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   BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R   

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BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R (https://dejure.org/2016,1876)
BSG, Entscheidung vom 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R (https://dejure.org/2016,1876)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R (https://dejure.org/2016,1876)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtliche Tätigkeit einer freiberuflichen Journalistin - Ratsmitglied - Fraktionsvorsitzende - Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld - keine erwerbsmäßige Ausübung im ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Nr 1 KSVG, § 3 Abs 1 S 1 KSVG, § 5 Abs 1 Nr 5 KSVG vom 26.05.1994, § 5 Abs 2 Nr 1 KSVG vom 26.05.1994, § 12 Abs 1 S 1 KSVG
    Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtliche Tätigkeit einer freiberuflichen Journalistin - Ratsmitglied - Fraktionsvorsitzende - Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld - keine erwerbsmäßige Ausübung im ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Keine Versicherungsfreiheit in der Künstlersozialversicherung bei Bezügen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit einer freiberuflichen Journalistin ohne erwerbsmäßige Ausübung

  • rewis.io

    Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtliche Tätigkeit einer freiberuflichen Journalistin - Ratsmitglied - Fraktionsvorsitzende - Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld - keine erwerbsmäßige Ausübung im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Versicherungsfreiheit in der Künstlersozialversicherung bei Bezügen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit einer freiberuflichen Journalistin ohne erwerbsmäßige Ausübung

  • rechtsportal.de

    KSVG § 12 ; KSVG § 5 Abs. 1 Nr. 5 ; SGB IV § 15
    Keine Versicherungsfreiheit in der Künstlersozialversicherung bei Bezügen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit einer freiberuflichen Journalistin ohne erwerbsmäßige Ausübung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Keine Versicherungsfreiheit in der Künstlersozialversicherung durch Ausübung ehrenamtlicher kommunalpolitischer Tätigkeiten

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung; Künstlersozialversicherung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Versicherungsfreiheit in der Künstlersozialversicherung durch Ausübung ehrenamtlicher kommunalpolitischer Tätigkeiten

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundessozialgericht: Ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit nicht erwerbsmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezüge aus ehrenamtlicher kommunalpolitischer Tätigkeit führen nicht zum Ausschluss aus Künstlersozialversicherung - Ausübung des Mandats als Ratsmitglied dient nicht dem "Broterwerb"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 120, 281
  • NZS 2016, 549
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R

    Künstlersozialversicherung - publizistische Tätigkeit - Online-Journalismus -

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R
    Dabei ist der Begriff des Arbeitseinkommens iS des § 15 SGB IV nicht immer deckungsgleich mit demjenigen der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit iS des § 2 Abs. 1 Nr. 3 iVm § 18 EStG (BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2 jeweils RdNr 22; vgl auch Mette in BeckOK, Stand 1.12.2015, § 15 SGB IV RdNr 5) .

    Das in § 15 SGB IV sowie in den §§ 3 und 12 KSVG normierte Tatbestandsmerkmal der Einkommenserzielung "aus" einer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit ist, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 21.7.2011 - B 3 KS 5/10 R - BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2 zum Online-Journalismus) , weit auszulegen und erfasst alle Einkünfte, die mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit in einem direkten oder auch nur mittelbaren ursächlichen Zusammenhang stehen.

  • BFH, 03.12.1987 - IV R 41/85

    1. Tätigkeit als Bürgermeister einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ist

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R
    Auch in steuerrechtlicher Hinsicht ist die ehrenamtliche Tätigkeit der Klägerin als Ratsmitglied und Fraktionsvorsitzende nicht als "nichtselbstständige Arbeit" iS des § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG einzustufen (vgl ua BFHE 151, 446; Brand in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftssteuergesetz, Stand 11/2010, § 18 Anm 275) .

    Dies ist jetzt ausdrücklich in § 15 Abs. 2 Satz 3 EStG für die gewerblichen Einkünfte ausgesprochen; für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit gilt nichts anderes " (zu der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlich tätigen Bürgermeisters vgl BFHE 151, 446; zum ehrenamtlichen Ratsmitglied und stellv Bürgermeister vgl BFH Beschluss vom 13.6.2013 - III B 156/12 - Juris) .

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R
    Nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 SGB IV stehen ehrenamtlich Tätige in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn sie dabei (auch) dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten (vgl zum ehrenamtlich Beigeordneten einer Gemeinde mit eigenem Geschäftsbereich: BSGE 78, 34, 36 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 5 S 26, zum kommunalen Ehrenbeamten BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 11 S 60, zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister: BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41 S 103 f, zum ehrenamtlichen Bürgermeister: BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 6 RdNr 15) .

