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   BSG, 18.07.1996 - 4 RA 46/94   

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BSG, 18.07.1996 - 4 RA 46/94 (https://dejure.org/1996,3538)
BSG, Entscheidung vom 18.07.1996 - 4 RA 46/94 (https://dejure.org/1996,3538)
BSG, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 4 RA 46/94 (https://dejure.org/1996,3538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Neufestsetzung eines Rentenbescheids (Rentenhöhe) - Berücksichtigung von Beitragszeiten bei einem nichtdeutschen Rentenversicherungsträger bis zum 8. Mai 1945 - Vermeidung einer "besonderen Härte"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe, Anwendung von § 15 Abs. 1 S. 3 FRG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 46/94
    Zwar können auch in den Fällen der sog unechten Rückwirkung (tatbestandlichen Rückanknüpfung), dh bei Einwirkung einer gesetzlichen Bestimmung auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte in der Weise, daß eine Rechtsposition nachträglich entwertet wird (BVerfGE 15, 313 ff [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62]) im Einzelfall verfassungsrechtlich Grenzen überschritten sein, wenn die vorzunehmende Abwägung das Vertrauen auf den Fortbestand des Rechtszustandes nach der bisherigen Regelung gegenüber der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit als deutlich vorrangig erweist (BVerfGE 43, 242).
  • BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 46/94
    Grundsätzlich ist daher die "besondere Härte" nur in ihrer jeweiligen normspezifischen Relativität bestimmbar (vgl zum Begriff der "sozialhilferechtlichen Härte" dementsprechend BVerwGE 29, 229 ff, 235 sowie 58, 209 ff, 211).
  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 46/94
    Bedürfen nämlich unbestimmte Rechtsbegriffe bereits dann einer jeweils bereichsspezifischen Konkretisierung, wenn sie - gleichsam vor die Klammer gezogen - allgemein Geltung für verschiedene Regelungsbereiche innerhalb eines Gesetzes beanspruchen (sog "Einfärbungslehre"; vgl hierzu Senat in BSGE 67, 243 ff, 246), so muß dies erst recht dann gelten, wenn ein Begriff in verschiedenen Gesetzen bzw Verordnungen Verwendung findet, die in keinem erkennbaren inneren Zusammenhang miteinander stehen oder aufeinander nicht Bezug nehmen.
  • BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76

    Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 46/94
    Dasselbe gilt schließlich für sonstige Fälle der Verwendung des Begriffs der "besonderen Härte" wie etwa in § 128 Abs. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) aF (vgl hierzu Buchner, Die Rechtslage zu § 128 AFG nach der Entscheidung des BVerfG vom 23. Januar 1990, ZIP 1990, S 211 ff, 212), § 140 Abs. 3 AVG (BSG SGb 1985, S 169 ff), § 2 Abs. 7 der Aufenthaltserlaubnisverordnung (BSGE 43, 153 und SozR 4100 § 19 Nr. 16) oder § 182c Satz 3 der Reichsversicherungsordnung aF (BSG SGb 1982, S 445 ff mit Anm. von Erichsen/Günniker).
  • BSG, 12.09.1984 - 4 RJ 79/83

    Beitragserstattung - Vertrauensschutz - Rückzahlung - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 46/94
    Entsprechend muß auch im vorliegenden Zusammenhang der von den Beteiligten vorgeschlagene Rückgriff auf die Rechtsprechung des Senats zur Überführung sog Urteilsrenten (SozR 1300 § 50 Nr. 6) bzw die NHV Bedenken begegnen.
  • LSG Bayern, 27.09.1984 - L 16 Ar 289/84

    Versicherungszeit; Personenkreis; Deutscher; Anrechenbarkeit; Ausland; Aufenthalt

