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   BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95   

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https://dejure.org/1996,2333
BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95 (https://dejure.org/1996,2333)
BSG, Entscheidung vom 18.01.1996 - 1 RR 2/95 (https://dejure.org/1996,2333)
BSG, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 1 RR 2/95 (https://dejure.org/1996,2333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geschäftsführung einer Landesversicherungsanstalt - Beamter - Beamtenrechtliche Laufbahnvorschriften - Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernennung eines Mitglieds der Geschäftsführung einer LVA zum Direktor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 518 (Ls.)
  • NZS 1996, 332
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RS 6/83

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Angelegenheiten der Sozialversicherung -

    Auszug aus BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95
    Ein rechtliches Interesse ist regelmäßig dann gegeben, wenn Unklarheit über den Inhalt eines Rechtsverhältnisses besteht (BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 - 1 RS 6/83 - insoweit nicht abgedruckt in BSGE 58, 247 ff).

    Den Versicherungsträgern steht zwar ein subjektives Recht gegenüber der Staatsverwaltung auf Wahrung ihrer gesetzlich eingeräumten Kompetenzen zu (BSGE 58, 247, 249 ff = SozR 1500 § 51 Nr. 38, S 59 ff; BSGE 67, 78, 83 = SozR 3-2400 § 70 Nr. 1, S 6).

    Das ist der Fall, soweit das Gesetz die bei der Klägerin beschäftigten Beamten dem Beamtenrecht unterwirft (vgl schon BSGE 58, 247, 250 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 S 60).

  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91

    Anerkennung und Kostenerstattung eigenmächtig durchgeführter

    Auszug aus BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95
    Der Senat kann offenlassen, ob die Klägerin statt der Feststellungsklage zunächst eine Verpflichtungsklage hätte erheben und - nach Ernennung des in die Geschäftsführung Gewählten zum Direktor bei der Klägerin - zur Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 131 Abs. 1 Satz 3 SGG) übergehen müssen (vgl dazu BSGE 69, 274, 277 = SozR 3-4100 § 91 Nr. 1 S 4).

    Die Klärung dieser Frage ist schon deshalb für die Klägerin von Interesse, weil der Beklagte auf seinem bisher eingenommenen Standpunkt beharrt und die Gefahr besteht, daß er es auch in Zukunft ablehnen wird, einen von der Vertreterversammlung in die Geschäftsführung gewählten Beamten ohne Beachtung der bayerischen LbV unmittelbar zum Direktor bei der Klägerin zu ernennen und in die Besoldungsgruppe B 3 einzuweisen (zum berechtigten Interesse wegen Wiederholungsgefahr siehe BSGE 69, 274, 277 = SozR 3-4100 § 91 Nr. 1 S 4; BSGE 74, 257, 258 f = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1 S 2).

  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

    Auszug aus BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95
    Es ist lediglich durch einfaches Gesetz - § 29 Abs. 1 SGB IV - eingeräumt worden und besteht nur im Rahmen des Gesetzes, so daß es auch durch Gesetz - dh bei landesunmittelbaren Trägern der Sozialversicherung sowohl durch für sie unmittelbar geltende Bundesgesetze (vgl BSGE 55, 268, 269 = SozR 2200 § 355 Nr. 4 S 21) als auch durch Landesgesetze (vgl BSGE 55, 67, 74 = SozR 2200 § 355 Nr. 3, S 14) - eingeschränkt werden kann (BVerfGE 36, 383, 393; 39, 302, 314 f; BSGE 52, 294, 298 = SozR 2100 § 89 Nr. 2, S 5; BSGE 55, 67, 74 = SozR 2200 § 355 Nr. 3, S 14; BSGE 61, 254, 261 = SozR 7223 Art. 8 § 2 Nr. 3, S 8 mwN).
  • BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 56/90

    Erlöschen der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95
    Es zielt ab auf die Beseitigung einer unsicheren Rechtslage (vgl dazu BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; BSGE 74, 90, 92 = SozR 3-4210 § 9 Nr. 1; Meyer-Ladewig, § 55 RdNr 15; Hommel in Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, § 55 Anm 7a).
  • BSG, 08.08.1990 - 1 RR 4/88

