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   BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R   

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https://dejure.org/2010,4363
BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R (https://dejure.org/2010,4363)
BSG, Entscheidung vom 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R (https://dejure.org/2010,4363)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R (https://dejure.org/2010,4363)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und -maßnahmen bei vor dem 1. 1. 2006 beginnenden Maßnahmen durch die BA

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 3 vom 23.12.2003, § 77 Abs 3 S 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 84 SGB 3 vom 23.12.2002, § 85 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 15 Abs 1 AZWV
    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und -maßnahmen bei vor dem 1.1.2006 beginnenden Maßnahmen durch die BA

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Förderung der beruflichen Weiterbildung; Zulassung von Weiterbildungsträgern und -maßnahmen durch Bundesagentur und nicht durch fachkundige Stelle

  • rewis.io

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und -maßnahmen bei vor dem 1.1.2006 beginnenden Maßnahmen durch die BA

  • ra.de
  • rewis.io

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und -maßnahmen bei vor dem 1.1.2006 beginnenden Maßnahmen durch die BA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Förderung der beruflichen Weiterbildung; Zulassung von Weiterbildungsträgern und -maßnahmen durch Bundesagentur und nicht durch fachkundige Stelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 291
  • NZS 2011, 355 (Ls.)
  • NZA-RR 2011, 102
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung -

    Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R
    Ggf wird sich das LSG mit der Frage zu befassen haben, ob eine fehlende Beratung durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ersetzbar ist (vgl dazu: BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 2 RdNr 16 f; Schmidt in Eicher/Schlegel, SGB III, § 77 RdNr 49 ff, Stand August 2009; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, K § 77 RdNr 111c, Stand Juni 2009; Olk in Mutschler/Bartz/Schmidt-De Caluwe, SGB III, 3. Aufl 2008, § 77 RdNr 31; Stratmann in Niesel, SGB III, 4. Aufl 2007, § 77 RdNr 20) .

    Bislang hat das BSG zwar offen gelassen, ob die Regelung der §§ 77 ff SGB III eine individuelle Inzidentprüfung der Zulassung auf einen Förderungsantrag des Leistungsempfängers selbst ermöglicht (BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 2 RdNr 17) ; jedoch bieten die gesetzlichen Regelungen der §§ 77 ff SGB III - jedenfalls vor Inkrafttreten der AZWV - keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass trotz der bezeichneten Verselbständigung des Zulassungsverfahrens die frühere individuelle Prüfung der Maßnahme und des Maßnahmeträgers auf Geeignetheit nach dem AFG (vgl dazu Eicher, aaO, Vor §§ 84 bis 87 RdNr 6, Stand Januar 2006) völlig ausgeschlossen sein sollte.

    Eines Rückgriffs auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch bedarf es dazu nicht (Eicher, aaO; offengelassen in BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 2 RdNr 17) .

  • SG Mannheim, 09.02.2010 - S 8 AL 3179/09

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung durch fachkundige Stelle -

    Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R
    Es kann dahinstehen, ob - wofür vieles spricht - die Regelung der §§ 84 bis 87 ff SGB III keine den Maßstäben des Art. 80 Abs. 1 Grundgesetz (GG) entsprechende Ermächtigungsnorm für die §§ 2 bis 6 der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - (AZWV) ist (vgl dazu Eicher, aaO, § 87 RdNr 20, Stand Februar 2009; vgl auch Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, K § 87 RdNr 24 f, Stand August 2006; SG Mannheim, Urteil vom 9.2.2010 - S 8 AL 3179/09; vgl auch Roos, Die Akkreditierung fachkundiger Stellen und Zertifizierung für Träger von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im System der Qualitätssicherung nach den §§ 77 ff SGB III, 2008, 157 ff, der allerdings einen Verstoß gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz annimmt) und deshalb eine Zertifizierung auch nach Inkrafttreten der AZWV durch die BA selbst möglich, wenn nicht sogar zwingend, ist (dazu Eicher, aaO, RdNr 22, Stand Februar 2009) ; jedenfalls ordnet § 15 Abs. 1 AZWV für - wie hier - bis 31.12.2005 begonnene Maßnahmen ausdrücklich an, dass die BA die Aufgaben von fachkundigen Stellen weiterhin wahrnimmt, soweit nicht Zertifizierungsstellen nach dieser Verordnung tätig werden.
  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Entscheidung über die Anerkennung einer

    Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R
    Zwar ist dem SGB III gegenüber den Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) eine Verselbstständigung des Zulassungsverfahrens (früher Anerkennungsverfahrens) mit der Möglichkeit der Zulassung durch gesonderten Verwaltungsakt zu entnehmen (BSG SozR 4-4300 § 86 Nr. 1 RdNr 10) ; jedoch bedeutet dies nicht, dass, wenn die Beklagte selbst die Weiterbildungsmaßnahme und den Weiterbildungsträger zulassen darf (bzw muss), dies zwingend in einem vorgeschalteten allgemeinen Verfahren zu geschehen hat (Schmidt in Eicher/Schlegel, § 77 RdNr 52, Stand August 2009; Eicher in Eicher/Schlegel, aaO, § 87 RdNr 29, Stand Januar 2006; vgl auch Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, K § 87 RdNr 210, Stand August 2006) .
  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96

    BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab

    Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R
    Es fehlen für die zu treffende Prognoseentscheidung (vgl BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4 S 13) eigene tatsächliche Feststellungen des LSG zur Beschäftigungssituation (vgl zur Überprüfbarkeit der Prognoseentscheidung nur Urmersbach in Eicher/Schlegel, aaO, § 85 RdNr 46 mwN, Stand Oktober 2008) .
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall

    Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R
    Der Ausstellung eines Bildungsgutscheins und der Vorabprüfung bedarf es jedoch dann nicht mehr, wenn die Beklagte ohnedies die Leistung generell abgelehnt hat (vgl zu einer vergleichbaren Situation im Rahmen der zweistufigen Prüfung von Kurzarbeitergeld: BSGE 104, 83 ff RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R

    Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Rechtsnatur der Zuweisung

    Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R
    Im Rahmen des auszuübenden Ermessens wäre auch von Bedeutung, ob dem Kläger bereits für den Fall der Vorlage einer Einstellungszusage, nicht erst für den Fall der Vorlage eines Arbeitsvertrages, eine Förderung zugesagt worden wäre (vgl für den Fall einer mündlichen Zusage BSG SozR 4-4300 § 415 Nr. 1 RdNr 37) .
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95

    Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage

    Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R
    Bei der Beurteilung der arbeitsmarktlichen Zweckmäßigkeit hat die Beklagte einen nicht voll überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl dazu BSGE 79, 269 = SozR 3-4460 § 10 Nr. 2 mwN; s auch Urmersbach, aaO, § 85 RdNr 52, Stand Oktober 2008; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, K § 85 RdNr 46 f, Stand Februar 2007) .
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die

    Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R
    Eine arbeitsmarktliche Zweckmäßigkeit ist - anders als die Beklagte und das LSG offenbar meinen - nicht bereits dann zu bejahen, wenn bei insgesamt schlechter Prognose für den Zielberuf im konkreten Einzelfall ein Arbeitsplatz zugesagt ist; eine solche Betrachtung würde die konkrete Situation eines einzelnen Antragstellers in den Vordergrund schieben und gerade arbeitsmarktpolitische Abwägungen vernachlässigen (BSGE 67, 228, 232 = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1 S 5) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2015 - L 7 AL 73/13
    Streitgegenstand ist die vom Kläger mit der Klage begehrte Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung der entstandenen Kosten für die erfolgte Teilnahme des Klägers am streitigen Kurs Sichtprüfung bei der Firma R. GmbH, weshalb richtige Klageart eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage ist gemäß § 54 Abs. 1, 56 SGG, wobei der Hilfsantrag daraus resultiert, dass die Vorschriften zur beruflichen Weiterbildung grundsätzlich keinen gebundenen Anspruch auf Weiterbildungsförderung eröffnen, sondern nur einen solchen auf pflichtgemäße Ermessensausübung nach § 39 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I), mit einer dann richtigen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R).

    Eines zusätzlichen Antrags auf Erteilung eines Bildungsgutscheins gemäß § 77 Abs. 3 Satz 1 SGG bedarf es in dieser Klagekonstellation nicht, weil dieser in § 77 Abs. 1 SGB III nicht als Anspruchsvoraussetzung vorgesehen ist, sondern nur bei gleichzeitiger Betonung des Wettbewerbsgedankens zwischen den Maßnahmeträgern die Entscheidungsfreiheit des Geförderten verbessern und seine Eigeninitiative stärken soll (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R).

    Es ist auch kein zusätzlicher Klageantrag auf Zulassung von Maßnahme und Träger für die vom Kläger beantragte Weiterbildungsförderung erforderlich, weil diese Prüfung inzident bereits Bestandteil des zu prüfenden arbeitsmarktpolitischen Interesses ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R - Kühl in Hauck/Noftz, SGB III, Lfg. 2/15, § 177 Rn 16).

    Aufgrund der Beendigung der streitigen Maßnahme bereits vor Klagerhebung und der allein noch streitigen Maßnahmekosten, war auch eine Beiladung des Maßnahmeträgers nicht erforderlich, weil mit einer ggf. für einen zurückliegenden und abgeschlossenen Zeitraum der inzidenten Zulassung als Maßnahmeträger nicht mehr tatsächlich in Rechtsbeziehungen zu Dritten eingegriffen wird (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R).