    Dabei begegnet es keinen Bedenken, dass das LSG für die diesbezügliche Beurteilung maßgeblich auf den von ihm festgestellten und damit grundsätzlich bindenden Inhalt der nicht revisiblen Vorschriften der GemO NW (vgl § 162 SGG) abgestellt hat (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 6 RdNr 15) .

  • VG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 8272/09

    Klage des ehemaligen Ratsmitglieds der Stadt Mülheim/Ruhr auf Zahlung von

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R
    Hierdurch soll ohne Vorlage eines Nachweises im Einzelfall der gesamte finanzielle Aufwand abgegolten werden, der mit der Tätigkeit eines Ratsmitglieds erfahrungsgemäß verbunden ist (VG Düsseldorf Urteil vom 29.10.2010 - 1 K 8272/09 - Juris RdNr 23) .
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 64/98 R

    Sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung durch die Kassenärztliche

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R
    Diese übten ihre Funktion in der Realität hauptberuflich aus und erhielten kumuliert Zahlungen, die nicht hinter den Beträgen zurückblieben, die die KÄVen für eine hauptamtlich ausgeübte Tätigkeit hätten aufwenden müssen: die Qualifizierung als "Ehrenamt" sollte nur ermöglichen, dass die Vorstandsvorsitzenden weiterhin vertragsärztlich tätig sein konnten (BSGE 86, 203 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 4) .
  • Drs-Bund, 21.09.1993 - BT-Drs 12/5700
    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R
    c) Die Regelung des § 15 Abs. 1 SGB IV, wonach Arbeitseinkommen der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit ist, stellt die Parallelität zwischen Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht in materiell-rechtlicher Hinsicht her (vgl Gesetzesbegründung zum Agrarsozialreformgesetz 1995 BT-Drucks 12/5700 S 92) .
  • BFH, 13.06.2013 - III B 156/12

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R
    Dies ist jetzt ausdrücklich in § 15 Abs. 2 Satz 3 EStG für die gewerblichen Einkünfte ausgesprochen; für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit gilt nichts anderes " (zu der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlich tätigen Bürgermeisters vgl BFHE 151, 446; zum ehrenamtlichen Ratsmitglied und stellv Bürgermeister vgl BFH Beschluss vom 13.6.2013 - III B 156/12 - Juris) .
  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 6/95

    Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Beigeordneter

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R
    Nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 SGB IV stehen ehrenamtlich Tätige in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn sie dabei (auch) dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten (vgl zum ehrenamtlich Beigeordneten einer Gemeinde mit eigenem Geschäftsbereich: BSGE 78, 34, 36 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 5 S 26, zum kommunalen Ehrenbeamten BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 11 S 60, zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister: BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41 S 103 f, zum ehrenamtlichen Bürgermeister: BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 6 RdNr 15) .
  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93

    Soldatenversorgung - Verwendungseinkommen - Kapitalabfindung - Beamtenrecht -

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R
    Sie stehen der Annahme der Unentgeltlichkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht entgegen (zur Entschädigung ehrenamtlicher Schulverbandsvorsteher: BVerwGE 95, 208 S 211 f) .
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 7/00 R

    Publizistische Tätigkeit iS. des Künstlersozialversicherungsgesetzes

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R
    Zu dem Begriff der Erwerbsmäßigkeit in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KSVG hat der Senat ausgeführt, dieses Merkmal solle zum Ausdruck bringen, dass die künstlerische oder publizistische Tätigkeit "zum Zwecke des Broterwerbs" und nicht nur aus reiner Liebhaberei ausgeübt werden muss, um die Versicherungspflicht in der KSV auslösen zu können (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12 S 52) .
  • BSG, 29.09.1997 - 10 RK 2/97

    Versicherungspflicht landwirtschaftlicher Unternehmer in der KVdL, Gewinn aus

  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 3/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Einkommensanrechnung - ehrenamtliche Tätigkeit -

  • BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83

    Aufwandsentschädigung - Ehrenamtliche Tätigkeit - Arbeitsentgelt -

  • LSG Sachsen, 21.02.2019 - L 2 KR 262/13

    Keine Sozialversicherungspflicht ehrenamtlich tätiger Ortsvorsteher im Freistaat

    Dabei ist maßgeblich, ob die Aufwandsentschädigung als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts gedacht oder lediglich dazu bestimmt ist, die mit der ehrenamtlichen - also grundsätzlich unentgeltlichen - Dienstleistung verbundenen Beschwernisse und finanziellen Einbußen pauschal auszugleichen (so auch BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R - juris Rn. 22).

