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   BSG, 18.03.1987 - 9b RU 16/85   

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BSG, 18.03.1987 - 9b RU 16/85 (https://dejure.org/1987,3607)
BSG, Entscheidung vom 18.03.1987 - 9b RU 16/85 (https://dejure.org/1987,3607)
BSG, Entscheidung vom 18. März 1987 - 9b RU 16/85 (https://dejure.org/1987,3607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 209
  • NZA 1987, 500
  • BB 1987, 1183
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.05.1984 - 10 RAr 10/83

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Insolvenz des illegalen Verleihers -

    Auszug aus BSG, 18.03.1987 - 9b RU 16/85
    Das Sozialgericht (SG) hat hingegen den angefochtenen Beitragsbescheid aufgehoben: Das Bundessozialgericht (BSG) habe entschieden (BSGE 56, 287), daß zwischen dem unzulässig handelnden Verleiher und den Leiharbeitnehmern ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis bestehe.

    Der 10. Senat des BSG hat bisher in Fällen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung nur insoweit an die Lohnzahlung durch den Verleiher Rechtswirkungen geknüpft, wie es sich um Konkursausfallgeld und die darauf entfallenden Beiträge gehandelt hat (BSGE 53, 205; 56, 211; 56, 287).

  • BSG, 25.03.1982 - 10 RAr 2/81

    Anspruch auf Konkursausfallgeld; Konkurs eines Verleihers; Unerlaubte

    Auszug aus BSG, 18.03.1987 - 9b RU 16/85
    Der 10. Senat des BSG hat bisher in Fällen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung nur insoweit an die Lohnzahlung durch den Verleiher Rechtswirkungen geknüpft, wie es sich um Konkursausfallgeld und die darauf entfallenden Beiträge gehandelt hat (BSGE 53, 205; 56, 211; 56, 287).
  • BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 11/83

    Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis - Fehlende Erlaubnis - Konkursausfallgeld

    Auszug aus BSG, 18.03.1987 - 9b RU 16/85
    Der 10. Senat des BSG hat bisher in Fällen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung nur insoweit an die Lohnzahlung durch den Verleiher Rechtswirkungen geknüpft, wie es sich um Konkursausfallgeld und die darauf entfallenden Beiträge gehandelt hat (BSGE 53, 205; 56, 211; 56, 287).
  • BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R

    Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit

    Soweit es sich nicht um erlaubte Arbeitnehmerüberlassung handelt, wird ein Beschäftigungsverhältnis regelmäßig bereits durch tatsächliche Verhältnisse begründet, aus denen sich die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und die Bindung an ein Weisungsregime ergibt (vgl BSG Urteil vom 18.3.1987 - 9b RU 16/85 - BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3, juris RdNr 13) .

    Der Leiharbeitnehmer hat gegen den Entleiher mindestens Anspruch auf das mit dem Verleiher vereinbarte Arbeitsentgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 5 AÜG; vgl auch BSG Urteil vom 18.3.1987 - 9b RU 16/85 - BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3, juris) .

  • BGH, 30.11.2023 - 3 StR 192/18

    Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang aus grobem

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob für den Fall einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung nach dem für § 11 SchwarzArbG maßgeblichen Sozialversicherungsrecht - anders als nach dem Arbeitsrecht - die Beschäftigungsverhältnisse mit der Einziehungsbeteiligten zu 1 unabhängig von dieser gesetzlichen Fiktion allein durch die Eingliederung der Arbeiter begründet worden wären (so BSG, Urteil vom 18. März 1987 - 9b RU 16/85, BSGE 61, 209, 211 f.; jurisPK-SGB IV/Werner, 4. Aufl., § 28e Rn. 74; Schüren/Hamann/Diepenbrock, AÜG, 6. Aufl., Einl. Rn. 809).
  • BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 4/22 R

    Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit

    Soweit es sich nicht um erlaubte Arbeitnehmerüberlassung handelt, wird ein Beschäftigungsverhältnis regelmäßig bereits durch tatsächliche Verhältnisse begründet, aus denen sich die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und die Bindung an ein Weisungsregime ergibt (vgl BSG Urteil vom 18.3.1987 - 9b RU 16/85 - BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3 = juris RdNr 13) .

