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   BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R   

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BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R (https://dejure.org/2004,6070)
BSG, Entscheidung vom 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R (https://dejure.org/2004,6070)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - B 10 EG 8/03 R (https://dejure.org/2004,6070)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß des generellen Ausschlusses in Bayern wohnender türkischer Staatsangehöriger vom Landeserziehungsgeld gegen das Diskriminierungsverbot des europäischen Assoziationsrechts; Bedeutung und Auswirkungen der Aussagen des Europäischen Gerichtshofs in der ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Erziehungsgeld; Gewährung von Erziehungsgeld bei fehlender deutscher Staatsangehörigkeit; Diskriminierungsverbot; Unmittelbare Wirkung des Diskriminierungsverbotes; Bindungswirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes ...

  • Judicialis

    ARB Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (35)

  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 2/01 R

    Türkei - Assoziation - Erziehungsgeld - Landeserziehungsgeld - Bayern -

    Auszug aus BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 29. Januar 2002 - B 10 EG 2/01 R -, BSGE 89, 129, 130 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2), sind derartige Vorschriften als unmittelbar im Bundesgebiet geltendes Recht revisibel.

    Der generelle Ausschluss in Bayern wohnender türkischer Staatsangehöriger vom LErzg verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des europäischen Assoziationsrechts (BSGE 89, 129 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2).

    Während diese Rechtsprechung des EuGH (vgl dazu auch das Urteil vom 14. März 2000 - C-102/98 und C-211/98, Slg 2000, I-1311 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 1) in dem Verfahren, das der erkennende Senat durch Urteil vom 29. Januar 2002 (BSGE 89, 129 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2) zum Abschluss gebracht hat, vom Beklagten angegriffen worden ist, gibt der vorliegende Fall Veranlassung, die Bedeutung und Auswirkung von Aussagen des EuGH zu klären, die für die betroffenen türkischen Staatsangehörigen ungünstig sind.

    Der erkennende Senat hat auch unter diesem Gesichtspunkt keine Bedenken, die Sürül-Entscheidung des EuGH im vorliegenden Rechtsstreit zu Grunde zu legen (vgl bereits BSGE 89, 129 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2).

    Das Regelwerk des europäisch-türkischen Assoziationsrechts überschreitet nicht die im EGVtr begründeten Befugnisse (vgl BSGE 89, 129, 131 f = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2).

    Das bayerische LErzg ist eine Familienleistung iS des Art. 4 Abs. 1 Buchst h ARB (vgl BSGE 89, 129, 133 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2 S 17).

    Diese Information des Beklagten war zwar im Lichte der Entscheidung des BSG vom 29. Januar 2002 (BSGE 89, 129 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2) objektiv falsch, auch wenn sie der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl dazu BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1) entsprach.

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R
    Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 4. Mai 1999 (C-262/96, Slg 1999, I-2743 RdNr 64 = SozR 3-6935 Allg Nr. 4, "Sürül") entfalte das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 1 Beschluss Nr. 3/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der EG auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige (ARB) (ABl EG C 1983, 110/60 ff) unmittelbare Wirkung.

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 5. Mai 1999 - C-262/96 - in der Rechtssache Sürül (Slg 1999, I-2743 = SozR 3-6935 Allg Nr. 4 S 49 f) haben nämlich türkische Staatsangehörige, die im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen und für die der ARB gilt, auf Grund des Art. 3 Abs. 1 ARB im Wohnsitzstaat Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften dieses Staates unter den gleichen Voraussetzungen wie dessen eigene Staatsangehörige.

    Insoweit genügt für die Begründung der Arbeitnehmereigenschaft, dass der Betreffende mindestens gegen ein Risiko in einem allgemeinen oder besonderen System der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, ohne dass es darauf ankommt, ob er in einem Arbeitsverhältnis steht (EuGH SozR 3-6935 Allg Nr. 4 S 47).

    Nach der Begründung in der Sürül-Entscheidung (SozR 3-6935 Allg Nr. 4 S 52) soll diese Ausnahmeregelung verhindern, dass der Schutz der Rechte, die die Einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht (hier Art. 3 Abs. 1 ARB) herleiten, durch die verfügte zeitliche Beschränkung in nicht gerechtfertigter Weise eingeschränkt wird.