    Bei den den Beigeladenen zu 1 bis 3 gewährten - der Höhe nach sehr geringen - Aufwandsentschädigungen kann objektiv nicht davon ausgegangen werden, sie hätten einen Verdienstausfall kompensieren sollen (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R - juris Rn. 26).

    Die Aufwandsentschädigungen hatten nur den Zweck, die über Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz garantierte Funktion der kommunalen Selbstverwaltung, die auch in der Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements liegt, zu gewährleisten (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R - juris Rn. 23, und Kluth, NZS 2018, 553 [557], sowie derselbe, GewArch 2018, 401 [404]).

  • LSG Hessen, 20.04.2022 - L 1 KR 412/20

    SGB V, SGB IV, HGO

    Aufwandsentschädigung aus einer Stadtverordnetentätigkeit handele es sich nicht um Einkünfte aus selbständiger Arbeit (vgl. auch BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 4 RA 55/98 R für Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft; anders, aber mit ähnlichem Ergebnis, BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R).

    Realistisch betrachtet könnten nur noch Personen in größerem Umfang kommunalpolitisch tätig sein, die über erhebliches Vermögen verfügten oder bei denen andere Personen oder Institutionen (z. B. Arbeitgeber, Anwaltssozietät) den Ausfall an Arbeitskraft kompensierten (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R).

    Dies folgt schon aus dem Umstand, dass die Begrifflichkeiten nicht kongruent sind (BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R; KassKomm/Zieglmeier, 116. EL September 2021, SGB IV § 15 Rn. 10; Winkler, Sozialgesetzbuch IV, SGB IV § 15 Rn. 8, beck-online).

    Sitzungsgelder ehrenamtlicher kommunaler Mandatsträger stellen keinen Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit dar (BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R, bezogen auf eine Fragestellung des Künstersozialversicherungsgesetzes).

  • LSG Hessen, 17.03.2022 - L 1 KR 412/20

    Keine Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit hessischer Gemeindevertreter oder

    Bei der Aufwandsentschädigung aus einer Stadtverordnetentätigkeit handele es sich nicht um Einkünfte aus selbständiger Arbeit (vgl. auch BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 4 RA 55/98 R für Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft; anders, aber mit ähnlichem Ergebnis, BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R).

    Realistisch betrachtet könnten nur noch Personen in größerem Umfang kommunalpolitisch tätig sein, die über erhebliches Vermögen verfügten oder bei denen andere Personen oder Institutionen (z. B. Arbeitgeber, Anwaltssozietät) den Ausfall an Arbeitskraft kompensierten (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R).

    Dies folgt schon aus dem Umstand, dass die Begrifflichkeiten nicht kongruent sind (BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R; KassKomm/Zieglmeier, 116. EL September 2021, SGB IV § 15 Rn. 10; Winkler, Sozialgesetzbuch IV, SGB IV § 15 Rn. 8, beck-online).

    Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder ehrenamtlicher kommunaler Mandatsträger stellen keinen Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit dar (BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R, bezogen auf eine Fragestellung des Künstersozialversicherungsgesetzes).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 17 A 4414/19

    Anwaltliches Versorgungswerk: Geld aus dem Ehrenamt erhöht den Beitrag

    vgl. etwa BFH, Beschluss vom 14. April 2011 - VIII B 110/10 -, juris, Rn. 2, und Urteil vom 08. Oktober 2008 - VIII R 58/06 -, juris, Rn. 12; BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R -, juris, Rn. 17.

    Das Bundessozialgericht hat in seinem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R - (juris, Rn. 17, m. w. N.) (unmissverständlich) klargestellt:.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vorstandsmitglied eines Vereins -

    Ähnlich wie der Fraktionsvorsitzende in der Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 18. Februar 2016 (B 3 KS 1/15 R) nähmen auch die Beigeladenen gerade keine "(auch) dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben" wahr.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2022 - L 12 AS 246/22

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ;

    Mit diesem sollen real erlittene und messbare Einkommenseinbußen ausgeglichen werden (zu § 45 GO NRW OVG NRW Urteil vom 06.06.1997, 15 A 1446/94, Rn. 11, juris; vgl. auch BSG Urteil vom 18.02.2016, B 3 KS 1/15 R, Rn. 22, juris).