    Der Leiharbeitnehmer hat gegen den Entleiher mindestens Anspruch auf das mit dem Verleiher vereinbarte Arbeitsentgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 5 AÜG; vgl auch BSG Urteil vom 18.3.1987 - 9b RU 16/85 - BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3 = juris) .

  • BSG, 20.07.2023 - B 12 R 15/21 R

    Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit

    Soweit es sich nicht um erlaubte Arbeitnehmerüberlassung handelt, wird ein Beschäftigungsverhältnis regelmäßig bereits durch tatsächliche Verhältnisse begründet, aus denen sich die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und die Bindung an ein Weisungsregime ergibt (vgl BSG Urteil vom 18.3.1987 - 9b RU 16/85 - BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3, juris RdNr 13) .

    Der Leiharbeitnehmer hat gegen den Entleiher mindestens Anspruch auf das mit dem Verleiher vereinbarte Arbeitsentgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 5 AÜG; vgl auch BSG Urteil vom 18.3.1987 - 9b RU 16/85 - BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3, juris) .

  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ausländischer (hier: philippinischer) Seeleute

    Hierfür spreche das Urteil des BSG vom 18. März 1987 (BSGE 61, 209).

    Einer Verallgemeinerung dieser Entscheidung ist schon der 9b Senat in einem Urteil vom 18. März 1987 (BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3) entgegengetreten und hat entschieden, daß der illegale Entleiher die rückständigen Beiträge zur Unfallversicherung auch insoweit als Arbeitgeber zu zahlen habe, als der illegale Verleiher Arbeitsentgelt bezahlt habe.

  • BSG, 18.08.1992 - 12 RK 38/92

    Arbeitnehmerüberlassung - Unerlaubt - Arbeitgeber - Beiladung

    Mehrere Senate des BSG hätten inzwischen zum Ausdruck gebracht, daß zu keiner Zeit an der Haftung des Entleihers für die Sozialversicherungsbeiträge zu zweifeln gewesen sei (Urteile des 9b Senats vom 18. März 1987 <BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3>, des 2. Senats vom 27. August 1987 <2 RU 41/85> und des 12. Senats vom 25. Oktober 1988 <BSGE 64, 145 = SozR 2100 § 5 Nr. 3>).

    Beide Urteile betrafen im übrigen die Inanspruchnahme der BA auf Konkursausfallgeld und lassen sich nach den Urteilen des 9b Senats vom 18. März 1987 (BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3; vgl auch das Urteil des 2. Senats vom 27. August 1987 - 2 RU 41/85) nicht oder nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1988 (BSGE 64, 145 = SozR 2100 § 5 Nr. 3) jedenfalls nicht ausnahmslos verallgemeinern.

    Unabhängig davon, ob diese Regelung nicht nur bei erlaubter Arbeitnehmerüberlassung galt (vgl 9b Senat in BSGE 61, 209, 211) oder auch bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung, wenn der lohnzahlende Verleiher als alleiniger Arbeitgeber angesehen wurde (vgl 10. Senat in BSGE 56, 287, 293), wäre hier eine Inanspruchnahme des Klägers als Bürge nicht erfolgt.

  • LSG Sachsen, 15.11.2022 - L 9 BA 38/19
    Die Vergütung über die UG lässt die Arbeitgebereigenschaft der Beigeladenen zu 1 jedenfalls nicht entfallen (Eingliederungstheorie: BSG, Urteil vom 18. März 1987 - 9b RU 16/85 -, BSGE 61, 209-213, SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3, juris Rn. 13, 14).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 40/81

