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   BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R   

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https://dejure.org/2013,36382
BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R (https://dejure.org/2013,36382)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R (https://dejure.org/2013,36382)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - B 11 AL 15/12 R (https://dejure.org/2013,36382)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren; Erstattung von Kosten im Vorverfahren; Rechtsanwaltsvergütung; Entstehen der Erledigungsgebühr; Hinweis auf laufendes Strafverfahren und spätere Vorlage des Strafurteils; Geschäftsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 63 Abs 2 SGB 10, § 2 Abs 2 S 1 RVG, § 3 RVG, Nr 1002 RVG-VV
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der Erledigungsgebühr - Hinweis auf laufendes Strafverfahren und spätere Vorlage des Strafurteils - Geschäftsgebühr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erstattung von Aufwendungen für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren; Anforderungen an die Geltendmachung einer Erledigungsgebühr

  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der Erledigungsgebühr - Hinweis auf laufendes Strafverfahren und spätere Vorlage des Strafurteils - Geschäftsgebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 3; RVG Anl 1 Nr. 1002; RVG Anl 1 Nr. 1005
    Erstattung der Aufwendungen für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren; Geltendmachung einer Erledigungsgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 239
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 14/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - isoliertes

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R
    Die genannten Rechtsmittel sind auch nicht nach § 144 Abs. 4 SGG iVm § 165 S 1 SGG ausgeschlossen, weil in der Hauptsache über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens gestritten wird (stRspr, ua BSGE 104, 30 = SozR 4-1935 § 14 Nr. 2; Urteile des Senats vom 25.2.2010 - B 11 AL 24/08 R - BSGE 106, 21 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 12, und vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R - Juris) .

    Nach der Rechtsprechung des BSG zu Nr. 1005 bzw 1002 VV kann eine Gebühr für die Mitwirkung an der Erledigung eines isolierten Vorverfahrens nur beansprucht werden, wenn der Rechtsanwalt eine über die Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgehende besondere Tätigkeit entfaltet hat (ua BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 8 RdNr 20 ff; Urteile des Senats vom 21.3.2007 - B 11a AL 53/06 R - RdNr 16, und vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R, RdNr 22) .

    Die vorstehend beschriebene Bewertung der Tätigkeit des Bevollmächtigten des Klägers steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R -, in dem die Übersendung des Protokolls eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs als nicht ausreichend angesehen worden ist.

    In dem der Entscheidung vom 5.5.2010 zugrunde liegenden Fall war der Bevollmächtigte selbst als Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Prozess tätig, weshalb der Senat angenommen hat, dass sich seine besonderen Bemühungen nicht auf das konkret zu beurteilende Widerspruchsverfahren bezogen und deshalb der Übersendung des Vergleichstextes im Widerspruchsverfahren nur untergeordnete Bedeutung zukam (vgl Urteil vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R - RdNr 23, 24) .

  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R
    Eine solche qualifizierte, eine Erledigungsgebühr begründende Tätigkeit liegt beispielsweise vor, wenn der Rechtsanwalt zum Zwecke des Beweises entscheidungserheblicher Tatsachen unaufgefordert neue Beweismittel, etwa während des Vorverfahrens neu erstattete Befundberichte oder fachliche Stellungnahmen, beibringt (BSG SozR 4-1935 VV Nr. 1002 Nr. 1 RdNr 15; BSG Urteil vom 9.12.2010 - B 13 R 63/09 R, RdNr 28) .

    Das Beibringen entscheidungserheblicher Informationen über den Ablauf des Strafverfahrens ist vergleichbar mit der Vorlage von Befundberichten oder fachlichen Stellungnahmen (vgl BSG Urteil vom 9.12.2010 - B 13 R 63/09 R, RdNr 28) .

    Die Überprüfung des Kostenbescheids der Beklagten beschränkt sich nicht nur auf die Höhe der Erledigungsgebühr (vgl BSG Urteil vom 9.12.2010 - B 13 R 63/09 R, RdNr 20 mwN) .

  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG zu Nr. 1005 bzw 1002 VV kann eine Gebühr für die Mitwirkung an der Erledigung eines isolierten Vorverfahrens nur beansprucht werden, wenn der Rechtsanwalt eine über die Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgehende besondere Tätigkeit entfaltet hat (ua BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 8 RdNr 20 ff; Urteile des Senats vom 21.3.2007 - B 11a AL 53/06 R - RdNr 16, und vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R, RdNr 22) .

    Erforderlich ist eine qualifizierte erledigungsgerichtete Mitwirkung, die über das Maß hinausgeht, das schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im Widerspruchsverfahren abgegolten wird (vgl BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 8 RdNr 22) .

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R
    Die genannten Rechtsmittel sind auch nicht nach § 144 Abs. 4 SGG iVm § 165 S 1 SGG ausgeschlossen, weil in der Hauptsache über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens gestritten wird (stRspr, ua BSGE 104, 30 = SozR 4-1935 § 14 Nr. 2; Urteile des Senats vom 25.2.2010 - B 11 AL 24/08 R - BSGE 106, 21 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 12, und vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R - Juris) .

