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   BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 10/15 R   

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BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 10/15 R (https://dejure.org/2016,2000)
BSG, Entscheidung vom 18.02.2016 - B 3 KR 10/15 R (https://dejure.org/2016,2000)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - B 3 KR 10/15 R (https://dejure.org/2016,2000)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kein Ruhen des Anspruchs auf Kinderkrankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung bei bereits vor Beginn der Elternzeit entstandenen Ansprüchen

  • medcontroller.de
  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Kinderkrankengeld - Anwendbarkeit des § 49 Abs 1 Nr 2 Halbs 2 Alt 1 SGB 5 - kein unberechtigter Doppelbezug - Beachtung der verfassungsmäßigen Wertentscheidungen aus Art 3 und 6 GG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Ruhen des Anspruchs auf Kinderkrankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung bei bereits vor Beginn der Elternzeit entstandenen Ansprüchen

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung; Künstlersozialversicherung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 18.02.2016)

    Kinderkrankengeld - Anspruch kann sich auf Jahre erstrecken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 121, 1
  • NZA 2016, 1008
  • NZS 2016, 544
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 10/90

    Erziehungsurlaub und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 10/15 R
    Im Ergebnis deckt sich dies mit der Rechtsprechung des BAG (BAGE 66, 126 = AP Nr. 4 zu § 15 BErzGG), nach der eine Arbeitnehmerin erklären kann, den Erziehungsurlaub erst nach dem Ende einer Arbeitsunfähigkeit anzutreten.
  • BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76

    Zur Weiterbezahlung eines Arbeitnehmers im Falle eines erkrankten, in seinem

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 10/15 R
    Außerdem ist ein solcher Arbeitsentgeltanspruch auf eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" von etwa fünf Tagen (vgl BAGE 30, 240 = AP Nr. 48 zu § 616 BGB = USK 7842, mwN) begrenzt.
  • BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R

    Elterngeld Plus - Anrechnung von Krankengeld im Bezugszeitraum

    Zu diesen Einnahmen gehört auch das Krankengeld nach §§ 44, 47 SGB V (vgl zur früheren Regelung des § 3 Abs. 2 Satz 1 BEEG idF des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes vom 5.12.2006, BGBl I 2748: Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 79 und auch BSG Urteil vom 18.2.2016 - B 3 KR 10/15 R - BSGE 121, 1 = SozR 4-2500 § 45 Nr. 2, RdNr 26).

    Soweit sich die Klägerin zur Begründung ihrer entgegenstehenden Ansicht auf das zum Kinderkrankengeld ergangene BSG-Urteil vom 18.2.2016 (B 3 KR 10/15 R - BSGE 121, 1 = SozR 4-2500 § 45 Nr. 2) beruft, verkennt sie das in dieser Entscheidung ausdrücklich hervorgehobene systemgerechte Zusammenspiel von Krankengeld und Elterngeld dergestalt, dass bei parallelem Bezug beider Leistungen die Anrechnungsvorschriften einen Doppelbezug gerade begrenzen bzw vermeiden sollen (vgl aaO, RdNr 13, 26) .

  • BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R

    Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

    Die Anrechnung dürfte auch dazu führen, dass es anders als von der Beklagten befürchtet regelmäßig zu keiner Überkompensation des ausgefallenen Erwerbseinkommens kommt (vgl noch zum Doppelbezug von Krankengeld und Erziehungsgeld nach BErzGG BSG Urteil vom 18.2.2016 - B 3 KR 10/15 R - BSGE 121, 1 = SozR 4-2500 § 45 Nr. 2, RdNr 28) .
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