  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

    Auszug aus BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R
    Grundsätzlich wird durch eine Vorabentscheidung über die Auslegung von Gemeinschaftsrecht zwar geklärt, in welchem Sinne und mit welcher Tragweite die betreffende Vorschrift seit ihrem In-Kraft-Treten zu verstehen und (auch auf abgeschlossene Rechtsverhältnisse) anzuwenden ist (stRspr des EuGH; vgl zB Slg 1980, 1205 RdNr 16 und Slg 1988, 398 RdNr 27).

    Mögliche Unterschiede der nationalen Rechtsvorschriften sind demnach hinzunehmen (EuGH Slg 1976, 1989 RdNr 5 und Slg 1976, 2043 RdNr 11/18 sowie Slg 1980, 1205 RdNr 22 ff).

    Insbesondere in Fällen, in denen von ihm die unmittelbare Wirkung einer Norm ohne zeitliche Beschränkung festgestellt worden ist, hat der EuGH zugleich die Festsetzung angemessener, für die Rechtsverfolgung geltender innerstaatlicher Ausschlussfristen im Interesse der Rechtssicherheit als mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar angesehen (Slg 1980, 1205 RdNr 23).

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Auszug aus BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R
    Überdies ist hier zu berücksichtigen, dass die Frage, ob Erzg eine Familienleistung iS des Europarechts ist, - nach zunächst verneinenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 18. Dezember 1992 (BVerwGE 91, 327) und des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. November 1993 (SozR 3-6935 Allg Nr. 1) - erst durch das Urteil des EuGH vom 10. Oktober 1996 (C-245/94, C-312/94; Slg 1996, I-4895 = SozR 3-6050 Art. 4 Nr. 8) geklärt wurde.

    Diese Information des Beklagten war zwar im Lichte der Entscheidung des BSG vom 29. Januar 2002 (BSGE 89, 129 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2) objektiv falsch, auch wenn sie der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl dazu BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1) entsprach.

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R
    Es handelt sich um ein objektives Zwischenverfahren, das vorrangig dem Interesse an der Auslegung, Durchsetzung und Gültigkeitsprüfung des Gemeinschaftsrechts dient (BVerfGE 73, 339, 369).

    Will das nationale Gericht andererseits einer Vorabentscheidung nicht folgen, so ist es zu einer neuerlichen Vorlage an den EuGH verpflichtet (vgl insbesondere BVerfGE 52, 187, 200 f; 73, 339, 366 ff; 75, 223, 233 f).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R
    Will das nationale Gericht andererseits einer Vorabentscheidung nicht folgen, so ist es zu einer neuerlichen Vorlage an den EuGH verpflichtet (vgl insbesondere BVerfGE 52, 187, 200 f; 73, 339, 366 ff; 75, 223, 233 f).

    Zwar ist der EuGH nicht ausdrücklich ermächtigt, die Wirkung von Vorabentscheidungsurteilen zeitlich zu begrenzen; die ihm nach Art. 234 EGVtr übertragene abschließende Entscheidungszuständigkeit umfasst jedoch auch die Befugnis zur Rechtsfortbildung, jedenfalls soweit sich das Ergebnis im Gefüge der vertraglich begründeten Handlungsformen der Gemeinschaftsgewalt hält (BVerfGE 75, 223, 241 ff).

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvL 6/77

    'Vielleicht'-Beschluß

    Auszug aus BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R
    Sie genießen als Teile des Gemeinschaftsrechts (vgl BVerfGE 52, 187, 203) Vorrang gegenüber nationalem Recht (vgl EuGH Slg 1964, 1251, 1269 ff; BVerfG NJW 2000, 2015).

    Will das nationale Gericht andererseits einer Vorabentscheidung nicht folgen, so ist es zu einer neuerlichen Vorlage an den EuGH verpflichtet (vgl insbesondere BVerfGE 52, 187, 200 f; 73, 339, 366 ff; 75, 223, 233 f).

