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   BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 20/12 R   

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https://dejure.org/2014,40493
BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 20/12 R (https://dejure.org/2014,40493)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2014 - B 12 KR 20/12 R (https://dejure.org/2014,40493)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - B 12 KR 20/12 R (https://dejure.org/2014,40493)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen - Pauschalversteuerung nach § 40 EStG - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

  • openjur.de

    Sozialversicherung; Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen; Pauschalversteuerung nach § 40 EStG; einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 23a Abs 1 S 2 SGB 4 vom 23.12.2002, § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 ArEV, § 40 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG vom 21.06.1979, § 40 Abs 1 S 3 EStG vom 19.12.2000
    Sozialversicherung - Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen - Pauschalversteuerung nach § 40 EStG - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Keine Beitragspflicht von im Jahr 2003 gewährten Fahrvergünstigungen einer Konzerntochter der Deutsche Bahn AG für die Mitarbeiter

  • rewis.io

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen - Pauschalversteuerung nach § 40 EStG - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Beitragspflicht von im Jahr 2003 gewährten Fahrvergünstigungen einer Konzerntochter der Deutsche Bahn AG für die Mitarbeiter

  • rechtsportal.de

    Keine Beitragspflicht von im Jahr 2003 gewährten Fahrvergünstigungen einer Konzerntochter der Deutsche Bahn AG für die Mitarbeiter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 118, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 20/12 R
    Ein sonstiger Bezug ist nach § 38a Abs. 1 S 3 EStG (in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.10.2002, aaO) der Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird (BSGE 89, 158, 167 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 12) , dem Arbeitnehmer also nicht regelmäßig fortlaufend zufließt (vgl Krüger in Schmidt, EStG, 33. Aufl 2014, § 40 RdNr 6, § 39b RdNr 3; vgl auch R 115 LStH 2003 zu § 39b EStG mit verschiedenen Beispielen) .

    Zudem hat die Klägerin das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass eines Summenbescheides bis zum Abschluss des Vorverfahrens nicht beanstandet (vgl hierzu allgemein BSGE 89, 158, 163 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 8).

  • BSG, 18.12.2013 - B 12 R 2/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen in Form von

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 20/12 R
    b) Bei den im Jahr 2003 gewährten Fahrvergünstigungen handelt es sich - anders als in dem Fahrvergünstigungen des Beitragserhebungszeitraums 2001 betreffenden Urteil des Senats vom 18.12.2013 - B 12 R 2/11 R (SozR 4-2400 § 23a Nr. 7) - nicht um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, weshalb die (Negativ)Voraussetzung des § 2 Abs. 1 S 1 Nr. 1 ArEV, nach der nur "nicht einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23a SGB IV" dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen ist, einer Ausnahme der Fahrvergünstigungen vom Arbeitsentgelt nicht (mehr) entgegensteht.
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 20/12 R
    Bei den Mitarbeitern der Beklagten gewährten Fahrvergünstigungen handelt es sich - dem Grunde nach - um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im Sinne von § 23a Abs. 1 S 1 SGB IV. Im - für die Beurteilung einer Zuwendung als laufendes Arbeitsentgelt oder Einmalzahlung maßgebenden (vgl BSGE 103, 229 = SozR 4-2400 § 23a Nr. 5, RdNr 17; SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 16 f) - Zeitpunkt der Entstehung der Beitragsansprüche (vgl zum Entstehen des Beitragsanspruchs bei Zufluss von Arbeitsentgelt: BSGE 103, 229 = SozR 4-2400 § 23a Nr. 5, RdNr 17, und BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 17, jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 24 S 63) konnten die Zahlungen als Arbeitsentgelt einem konkreten Entgeltabrechnungszeitraum weder im Hinblick auf den Umfang noch im Hinblick auf die Art einer (konkreten) Arbeitsleistung zugeordnet werden (zur Maßgeblichkeit dieser Kriterien und zur Qualifizierung von Fahrvergünstigungen als Einmalzahlung vgl BSG SozR 4-2400 § 23a Nr. 7 RdNr 22 ff mwN) .
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 13/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - zu Unrecht entrichtete Beiträge - Entstehung

