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   BSG, 18.08.1992 - 1 S 8/92   

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https://dejure.org/1992,3717
BSG, 18.08.1992 - 1 S 8/92 (https://dejure.org/1992,3717)
BSG, Entscheidung vom 18.08.1992 - 1 S 8/92 (https://dejure.org/1992,3717)
BSG, Entscheidung vom 18. August 1992 - 1 S 8/92 (https://dejure.org/1992,3717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehrenamtlicher Richter - Voraussetzung - Wegfall - Amtsenthebung

Papierfundstellen

  • NZS 1993, 88 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.03.1965 - 11 RA 64/64

    Unrichtige Gerichtsbesetzung - Entscheidung des Landessozialgerichts -

    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 1 S 8/92
    »Beim Wegfall einer der Voraussetzungen für die Berufung eines ehrenamtlichen Richters hat die zu treffende Entscheidung über seine Amtsenthebung kostitutive Bedeutung (Aufgabe von BSG vom 23.3.1965 - 11 RA 64/64 = BSGE 23, 26, 28f = SozR Nr. 2 zu § 16 SGG ).«.

    Unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung (vgl BSGE 23, 26, 29 ff) ist das zu bejahen.

    Zwar hat der 11. Senat im Urteil vom 23. März 1966 - 11 RA 64/64 - (BSGE 23, 26, 28 f) die Auffassung vertreten, daß die Mitwirkung eines ehrenamtlichen Richters, bei dem die Voraussetzungen für das Richteramt erst nach der Berufung zum ehrenamtlichen Richter entfallen, der aber noch nicht seines Amtes enthoben ist, einen wesentlichen Verfahrensmangel (unrichtige Besetzung des Gerichts) darstellt.

  • BSG, 29.07.1992 - 11 S 13/92
    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 1 S 8/92
    Denn der 11. Senat hat auf Anfrage mitgeteilt, daß er an seiner Rechtsauffassung nicht mehr festhalte (Beschluß vom 29. Juli 1992 - 11 S 13/92 -).
  • LSG Hessen, 27.04.2005 - L 6/7 KA 610/03

    Sozialgerichtliches Verfahren - ordnungsgemäße Besetzung der Richterbank -

    Daran ändert nichts, dass die durch den zuständigen Spruchkörper (bei dem HLSG der 2. Senat) zu treffende Entscheidung über die Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters, bei dem die Voraussetzung für das Richteramt (hier die Zulassung als Vertragsarzt gemäß § 12 Abs. 3 S. 2 SGG) nach der Berufung zum ehrenamtlichen Richter entfallen ist, konstitutive Wirkung hat (vgl. BSG 18.8.1992 - 1 S 8/92 = SozR 3-1500 § 22 Nr. 1).
  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91

    Richterausschluß - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Sozialgerichtsverfahren -

    Der 1. Senat des BSG hat in Abkehr von der früheren Rechtspr nunmehr entschieden, daß jedenfalls für nachträglich eintretende Ausschließungsgründe der Beschluß über die Amtsenthebung konstitutive Bedeutung habe, der ehrenamtliche Richter also bis dahin rechtmäßig sein Amt ausübe und zur richterlichen Tätigkeit heranzuziehen sei (Beschluß vom 18. August 1992 - SozR 3-1500 § 22 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 24.09.1997 - L 7 Ka 411/96

    Vertragsarzt - medizinisch-technisches Großgerät - keine rückwirkende Genehmigung

    Zwar enden die Rechte und Pflichten eines ehrenamtlichen Richters bei Wegfall der Voraussetzungen für ihre Berufung grundsätzlich erst mit der Entlassung aus dem ehrenamtlichen Richteramt (vgl. insoweit BSG, Beschluss vom 18.08.1992 - 1 S 8/92 = SozR 3 2500 § 106 Nr. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2012 - 4 E 11.12

    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; nicht rechtskräftige

    Eine vorläufige Regelung käme dementsprechend hier nur in Betracht, wenn im Entbindungsverfahren noch keine Entscheidung getroffen werden könnte (vgl. BSG, Beschluss vom 18. August 1992 - 1 S 8/92 -, juris Rn. 7).
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