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   BSG, 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B   

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BSG, 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B (https://dejure.org/2021,7169)
BSG, Entscheidung vom 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B (https://dejure.org/2021,7169)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - B 10 ÜG 8/20 B (https://dejure.org/2021,7169)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - überlanges Gerichtsverfahren - gleichzeitig neben dem Hauptsacheverfahren anhängiges PKH-Verfahren - kein eigenständiger Entschädigungsanspruch - kein Wahlrecht des Entschädigungsklägers - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - keine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 198 ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 02.08.2018 - B 10 ÜG 7/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B
    § 198 GVG geht von einem an der Hauptsache orientierten Verfahrensbegriff aus, sodass nicht jeder einzelne Antrag oder jedes Gesuch im Zusammenhang mit dem verfolgten Rechtsschutzbegehren ein entschädigungspflichtiges Verfahren darstellt (Senatsurteil vom 7.9.2017, aaO, RdNr 29; ebenso nachfolgend Senatsbeschluss vom 2.8.2018 - B 10 ÜG 7/18 B - juris RdNr 8) .

    Für die Darlegung einer erneuten Klärungsbedürftigkeit von höchstrichterlich bereits grundsätzlich entschiedenen Rechtsfragen müssen vielmehr in Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG und der dortigen tragenden Argumentation völlig neue, noch nicht erwogene Gesichtspunkte vorgetragen werden, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (Senatsbeschluss vom 2.8.2018 - B 10 ÜG 7/18 B - juris RdNr 8 mwN) .

    Er legt insbesondere nicht hinreichend dar, dass und mit welchen Gründen den hier einschlägigen Senatsentscheidungen im Schrifttum oder in der Rechtsprechung substanziell widersprochen worden ist (vgl zu diesem Erfordernis Senatsbeschluss vom 2.8.2018, aaO mwN).

    Allein die Darstellung einer bestimmten (eigenen) Gesetzesinterpretation reicht zur Darlegung einer weiteren Klärungsbedürftigkeit von grundsätzlich vom BSG bereits entschiedenen Rechtsfragen nicht aus (vgl Senatsbeschluss vom 2.8.2018, aaO mwN) .

  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 3/16 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - gleichzeitig neben

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B
    Der Kläger weist selbst auf das Urteil das Senats vom 7.9.2017 (B 10 ÜG 3/16 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 14) hin.

    § 198 GVG geht von einem an der Hauptsache orientierten Verfahrensbegriff aus, sodass nicht jeder einzelne Antrag oder jedes Gesuch im Zusammenhang mit dem verfolgten Rechtsschutzbegehren ein entschädigungspflichtiges Verfahren darstellt (Senatsurteil vom 7.9.2017, aaO, RdNr 29; ebenso nachfolgend Senatsbeschluss vom 2.8.2018 - B 10 ÜG 7/18 B - juris RdNr 8) .

    Vielmehr hat der Senat die Rechtsfrage, ob ein PKH-Verfahren, welches - wie im Fall des Klägers - gleichzeitig neben einem Hauptsacheverfahren geführt wird, zu einem eigenständigen Entschädigungsanspruch nach § 198 GVG führt, - wie oben bereits aufgezeigt - erst mit Urteil vom 7.9.2017 (B 10 ÜG 3/16 R, aaO) verneinend geklärt.

  • BSG, 12.12.2019 - B 10 ÜG 3/19 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Verfahren der Streitwertfestsetzung als

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B
    Das mit der Hauptsache verbundene PKH-Verfahren stellt sich aus diesem Grund lediglich als Annex zum Hauptsacheverfahren dar (vgl auch Senatsurteil vom 12.12.2019 - B 10 ÜG 3/19 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 18 RdNr 26 f) .

