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   BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R   

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BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R (https://dejure.org/2004,4033)
BSG, Entscheidung vom 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R (https://dejure.org/2004,4033)
BSG, Entscheidung vom 18. März 2004 - B 11 AL 59/03 R (https://dejure.org/2004,4033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Fahrkostenbeihilfe zur Aufnahme einer Beschäftigung - Verfügbarkeit eines Arbeitslosen während einer Weiterbildungsmaßnahme - Fiktion der Verfügbarkeit eines Arbeitslosen - Förderung von Arbeitslosigkeit eines unmittelbar bedrohten Arbeitssuchenden

  • Judicialis

    SGB III § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mobilitätshilfen in der Arbeitsförderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 552 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zurverfügungstehen gegenüber der

    Auszug aus BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits zu § 103 AFG entschieden, dass die Teilnahme an einer ganztägigen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme in der Regel die gleichzeitige Verfügbarkeit ausschließt, weil der Abbruch der Maßnahme als gestaltende Entscheidung notwendig ist, um einem Arbeitsangebot Folge zu leisten (vgl Senatsurteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 -, DBlR Nr. 4386 zu § 103 AFG; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 46).

    Das BSG hat allerdings zugleich jeweils für Fallgestaltungen, in denen kein Uhg bezogen wurde, entschieden, dass während der Teilnahme an einer ganztägigen Bildungsmaßnahme ausnahmsweise Verfügbarkeit vorliegen könne, falls der Teilnehmer ungeachtet der Belastung, die mit der Maßnahme - unter Berücksichtigung von Wegezeiten und ggf erforderlichen Zeiten zur Vor- und Nachbereitung - verbunden ist, gleichwohl noch in der Lage bleibt und auch bereit ist, daneben eine mehr als kurzzeitige Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes auszuüben (vgl Senatsurteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 - aaO; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 46).

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R
    Durch den in der Definition enthaltenen Hinweis auf das Alg soll eine Übereinstimmung der Einzelmerkmale und eine Anwendung der entsprechenden Regelungen gewährleistet werden (BT-Drucks 13/4941 S 156 zu § 16).

    Aus der Begründung zum Entwurf des AFRG (BT-Drucks 13/4941) kann hinsichtlich der allgemeinen Zielsetzungen entnommen werden, dass bei der Auswahl von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, zu denen Mobilitätshilfen zur Aufnahme einer Beschäftigung gehören (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 SGB III), ua auch das Prinzip der Sparsamkeit angemessene Berücksichtigung finden sollte (BT-Drucks aaO, S 142 ).

  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 8/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch bei beruflicher Weiterbildung oder Arbeitslosigkeit -

    Entsprechend hat der Senat auch unter Geltung des SGB III entschieden (BSG vom 18.3.2004 - B 11 AL 59/03 R - SozR 4-4300 § 53 Nr. 1 RdNr 14; BSG vom 16.3.2005 - B 11a/11 AL 231/04 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 50/07 R

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe

    Die Bewilligung der Leistung muss also die einzige Möglichkeit der Förderung der Beschäftigungsaufnahme darstellen (vgl zu Fort- bzw Weiterbildungsmaßnahmen BSGE 48, 176, 180 = SozR 4100 § 44 Nr. 21; SozR 4100 § 44 Nr. 33; SozR 4-4300 § 77 Nr. 1; allgemein zum Prinzip der Sparsamkeit bei Leistungen der aktiven Arbeitsförderung vgl BSG SozR 4-4300 § 53 Nr. 1 RdNr 11).
  • BSG, 27.01.2009 - B 7/7a AL 26/07 R

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe

    Zwar war der Kläger arbeitslos im Sinne der für das SGB III maßgeblichen Begriffsbestimmung des § 16 SGB III (vgl hierzu näher BSG SozR 4-4300 § 53 Nr. 1 RdNr 7), und er hat am 15. September 2004 eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen.
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Revisionszulassung wegen

    Eine nicht gewollte "planwidrige Gesetzeslücke", die im Wege gesetzesimmanenter Rechtsfortbildung geschlossen werden könnte, kann daher nicht angenommen werden (zum vorübergehenden Ausschluss des Personenkreises der von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden vgl BSG SozR 4-4300 § 53 Nr. 1).
  • LSG Brandenburg, 01.10.2004 - L 8 AL 196/03

    Anspruch auf Fahrtkostenbeihilfe (Mobilitätshilfen); Voraussetzungen für die

    Zum Vorliegen von Arbeitslosigkeit im Sinne des § 16 Abs. 16 SGB III bei Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 18. März 2004 (Aktenzeichen B 11 AL 59/03 R, SozR 4-4300 § 53 Nr. 1) ausgeführt:.

