Rechtsprechung
BSG, 18.01.2011 - B 2 U 256/10 B |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 60 Abs 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 42 ZPO, §§ 42 ff ZPO, Art 101 Abs 1 S 2 GG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Verletzung rechtlichen Gehörs - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Besprechungen über den Prozessstoff mit nur einem Verfahrensbeteiligten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs - Besprechungen des Gerichts mit nur einem Beteiligten - Besorgnis der Befangenheit
- rewis.io
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Verletzung rechtlichen Gehörs - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Besprechungen über den Prozessstoff mit nur einem Verfahrensbeteiligten
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Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Verletzung rechtlichen Gehörs - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Besprechungen über den Prozessstoff mit nur einem Verfahrensbeteiligten
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Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Verletzung rechtlichen Gehörs - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Besprechungen über den Prozessstoff mit nur einem Verfahrensbeteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R
Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - …
Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 256/10 B
Allerdings erscheint es tunlich, auf das Urteil des Senats vom 20.7.2010 (B 2 U 17/09 R - juris, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) hinzuweisen. - BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93
Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung
Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 256/10 B
Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) . - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 256/10 B
Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (…vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .
- BSG, 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B
Richterablehnung bei instanzübergreifender Richterehe
Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 256/10 B
Damit ein Beteiligter von diesem prozessualen Recht Gebrauch machen kann, muss das Gericht ihn auf einen ihm verborgenen Sachverhalt hinweisen, der aus der Sicht einer objektiv und vernünftig urteilenden Partei Anlass für einen Befangenheitsantrag sein kann (BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 2 RdNr 7) . - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 256/10 B
Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (…vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) . - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 256/10 B
Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (…vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .