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   BSG, 18.02.2021 - B 8 SO 63/20 B   

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https://dejure.org/2021,8257
BSG, 18.02.2021 - B 8 SO 63/20 B (https://dejure.org/2021,8257)
BSG, Entscheidung vom 18.02.2021 - B 8 SO 63/20 B (https://dejure.org/2021,8257)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - B 8 SO 63/20 B (https://dejure.org/2021,8257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Erstattung der Kosten für ein Vorhängeschloss im Rahmen der Gewährung von Grundsicherungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 8 SO 63/20 B
    Um einen Verfahrensmangel in diesem Sinne geltend zu machen, müssen die Umstände bezeichnet werden, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (vgl zB BSG vom 29.9.1975 - 8 BU 64/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 14 S 21; BSG vom 18.2.1980 - 10 BV 109/79 - SozR 1500 § Nr. 36 S 53) .

    Es muss im Einzelnen ein Verhalten des Gerichts dargetan werden, das, die Richtigkeit der vorgetragenen Tatsachen unterstellt, den behaupteten Verfahrensfehler schlüssig ergibt ( BSG vom 29.9.1975 - 8 BU 64/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 14 S 21 f; BSG vom 25.4.2001 - B 9 V 70/00 B - SozR 3-1500 § 73 Nr. 10 S 31) .

  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - L 7 SO 2474/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - zusätzlicher

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 8 SO 63/20 B
    In der vom Kläger benannten Fundstelle auf Seite 12 des Urteils unter Unterabsatz aa) heißt es vielmehr: "Für Januar 2011 setzt sich der Bedarf des Klägers höchstens aus dem Regelsatz in Höhe von 364, 00 Euro, einem Mehrbedarf gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII in Höhe von 61, 88 Euro, einem Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII in Höhe von 35, 79 Euro, Krankenversicherungsbeiträgen in Höhe von 125, 44 Euro und Pflegeversicherungsbeiträgen in Höhe von 18, 74 Euro, einem Bedarf für Unterkunft und Heizung in Höhe der Kaltmiete von 230, 08 Euro sowie der Nebenkosten einschließlich Heizung und Warmwasser in Höhe von 76, 70 Euro, wobei - entgegen der Auffassung und des Begehrens des Klägers - die Energiepauschale in Höhe von 28, 29 Euro abzuziehen ist (dazu näher Urteil des Senats vom 4. Dezember 2014 - L 7 SO 2474/14 - juris Rdnr. 28 ff.), zusammen (insgesamt: 884, 34 Euro)." Dass der Abzug zwingend von den Kosten für Unterkunft und Heizung vorzunehmen ist, ist dieser Bedarfsaufstellung, die der Kläger als Rechtssatz versteht, nicht zu entnehmen.

    Erst recht gilt dies im Hinblick auf die Bezugnahme auf die LSG-Entscheidung vom 4.12.2014 - L 7 SO 2474/14.

  • BSG, 22.11.2012 - B 3 P 10/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 8 SO 63/20 B
    Das Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung wird unter bestimmten Voraussetzungen aus Gründen des Vertrauensschutzes zwar dann unwirksam, wenn das Gericht eine Rechtsauffassung geäußert hat, im Rahmen der Entscheidung aber von der geäußerten Rechtsauffassung abweichen will ( BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 135/04 B - SozR 4-1500 § 124 Nr. 1 RdNr 8; ähnlich für die Anhörung bei einer Entscheidung durch Beschluss BSG vom 22.11.2012 - B 3 P 10/12 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 15 RdNr 11) .
  • BSG, 01.12.2020 - B 12 KR 48/20 B

    Verbeitragung einer Kapitalleistung aus einem Pensionsfonds in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 8 SO 63/20 B
    Zudem muss dargetan werden, dass die von höchstrichterlicher Rspr bewusst abweichenden Maßstäbe der Beantwortung der identischen Rechtsfrage gedient haben, sodass die abstrakten Rechtssätze nicht nur isoliert gegenübergestellt, sondern zusätzlich in ihrem tatsächlichen und rechtlichen Kontext dargestellt werden müssen ( BSG vom 1.12.2020 - B 12 KR 48/20 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 04.02.2014 - B 13 R 161/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines behaupteten Verfahrensmangels wegen

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 8 SO 63/20 B
    Wer eine Verletzung des § 96 Abs. 1 SGG rügen will, muss demgemäß den Verfahrensgang aus sich heraus verständlich nachzeichnen und dabei jedenfalls den Wortlaut der betroffenen Verwaltungsakte wiedergeben ( BSG vom 4.2.2014 - B 13 R 161/13 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 25.04.2001 - B 9 V 70/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren, mündliche Vollmachterteilung

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 8 SO 63/20 B
    Es muss im Einzelnen ein Verhalten des Gerichts dargetan werden, das, die Richtigkeit der vorgetragenen Tatsachen unterstellt, den behaupteten Verfahrensfehler schlüssig ergibt ( BSG vom 29.9.1975 - 8 BU 64/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 14 S 21 f; BSG vom 25.4.2001 - B 9 V 70/00 B - SozR 3-1500 § 73 Nr. 10 S 31) .
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 8 SO 63/20 B
    Der Einwand des Klägers, dass die Bescheide deshalb nicht Gegenstand des Rechtsstreits geworden seien, weil Streitgegenstand bezüglich der von den Änderungsbescheiden vom 7.7.2015, 11.1.2016 und 11.7.2016 betroffenen Monate nur die Übernahme der Stromkosten für die Badentlüftung nebst Stromzähler sei, übersieht, dass es sich hierbei nur um ein Berechnungselement des Anspruchs auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt, nicht um einen abtrennbaren Streitgegenstand (vgl BSG vom 9.6.2011 - B 8 SO 20/09 R - BSGE 108, 241 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 8, RdNr 22) .
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 4/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anmietung einer

