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   BSG, 18.06.2014 - B 10 ÜG 27/13 B   

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BSG, 18.06.2014 - B 10 ÜG 27/13 B (https://dejure.org/2014,25356)
BSG, Entscheidung vom 18.06.2014 - B 10 ÜG 27/13 B (https://dejure.org/2014,25356)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - B 10 ÜG 27/13 B (https://dejure.org/2014,25356)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 ÜG 4/13 B
    Auszug aus BSG, 18.06.2014 - B 10 ÜG 27/13 B
    Mit Beschluss vom 27.6.2013 (B 10 ÜG 4/13 B) hat das BSG das Urteil des LSG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen, weil ein Verfahrensmangel gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG vorliege.

    Es reiche vielmehr aus, wenn nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Kläger dadurch in eigenen Rechten verletzt sei, dass der Beklagte die begehrte Zahlung unterlassen habe (vgl Senatsbeschluss vom 27.6.2013 - B 10 ÜG 4/13 B - RdNr 16 f mwN) .

    Der Kläger macht ua eine bestehende Divergenz des Urteils des LSG vom 29.8.2013 zum Beschluss des BSG vom 27.6.2013 (B 10 ÜG 4/13 B) geltend und beruft sich auf verschiedene Verfahrensfehler.

    Ferner habe das LSG in seinem Urteil in mehrfacher Hinsicht nicht die rechtliche Beurteilung des BSG aus dessen Beschluss vom 27.6.2013 (B 10 ÜG 4/13 B) zugrunde gelegt unter Verstoß gegen § 170 Abs. 5 SGG.

    Der Kläger trägt im Wesentlichen vor, es liege eine Abweichung des LSG von dem vorangehenden zurückverweisenden Beschluss des BSG vom 27.6.2013 (B 10 ÜG 4/13 B) vor und arbeitet drei vermeintliche Rechtssätze des BSG und des LSG aus diesen Entscheidungen heraus.

    Sofern der Kläger unter Bezugnahme auf die zurückverweisende Entscheidung des BSG vom 27.6.2013 (B 10 ÜG 4/13 B) im Rahmen der Divergenzrüge geltend macht, das LSG weiche von dieser Entscheidung des BSG entgegen deren Bindungswirkung nach § 170 Abs. 5 SGG ab, hat er auch insoweit einen Verfahrensmangel nicht hinreichend dargelegt.

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 18.06.2014 - B 10 ÜG 27/13 B
    Schließlich ist darzulegen, dass die berufungsgerichtliche Entscheidung auf der gerügten Divergenz beruhe (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29).

    Ein solcher Mangel stellt jedoch, auch wenn er vorläge, keine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG dar (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26) .

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 84/07
    Auszug aus BSG, 18.06.2014 - B 10 ÜG 27/13 B
    Streitig ist eine Entschädigung von Nachteilen infolge einer überlangen Dauer des Gerichtsverfahrens S 43 KA 216/04 (SG Hannover), L 3 KA 84/07 (LSG Niedersachsen-Bremen).

    Die dagegen vom Kläger eingelegte Berufung wies das LSG mit Urteil vom 12.5.2010 - L 3 KA 84/07 - zurück.

    In der mündlichen Verhandlung vor dem LSG hat er beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an ihn wegen der Nachteile aus der überlangen Dauer der Gerichtsverfahren S 43 KA 216/04 und L 3 KA 84/07 immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10 000 Euro zu zahlen sowie materiellen Schadensersatz zu zahlen, dessen Höhe das Gericht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ermitteln solle.

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 18.06.2014 - B 10 ÜG 27/13 B
    Es ist nicht zulässiger Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde, ob das LSG richtig entschieden hat (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10) .

    Mit den weiteren Rügen, insbesondere der vermeintlichen unzulässigen Prüfung des Verfahrensrechts des EGMR durch das LSG sowie dessen fehlerhafte Kostenentscheidung kritisiert der Kläger im Ergebnis lediglich die materielle Rechtmäßigkeit der Entscheidung des LSG, womit er eine Zulassung der Revision - wie gesagt - ohnehin nicht erreichen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10) .

  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 261/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - mündliche Verhandlung - Darstellung des

    Auszug aus BSG, 18.06.2014 - B 10 ÜG 27/13 B
    Soweit der Kläger als wesentlichen Verfahrensfehler wegen des Verstoßes gegen § 112 Abs. 1 S 2 SGG unter Bezugnahme auf den Beschluss des BSG vom 25.1.2011 (B 5 R 261/10 B) rügt, dass es das LSG ausweislich des Sitzungsprotokolls unterlassen habe, in der mündlichen Verhandlung den Sachverhalt darzustellen, fehlt es an einer Auseinandersetzung damit, dass er selbst auf den Sachvortrag in der mündlichen Verhandlung verzichtet hat.
  • BGH, 11.07.2013 - III ZR 361/12

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer in Übergangsfällen: Wahrung der

    Auszug aus BSG, 18.06.2014 - B 10 ÜG 27/13 B
    Auch habe das LSG in verfahrensfehlerhafter Weise unter Missachtung von § 94 SGG die Begriffe der Rechtshängigkeit bzw Anhängigkeit vermischt wie sich aus der Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.7.2013 (III ZR 361/12) ergebe.
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.06.2014 - B 10 ÜG 27/13 B
    Ein solcher Mangel stellt jedoch, auch wenn er vorläge, keine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG dar (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26) .
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.06.2014 - B 10 ÜG 27/13 B
    Ungeachtet des Umstandes, dass ein solches Vorbringen teilweise ausschließlich als Rüge eines Verfahrensmangels nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG wegen Verstoßes gegen § 170 Abs. 5 SGG gesehen wird (vgl BSG SozR 3-3900 § 15 Nr. 4; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 160 RdNr 11b; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 408 und 539 mwN; aA Becker, Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG , in SGb 2007, 261, 268) , berücksichtigt der Kläger aber auch die oben genannten Begründungserfordernisse nicht ausreichend.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 18.06.2014 - B 10 ÜG 27/13 B
    Ein solcher Mangel stellt jedoch, auch wenn er vorläge, keine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG dar (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26) .
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