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 20/12 R
    Bei den Mitarbeitern der Beklagten gewährten Fahrvergünstigungen handelt es sich - dem Grunde nach - um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im Sinne von § 23a Abs. 1 S 1 SGB IV. Im - für die Beurteilung einer Zuwendung als laufendes Arbeitsentgelt oder Einmalzahlung maßgebenden (vgl BSGE 103, 229 = SozR 4-2400 § 23a Nr. 5, RdNr 17; SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 16 f) - Zeitpunkt der Entstehung der Beitragsansprüche (vgl zum Entstehen des Beitragsanspruchs bei Zufluss von Arbeitsentgelt: BSGE 103, 229 = SozR 4-2400 § 23a Nr. 5, RdNr 17, und BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 17, jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 24 S 63) konnten die Zahlungen als Arbeitsentgelt einem konkreten Entgeltabrechnungszeitraum weder im Hinblick auf den Umfang noch im Hinblick auf die Art einer (konkreten) Arbeitsleistung zugeordnet werden (zur Maßgeblichkeit dieser Kriterien und zur Qualifizierung von Fahrvergünstigungen als Einmalzahlung vgl BSG SozR 4-2400 § 23a Nr. 7 RdNr 22 ff mwN) .
  • BSG, 03.06.2009 - B 12 R 12/07 R

    Sozialversicherung - variables Entgelt - Abschlags- und Endzahlung -

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 12 KR 20/12 R
    Bei den Mitarbeitern der Beklagten gewährten Fahrvergünstigungen handelt es sich - dem Grunde nach - um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im Sinne von § 23a Abs. 1 S 1 SGB IV. Im - für die Beurteilung einer Zuwendung als laufendes Arbeitsentgelt oder Einmalzahlung maßgebenden (vgl BSGE 103, 229 = SozR 4-2400 § 23a Nr. 5, RdNr 17; SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 16 f) - Zeitpunkt der Entstehung der Beitragsansprüche (vgl zum Entstehen des Beitragsanspruchs bei Zufluss von Arbeitsentgelt: BSGE 103, 229 = SozR 4-2400 § 23a Nr. 5, RdNr 17, und BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 17, jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 24 S 63) konnten die Zahlungen als Arbeitsentgelt einem konkreten Entgeltabrechnungszeitraum weder im Hinblick auf den Umfang noch im Hinblick auf die Art einer (konkreten) Arbeitsleistung zugeordnet werden (zur Maßgeblichkeit dieser Kriterien und zur Qualifizierung von Fahrvergünstigungen als Einmalzahlung vgl BSG SozR 4-2400 § 23a Nr. 7 RdNr 22 ff mwN) .
  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 6/16 R

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen - Finanzierungsanteile des

    Diese im Streitzeitraum noch geltende Vorschrift unterschied ausdrücklich zwischen der möglichen und der tatsächlichen Behandlung der von § 1 Abs. 1 S 1 Nr. 2 bis 4 SvEV erfassten Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen durch den Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren, indem sie einerseits darauf abstellte, dass der Arbeitgeber "die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz erheben kann", andererseits darauf, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer "nicht nach den Vorschriften des § 39b oder § 39c EStG erhebt" (dazu BSG Urteil vom 17.12.2014 - B 12 KR 20/12 R - BSGE 118, 73 = SozR 4-5375 § 2 Nr. 3, RdNr 21 ff ) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Feststellung der

    Nach der Rechtsprechung des BSG gehören zum "Arbeitsentgelt" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV (wenngleich nicht zu dem der Steuer- und Beitragspflicht unterliegenden Entgelt) beispielsweise auch Fahrvergünstigungen wie etwa in Form von Freifahrten und Fahrpreisermäßigungen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 KR 20/12 R -, SozR 4-5375 § 2 Nr. 3).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2017 - L 5 R 60/16

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Witwerrente nach der vorletzten

    Die Freifahrten können zwar nach der Rechtsprechung des BSG "sonstige Bezüge" und somit in das Gesamt-Familieneinkommen einzubeziehen sein (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014, B 12 KR 20/12 R).
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