Rechtsprechung
BSG, 18.03.1966 - 3 RK 85/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zur Frage inwieweit Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung - KrV -, Arbeiterrentenversicherung - ArV - und Arbeitslosenversicherung - ArblV -) für Erholungsbeihilfen zu entrichten sind, die der Arbeitgeber 1959 an Beschäftigte zusätzlich zum laufenden Lohn ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 24, 281
- NJW 1966, 1775
- MDR 1966, 626
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59
Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und …
Auszug aus BSG, 18.03.1966 - 3 RK 85/63
Die BfArb kann mit ihrer Berufung nur die Forderung auf Beiträge zur ArblV verfolgen (BSG 17, 1). - BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55
Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die …
Auszug aus BSG, 18.03.1966 - 3 RK 85/63
Wie der Senat schon mehrfach festgestellt hat (BSG 6, 47; 15, 65, 69; 16, 91, 94; 16, 98, 103; 21, 48, 50; 22, 106;… zuletzt im Urteil vom 28. Oktober 1965 - 3 RK 91/63 - in SozR RVO § 160 Nr. 17), ist der Erlaß im Kern - mit den notwendigen Anpassungen an die staatsrechtlichen Veränderungen - noch heute gültig. - BSG, 21.12.1955 - 3 RK 21/55
Krankenhauspflege - Eine wiederkehrende Leistung
Auszug aus BSG, 18.03.1966 - 3 RK 85/63
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann jedoch bei rechtsirrtümlicher Zulassung der Berufung durch das SG das Urteil im Hinblick auf diese Zulassung mit der Sprungrevision angefochten werden (BSG 2, 135, 139; BSG 3, 276, 277).
- BSG, 03.07.1956 - 1 RA 87/55
Auszug aus BSG, 18.03.1966 - 3 RK 85/63
Wenn das mit mehreren Rechtsmitteln angefochtene Urteil über verschiedene selbständige Ansprüche, wie die Beitragsforderung zu verschiedenen Versicherungszweigen, entschieden hat, ist die Zulässigkeit der Rechtsmittel für jeden Anspruch gesondert zu beurteilen (BSG 3, 135; 10, 264, 266). - BSG, 30.11.1965 - 3 RK 7/63
Auszug aus BSG, 18.03.1966 - 3 RK 85/63
Die Revisionskläger bedurften der Einwilligungserklärungen derjenigen Beteiligten, die sich vor dem SG mit ihren Anträgen gegen die Anträge der jetzigen Revisionskläger gewandt hatten (BSG vom 30. November 1965 - 3 RK 7/63). - BSG, 28.10.1965 - 3 RK 91/63
Zur Berücksichtigung von Arbeitgeberanteilen zur Zusatzversicherung bei der …
Auszug aus BSG, 18.03.1966 - 3 RK 85/63
Wie der Senat schon mehrfach festgestellt hat (BSG 6, 47; 15, 65, 69; 16, 91, 94; 16, 98, 103; 21, 48, 50; 22, 106; zuletzt im Urteil vom 28. Oktober 1965 - 3 RK 91/63 - in SozR RVO § 160 Nr. 17), ist der Erlaß im Kern - mit den notwendigen Anpassungen an die staatsrechtlichen Veränderungen - noch heute gültig.
- BSG, 26.01.1967 - 3 RK 60/65
Beitragspflichtigkeit von Erholungsbeihilfen zur Angestelltenversicherung - …
Wie der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 18. März 1966 (BSG 24, 281, 284 f. mit weiteren Nachweisen) näher dargelegt hat, bleiben Erholungsbeihilfen, für die ein Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des § 35 a LStDV 1959 die pauschal bemessene Lohnsteuer trägt, bei der Bemessung der Beiträge zur Sozialversicherung außer Ansatz.Demnach ist an den in der Entscheidung vom 18. März 1966 (BSG 24, 281, 284 f.) dargelegten Grundsätzen zur beitragsrechtlichen Beurteilung von Erholungsbeihilfen festzuhalten.
- BSG, 24.06.1969 - 3 RK 57/68
Beiträge zur Sozialversicherung für Kolonnenarbeiter - Pauschalbesteuerung von …
Dieses Urteil betrifft, wie auch das Urteil des erkennenden Senats vom 18. März 1966 (BSG 24, 281), "sonstige" Bezüge, für die Pauschalbesteuerung nach § 35 b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LStDVO wegen der Eigenart des Bezuges zugelassen ist. - BSG, 22.08.1969 - 3 RK 2/67 des Grundgesetzes sind Länderregelungen über eine Pauschalbesteumung hingenommen werden (…vgl° SozR Nr, 14 zu 5 160 RVG betr° Bezüge land- und fortwirtschaftlicher Aushilfskräfte; vglo ferner BSG 6, 48 Leitsatz 4, 56, wonach Ausnahmen, die für steuerpflichtige Bezüge Pauschalbesteuerung und damit Beitragsfreiheit vorsehen, "rechtsatzmäßig" vorgeschrieben sein müssen)° Als solche normativen Regelungen mit bundeseinheitlicher Geltung hat der Senat die Bestimmungen über die Pauschalbesteuerung von Erholungsbeihilfen nach 5 35 a Abs° 1 Nr° 1 LStDV 1959 (BSG 24, 281 und SozR Nr° 19 zu @ 160 RVG) und von Aufwendungen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer nach 5 55 @Abs° 1 Nr, 1 Buchst" % LStDV 1957 angesehen (BSG 24, 71)° Nach der zuletzt genannten Bestimkonnte wie nach ihrer heutigen Fassung mung - ebenso -.