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   BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R   

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BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R (https://dejure.org/2000,1924)
BSG, Entscheidung vom 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R (https://dejure.org/2000,1924)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - B 11 AL 61/99 R (https://dejure.org/2000,1924)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosenversicherung - Arbeitslosengeld - Arbeitsverhältnis - Abfindung - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht - Diskriminierung

  • Judicialis

    AFG § 169a Abs 1; ; AFG § 102 Abs 1 aF; ; AFG § 242y idF des AFRG; ; Richtlinie 79/7/EWG Art 4 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwartschaftszeiten für Arbeitslosengeld, Beitragsfreiheit kurzzeitiger Beschäftigungen keine Diskriminierung von Frauen und verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 329 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in dem Urteil vom 24. Juli 1997 - 11 RAr 91/96 - unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 14. Dezember 1995 - Rs C-444/93 - EuGHE I 1995, 4741, 4747 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 12 - ausgeführt, die Beitragsfreiheit kurzzeitiger Beschäftigungen verstoße nicht gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung iSd Art. 4 der Richtlinie 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit vom 19. Dezember 1978 (ABl Nr L 6/24).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH steht Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie der Anwendung von mitgliedstaatlichen Gesetzen entgegen, die zwar neutral formuliert sind, tatsächlich aber einen wesentlich höheren Prozentsatz Frauen als Männer benachteiligen, sofern diese Regelungen nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt sind, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (EuGH Urteile vom 14. Dezember 1995 - Rs C-317/93 - EuGHE I 1995, 4625, 4658 f = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 11 und - Rs C-444/93 - EuGHE I 1995, 4741, 4754 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 12 mwN).

    Diese Rechtsansicht hat der EuGH auch für den hier zu behandelnden Sachverhalt vertreten, daß eine Beschäftigung kurzzeitig (bis zu 18 Stunden wöchentlich) ausgeübt wird (EuGHE I 1995, 4741, 4756 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 12).

    Ausdrücklich hat der EuGH ausgesprochen, die Mitgliedsstaaten verfügten über einen "weiten Entscheidungsspielraum" (EuGHE I 1995, 4625, 4658 f = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 11; EuGHE I 1995, 4741, 4754 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 12).

    2.3 Die sozialpolitische Entscheidung des Gesetzgebers, Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit Personen vorzubehalten, die ihren Lebensunterhalt "typischerweise" überwiegend durch Arbeitsentgelt bestreiten, ist danach von der Rechtsprechung allenfalls hinsichtlich der Grenzen der Einschätzungsprärogative zu überprüfen (vgl Eichenhofer JZ 1996, 413 ff; Rombach SGb 1997, 349, 351; Rolfs/Bütefisch VSSR 1998, 1, 18 ff mit dem Hinweis auf "die Gefahr, daß systemimmanente Diskriminierungen unter Berufung auf die nationale Gesetzgebungskompetenz dauerhaft fortbestünden"; Haverkate/Huster, Europäisches Sozialrecht, 1999, RdNr 726 f, wenden ein, das Diskriminierungsverbot werde auf ein bloßes Begründungsgebot reduziert, dessen Überprüfbarkeit zweifelhaft sei).

  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 91/96

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in dem Urteil vom 24. Juli 1997 - 11 RAr 91/96 - unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 14. Dezember 1995 - Rs C-444/93 - EuGHE I 1995, 4741, 4747 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 12 - ausgeführt, die Beitragsfreiheit kurzzeitiger Beschäftigungen verstoße nicht gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung iSd Art. 4 der Richtlinie 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit vom 19. Dezember 1978 (ABl Nr L 6/24).

    Der Senat hat daher auch schon entschieden, daß zur Begründung eines Anspruchs auf Alg die Neufassung des § 169a AFG auf Beschäftigungszeiten, die vor dem 1. April 1997 zurückgelegt sind, keine Anwendung findet (nicht veröffentlichtes Urteil vom 24. Juli 1997 - 11 RAr 91/96).

    Dem hat sich der Senat in seinem Urteil vom 24. Juli 1997 - 11 RAr 91/96 - angeschlossen.

  • EuGH, 09.09.1999 - C-281/97

    Krüger

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R
    Aus den weiteren Urteilen des EuGH vom 9. Februar 1999 - Rs C-167/97 - und vom 9. September 1999 - Rs C-281/97 - (EuZW 1999, 664) ergäbe sich, daß die Prüfung, ob eine mittelbare Diskriminierung iSd Art. 4 Richtlinie 79/7/EWG vorliege, in mehreren Schritten vorzunehmen sei.

    Aus der Entscheidung des EuGH vom 9. September 1999 - C 281/97 - (EuZW 1999, 664 f) ist Gegenteiliges nicht zu entnehmen, weil es sich in dem dort entschiedenen Fall um den Ausschluß geringfügig Beschäftigter von tariflichen Sonderzuwendungen handelte, die tragende Grundsätze eines Versicherungssystems und den Entscheidungsspielraum eines mitgliedstaatlichen Gesetzgebers nicht berührten.

