbeitsunfähigkeit; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Teilnahme an einer Maßnahme der medizinischen Rehabilitation; Bewilligung durch Rentenversicherungsträger; Übergangsgeldanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 172 Abs 1 SGB 3, § 172 Abs 1a SGB 3, § 172 Abs 2 SGB 3, § 175 Abs 1 Nr 3 SGB 3 vom 24.04.2006, § 44 Abs 1 SGB 5
    Kurzarbeitergeldanspruch - persönliche Voraussetzung - Arbeitsunfähigkeit - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Teilnahme an einer Maßnahme der medizinischen Rehabilitation - Bewilligung durch Rentenversicherungsträger - Übergangsgeldanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 172 Abs 1 SGB 3, § 172 Abs 1a SGB 3, § 172 Abs 2 SGB 3, § 175 Abs 1 Nr 3 SGB 3 vom 24.04.2006, § 44 Abs 1 SGB 5
    Kurzarbeitergeldanspruch - persönliche Voraussetzung - Arbeitsunfähigkeit - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Teilnahme an einer Maßnahme der medizinischen Rehabilitation - Bewilligung durch Rentenversicherungsträger - Übergangsgeldanspruch

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld; Leistungsanspruch während der Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme

  • rewis.io

    Kurzarbeitergeldanspruch - persönliche Voraussetzung - Arbeitsunfähigkeit - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Teilnahme an einer Maßnahme der medizinischen Rehabilitation - Bewilligung durch Rentenversicherungsträger - Übergangsgeldanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 172 Abs. 1a; SGB III § 98 Abs. 2
    Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld; Leistungsanspruch während der Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 650
  • DB 2014, 16
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 31/08 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Erstattung von

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 11/12 R
    Dem Wortlaut der Vorschrift, ihrer Entstehungsgeschichte und dem Zusammenhang mit anderen Vorschriften ist vielmehr zu entnehmen, dass sich § 172 Abs. 1a SGB III ausschließlich auf das Verhältnis von Kug und Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung zwischen Arbeitslosen- und Krankenversicherung bezieht und dass insoweit eine Regelungslücke, zu deren Ausfüllung die Gerichte berufen sein könnten (vgl etwa BSGE 104, 285 = SozR 4-4300 § 335 Nr. 2, RdNr 25 ff; BSGE 105, 94 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 4, RdNr 17) , nicht zu erkennen ist.
  • BAG, 06.10.1976 - 5 AZR 503/75

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung während Kurzarbeit

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 11/12 R
    Beim Arbeitgeber ist zunächst zu beachten, dass sich die Höhe der Entgeltfortzahlung während der Kurzarbeit nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 EntgFG entsprechend der Arbeitszeitverkürzung mindert und bei Einstellung der Arbeit sogar völlig entfallen kann (vgl zur Vorgängerregelung BAG AP Nr. 6 zu § 2 LohnFG = DB 1977, 262) .
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 11/12 R
    Das LSG hat zu Recht entschieden, dass der vom Kläger als Prozessstandschafter (vgl BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1) des Arbeitnehmers D geltend gemachte Anspruch auf Saison-Kug nicht besteht.
  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R

    Transferkurzarbeitergeld - Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls -

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 11/12 R
    Eine bindende Entscheidung über die Erfüllung der persönlichen Anspruchsvoraussetzungen (vgl BSG, Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 29/09 R - Juris) liegt nicht vor, weil die Beklagte dem Kläger mit Schreiben vom 28.12.2007 lediglich mitgeteilt hat, sie bewillige den betroffenen Arbeitnehmern die Leistung "für die Zeit des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen, längstens bis 31.03.2008", worin keine Anerkennung der den Arbeitnehmer D betreffenden persönlichen Voraussetzungen auch für den hier streitigen Zeitraum gesehen werden kann.
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 11/12 R
    Dem Wortlaut der Vorschrift, ihrer Entstehungsgeschichte und dem Zusammenhang mit anderen Vorschriften ist vielmehr zu entnehmen, dass sich § 172 Abs. 1a SGB III ausschließlich auf das Verhältnis von Kug und Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung zwischen Arbeitslosen- und Krankenversicherung bezieht und dass insoweit eine Regelungslücke, zu deren Ausfüllung die Gerichte berufen sein könnten (vgl etwa BSGE 104, 285 = SozR 4-4300 § 335 Nr. 2, RdNr 25 ff; BSGE 105, 94 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 4, RdNr 17) , nicht zu erkennen ist.
  • BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22

    Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

    (c) Die Regelung in § 98 Abs. 3 Nr. 2 SGB III bezieht sich nach ihrem Wortlaut, ihrer Entstehungsgeschichte und dem Zusammenhang mit anderen Vorschriften ausschließlich auf das Verhältnis von Kurzarbeitergeld und Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung zwischen Arbeitslosen- und Krankenversicherung (zur Vorgängerregelung des § 172 Abs. 1a SGB III vgl. BSG 17. Dezember 2013 - B 11 AL 11/12 R - Rn. 16 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2014 - L 11 AL 19/12
    Zutreffend verfolgt der Kläger als Prozessstandschafter (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 11 AL 11/12 R, SozR 4-4300 § 172 Nr. 1; Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 15/04 R, SozR 4-4300 § 323 Nr. 1) seiner Arbeitnehmer den geltend gemachten Anspruch auf Saison-Kug.
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