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   BSG, 18.02.2021 - B 9 SB 31/20 B   

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BSG, 18.02.2021 - B 9 SB 31/20 B (https://dejure.org/2021,6947)
BSG, Entscheidung vom 18.02.2021 - B 9 SB 31/20 B (https://dejure.org/2021,6947)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - B 9 SB 31/20 B (https://dejure.org/2021,6947)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - unterbliebene Beiziehung weiterer medizinischer Unterlagen und Verfahrensakten - substantiierte Darlegung der angezweifelten Tatsachenfeststellungen - sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Rückwirkende Feststellung eines Grades der Behinderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 06.04.2017 - B 9 V 89/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 9 SB 31/20 B
    a) Soweit - wie vorliegend - Verstöße gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt werden, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl zB Senatsbeschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 6 mwN) .

    Merkmal eines substantiierten Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (vgl Senatsbeschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 7 mwN) .

    Das LSG ist als letztinstanzliche Tatsacheninstanz zudem nur dann einem Beweisantrag ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt, wenn es sich hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (vgl Senatsbeschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 8 mwN) .

  • BSG, 05.07.2018 - B 9 SB 26/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 9 SB 31/20 B
    Er bezeichnet auch nicht einzelne Punkte, über die Beweis erhoben werden sollte (vgl Senatsbeschluss vom 5.7.2018 - B 9 SB 26/18 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 31.07.2017 - B 13 R 140/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 9 SB 31/20 B
    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das BSG die höchstrichterliche Rechtsprechung im Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 13 R 140/17 B - juris RdNr 12 f) .
  • BSG, 16.03.2017 - B 13 R 390/16 B

    Erstattung von Übergangsgeld; Zeitliche Kongruenz beim Zusammentreffen von

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 9 SB 31/20 B
    Allein die - behauptete - Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall - zB aufgrund der Nichtbeachtung oder fehlerhaften Anwendung höchstrichterlicher Rechtsprechung - rechtfertigt die Zulassung wegen Divergenz nicht (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 16.3.2017 - B 13 R 390/16 B - juris RdNr 16) .
  • BSG, 05.11.2020 - B 9 SB 34/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 9 SB 31/20 B
    Tatsachengerichte sind nicht verpflichtet, auf die Stellung von - prozess-ordnungsgemäßen - Beweisanträgen hinzuwirken (vgl Senatsbeschluss vom 5.11.2020 - B 9 SB 34/20 B - juris RdNr 8; Senatsbeschluss vom 22.3.2018 - B 9 SB 78/17 B - juris RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 22.03.2018 - B 9 SB 78/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 9 SB 31/20 B
    Tatsachengerichte sind nicht verpflichtet, auf die Stellung von - prozess-ordnungsgemäßen - Beweisanträgen hinzuwirken (vgl Senatsbeschluss vom 5.11.2020 - B 9 SB 34/20 B - juris RdNr 8; Senatsbeschluss vom 22.3.2018 - B 9 SB 78/17 B - juris RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 05.06.2020 - B 9 SB 87/19 B

    Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen aG

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 9 SB 31/20 B
    Darüber hinaus verlangt der Zulassungsgrund der Divergenz, dass die angefochtene Entscheidung auf der Abweichung beruht (vgl Senatsbeschluss vom 5.6.2020 - B 9 SB 87/19 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende

    Auszug aus BSG, 18.02.2021 - B 9 SB 31/20 B
    Soweit der Kläger eine Divergenz darin zu sehen meint, dass die Entscheidung des LSG im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 7.4.2011 (B 9 SB 3/10 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 13) stehe, "wonach für die behördliche Feststellung, dass ein GdB von 50 bereits zu einem Zeitpunkt vor der Antragstellung vorgelegen hat, nur die Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses erforderlich ist", fehlt es bereits an der Benennung von divergierenden abstrakten Rechtssätzen aus der angefochtenen Berufungsentscheidung in einem Überprüfungsverfahren und der zitierten Entscheidung des Senats in einem Erstfeststellungsverfahren.
  • BSG, 23.02.2022 - B 9 SB 74/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Merkmal eines substantiierten Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (vgl BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 9 SB 31/20 B - juris RdNr 6 mwN) .

    Unbestimmte bzw unsubstantiierte Beweisanträge brauchen dem Gericht dagegen keine Beweisaufnahme nahezulegen (vgl BSG Beschluss vom 18.2.2021, aaO mwN) .

