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   BSG, 18.06.2013 - B 11 AL 41/13 B   

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https://dejure.org/2013,15895
BSG, 18.06.2013 - B 11 AL 41/13 B (https://dejure.org/2013,15895)
BSG, Entscheidung vom 18.06.2013 - B 11 AL 41/13 B (https://dejure.org/2013,15895)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - B 11 AL 41/13 B (https://dejure.org/2013,15895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - nicht ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Transferkurzarbeitergeld - Bedrohung durch Arbeitslosigkeit - Rechtswidrigkeit der drohenden Kündigung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - nicht ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Transferkurzarbeitergeld - Bedrohung durch Arbeitslosigkeit - Rechtswidrigkeit der drohenden Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R

    Strukturkurzarbeitergeld - Bedrohung durch Arbeitslosigkeit - ordentlich

    Auszug aus BSG, 18.06.2013 - B 11 AL 41/13 B
    Die Beklagte macht zwar geltend, dass sich die aufgeworfene Frage unmittelbar aus § 216b Abs. 4 Nr. 1 iVm § 17 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und auch aus dem Urteil des BSG vom 29.1.2008 (B 7/7a AL 20/06 R - SozR 4-4300 § 175 Nr. 1) nicht beantworten lasse.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 18.06.2013 - B 11 AL 41/13 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss die Beschwerdebegründung mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus BSG, 18.06.2013 - B 11 AL 41/13 B
    Darüber hinaus fehlt auch eine Auseinandersetzung mit dem - vom LSG unter Verweisung auf die Entscheidung des SG (§ 153 Abs. 2 SGG) - zitierten Senats-Urteil vom 25.4.2002 - B 11 AL 89/01 R (BSGE 89, 250 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24) zum allgemeinen Sperrzeitrecht, wonach die bloße Hinnahme einer auch rechtswidrigen Kündigung nicht sperrzeitauslösend ist.
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 18.06.2013 - B 11 AL 41/13 B
    Indes muss eine Rechtsfrage auch dann als höchstrichterlich geklärt angesehen werden, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden gesetzlichen Begriffs aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 8; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2; Beschluss des Senats vom 7.12.2010 - B 11 AL 74/10 B - Juris RdNr 8; stRspr) .
  • BSG, 07.12.2010 - B 11 AL 74/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - Darlegung

    Auszug aus BSG, 18.06.2013 - B 11 AL 41/13 B
    Indes muss eine Rechtsfrage auch dann als höchstrichterlich geklärt angesehen werden, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden gesetzlichen Begriffs aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 8; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2; Beschluss des Senats vom 7.12.2010 - B 11 AL 74/10 B - Juris RdNr 8; stRspr) .
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 18.06.2013 - B 11 AL 41/13 B
    Darzustellen ist insbesondere der Schritt, den das Bundessozialgericht (BSG) zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vorzunehmen hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31) .
  • BSG, 26.03.2014 - B 11 AL 14/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - nicht ausreichende

    Als höchstrichterlich geklärt muss eine Rechtsfrage aber auch dann angesehen werden, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden Begriffs - hier: des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts - aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 8; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21; BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2; Senatsbeschlüsse vom 7.12.2010 - B 11 AL 74/10 B - Juris RdNr 8 und vom 18.6.2013 - B 11 AL 41/13 B - Juris RdNr 5; stRspr; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 314 mwN) .
  • BSG, 17.12.2015 - B 3 P 14/15 B
    Regelmäßig ist vielmehr ein Eingehen auf die einschlägige Rechtsprechung und gegebenenfalls das Schrifttum und eine Auseinandersetzung hiermit erforderlich (vgl etwa BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG vom 5.12.2012 - B 1 KR 14/12 B - Juris; BSG vom 18.6.2013 - B 11 AL 41/13 B - Juris; BSG vom 23.12.2013 - B 14 AS 91/13 B - Juris sowie vom gleichen Tag - B 14 AS 171/13 B - Juris; BSG vom 26.3.2014 - B 11 AL 14/14 B - Juris).
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