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   BSG, 18.06.2010 - B 14 AS 162/09 B   

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BSG, 18.06.2010 - B 14 AS 162/09 B (https://dejure.org/2010,51311)
BSG, Entscheidung vom 18.06.2010 - B 14 AS 162/09 B (https://dejure.org/2010,51311)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - B 14 AS 162/09 B (https://dejure.org/2010,51311)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Stuttgart - S 14 AS 3355/09
  • LSG Baden-Württemberg - L 3 AS 3559/09
  • BSG, 18.06.2010 - B 14 AS 162/09 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04

    Unwirksamkeit der Klagerücknahme bei fehlerhaftem Hinweis durch den Vorsitzenden

    Auszug aus BSG, 18.06.2010 - B 14 AS 162/09 B
    Sie macht als Zulassungsgründe grundsätzliche Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz ) und eine Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) zu der Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 6.7.2005 (BFHE 210, 4) geltend.

    Der unzutreffende Hinweis einer Vorsitzenden Richterin bezüglich der Unzulässigkeit einer Klage könne zur Unwirksamkeit der daraufhin vorgenommenen Klagerücknahme führen (Hinweis auf BFHE 210, 4).

    Die Klägerin hat aber keinen abstrakten Rechtssatz des LSG formuliert, der dem aus der Entscheidung des BFH (BFHE 210, 4) aufgestellten Rechtssatz: "Die Zurücknahme einer Klage ist unwirksam, wenn sie durch den nicht zutreffenden Hinweis des Vorsitzenden Richters des FG veranlasst worden ist, dass die Klage unzulässig sei" entgegenstehen könnte.

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 18.06.2010 - B 14 AS 162/09 B
    4 Grundsätzliche Bedeutung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13).
  • SG Aurich, 08.02.2005 - S 25 AS 2/05

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Bedarfsgemeinschaft -

    Auszug aus BSG, 18.06.2010 - B 14 AS 162/09 B
    Die Klägerin zitiert in ihrer Begründung ferner eine Entscheidung des Bundessozialgerichts ( , BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1) sowie eine Entscheidung des SG Aurich vom 8.2.2005 (S 25 AS 2/05 ER), ohne dass auch nur im Ansatzpunkt erkennbar würde, welche rechtlichen Schlüsse daraus zu ziehen wären, die offenbar die grundsätzliche Bedeutung der vorliegenden Rechtssache begründen sollen.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 18.06.2010 - B 14 AS 162/09 B
    Die Klägerin zitiert in ihrer Begründung ferner eine Entscheidung des Bundessozialgerichts ( , BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1) sowie eine Entscheidung des SG Aurich vom 8.2.2005 (S 25 AS 2/05 ER), ohne dass auch nur im Ansatzpunkt erkennbar würde, welche rechtlichen Schlüsse daraus zu ziehen wären, die offenbar die grundsätzliche Bedeutung der vorliegenden Rechtssache begründen sollen.
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 18.06.2010 - B 14 AS 162/09 B
    4 Grundsätzliche Bedeutung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13).
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