  • BSG, 09.01.2023 - B 9 SB 24/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Soweit - wie vorliegend - Verstöße gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt werden, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1.) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2.) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3.) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4.) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5.) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 9 SB 31/20 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 21.12.2017 - B 9 SB 70/17 B - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5) .

    Unbestimmte bzw unsubstantiierte Beweisanträge brauchen dem Gericht dagegen keine Beweisaufnahme nahezulegen (vgl BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 9 SB 31/20 B - juris RdNr 6 mwN) .

  • BSG, 26.01.2022 - B 9 SB 68/21 B

    B 6 KA 13/20 B

    Merkmal eines substantiierten Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (vgl BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 9 SB 31/20 B - juris RdNr 6 mwN) .

    Unbestimmte bzw unsubstantiierte Beweisanträge brauchen dem Gericht dagegen keine Beweisaufnahme nahe zu legen (vgl BSG Beschluss vom 18.2.2021, aaO, mwN) .

  • BSG, 31.03.2022 - B 9 SB 76/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Die Rüge der unzureichenden Sachaufklärung durch das LSG muss folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zu weiterer Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigen Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; zB BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 9 SB 31/20 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5) .

    Ein solcher Antrag muss grundsätzlich in prozessordnungsgerechter Weise formuliert sein, sich regelmäßig auf ein Beweismittel der ZPO beziehen, das Beweisthema möglichst konkret angeben und insoweit wenigstens umreißen, was die Beweisaufnahme ergeben soll (BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 9 SB 31/20 B - juris RdNr 6 mwN) .

  • BSG, 18.11.2021 - B 9 SB 34/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 9 SB 31/20 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 16.01.2023 - B 9 V 14/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Zudem versäumt es der Kläger darzutun, dass - ausgehend von der Rechtsauffassung des LSG - der durch das Gutachten zu erforschende Sachverhalt dem LSG als klärungsbedürftig hätte erscheinen müssen (vgl BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 9 SB 31/20 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5) .
  • BSG, 22.09.2022 - B 9 SB 8/22 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Fehlen von

    Unbestimmte oder unsubstantiierte Beweisanträge brauchen dem Gericht dagegen keine Beweisaufnahme nahe zu legen (BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 9 SB 31/20 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 2.6.2017 - B 9 V 16/17 B - juris RdNr 6, jeweils mwN) .
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 3/22 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Stellung sachdienlicher

    Gleichwohl sind Tatsachengerichte grundsätzlich nicht verpflichtet, auf die Stellung prozessordnungsgemäßer Beweisanträge hinzuwirken (vgl zB BSG vom 18.2.2021 - B 9 SB 31/20 B - RdNr 10) .
  • BSG, 11.07.2022 - B 9 V 3/22 B

    Anspruch auf Opferentschädigung; Verfahrensrüge im

    Insoweit hätte es des klägerseitigen Vortrags bedurft, weshalb nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offengeblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat (vgl BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 9 SB 31/20 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 6.4.2017 - B 9 V 89/16 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 29.09.2021 - B 9 SB 40/21 B

    Grad der Behinderung von 100 An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit

    Ein solcher Antrag muss grundsätzlich in prozessordnungsgerechter Weise formuliert sein, sich regelmäßig auf ein Beweismittel der ZPO beziehen, das Beweisthema möglichst konkret angeben und insoweit wenigstens umreißen, was die Beweisaufnahme ergeben soll (BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 9 SB 31/20 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 2/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 09.06.2023 - B 2 U 7/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 05.12.2022 - B 9 V 30/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 04.08.2022 - B 5 R 64/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 15.06.2022 - B 9 SB 10/22 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 31.07.2023 - B 9 V 2/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 29.09.2021 - B 9 BL 2/21 B

    Anspruch auf Leistungen nach dem Sächsischen LBlindG für Gehörlose;

  • BSG, 06.07.2022 - B 9 V 8/22 B

    Entschädigungsansprüche wegen der Folgen eines Überfalls; Ablehnung eines

  • BSG, 04.09.2023 - B 1 KR 54/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Bayern, 09.11.2022 - L 12 KA 5011/21

    Umsetzung der Vorschriften zur Degression entsprechend § 85 Abs. 4b SGB V

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