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   BSG, 18.04.2013 - B 5 R 395/12 B   

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https://dejure.org/2013,9914
BSG, 18.04.2013 - B 5 R 395/12 B (https://dejure.org/2013,9914)
BSG, Entscheidung vom 18.04.2013 - B 5 R 395/12 B (https://dejure.org/2013,9914)
BSG, Entscheidung vom 18. April 2013 - B 5 R 395/12 B (https://dejure.org/2013,9914)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.04.1982 - 2 BU 42/82

    Berufung; Gutachten; Gesuch auf Ablehnung des Sachverständigen;

    Auszug aus BSG, 18.04.2013 - B 5 R 395/12 B
    Die Rüge einer rechtswidrigen Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das LSG ist ebenso wie andere Rügen, die sich gegen eine unanfechtbare Vorentscheidung richten, grundsätzlich ausgeschlossen (§ 177, § 202 S 1 SGG iVm § 557 Abs. 2 ZPO; BSG SozR 1500 § 160 Nr. 48).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BSG, 18.04.2013 - B 5 R 395/12 B
    Fehlerhafte Rechtsanwendung allein begründet noch keinen Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Willkürverbot, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (stRspr, BVerfG Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 21 RdNr 10 mwN).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des

    Auszug aus BSG, 18.04.2013 - B 5 R 395/12 B
    Indessen kann im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ein Verfahrensmangel im Zusammenhang mit einer unanfechtbaren Entscheidung des LSG dann gerügt werden, wenn sich dieser Fehler als Folge der beanstandeten Vorentscheidung auf das angefochtene Urteil auswirkt (Senatsbeschluss vom 9.10.2012 - B 5 R 168/12 B - SozR 4-1500 § 73a Nr. 9 RdNr 5; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 444 mwN).
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 47/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 18.04.2013 - B 5 R 395/12 B
    Dementsprechend kann nicht die rechtswidrige Ablehnung von Prozesskostenhilfe als solche geltend gemacht werden, sondern nur eine Ablehnung, die eine Verletzung von verfassungsrechtlich fundierten prozessualen Gewährleistungen beinhaltet, weil sie auf Willkür beruht und damit gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG) von Bemittelten und Unbemittelten verstößt (BSG Beschluss vom 23.8.2011 - B 14 AS 47/11 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 21 RdNr 9 mwN).
  • BSG, 10.07.2013 - B 5 R 185/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - mangelnde Prozessfähigkeit einer betreuten Person

    Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Senatsbeschluss vom 18. April 2013 (B 5 R 395/12 B) wird als unzulässig verworfen.
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