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 8 SO 63/20 B
    Das gilt umso mehr, als ein Änderungsbescheid, der eine neue Berechnung der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung enthält, die vorangegangenen Bescheide für den von ihm erfassten Zeitraum regelmäßig nach § 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - ( SGB X ) erledigt und damit insgesamt ersetzt (vgl BSG vom 20.9.2012 - B 8 SO 4/11 R - BSGE 112, 54 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 8, RdNr 11) .
  • BSG, 23.09.2020 - B 5 RE 7/20 B

    Versicherungspflicht einer selbstständigen Physiotherapeutin in eigener Praxis in

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 8 SO 63/20 B
    Eine Ermessensreduzierung auf Null oder eine sonst fehlerhafte Ermessensbetätigung wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung (Rspr) des BSG , wonach es hierfür nicht genügt, dass über einen Teil des Streitgegenstands erstinstanzlich entschieden wird (vgl BSG vom 23.9.2020 - B 5 RE 7/20 B - juris RdNr 6) , nicht schlüssig vorgetragen.
  • BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 13/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Leistungen -

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 8 SO 63/20 B
    Der tatsächliche und rechtliche Kontext der Entscheidung des Senats, von der das LSG abgewichen sein soll ( BSG vom 24.2.2016 - B 8 SO 13/14 R - juris RdNr 22, 23 und 26) , wird schon nicht dargestellt.
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 38/18 B

    Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 135/04 B

    Bezeichnung der Nichtzulassungsbeschwerde, wesentliche Änderung der Prozesslage

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 18/55
  • BSG, 09.01.2020 - B 8 SO 55/19 B

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach dem SGB XII

  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2021 - L 1 U 3714/20

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Gleichwohl ist er kein neuer Antrag, der unter Umständen den Voraussetzungen einer Klageänderung (§ 99 Abs. 1, Abs. 2 SGG) genügen müsste und über den der Senat nur "auf Klage" entscheiden könnte (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 18. Februar 2021 - B 8 SO 63/20 B -, Rn. 7, juris; vgl. zu der dann folgenden Frage der Zulässigkeit der geänderten Klage, insbesondere der instanziellen Zuständigkeit eines LSG für neue Klageanträge: Schreiber in: Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl. 2020, § 29 SGG, Rn. 7).
  • BSG, 13.12.2023 - B 4 AS 188/22 BH

    Antag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Zwar geht das BSG davon aus, dass über eine Klageänderung "auf Klage" entschieden wird (etwa BSG vom 18.2.2021 - B 8 SO 63/20 B - juris RdNr 7) , zugleich aber auch, dass im Wege der Klageänderung in das Verfahren eingeführte Streitgegenstände "Gegenstand des Berufungsverfahrens" werden ( BSG vom 27.8.2019 - B 1 KR 36/18 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 48 RdNr 12; BSG vom 3.9.2020 - B 14 AS 37/19 R - juris RdNr 10; BSG vom 17.9.2020 - B 4 AS 22/20 R - BSGE 131, 22 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 111, RdNr 16; BSG vom 18.2.2021 - B 8 SO 63/20 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 24.09.2021 - B 1 KR 84/20 B

    Vergütung einer stationären multimodalen Schmerztherapie; Verfahrensrüge im

    Wer sich trotz einer wirksamen Einverständniserklärung mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auf eine Verletzung des § 124 Abs. 2 iVm § 153 Abs. 1 SGG als Verfahrensfehler beruft, muss darlegen, dass und warum die von ihm abgegebene Einverständniserklärung wegen einer wesentlichen Änderung der Prozesslage ihre Wirksamkeit verloren haben könnte (vgl BSG vom 18.11.2020 - B 13 R 88/19 B - juris RdNr 12 mwN; s ferner Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 614 mwN) , oder dass die Entscheidung des LSG, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, ermessensfehlerhaft sei, weil eine Ermessensreduzierung auf Null oder eine sonst fehlerhafte Ermessensbetätigung vorliege (vgl BSG vom 18.2.2021 - B 8 SO 63/20 B - juris RdNr 10 mwN) .

    Insbesondere rechtfertigt eine vom LSG nicht beförderte Erwartung, das LSG werde im Sinne des Beschwerdeführers entscheiden, nicht den Schluss, das Einverständnis sei unwirksam (vgl BSG vom 18.2.2021 - B 8 SO 63/20 B - juris RdNr ) .

  • BSG, 24.09.2021 - B 1 KR 85/20 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 1 KR 84/20 B v. 24.09.2021

    Wer sich trotz einer wirksamen Einverständniserklärung mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auf eine Verletzung des § 124 Abs. 2 iVm § 153 Abs. 1 SGG als Verfahrensfehler beruft, muss darlegen, dass und warum die von ihm abgegebene Einverständniserklärung wegen einer wesentlichen Änderung der Prozesslage ihre Wirksamkeit verloren haben könnte (vgl BSG vom 18.11.2020 - B 13 R 88/19 B - juris RdNr 12 mwN; s ferner Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 614 mwN) , oder dass die Entscheidung des LSG, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, ermessensfehlerhaft sei, weil eine Ermessensreduzierung auf Null oder eine sonst fehlerhafte Ermessensbetätigung vorliege (vgl BSG vom 18.2.2021 - B 8 SO 63/20 B - juris RdNr 10 mwN) .

    Insbesondere rechtfertigt eine vom LSG nicht beförderte Erwartung, das LSG werde im Sinne des Beschwerdeführers entscheiden, nicht den Schluss, das Einverständnis sei unwirksam (vgl BSG vom 18.2.2021 - B 8 SO 63/20 B - juris RdNr ) .

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