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   BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 19/12 R   

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https://dejure.org/2014,40492
BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 19/12 R (https://dejure.org/2014,40492)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2014 - B 12 KR 19/12 R (https://dejure.org/2014,40492)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - B 12 KR 19/12 R (https://dejure.org/2014,40492)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Gesamtsozialversicherungsbeitragspflicht wegen gewährter Fahrvergünstigungen; Geldwerter Vorteil; Sonstige Bezüge; Pauschalierung der Lohnsteuer

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Gesamtsozialversicherungsbeitragspflicht wegen gewährter Fahrvergünstigungen; Geldwerter Vorteil; Sonstige Bezüge; Pauschalierung der Lohnsteuer

  • rechtsportal.de

    Nachträgliche Gesamtsozialversicherungsbeitragspflicht wegen gewährter Fahrvergünstigungen

  • rechtsportal.de

    Nachträgliche Gesamtsozialversicherungsbeitragspflicht wegen gewährter Fahrvergünstigungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 19/12 R
    Ein sonstiger Bezug ist nach § 38a Abs. 1 S 3 EStG (in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.10.2002, aaO) der Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird (BSGE 89, 158, 167 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 12) , dem Arbeitnehmer also nicht regelmäßig fortlaufend zufließt (vgl Krüger in Schmidt, EStG, 33. Aufl 2014, § 40 RdNr 6, § 39b RdNr 3; vgl auch R 115 LStH 2003 zu § 39b EStG mit verschiedenen Beispielen) .

    Zudem hat die Klägerin das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass eines Summenbescheides bis zum Abschluss des Vorverfahrens nicht beanstandet (vgl hierzu allgemein BSGE 89, 158, 163 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 8).

  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 13/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - zu Unrecht entrichtete Beiträge - Entstehung

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 19/12 R
    Bei den den Mitarbeitern der Beklagten gewährten Fahrvergünstigungen handelt es sich - dem Grunde nach - um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im Sinne von § 23a Abs. 1 S 1 SGB IV. Im - für die Beurteilung einer Zuwendung als laufendes Arbeitsentgelt oder Einmalzahlung maßgebenden (vgl BSGE 103, 229 = SozR 4-2400 § 23a Nr. 5, RdNr 17; SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 16 f) - Zeitpunkt der Entstehung der Beitragsansprüche (vgl zum Entstehen des Beitragsanspruchs bei Zufluss von Arbeitsentgelt: BSGE 103, 229 = SozR 4-2400 § 23a Nr. 5, RdNr 17, und BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 17, jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 24 S 63) konnten die Zahlungen als Arbeitsentgelt einem konkreten Entgeltabrechnungszeitraum weder im Hinblick auf den Umfang noch im Hinblick auf die Art einer (konkreten) Arbeitsleistung zugeordnet werden (zur Maßgeblichkeit dieser Kriterien und zur Qualifizierung von Fahrvergünstigungen als Einmalzahlung vgl BSG SozR 4-2400 § 23a Nr. 7 RdNr 22 ff mwN) .
  • BSG, 03.06.2009 - B 12 R 12/07 R

    Sozialversicherung - variables Entgelt - Abschlags- und Endzahlung -

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 19/12 R
    Bei den den Mitarbeitern der Beklagten gewährten Fahrvergünstigungen handelt es sich - dem Grunde nach - um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im Sinne von § 23a Abs. 1 S 1 SGB IV. Im - für die Beurteilung einer Zuwendung als laufendes Arbeitsentgelt oder Einmalzahlung maßgebenden (vgl BSGE 103, 229 = SozR 4-2400 § 23a Nr. 5, RdNr 17; SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 16 f) - Zeitpunkt der Entstehung der Beitragsansprüche (vgl zum Entstehen des Beitragsanspruchs bei Zufluss von Arbeitsentgelt: BSGE 103, 229 = SozR 4-2400 § 23a Nr. 5, RdNr 17, und BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 17, jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 24 S 63) konnten die Zahlungen als Arbeitsentgelt einem konkreten Entgeltabrechnungszeitraum weder im Hinblick auf den Umfang noch im Hinblick auf die Art einer (konkreten) Arbeitsleistung zugeordnet werden (zur Maßgeblichkeit dieser Kriterien und zur Qualifizierung von Fahrvergünstigungen als Einmalzahlung vgl BSG SozR 4-2400 § 23a Nr. 7 RdNr 22 ff mwN) .
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 19/12 R
    Bei den den Mitarbeitern der Beklagten gewährten Fahrvergünstigungen handelt es sich - dem Grunde nach - um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im Sinne von § 23a Abs. 1 S 1 SGB IV. Im - für die Beurteilung einer Zuwendung als laufendes Arbeitsentgelt oder Einmalzahlung maßgebenden (vgl BSGE 103, 229 = SozR 4-2400 § 23a Nr. 5, RdNr 17; SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 16 f) - Zeitpunkt der Entstehung der Beitragsansprüche (vgl zum Entstehen des Beitragsanspruchs bei Zufluss von Arbeitsentgelt: BSGE 103, 229 = SozR 4-2400 § 23a Nr. 5, RdNr 17, und BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 17, jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 24 S 63) konnten die Zahlungen als Arbeitsentgelt einem konkreten Entgeltabrechnungszeitraum weder im Hinblick auf den Umfang noch im Hinblick auf die Art einer (konkreten) Arbeitsleistung zugeordnet werden (zur Maßgeblichkeit dieser Kriterien und zur Qualifizierung von Fahrvergünstigungen als Einmalzahlung vgl BSG SozR 4-2400 § 23a Nr. 7 RdNr 22 ff mwN) .
  • BSG, 18.12.2013 - B 12 R 2/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen in Form von

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 19/12 R
    b) Bei den im Jahr 2003 gewährten Fahrvergünstigungen handelt es sich - anders als in dem Fahrvergünstigungen des Beitragserhebungszeitraums 2001 betreffenden Urteil des Senats vom 18.12.2013 - B 12 R 2/11 R (SozR 4-2400 § 23a Nr. 7) - nicht um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, weshalb die (Negativ)Voraussetzung des § 2 Abs. 1 S 1 Nr. 1 ArEV, nach der nur "nicht einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23a SGB IV" dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen ist, einer Ausnahme der Fahrvergünstigungen vom Arbeitsentgelt nicht (mehr) entgegensteht.
  • LSG Bayern, 26.01.2017 - L 7 R 5077/16

    Ersparte Abschlussgebühr für Bausparvertrag ist kein

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 197a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 154 Abs. 2 VwGO Die Revision wird im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG zur Abgrenzung von Sozial- und Steuerrecht (z.B. Urteile vom 07.05.2014, B 12 R 18/21 R, und Urteile vom 17.12.2014, B 12 KR 19/12 R und 20/12 R) zugelassen, § 160 Abs. 2 SGG.
  • LSG Bayern, 30.10.2015 - L 16 R 741/15

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Anforderungen an einen

    Entscheidend ist, ob ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand festgestellt werden kann, dass Beiträge nicht zu zahlen waren oder Arbeitsentgelt einem bestimmten Beschäftigten zugeordnet werden kann (zu den Anforderungen an einen Summenbescheid vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 17.12.2014, B 12 KR 19/12 R).
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