    Sofern der Kläger der Rechtsauffassung des Senats nicht zu folgen vermag, reicht es zur Darlegung einer erneuten Klärungsbedürftigkeit nicht aus, lediglich bereits bekannte, in den zitierten höchstrichterlichen Entscheidungen bereits hinreichend abgehandelte Gegenargumente, insbesondere zur Auslegung des Begriffs "Gerichtsverfahren" in § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG, zu wiederholen (vgl hierzu auch Senatsurteil vom 12.12.2019 - B 10 ÜG 3/19 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 18 RdNr 24 ff) .

  • BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B
    Der Kläger trägt vor, das Entschädigungsgericht weiche von dem Beschluss des BVerfG (Kammer) vom 4.9.2017 (1 BvR 2443/16) ab.

    Im angefochtenen Urteil des Entschädigungsgerichts heiße es wie folgt: "Das mit der Hauptsache verbundene PKH-Verfahren stellt sich aus diesem Grund lediglich als Annex zum Hauptsacheverfahren dar und ist damit auch nur insoweit entschädigungsrechtlich zu beurteilen." In dem Beschluss des BVerfG vom 4.9.2017 (aaO, juris RdNr 16) heiße es wie folgt: "Eine Beschränkung auf isolierte Prozesskostenhilfeverfahren oder Verfahren, in denen Gerichtskosten anfallen, lässt sich dem Wortlaut des Gesetzes nicht entnehmen." Während das Entschädigungsgericht einen Entschädigungsanspruch nach § 198 GVG auf isolierte PKH-Verfahren beschränken wolle, führe das BVerfG aus, dass eine derartige Beschränkung sich aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht entnehmen lasse.

  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 40/18 B
    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B
    Er hat keinen abstrakten Rechtssatz des Entschädigungsgerichts bezeichnet, der zu einer abstrakten und die zitierte Entscheidung des BVerfG tragenden sowie zu demselben Gegenstand gemachten Aussage im Widerspruch steht (vgl stRspr; zB Senatsbeschluss vom 9.5.2019 - B 10 EG 18/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 9.4.2019 - B 1 KR 40/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 16.2.2017 - B 9 V 48/16 B - juris RdNr 23) .
  • BFH, 20.03.2019 - X K 4/18

    Überlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B
    Dort hat der Senat bereits entschieden, dass - anders als ein vom Hauptsacheverfahren isoliert geführtes überlanges Verfahren auf Bewilligung von PKH (s hierzu auch BFH Urteil vom 20.3.2019 - X K 4/18 - juris RdNr 31) - ein - wie hier - gleichzeitig neben dem Hauptsacheverfahren geführtes PKH-Verfahren als dessen Annex nicht zu einem eigenständigen Entschädigungsanspruch nach § 198 GVG führt.
  • LSG Sachsen, 02.05.2019 - L 3 AS 676/17

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B
    Der Kläger begehrt in der Hauptsache Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Verfahrens auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH), das gleichzeitig neben einem Hauptsacheverfahren vor dem SG Chemnitz (S 3 AS 676/17) geführt wurde.
  • BSG, 09.05.2019 - B 10 EG 18/18 B

    Berechnung von Elterngeld

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B
    Er hat keinen abstrakten Rechtssatz des Entschädigungsgerichts bezeichnet, der zu einer abstrakten und die zitierte Entscheidung des BVerfG tragenden sowie zu demselben Gegenstand gemachten Aussage im Widerspruch steht (vgl stRspr; zB Senatsbeschluss vom 9.5.2019 - B 10 EG 18/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 9.4.2019 - B 1 KR 40/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 16.2.2017 - B 9 V 48/16 B - juris RdNr 23) .
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B
    Das BVerfG geht in diesem Kammerbeschluss davon aus, dass die Auslegung des einfachen Rechts den dafür zuständigen Fachgerichten obliegt (vgl stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 4.4.2006 - 1 BvR 518/02 - juris RdNr 155) .
  • BSG, 10.07.2014 - B 10 ÜG 8/13 R

