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BSG, 18.03.1987 - 9b RU 56/85 |
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- BSG, 06.04.1960 - 2 RU 198/57
Auszug aus BSG, 18.03.1987 - 9b RU 56/85
Denn leistungspflichtig gegegenüber einem Unfallgeschädigten ist immer nur ein einziger Versicherungsträger, auch wenn die zum Unfall führende Tätigkeit mehreren Unternehmen zuzurechnen ist, die mehreren Berufsgenos- 'senschaften angehören (BSGE 5, 168, 175; 12, 65, 68 ff; 2", 216, 4 218; 27, 233, 236). - BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
Auszug aus BSG, 18.03.1987 - 9b RU 56/85
Denn leistungspflichtig gegegenüber einem Unfallgeschädigten ist immer nur ein einziger Versicherungsträger, auch wenn die zum Unfall führende Tätigkeit mehreren Unternehmen zuzurechnen ist, die mehreren Berufsgenos- 'senschaften angehören (BSGE 5, 168, 175; 12, 65, 68 ff; 2", 216, 4 218; 27, 233, 236).
- BSG, 16.12.2021 - B 9 V 10/21 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Folgerichtig muss der Beigeladene als förmlich Beteiligter auch die Möglichkeit haben, Einfluss auf die Entscheidung des Prozesses zu nehmen (…BSG Beschluss vom 10.12.1974 , aaO; zur notwendigen Beiladung BSG Urteil vom 18.3.1987 - 9b RU 56/85 - juris RdNr 17; BFH Urteil vom 4.8.1983 - IV R 222/80 - juris RdNr 1) . - BSG, 08.12.1988 - 2 RU 15/88
Verfahrensrüge - Beiladung - Versicherungsträger - Leistungspflicht
Das hat der Senat auf die Revisionsrüge hin zwar zu überprüfen (…s BSG SozR 1500 § 75 Nr. 47 mwN), aber nur mit der Folge, daß die insoweit unbegründete Revision ihn an der weiteren Entscheidung in der Sache nicht hindert (…so zutreffend auch Meyer-Ladewig, SGG, 3. Aufl, § 75 Anm 13; s auch BVerwG NVwZ 1984, 507; vgl zu der trotzdem notwendigen Zurückverweisung wegen noch fehlender Tatsachenfeststellungen: BSG vom 18. März 1987 - 9b RU 56/85 - HV-Info 1987, 1109 und BAGUV RdSchr 52/87). - SG Düsseldorf, 24.11.2005 - S 28 SO 23/05
Sozialhilfe
Das Gericht hat vor diesem Hintergrund von einer (ggf. nach § 75 Abs. 2 SGG notwendigen) Beiladung der B Rhein-Kreis O zum Antragsverfahren abgesehen (vgl. hierzu BSG Urteil vom 18.3.1987 -9b RU 56/85-). - LSG Niedersachsen, 25.01.2001 - L 6 U 494/99 Der Senat war nicht verpflichtet, die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen gemäß § 75 Abs. 2 SGG beizuladen, denn dieser Versicherungsträger kommt nicht als leistungspflichtig in Betracht (…vgl. dazu BSG SozR 1500 § 75 Nr. 74 und Urteil des BSG vom 18. März 1987 9b RU 56/85 S. 8).