    Arbeitnehmereigenschaft

    Während im erstgenannten Fall der Leistende die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen (unternehmerischen) Vorstellungen organisiert, wird er im letztgenannten Fall von einem anderen, dem Entleiher (aufgrund des zwischen diesem und dem Verleiher geschlossenen Arbeitnehmer-Überlassungsvertrages und des zwischen Verleiher und Arbeitnehmer bestehenden Leiharbeitsverhältnisses) nach dessen Vorstellungen und Zielen in dessen Betrieb eingesetzt, und zwar "wie ein eigener Arbeitnehmer" (vgl. dazu näher: Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 15. Juni 1983 5 AZR 111/81, BAGE 43, 102, 105; BFH-Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 90/75, BFHE 124, 29, BStBl II 1978, 205, 206; Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 22. März 1979 7 RAr 47/78, BSGE 48, 115, 117 ff., und vom 18. März 1987 9b RU 16/85, BSGE 61, 209; Becker/Wulfgramm, Kommentar zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 3. Aufl., 1985, Art. 1 § 1 Tz. 35 und 39; Friedrich Becker, Arbeitnehmerüberlassung, 2. Aufl., 1986, Tz. 2 und 10; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., 1987, S. 792 ff. - jeweils m. w. N. -).
  • LSG Bayern, 18.11.2014 - L 5 R 1071/12

    Abhängige Beschäftigung

    bb) Mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer entsteht in der Regel und vorliegend auch ein Beschäftigungsverhältnis i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV, sodass den Entleiher neben den arbeitsrechtlichen Arbeitgeberpflichten auch die Verpflichtung zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages nach den Grundsätzen des § 28e Abs. 2 SGB IV trifft (vgl. auch BSG, Urteil v. 27.7.1987, 2 RU 41/85, NZA 1988, 263; BSG, Urteil v. 18.3.1987, 9b RU 16/85, SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3; Senat, Beschluss v. 27.7.2009, a.a.O.; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 41/85

    Arbeitnehmerüberlassung

    Den Entleiher treffen die vollen Arbeitgeberpflichten aus einem Arbeitsverhältnis iS von § 7 Abs. 1 SGB IV. Das LSG geht zu Recht davon aus, daß der Entleiher dann Schuldner auch der Sozialversicherungsbeiträge ist (BSG Urteil vom 18. März 1987 - 9b RU 16/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Lauterbach/Watermann, Unfallversicherung, 3. Aufl, Anm. 10 zu § 648 und Anm. 13 zu § 729; Sandmann/Marschall, AÜG, Anm. 13 zu Art. 1 § 10, Anm. 16 zu Art. 3 § 1; Becker/Wulfgramm, AÜG, 3. Aufl, 1985 Rdnr 17 zu Art. 1 § 10; LSG Berlin KVRS 3240/35; Becker ZIP 1984, 782, 788, ders. BlStSozArbR 1981, 241, 244; Kerger SozVers 1982, 61, 62; aA Noack SozVers 1973, 41, 42).

    Der 9b Senat des BSG hat in seinem nach Zulassung der Revision in der vorliegenden Sache ergangenen Urteil vom 18. März 1987 (9b RU 16/85) entschieden, daß der Verpflichtung der Klägerin die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu tragen, auch nicht die Regelung des § 729 Abs. 4 i.V.m. § 393 Abs. 3 RVO entgegensteht, da die Anwendung des § 729 Abs. 4 RVO durch Art. 1 §§ 9 und 10 AÜG ausgeschlossen ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2009 - L 8 B 5/09

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2011 - L 8 R 280/11

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2012 - L 8 R 289/12
  • SG Dortmund, 19.01.2006 - S 36 U 324/04

    Beitragshaftung bei der Arbeitnehmerüberlassung und Beitragshaftung bei der

  • LAG Niedersachsen, 07.09.1990 - 3 (2) Sa 1791/89

    Wirksamkeit einer Kündigung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung und die Zahlung

  • LSG Hessen, 26.10.1994 - L 3/8 KR 539/87

    Sozialversicherungspflicht - Metzger - Ausbeiner - Abgrenzung - abhängiges

  • LSG Bayern, 11.01.2005 - L 5 KR 141/03

    Beitragsnachforderungen zur Sozialversicherung wegen illegaler

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 25/87

    Verfassungsmäßigkeit der Bauherrenhaftung - Zahlungsunfähiger Unternehmer -

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