    Überlange Verfahrensdauer - Entschädigungsklage - sozialrechtliches

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 7.9.2017 seine Rechtsauffassung ausgehend von der Regelung in § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG und der dortigen Legaldefinition des Gerichtsverfahrens im entschädigungsrechtlichen Sinn sowie der bereits zuvor ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (ua Senatsurteil vom 10.7.2014 - B 10 ÜG 8/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 2; Senatsbeschluss vom 25.10.2016 - B 10 ÜG 23/16 B - juris) mit Wortlaut, Binnensystematik sowie Sinn und Zweck der von einem an der Hauptsache orientierten Verfahrensbegriff ausgehenden Regelung, wie er insbesondere auch in der Entstehungsgeschichte zum Ausdruck kommt, im Einzelnen begründet (aaO, RdNr 28 ff) .
  • BSG, 29.10.2018 - B 10 ÜG 6/18 B

    Entschädigung für die unangemessene Dauer einer Kostengrundentscheidung nach

  • BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2018 - L 12 SF 49/17

    Überlanges PKH-Verfahren - Entschädigungsklage - Wahlrecht des Klägers zwischen

  • BSG, 18.05.2020 - B 10 LW 4/19 B

    Regelaltersrente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

  • BSG, 25.10.2016 - B 10 ÜG 23/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BSG, 30.03.2015 - B 12 KR 102/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß der Vorinstanz gegen das

  • BSG, 25.08.2022 - B 5 R 11/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Damit setzt sich die Beschwerdebegründung in keiner Weise auseinander, sodass es an einer hinreichenden inhaltlichen Durchdringung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der dortigen tragenden Argumentation fehlt (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 14.8.2006 - B 5 RJ 246/05 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 6) .

    Allein die Darstellung einer bestimmten (eigenen) Gesetzesinterpretation reicht zur Darlegung einer weiteren Klärungsbedürftigkeit einer vom BSG bereits entschiedenen Rechtsfrage nicht aus (vgl BSG Beschluss vom 2.8.2018 - B 10 ÜG 7/18 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 6) .

  • BSG, 22.12.2023 - B 9 V 6/23 B
    Allein die Darstellung einer bestimmten (eigenen) Gesetzesinterpretation reicht zur Darlegung einer weiteren Klärungsbedürftigkeit einer vom BSG bereits entschiedenen Rechtsfrage nicht aus (vgl BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 6) .
  • BFH, 23.03.2022 - X K 6/20

    Überlange Verfahrensdauer und Wiedergutmachung auf andere Weise als durch

    Dies beruht auf der Legaldefinition des § 198 Abs. 6 Nr. 1 Halbsatz 1 GVG, wonach Gerichtsverfahren im entschädigungsrechtlichen Sinn jedes Verfahren von der Einleitung bis zum rechtskräftigen Abschluss u.a. "einschließlich" eines Verfahrens zur Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ist (BSG-Entscheidungen vom 07.09.2017 - B 10 ÜG 3/16 R, SozR 4-1720 § 198 Nr 14, Rz 30, sowie vom 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B, juris, Rz 6).

    Aus diesen Rechtsgrundsätzen folgt zum einen, dass Verzögerungen im Verfahren um die PKH-Bewilligung während der Dauer eines gleichzeitig rechtshängig gewordenen Hauptsacheverfahrens zu berücksichtigen sein können, wenn ein Gericht wegen eines solchen Nebenverfahrens die Hauptsache nicht so zügig bearbeitet wie dies ggf. erforderlich wäre (zutreffend BSG-Entscheidungen in SozR 4-1720 § 198 Nr 14, Rz 29, sowie vom 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B, juris, Rz 6).