    Unabhängig davon, dass der Beklagten bei der Beurteilung eines besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses iSd § 177 Abs. 5 SGB III ein im Ergebnis nicht voll gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum zugebilligt wird (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R) und weiter unabhängig von der streitigen Frage einer individuell ausgerichteten Weiterbildungsmaßnahme iSv § 177 Abs. 5 Satz 2 SGB III, scheidet ein solches arbeitsmarktpolitisches Interesse bereits deshalb aus, weil weder eine hierdurch effektiver und effizienter erreichbare berufliche Integration noch eine nur hierdurch erreichbare Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. dazu: Banafsche in Gagel, SGB III, § 177 Rn 77-80) ersichtlich ist.

    Es kann vor diesem Hintergrund dahinstehen, dass für ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse im Rahmen einer gebotenen arbeitsmarktpolitischen Abwägung auch nicht bereits eine konkrete Arbeitsplatzzusage im Einzelfall genügen soll (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R).

  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche

    Mit dem Bildungsgutschein hat der Beklagte dem Kläger zwar das Bestehen der Fördervoraussetzungen dem Grunde nach verbindlich bescheinigt (vgl BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 22/09 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 RdNr 10; zur Situation bei der zweistufigen Prüfung von Kurzarbeitergeld BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 22/89 - juris RdNr 15; zur Zweistufigkeit des Bildungsgutscheinverfahrens allgemein B. Schmidt in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 81 RdNr 108, 114, Stand November 2021) .

    Damit hat er das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung verbindlich anerkannt und das ihm zustehende Ermessen ausgeübt (vgl BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 22/09 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 RdNr 10; vgl auch Baar in Heinz/Schmidt-De Caluwe/Scholz, SGB III, 7. Aufl 2021, § 81 RdNr 57; Reichel in jurisPK-SGB III, § 81 SGB III RdNr 104, Stand 25.6.2020; B. Schmidt in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 81 RdNr 108, Stand November 2021) .

  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 61/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche

    Sind diese iS des § 83 SGB III unmittelbar durch die Weiterbildung entstanden (dazu gleich) , verbleibt in § 87 SGB III schon aufgrund des systematischen Zusammenhangs mit § 83 SGB III kein Raum für eine weitere Ermessenentscheidung im Hinblick auf die Frage der Übernahme der Kinderbetreuungskosten dem Grunde nach (so auch Hassel in Brand, SGB III, 9. Aufl 2021, § 87a RdNr 2a; Hengelhaupt in Hauck/Noftz SGB III, K § 83 RdNr 43, Stand Juni 2021; B. Schmidt in Eicher/Schlegel SGB III nF, § 83 RdNr 36, Stand Mai 2015; beim Bildungsgutschein nach § 77 SGB III aF ein Entschließungsermessen verneinend BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 22/09 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 RdNr 10; ein Entschließungsermessen, zugleich unter Annahme einer regelmäßigen Ermessensreduktion auf Null bejaht Burkiczak in Schönefelder ua, SGB III, 3. Aufl 2021, § 87 RdNr 8) .
  • SG Osnabrück, 28.04.2015 - S 43 AL 60/11
    Dabei lässt die Kammer offen, ob die vorgenannten Vorschriften der mittlerweile außer Kraft getretenen AZWV mangels ausreichender Ermächtigungsnorm im SGB III rechtswidrig sind (so SG Mannheim, Urteil vom 09.02.2010, S 8 AL 3179/09; dem folgend: SG Braunschweig, Urteil vom 09.10.2013, S 9 AL 215/11; mit dieser Tendenz ebenfalls: BSG, Urteil vom 18.05.2010, B 7 AL 22/09 R), da zumindest eine Möglichkeit der Agentur für Arbeit bestand, die Maßnahme nach § 12 AZWV zuzulassen.

    Dass die Zulassung vor Antritt der Maßnahme nicht erfolgt ist steht dem Zusprechen hier nicht entgegen, da die Klägerin hier im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs so zu stellen ist, als wäre eine Zulassung im Einzelfall erfolgt (vgl. dazu ausführlich: BSG, Urteil vom 18.05.2010, B 7 AL 22/09 R).