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 46/94
    Eine Berücksichtigung nach 1945 zurückgelegter Zeiten wurde unter diesen Voraussetzungen - ohne daß darüber zu entscheiden gewesen wäre - offenbar zunächst erwogen (SozR FRG § 1 Nr. 6, S Aa 7), dann aber ausdrücklich abgelehnt (SozR 5050 § 15 Nr. 19; in diesem Sinne auch Winchenbach, Rentenreformgesetz 1992, Die Änderungen im Fremdrentenrecht, MittLVA Oberfr 1990, S 351 ff, 360 mit Hinweis auf Bayerisches LSG vom 27. September 1984, L 16 Ar 289/84, die Existenz einer weitergehenden "Rechtsprechung des BSG" wird im Bericht des 11. Ausschusses, a.a.O. S 28, zwar behauptet, aber in keiner Weise näher belegt).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 46/94
    Abgesehen davon jedoch, daß der Gedanke des Vertrauensschutzes den Bürger grundsätzlich nicht vor jeder Enttäuschung bewahren kann und muß (BVerfGE 24, 220 ff, 230) [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62], ist die Ausgestaltung einer sozialrechtlichen Leistung insbesondere dann allgemein nicht von einer ungünstigen inhaltlichen Neubestimmung geschützt, wenn die einschränkende Gesetzesregelung nur an die Stelle einer weitergehenden Verwaltungsübung tritt (BSG SGb 1974, S 82 ff, 83).
  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in § 12a WGSVG

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 46/94
    Jede Begünstigung des Klägers iS einer Aussicht auf Anrechnung auch von Nachkriegsbeitragszeiten auf der Grundlage des vor dem 1. Juli 1990 geltenden Rechts hätte demgemäß ihre Grundlage allein auf einer mit Entstehungsgeschichte, Wortlaut und Ziel des Gesetzes, kriegsbedingte Vertreibungsschäden in der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren (vgl etwa Senat in SozR 2200 § 1251a Nr. 2 S 7 mwN), nicht zu vereinbarenden Auslegung des Gesetzes durch die Verwaltungspraxis beruht; die zum 1. Juli 1990 in Kraft getretene Neufassung stellt sich demgemäß als bloße Bestätigung der bereits vorher bestehenden Rechtslage dar.
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 46/94
    Zwar können auch in den Fällen der sog unechten Rückwirkung (tatbestandlichen Rückanknüpfung), dh bei Einwirkung einer gesetzlichen Bestimmung auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte in der Weise, daß eine Rechtsposition nachträglich entwertet wird (BVerfGE 15, 313 ff [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62]) im Einzelfall verfassungsrechtlich Grenzen überschritten sein, wenn die vorzunehmende Abwägung das Vertrauen auf den Fortbestand des Rechtszustandes nach der bisherigen Regelung gegenüber der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit als deutlich vorrangig erweist (BVerfGE 43, 242).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Von Bedeutung ist insoweit insbesondere, der spezielle Kontext des in Frage stehenden Rechtsgebietes und die Funktion der Regelung innerhalb des jeweiligen Norm- und Gesetzeszusammenhanges (vgl hierzu auch SozR 3-5060 Art. 6 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage

    Bei dem Begriff der "Finanzierung" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Ausfüllung in vollem Umfang der rechtlichen Überprüfung durch das Gericht unterliegt (zur Konkretisierung vgl SozR 3-5060 Art. 6 § 4 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 26.09.1997 - L 13 J 1217/92

    Beitragszeiten bei nichtdeutschen Rentenversicherungen bis zum 8.5.1945

    In dieser Tradition hat das Bundessozialgericht auch zu § 1 b) FRG stets gefordert, daß der Betreffende vor dem Eintritt möglicher Kriegsauswirkungen gegen den nichtdeutschen Versicherungsträger eine Rechtsstellung erworben hatte, die er infolge des Kriegsausbruchs nicht mehr realisieren konnte (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 46/94 = SozR 3-5060 Artikel 6 § 4 FANG unter Hinweis auf BSG in SozR Nrn. 2, 4, 6 zu § 1 FRG).