  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 2/22 B
    Er hat keinen abstrakten Rechtssatz des Entschädigungsgerichts bezeichnet, der zu einer abstrakten und die zitierten Entscheidungen des BVerfG und des BSG tragenden sowie zu demselben Gegenstand gemachten Aussage in Widerspruch steht (vgl stRspr; BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 9.5.2019 - B 10 EG 18/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 9.4.2019 - B 1 KR 40/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 16.2.2017 - B 9 V 48/16 B - juris RdNr 23) .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 4/22 B
    Er hat keinen abstrakten Rechtssatz des Entschädigungsgerichts bezeichnet, der zu einer abstrakten und die zitierten Entscheidungen des BVerfG und des BSG tragenden sowie zu demselben Gegenstand gemachten Aussage in Widerspruch steht (vgl stRspr; BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 9.5.2019 - B 10 EG 18/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 9.4.2019 - B 1 KR 40/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 16.2.2017 - B 9 V 48/16 B - juris RdNr 23) .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 3/22 B
    Er hat keinen abstrakten Rechtssatz des Entschädigungsgerichts bezeichnet, der zu einer abstrakten und die zitierten Entscheidungen des BVerfG und des BSG tragenden sowie zu demselben Gegenstand gemachten Aussage in Widerspruch steht (vgl stRspr; BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 9.5.2019 - B 10 EG 18/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 9.4.2019 - B 1 KR 40/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 16.2.2017 - B 9 V 48/16 B - juris RdNr 23) .
  • BSG, 17.11.2021 - B 5 R 221/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzrüge -

    Mit seiner pauschalen Behauptung, die Entscheidung vom 17.6.1999 sei "veraltet", zeigt er nicht auf, inwiefern ihr im Schrifttum oder in der Instanzrechtsprechung substantiell widersprochen worden ist oder welche bislang nicht erwogenen Gesichtspunkte eine abweichende Beurteilung nahelegen könnten (zu den Anforderungen an die Darlegung einer erneuten Klärungsbedürftigkeit vgl BSG Beschluss vom 5.2.2019 - B 1 KR 34/18 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 6, jeweils mwN) .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 5/22 B
    Er hat keinen abstrakten Rechtssatz des Entschädigungsgerichts bezeichnet, der zu einer abstrakten und die zitierten Entscheidungen des BVerfG und des BSG tragenden sowie zu demselben Gegenstand gemachten Aussage in Widerspruch steht (vgl stRspr; BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 9.5.2019 - B 10 EG 18/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 9.4.2019 - B 1 KR 40/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 16.2.2017 - B 9 V 48/16 B - juris RdNr 23) .
  • BSG, 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzrüge -

    Auch zeigt der Kläger nicht auf, welche für die verfassungsrechtliche Beurteilung der Zuordnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten maßgeblichen Umstände sich bei den nach 1983 geborenen Kindern so wesentlich geändert haben, dass den Aussagen im BSG-Urteil vom 17.4.2008 keine ausreichenden Hinweise zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage mehr zu entnehmen sind und deshalb erneuter Klärungsbedarf besteht (zu den insoweit bestehenden Darlegungserfordernissen vgl zB BSG Beschluss vom 5.2.2019 - B 1 KR 34/18 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 17.03.2022 - B 12 R 37/21 B

    Einbehalt rückständiger Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und

    Weder zeigt sie auf, dass den von ihr selbst angeführten Entscheidungen in nicht geringfügigem Umfang widersprochen worden wäre (vgl BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 5.2.2019 - B 1 KR 34/18 B - juris RdNr 7) , noch dass sich völlig neue, nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben hätten, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (vgl BSG Beschluss vom 3.8.2016 - B 12 P 4/15 B - juris RdNr 5 mwN) , also erneut Klärungsbedürftigkeit bestehe.
  • BSG, 01.08.2022 - B 12 KR 1/22 B

    Höhe von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung; Grundsatzrüge im

  • BSG, 01.08.2023 - B 9 SB 44/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 03.02.2022 - B 12 R 28/21 B

    Nachforderung von Pauschalbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung;

  • BSG, 03.02.2022 - B 12 KR 43/21 B

    Berücksichtigung des Einkommens eines privat krankenversicherten Ehegatten zur

  • BSG, 27.07.2022 - B 12 KR 12/22 B

    Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen

  • BSG, 03.03.2022 - B 12 KR 52/21 B

    Beitragspflicht von Lebensversicherungsleistungen in der gesetzlichen

  • BSG, 22.08.2022 - B 12 R 49/21 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als

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