    Demgegenüber dient die Aufwandsentschädigung nicht der Alimentation; sie ist keine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, sondern verfolgt allein den Zweck, den durch die Mandatsausübung anfallenden Aufwand abzugelten (Smith in Kleerbaum/Palmen, Kreisordnung NRW, 1. Auflage 2009, § 30 IV; Frenzen in Dietlein/Heusch, BeckOK KommunalR NRW (Stand 01.09.2022), § 45 GO NRW Rn. 21; Paal in Rehn/Cronauge/Lennep/Knirsch, GO NRW (Stand Januar 2022) § 45 Rn. 35; ebenso: VG Düsseldorf Beschluss vom 16.05.2019, 1 L 1210/19, Rn. 27, juris; VG Köln Urteil vom 10.04.2013, 4 K 796/12, Rn. 23, juris; so auch bereits BSG Urteil vom 18.02.2016, B 3 KS 1/15 R, Rn. 22, juris; zum Ersatz des Verdienstausfalls vgl. auch OVG NRW Urteile vom 06.11.2018, 15 A 132/18, Rn. 44 f., juris; und 15 A 144/18, Rn. 47 f., juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2022 - L 12 AS 223/22

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ;

    Mit diesem sollen real erlittene und messbare Einkommenseinbußen ausgeglichen werden (zu § 45 GO NRW: OVG NRW Urteil vom 06.06.1997, 15 A 1446/94, Rn. 11, juris; vgl. auch BSG Urteil vom 18.02.2016, B 3 KS 1/15 R, Rn. 22, juris).

    Demgegenüber dient die Aufwandsentschädigung nicht der Alimentation; sie ist keine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, sondern verfolgt allein den Zweck, den durch die Mandatsausübung anfallenden Aufwand abzugelten (Smith in Kleerbaum/Palmen, Kreisordnung NRW, 1. Auflage 2009, § 30 IV; Frenzen in Dietlein/Heusch, BeckOK KommunalR NRW (Stand 01.09.2022), § 45 GO NRW Rn. 21; Paal in Rehn/Cronauge/Lennep/Knirsch, GO NRW (Stand Januar 2022) § 45 Rn. 35; ebenso: VG Düsseldorf Beschluss vom 16.05.2019, 1 L 1210/19, Rn. 27, juris; VG Köln Urteil vom 10.04.2013, 4 K 796/12, Rn. 23, juris; so auch bereits BSG Urteil vom 18.02.2016, B 3 KS 1/15 R, Rn. 22, juris; zum Ersatz des Verdienstausfalls vgl. auch OVG NRW Urteile vom 06.11.2018, 15 A 132/18, Rn. 44 f., juris; und 15 A 144/18, Rn. 47 f., juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 9 KR 534/17

    Selbständige nichtkünstlerische Tätigkeit - Arbeitseinkommen - Steuerrecht -

    (BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R -, BSGE 120, 282-289, Rn. 12, juris).

    Ausnahmsweise sind z.B. Einkünfte, die zivilrechtlich aus Vermietung und Verpachtung resultieren, dann als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu werten (und somit Arbeitseinkommen), wenn die Vermietung und Verpachtung sich als unselbständiger Teil einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit darstellt und von dieser nicht zu trennen ist, z.B. weil auch der Gewerbebetrieb mit dem verpachteten Gegenstand "wirtschaftet" (BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R -, BSGE 120, 282-289, Rn. 15, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 25/19

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Demgegenüber dient die pauschale Aufwandsentschädigung nicht der Alimentation; sie ist keine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, sondern verfolgt allein den Zweck, den durch die Mandatsausübung anfallenden Aufwand abzugelten (Frenzen a.a.O., § 45 Rn. 21; ebenso: VG Düsseldorf Beschluss vom 16.05.2019, 1 L 1210/19, juris Rn. 27; VG Köln Urteil vom 10.04.2013, 4 K 796/12, juris Rn. 23; so auch bereits BSG Urteil vom 18.02.2016, B 3 KS 1/15 R, juris Rn. 22: "nicht als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts gedacht"; zum Ersatz des Verdienstausfalls vgl. auch OVG NRW Urteile vom 06.11.2018, 15 A 132/18, juris Rn. 44 f.; und 15 A 144/18, juris Rn. 47 f.).
  • SG Darmstadt, 24.07.2020 - S 18 KR 575/17
    Bei der Aufwandsentschädigung aus einer Stadtverordnetentätigkeit handelt es sich nicht um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (vgl. auch BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 4 RA 55/98 R für Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft; anders, aber mit ähnlichem Ergebnis, BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R).

    Realistisch betrachtet könnten nur noch Personen in größerem Umfang kommunalpolitisch tätig sein, die über erhebliches Vermögen verfügen oder bei denen andere Personen oder Institutionen (z. B. Arbeitgeber, Anwaltssozietät) den Ausfall an Arbeitskraft kompensieren (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 KS 1/15 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2022 - L 16 KR 414/19

    Anspruch auf Aufnahme in die Künstlersozialversicherung; Tanzunterricht mit

  • LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 265/16

    Keine Versicherungspflicht einer Interieur Designerin in der

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2023 - L 4 KR 2069/20

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Musiker -

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