  • BSG, 16.12.1999 - B 14 EG 3/98 R

    Härtefälle bei der Einkommensprognose beim Erziehungsgeld, Rückwirkungsfrist,

    Auszug aus BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R
    Aus Art. 3 Abs. 2 BayLErzGG ergibt sich nämlich nicht, dass sie ausgeschlossen ist (vgl BSGE 85, 231, 238 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 20).
  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 106/01 R

    Korrektur bestandskräftiger Arbeitslosengeldbewilligungen - Übergangsvorschrift -

    Auszug aus BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R
    Insbesondere würde durch die Möglichkeit, auf diese Weise einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu begründen, der Zweck der vom EuGH verfügten zeitlichen Beschränkung konterkariert (vgl dazu auch BSG SozR 4-4300 § 434c Nr. 1 S 7).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis

    Auszug aus BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R
    Dessen (im Wesentlichen dreigliedriger) Tatbestand fordert das Vorliegen einer Pflichtverletzung, die dem zuständigen Sozialleistungsträger zuzurechnen ist; dadurch muss beim Berechtigten ein sozialrechtlicher Nachteil oder Schaden eingetreten sein; schließlich muss durch Vornahme einer Amtshandlung des Trägers ein Zustand hergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (vgl zB BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 VJ 2/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4).
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91

    Landwirt - Selbständig - CSSR - Sondersystem - Auslegung - Ausländisches Recht -

  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 31/85

    Beginn des neu berechneten Altersruhegeldes - sozialrechtlichen

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 12.92

    Gleichheitssatz - Landeserziehungsgeld - Türken

  • BGH, 06.07.1994 - XII ZR 136/93

    Einhaltung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Vertrauen

  • EuGH, 10.09.1996 - C-277/94

    Taflan-Met u.a.

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

  • BSG, 10.07.2003 - B 11 AL 11/03 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

  • EuGH, 10.10.1996 - C-245/94

    Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

  • EuGH, 16.12.1976 - 45/76

    Comet BV /Produktschap voor Siergewassen

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R

    Nachberechnung - Krankengeld - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt -

  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

  • BSG, 21.06.1989 - 1 RA 1/87

    Revisionsgerichtliche Nachprüfbarkeit ausländischen Rechts, Ruhegehalts- und

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2002 - 9 S 1790/02

    Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

  • EuGH, 14.03.2000 - C-102/98

    FÜR DIE GEWÄHRUNG EINER DEUTSCHEN ALTERSRENTE AN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER

  • EuGH, 05.12.1996 - C-85/95

    Reisdorf / Finanzamt Köln-West

  • BVerfG, 04.11.1987 - 2 BvR 876/85

    Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeachtung von Vorabentscheidungen des EuGH

  • BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission,

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

  • EuGH, 14.03.2000 - C-211/98

    Kocak - Auswärtige Beziehungen

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

  • BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Rückwirkung eines

    Gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat die Klägerin beim BSG Beschwerde eingelegt, die sie mit dem Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) , einer Abweichung der Entscheidung des LSG (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) von den Urteilen des BSG vom 28.4.2005 (B 9a/9 VG 1/04 R) , vom 30.9.2009 (B 9 VG 3/08 R) , vom 23.10.1985 (9a RVg 4/83) und vom 18.2.2004 (B 10 EG 8/03 R) sowie von Verfahrensmängeln (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) begründet.

    Sofern die Klägerin schließlich eine Abweichung des Urteils des LSG von der Entscheidung des BSG vom 18.2.2004 (B 10 EG 8/03 R) behauptet, weil nach dieser Rechtsprechung höhere Gewalt jedes Geschehen darstelle, das auch durch die größtmögliche, von dem Betroffenen unter Berücksichtigung seiner Lage, Bildung und Erfahrung vernünftigerweise zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht habe abgewendet werden können, reichen ihre Darlegungen gleichfalls nicht aus.

  • BSG, 27.05.2004 - B 10 EG 11/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - türkische Staatsangehörige - rückwirkende

    Der erkennende Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl Urteile vom 18. Februar 2004 - B 10 EG 6/03 R, B 10 EG 7/03 R, B 10 EG 8/03 R, B 10 EG 9/03 R und B 10 EG 10/03 R -, letzteres zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03
    Az: B 10 EG 8/03 R.
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