    Diese Voraussetzung konnte ggf. auch aufgrund der innerstaatlichen Nachversicherung vergleichbarer Sachverhalte in Betracht kommen, wenn zum Ende des in Frage stehenden Zeitraums mit Wirkung ex tunc die Einbeziehung in ein auf Beitragsleistung beruhendes Sicherungssystem des Herkunftslandes erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 46/94 unter Hinweis auf BSG in SozR 5050 Nr. 19 zu § 15 FRG; vgl. BSG in SozR 5050 Nr. 11 zu § 15 FRG).

    Eine Berücksichtigung nach 1945 zurückgelegter Zeiten wurde unter diesen Voraussetzungen offenbar zunächst erwogen (vgl. BSG in SozR Nr. 6 zu § 1 FRG, 5. Aa7; vgl. BSG, Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 46/94).

    Demgegenüber gelangten jedoch die Versicherungsträger auf Verwaltungsebene übereinstimmend zu einer weitergehenden Regelung und gingen unter den dargelegten Voraussetzungen der Rechtsprechung von einer uneingeschränkten Berücksichtigungsfähigkeit auch der nach dem 9. Mai 1945 bis zur Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland bei einem ausländischen Versicherungsträger zurückgelegten Beitragszeiten aus (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 46/94 unter Hinweis auf Abendroth, a.a.O., 5.347; vgl. auch Kommentar zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, SGB, § 1 FRG Anm. 9.42).

    Die Anrechnung auch von Nachkriegsbeitragszeiten auf der Grundlage des vor dem 1. Juli 1990 geltenden Rechts beruhte allein auf einer mit Entstehungsgeschichte, Wortlaut und Ziel des Gesetzes, kriegsbedingte Vertreibungsschäden in der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren, nicht zu vereinbarenden Auslegung der Vorschrift des § 1 b) FRG durch die Verwaltungspraxis; die zum 1. Juli 1990 in Kraft getretene Neufassung stellt sich demgemäß als bloße Bestätigung der bereits vorher bestehenden Rechtslage dar (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 46/94).

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 17/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) statt gezahlter Arbeitslosenhilfe (Alhi) -

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der besonderen Härte, der in ganz unterschiedlichen Regelungsbereichen Anwendung findet (vgl BSG SozR 3-5060 Art. 6 § 4 Nr. 1), entzieht sich einer verallgemeinerungsfähigen Deutung seines Begriffsinhalts.
  • LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Von Bedeutung ist insoweit insbesondere der spezielle Kontext des in Frage stehenden Rechtsgebietes und die Funktion der Regelung innerhalb des jeweiligen Norm- und Gesetzeszusammenhanges (vgl hierzu auch SozR 3-5060 Art. 6 § 4 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - L 29 AS 1895/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kosten der Unterkunft und Heizung -

    Bei dem Begriff der "Finanzierung" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Ausfüllung in vollem Umfang der rechtlichen Überprüfung durch das Gericht unterliegt (zur Konkretisierung vgl. SozR 3-5060 Art. 6 § 4 Nr. 1).
  • LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungsausschluss für Auszubildende bei nicht

    Von Bedeutung ist insoweit insbesondere der spezielle Kontext des in Frage stehenden Rechtsgebietes und die Funktion der Regelung innerhalb des jeweiligen Norm- und Gesetzeszusammenhanges (vgl. hierzu auch SozR 3-5060 Art. 6 § 4 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 20.03.2015 - L 7 AL 21/14
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der besonderen Härte, der in ganz unterschiedlichen Regelungsbereichen Anwendung findet (vgl BSG SozR 3-5060 Art. 6 § 4 Nr. 1), entzieht sich einer verallgemeinerungsfähigen Deutung seines Begriffsinhalts.
  • LSG Bayern, 20.02.2008 - L 13 KN 14/07

    Zahlungsanspruch der Ehefrau eines Versicherten gegen den Versicherungsträger als

    Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht überschritten hatten, waren von der Versicherungspflicht in der Invaliden- und Alterssicherung ausgenommen (vgl. Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 26. September 1997, Az.: L 13 J 1217/92 - mit dem zu dieser Thematik eingeholten Rechtsgutachten - im Anschluss an BSG SozR 3-5060 Art. 6 § 4 Nr. 1).
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