    Sie entspricht der Mittelgebühr gemäß Nr. 1005 VV (Rahmengebühr zwischen 40 und 520 Euro; zur Berechnung vgl BSGE 104, 30 = SozR 4-1935 § 14 Nr. 2, RdNr 23) .

  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 53/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG zu Nr. 1005 bzw 1002 VV kann eine Gebühr für die Mitwirkung an der Erledigung eines isolierten Vorverfahrens nur beansprucht werden, wenn der Rechtsanwalt eine über die Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgehende besondere Tätigkeit entfaltet hat (ua BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 8 RdNr 20 ff; Urteile des Senats vom 21.3.2007 - B 11a AL 53/06 R - RdNr 16, und vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R, RdNr 22) .
  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R

    Rechtsanwaltsvergütung - Geschäftsgebühr - vorgerichtliche Tätigkeit - isoliertes

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R
    Die genannten Rechtsmittel sind auch nicht nach § 144 Abs. 4 SGG iVm § 165 S 1 SGG ausgeschlossen, weil in der Hauptsache über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens gestritten wird (stRspr, ua BSGE 104, 30 = SozR 4-1935 § 14 Nr. 2; Urteile des Senats vom 25.2.2010 - B 11 AL 24/08 R - BSGE 106, 21 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 12, und vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R - Juris) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Prüfungsumfang; Betragsrahmengebühr;

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nach § 56 Abs. 2 RVG ist die gesamte Kostenfestsetzung, nicht nur die einzelne Gebühr, gegen deren Versagung bzw. Bemessung sich die Beschwerde richtet (vgl. Beschluss des Senats vom 30.09.2015 - L 19 AS 1453/15 B; LSG Thüringen, Beschlüsse vom 09.12.2015 - L 6 SF 1286/15 B - und vom 15.04.2015 - L 6 SF 331/15 B mit Wiedergabe des Meinungsstandes; siehe auch Rechtsprechung des BSG, Urteile vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R - SozR 4-1935 § 15 Nr. 1, vom 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R - NZS 2014, 239 und vom 09.01.2010 - B 13 R 63/09 R, wonach die Gebühren nur Berechnungsfaktoren der Kostenfestsetzung sind; a.A. LSG Bayern, Beschluss vom 21.06.2016 - L 15 SF 39/14 E, wonach bei einer nur teilweisen Anfechtung nur eine partielle, Überprüfung der vorangegangenen Entscheidung des Urkundsbeamten, nicht aber eine vollumfängliche Prüfung im Rahmen der Beschwerde nach § 56 Abs. 2 RVG erfolgt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2016 - L 19 AS 1130/15
    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nach § 56 Abs. 2 RVG ist die gesamte Kostenfestsetzung, nicht nur die einzelne Gebühr, gegen deren Versagung sich die Beschwerde richtet (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 15.04.2015 - L 6 SF 331/15 B mit Wiedergabe des Meinungstandes; siehe auch Rechtsprechung des BSG Urteile vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R, vom 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R und vom 09.01.2010 - B 13 R 63/09 R, wonach die Gebühren nur Berechnungsfaktoren der Kostenfestsetzung sind).

    Als Mitwirkungshandlungen reichen weder die Einlegung und die Begründung einer Klage, die Vorlage von (präsenten) Beweismitteln, die Mitwirkung an Ermittlungen noch die Abgabe einer verfahrensbeendenden Erledigungserklärung aus (BSG, Urteile vom 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R, vom 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 19; vom 05.05.2010 - B 11 AL 14/09 R, vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R - BSGE 104, 30; vom 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R; vom 21.03.2007 - B 11a AL 53/06 R und vom 07.11.2006 - B 1 KR 13/06 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - L 19 AS 646/16

    PKH-Verfahren; Wahlmöglichkeit bei Abrechnung verbundener Verfahren

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nach § 56 Abs. 2 RVG ist die gesamte Kostenfestsetzung, nicht nur die einzelne Gebühr, gegen deren Versagung bzw. Bemessung sich die Beschwerde richtet (vgl. Beschluss des Senats vom 30.09.2015 - L 19 AS 1453/15 B; LSG Thüringen, Beschlüsse vom 09.12.2015 - L 6 SF 1286/15 B - und vom 15.04.2015 - L 6 SF 331/15 B mit Wiedergabe des Meinungsstandes; siehe auch BSG, Urteile vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R, SozR 4-1935 § 15 Nr. 1, vom 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R - NZS 2014, 239 und vom 09.01.2010 - B 13 R 63/09 R, wonach die Gebühren nur Berechnungsfaktoren der Kostenfestsetzung sind; a.A. LSG Bayern, Beschluss vom 21.06.2016 - L 15 SF 39/14 E, wonach bei einer nur teilweisen Anfechtung nur eine partielle Überprüfung der vorangegangenen Entscheidung des Urkundsbeamten, nicht aber eine vollumfängliche Prüfung im Rahmen der Beschwerde nach § 56 Abs. 2 RVG erfolgt).
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