    Einsatz beamteten Personals der LVA'en

    Auszug aus BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95
    Schweigt das Landesrecht (wie in Bayern), sind die Mitglieder der Geschäftsführung unmittelbare Landesbeamte; ihr beamtenrechtliches Grundverhältnis besteht gegenüber dem Staat, der ihr Dienstherr ist, wenngleich sie als Amtswalter ausschließlich Aufgaben der Klägerin wahrnehmen und als solche in den aus der Staatsverwaltung ausgegrenzten Zuständigkeitsbereich der LVA eingegliedert sind (so schon BSGE 67, 160, 161 = SozR 3-2200 § 1344 Nr. 1, S 3).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 44/93

    Arbeitserlaubnis - Fahrendes Personal - Grenzüberschreitender Verkehr

    Auszug aus BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95
    Es zielt ab auf die Beseitigung einer unsicheren Rechtslage (vgl dazu BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; BSGE 74, 90, 92 = SozR 3-4210 § 9 Nr. 1; Meyer-Ladewig, § 55 RdNr 15; Hommel in Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, § 55 Anm 7a).
  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

    Auszug aus BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95
    Er kann lediglich darüber befinden, ob das Berufungsgericht bei der Anwendung der irrevisiblen Normen höherrangiges Bundesrecht verletzt hat (BSGE 62, 131, 135 = SozR 4100 § 141b Nr. 40, S 153; BVerwGE 51, 104, 110).
  • BVerwG, 26.08.1976 - 5 C 41.75

    Einziehung eines Wirtschaftsweges - Umlegungspläne - Umfang der Revisibilität -

    Auszug aus BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95
    Er kann lediglich darüber befinden, ob das Berufungsgericht bei der Anwendung der irrevisiblen Normen höherrangiges Bundesrecht verletzt hat (BSGE 62, 131, 135 = SozR 4100 § 141b Nr. 40, S 153; BVerwGE 51, 104, 110).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 22/93

    Krankenversicherung - Krankenhausarzt - Ermächtigung - Mutterschaftsvorsorge -

    Auszug aus BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95
    Die Klärung dieser Frage ist schon deshalb für die Klägerin von Interesse, weil der Beklagte auf seinem bisher eingenommenen Standpunkt beharrt und die Gefahr besteht, daß er es auch in Zukunft ablehnen wird, einen von der Vertreterversammlung in die Geschäftsführung gewählten Beamten ohne Beachtung der bayerischen LbV unmittelbar zum Direktor bei der Klägerin zu ernennen und in die Besoldungsgruppe B 3 einzuweisen (zum berechtigten Interesse wegen Wiederholungsgefahr siehe BSGE 69, 274, 277 = SozR 3-4100 § 91 Nr. 1 S 4; BSGE 74, 257, 258 f = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 20.06.1990 - 1 RR 5/88

    Begründung eines Zwangsetatisierungsbescheides

    Auszug aus BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95
    Den Versicherungsträgern steht zwar ein subjektives Recht gegenüber der Staatsverwaltung auf Wahrung ihrer gesetzlich eingeräumten Kompetenzen zu (BSGE 58, 247, 249 ff = SozR 1500 § 51 Nr. 38, S 59 ff; BSGE 67, 78, 83 = SozR 3-2400 § 70 Nr. 1, S 6).
  • BSG, 16.03.1978 - 11 RK 9/77

    Landwirtschaft - Krankenversicherung - Subsidiarität - Nebenerwerbslandwirt -

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 17/72

    Verfassungsmäßigkeit des Lastenausgleichs zwischen Berufsgenossenschaften

  • VGH Bayern, 15.12.1993 - 3 B 93.1301
  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
  • BSG, 08.04.1987 - 1 RR 4/86

    Beratung - Aufsichtsklage - Anfechtung einer Anordnung - Besoldungsrecht -

  • BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81

    Dienstordnung der Krankenkassen - Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag -

  • BSG, 25.08.1983 - 8 RK 39/82

    Überleitungszulage - Erhöhung der Dienstbezüge - Dienstaltersstufe

  • BSG, 23.11.1981 - 8a RK 15/80

    Bundesunmittelbare Krankenkasse - Rechtsstreit mit dem Bund - Aufsichtsanordnung

  • BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R

    Planstellenbesetzung bei landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern vom

    Anhand eines konkreten Falls kann die fragliche Verpflichtung und die zugrundeliegende Meinungsverschiedenheit der Beteiligten nur dann zum Gegenstand eines Rechtsstreits gemacht werden, wenn die LVA zuvor ihren Stellenplan ändert und einen geeigneten Bewerber präsentiert (vgl zur ähnlichen Fallgestaltung bei einer Beförderung: Senatsurteil vom 18. Januar 1996 BSG SozR 3-2400 § 29 Nr. 3).

    Es ist lediglich durch einfaches Gesetzesrecht eingeräumt und besteht nur im Rahmen der Gesetze und des sonstigen maßgebenden Rechts (§ 29 Abs. 3 SGB IV), so daß es auch durch Gesetz - dh bei landesunmittelbaren Trägern der Sozialversicherung sowohl durch für sie unmittelbar geltende Bundesgesetze als auch durch Landesgesetze - eingeschränkt werden kann (stellvertretend: BSG SozR 3-2200 § 700 Nr. 1 S 6; BSG SozR 3-2400 § 29 Nr. 3 S 8 jeweils mwN).

    So können einzelne Bereiche durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes aus dem eigenen Wirkungsbereich der Sozialversicherungsträger ausgegrenzt und ihrer eigenverantwortlichen Selbstverwaltung entzogen werden; nach der Rechtsprechung des Senats ist das insbesondere dort der Fall, wo das Gesetz die Beamten der Rentenversicherungsträger dem Beamtenrecht unterwirft (BSG SozR 3-2400 § 29 Nr. 3 S 8 unter Berufung auf BSGE 58, 247, 250 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 S 60).

    Davon ist der Senat in Übereinstimmung mit den damaligen und jetzigen Beteiligten stillschweigend bereits im Urteil vom 18. Januar 1996 (BSG SozR 3-2400 § 29 Nr. 3) ausgegangen.

    Das stimmt mit der Rechtsprechung überein, die bei der Ernennung in der Form der Verleihung eines anderen Amtes (Beförderung) eine Bindung an die landesrechtlichen Laufbahnvorschriften als rechtmäßig beurteilt hat (BSG SozR 3-2400 § 29 Nr. 3).

  • LSG Bayern, 30.07.1998 - L 8 AL 402/95

    Zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis für eine kurzzeitgebundene Beschäftigung;

    Berechtigtes Interesse ist jedes nach der Sachlage vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse, das rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein kann (vgl. BSG vom 18.01.1996, SozR 3-2400 § 29 Nr. 3 = NZS 96, 332).

    Das rechtliche Interesse im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG zielt auf die Beseitigung einer unsicheren Rechtslage ab (BSG vom 18.01.1996, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.08.2003 - L 13 RA 4868/02

    Kostenerstattung bei stationärer Kinderheilbehandlung mit Hotelunterbringung

    Denn auch die Feststellungsklage nach § 55 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) ist gegenüber einer Verpflichtungs- oder Leistungsklage jedenfalls dann subsidiär, wenn sie - wie hier - keinen weitergehenden Rechtsschutz ermöglicht (vgl. BSGE 43, 148, 150 f; 46, 81, 84; BSG SozR 3-2400 § 29 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 17.11.1998 - L 6 RJ 504/95

    Eigenverantwortliche Festsetzung des Stellenplans für die bei einer

    Hieraus folgt, daß das Selbstverwaltungsrecht bei landesunmittelbaren Trägern der Sozialversicherung auch durch Landesrecht eingeschränkt werden kann (vgl. BSG-Urteil vom 18.01.1996 - 1 RR 2/95 = SozR 3-2400 § 29 Nr. 3 - S.8 - mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - GK-SGB IV - § 29 Rdnr.46).
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