  • EuGH, 14.12.1995 - C-317/93

    Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R
    Nach der Rechtsprechung des EuGH steht Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie der Anwendung von mitgliedstaatlichen Gesetzen entgegen, die zwar neutral formuliert sind, tatsächlich aber einen wesentlich höheren Prozentsatz Frauen als Männer benachteiligen, sofern diese Regelungen nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt sind, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (EuGH Urteile vom 14. Dezember 1995 - Rs C-317/93 - EuGHE I 1995, 4625, 4658 f = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 11 und - Rs C-444/93 - EuGHE I 1995, 4741, 4754 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 12 mwN).

    Ausdrücklich hat der EuGH ausgesprochen, die Mitgliedsstaaten verfügten über einen "weiten Entscheidungsspielraum" (EuGHE I 1995, 4625, 4658 f = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 11; EuGHE I 1995, 4741, 4754 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 12).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R
    Das kann hier auf sich beruhen, legt aber Überlegungen nahe, ob die Voraussetzungen für die unmittelbare Wirkung der Richtlinie, von welcher der EuGH 1995 ausgegangen ist, nach den in EuGHE I 1991, 4269 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 2 aufgestellten Anforderungen gegeben sind.
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R
    Damit scheidet auch eine Verletzung des Art. 3 Abs. 3 GG aus (BVerfGE 6, 389, 420).
  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 106/94

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R
    Der 7. Senat des BSG, der an der Vereinbarkeit der §§ 169a Abs. 1, 102 Abs. 1 Satz 1 AFG mit Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 79/7 gezweifelt hat (Urteil vom 15. November 1995 - 7 RAr 106/94), konnte die angeführten Entscheidungen des EuGH noch nicht berücksichtigen.
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 51/96

    Verfassungsgerichtliche Unvereinbarkeitserklärung durch § 152 Abs. 1 AFG ,

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R
    Das hat der Senat bereits im anderen Zusammenhang im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG und des Bundesverwaltungsgerichts eingehend ausgeführt (SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 mwN).
  • BSG, 26.11.1991 - 3 RK 25/90

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R
    Vielmehr ergeben diese gerade, daß ein Rechtsatz grundsätzlich nur auf solche Sachverhalte anwendbar ist, die nach seinem Inkrafttreten verwirklicht werden (BSGE 70, 31, 34 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 1; BSG NZA 1999, 166, 167 mwN).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R
    Dies galt selbst dann, wenn die Einzugsstelle die Beitragspflicht durch Verwaltungsakt fehlerhaft festgestellt hatte (BSGE 70, 81 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 mwN).
  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez

  • BSG, 27.08.1998 - B 10 AL 7/97 R

    Konkursausfallgeld - Antragsfrist - Arbeitsaufnahme in Unkenntnis des maßgebenden

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R

    Voraussetzungen für Leistungen nach dem Altersteilzeitarbeit

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) liegt ein Verstoß gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nur dann vor, wenn zwar neutral formulierte mitgliedsstaatliche Gesetze tatsächlich einen wesentlich höheren Prozentsatz an Frauen als Männer betreffen, diese Regelungen aber nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt sind, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl nur BSG, Urteil vom 8. Mai 2000 - B 11 AL 61/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN).

    Eine Pflicht zur Anrufung des EuGH (Art. 177 Abs. 3 des Vertrags zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft = neu Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) besteht nicht, weil angesichts der Rechtsprechung des EuGH zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Sozialpolitik und zu der sich daraus ergebenden umfassenden Einschätzungsprärogative für die Eignung und Erforderlichkeit sozialpolitischer Maßnahmen die Rechtslage im Ergebnis geklärt ist (vgl nur BSG, Urteil vom 8. Mai 2000 - B 11 AL 61/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit umfassenden weiteren Nachweisen).

  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Zur Begründung hat es ua. die mit dem Gesetz verfolgten arbeitsmarktpolitischen Ziele angeführt und dabei berücksichtigt, daß nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. BSG 18. Mai 2000 - B 11 AL 61/99 R - SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 15 EWGRL 79/7) den Mitgliedsstaaten auf dem Gebiet des Sozialrechts ein umfassender Gestaltungsspielraum eingeräumt ist.
  • BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R

    Begrenzte Gesamtleistungsbewertung - Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug -

    Es ist jedenfalls nicht erkennbar, dass der deutsche Gesetzgeber mit der Abschaffung einer systemwidrigen und möglicherweise gleichheitswidrigen Begünstigung verbunden mit einer aus Billigkeit getroffenen Übergangsregelung die Grenzen der ihm zustehenden Einschätzungsprärogative überschritten hat (vgl zur Einschätzungsprärogative auch BSG Urteil vom 18. Mai 2000 - B 11 AL 61/99 R, SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 15 S 78 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2007 - L 20 SO 52/06

    Sozialhilfe

    Für die Anwendung des BSHG ist entscheidend, dass es materiell-rechtlich nach seinem zeitlichen Geltungswillen auf den jeweils zu beurteilenden Sachverhalt anzuwenden ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 18.05.2000, B 11 AL 61/99 R).
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