    Eine Prüfung, ob eine Zulassung zu erfolgen hatte, ist inzident in einem Verfahren möglich, in dem Weiterbildungskosten geltend gemacht werden (so bis zum 31.12.2003 geltenden Recht: BSG, Urteil vom 18.05.2010, B 7 AL 22/09 R; zum nachfolgenden - hier anwendbaren - Recht streitig; wie hier: Schmidt in: Eicher/Schlegel, § 81 n.F., RdNr. 77, Stand 09/2014; an-dere Ansicht: Baar in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 81 RdNr. 35; Sächsi-sches LSG, Urteil vom 27.09.2012, L 3 AS 329/09).

  • BSG, 09.02.2022 - B 7/14 AS 31/21 R

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ; Gewährung einer Prämie

    Mit dem Bildungsgutschein hat der Beklagte dem Kläger zwar das Bestehen der Fördervoraussetzungen dem Grunde nach verbindlich bescheinigt (vgl BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 22/09 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 RdNr 10; zur Situation bei der zweistufigen Prüfung von Kurzarbeitergeld BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 22/89 - juris RdNr 15; zur Zweistufigkeit des Bildungsgutscheinverfahrens allgemein B. Schmidt in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 81 RdNr 108, 114, Stand November 2021).

    Damit hat er das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung verbindlich anerkannt und das ihm zustehende Ermessen ausgeübt (vgl BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 22/09 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 RdNr 10; vgl auch Baar in Heinz/Schmidt-De Caluwe/Scholz, SGB III , 7. Aufl 2021, § 81 RdNr 57; Reichel in jurisPK- SGB III , § 81 SGB III RdNr 104, Stand 25.6.2020; B. Schmidt in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 81 RdNr 108, Stand November 2021).

  • LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08

    Förderung der beruflichen Weiterbildung; Erforderlichkeit der vorherigen

    Der erkennende Senat kann schließlich auch offenlassen, ob generell eine Förderung der beruflichen Weiterbildung nicht in Betracht kommt, wenn die Maßnahme für die Weiterbildung nicht anerkannt wurde und zudem die Bundesagentur für Arbeit die Förderung aus arbeitsmarktrechtlicher Sicht für zweckmäßig erachtet hat, da in der Bildungszielplanung 2004 ein nennenswerter Arbeitsmarktbedarf nicht festgestellt bzw. die prognostische Verbleibsquote von 70 % nicht erwartet wurde (so HessLSG, Beschluss vom 15. Juli 2008 - L 7 AL 22/08 - JURIS-Dokument [Kurztext], derzeit anhängig beim BSG unter dem Az. B 7 AL 22/09 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 25 AS 538/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einstiegsgeld; selbständige Tätigkeit;

    Dabei ist in Bezug auf den Hauptantrag eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1, § 56 des Sozialgerichtsgesetzes ), in Bezug auf den Hilfsantrag eine kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage die richtige Klageart (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R - juris).
  • LSG Sachsen, 27.09.2012 - L 3 AS 329/09

    Rechtmäßigkeit einer Zulassungsentscheidung zur Förderung der beruflichen

    Mit Urteil vom 18. Mai 2010 hat es diese Möglichkeit jedenfalls für die bis zum 31. Dezember 2005 begonnenen Maßnahmen bejaht (vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 Rdnr. 16 ff. = JURIS-Dokument Rdnr. 16 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AS 1110/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - keine Förderung

    Der Ausstellung eines Bildungsgutscheins und der Vorabprüfung bedarf es jedoch dann nicht mehr, wenn die Beklagte ohnedies die Leistung generell abgelehnt hat (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R - ).
  • LSG Bayern, 24.05.2012 - L 9 AL 40/09

    Es ist nicht auf die individuellen Belange des Klägers als wesentliches Kriterium

    Mit Urteil vom 18.05.2010 (Az.: B 7 AL 22/09 R) hat das Bundessozialgericht unter anderem festgestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit - jedenfalls für die Zeit der in § 15 AZWV normierten Übergangsregelung bis 31.12.2005 - die Aufgaben einer für die Zulassung von Träger und Maßnahmen fachkundigen Stelle im Sinne der §§ 84 und 85 SGB III wahrzunehmen hat.
  • LSG Bayern, 09.06.2011 - L 7 AS 25/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Förderung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2018 - L 11/9 AS 618/13
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3197/14
  • BSG, 29.04.2020 - B 11 AL 1/20 B

    Tatbestandsvoraussetzung einer Weiterbildungsförderung

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3708/14
  • LSG Sachsen, 22.08.2014 - L 3 AL 109/14
  • SG Berlin, 26.11.2010 - S 70 AL 2359/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungsleistungen; Förderung der

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3284/15
  • SG Braunschweig, 09.10.2013 - S 9 AL 215/11

    Anspruch auf Bewilligung einer Weiterbildungsmaßnahme bei bindend gewordenem

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 18 AL 39/18
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - L 18 AL 186/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - L 10 AS 86/11
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