    Das Bundessozialgericht hat in der Entscheidung vom 18. März 2004 (B 11 AL 59/03 R) die Frage, ob Personen in Weiterbildungsmaßnahmen als von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende anzusehen sind, ausdrücklich nicht entschieden.

  • LSG Hamburg, 28.06.2007 - L 5 AL 2/06

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe aufgrund

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. u.a. Urteile vom 29.9.1987, 7 RAr 15/86 = SozR 4100 § 103 Nr. 39 S. 91 ff.; vom 28.10.1987, 7 RAr 80/86 = AuB 1989, S. 338 ff.; vom 29.11.1989, 7 RAr 8/89 = SozR 4100 § 103 Nr. 46 S. 127 f.; vom 24.4.1997, 11 RAr 39/96, Rn. 11 - juris; vom 17.7.1997, 7 RAr 12/96, Rn. 15 - juris und 7 RAr 106/96, Rn. 14 - juris; vom 8.2.2001, B 11 AL 111/99 R, Rn. 12 f. - juris; vom 18.3.2004, B 11 AL 59/03 R = SozR 4-4300 § 53 Nr. 1 Rn. 7 f. und vom 31.1.2006, B 11a AL 15/05 R, Rn. 19 - juris sowie Beschluss vom 16.3.2005, B 11a/11 AL 231/04 B, Rn. 6 f. - juris) sowie der jüngeren Rechtsprechung der Landessozialgerichte (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 10.6.2004, L 8 AL 20/02 - juris; Bayer. LSG, Urteil vom 26.8.2005, L 8 AL 497/04, Rn. 26 - juris und LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.3.1996, L 7 Ar 333/94 - juris).

    Bei der Teilnahme an einer in Vollzeit durchgeführten Weiterbildungsmaßnahme - wie hier - ist ohne weiteres davon auszugehen, dass die Verfügbarkeit ausgeschlossen ist (BSG, Urteil vom 18.3.2004 a.a.O., Rn. 7).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
    Bei Teilnahme an einer in Vollzeit durchgeführten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, die z.B. bei einem im Regelfall 35 Stunden wöchentlich erteilten Unterricht vorliegt, fehlt es im Hinblick auf die Regelungen der §§ 120 Abs. 3, 124a SGB III a.F. wohl generell, in jedem Fall aber dann an der objektiven Verfügbarkeit, wenn der Teilnehmer infolge der mit der Maßnahme verbundenen Belastung nicht mehr in der Lage ist, daneben noch eine mehr als kurzzeitige Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes auszuüben (BSG, Urt. v. 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R -, juris Rn. 14; Beschl. v. 16.03.2005 - B 11a/11 AL 231/04 B -, juris Rn. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 12 AL 22/08

    Arbeitslosenversicherung

    Im Falle der Weiterbildung mit einhergehenden Lohnersatzleistungen, insbesondere auch bei Gewährung von Unterhaltsgeld, ist auch nicht zu überprüfen, ob dem Betroffenen über die Maßnahme hinausgehend die Möglichkeit einer mehr als kurzzeitigen Tätigkeit offenstand (BSG, Urt. v. 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R - und Beschluss v. 16.03.2005 - B 11a/11 AL 231/04 B -).
  • BFH, 08.12.2004 - VIII B 125/04

    Kindergeld: arbeitsloses Kind

    Es ist aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. März 2004 B 11 AL 59/03 R (SozR 4-4300 § 53 Nr. 1; juris) höchstrichterlich geklärt, dass ein Arbeitssuchender, der an einer ganztägig durchgeführten Bildungsmaßnahme teilnimmt, nicht mehr i.S. von § 119 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) verfügbar ist.
  • BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 231/04 B

    Verfügbarkeit bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme

    Zusätzlich hinzuweisen ist auf die Entscheidung vom 18. März 2004, B 11 AL 59/03 R, SozR 4-4300 § 53 Nr. 1, in der der Senat klargestellt hat, dass unter Geltung des SGB III bei Teilnahme an einer in Vollzeit durchgeführten Weiterbildungsmaßnahme bei Bezug von Unterhaltsgeld die Verfügbarkeit ausgeschlossen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 139/21
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 5 AS 973/09
  • SG Stade, 13.05.2008 - S 6 AL 93/04
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - L 14 AL 125/09
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