Rechtsprechung
   BSG, 18.08.1992 - 12 RK 38/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3397
BSG, 18.08.1992 - 12 RK 38/92 (https://dejure.org/1992,3397)
BSG, Entscheidung vom 18.08.1992 - 12 RK 38/92 (https://dejure.org/1992,3397)
BSG, Entscheidung vom 18. August 1992 - 12 RK 38/92 (https://dejure.org/1992,3397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 22.05.1984 - 10 RAr 10/83

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Insolvenz des illegalen Verleihers -

    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 12 RK 38/92
    Seit dem Urteil des 10. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Mai 1984 (BSGE 56, 287 = SozR 4100 § 141n Nr. 8) habe sich die Auffassung durchgesetzt, daß der illegale Verleiher, der die Arbeitnehmer entlohnt habe, als alleiniger Arbeitgeber die Beiträge schulde.

    Hiermit habe der Gesetzgeber auf das Urteil des BSG vom 22. Mai 1984 (BSGE 56, 287 = SozR 4100 § 141n Nr. 8) reagiert, das so habe verstanden werden können, daß nur der lohnzahlende Verleiher Arbeitgeber sei.

    In der Sache rügt er eine Verletzung des Art. 1 § 10 AÜG, weil das LSG in Abweichung von dem Urteil des 10. Senats des BSG vom 22. Mai 1984 (BSGE 56, 287 = SozR 4100 § 141n Nr. 8) angenommen habe, daß nach damaligem Recht bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung neben dem lohnzahlenden Verleiher auch der Entleiher als Arbeitgeber hafte.

    In seinem Urteil vom 22. Mai 1984 (BSGE 56, 287 = SozR 4100 § 141n Nr. 8) hat der 10. Senat des BSG jedoch entschieden, daß in Fällen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung bei Insolvenz des illegalen Verleihers rückständige Beiträge aus der Konkursausfallversicherung jedenfalls insoweit zu entrichten seien, als der illegale Verleiher die Leiharbeitnehmer entlohnt habe.

    Unabhängig davon, ob diese Regelung nicht nur bei erlaubter Arbeitnehmerüberlassung galt (vgl 9b Senat in BSGE 61, 209, 211) oder auch bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung, wenn der lohnzahlende Verleiher als alleiniger Arbeitgeber angesehen wurde (vgl 10. Senat in BSGE 56, 287, 293), wäre hier eine Inanspruchnahme des Klägers als Bürge nicht erfolgt.

  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 16/85

    Illegaler Entleiher - Rückständiger Beitrag - Ilegaler Verleiher

    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 12 RK 38/92
    Mehrere Senate des BSG hätten inzwischen zum Ausdruck gebracht, daß zu keiner Zeit an der Haftung des Entleihers für die Sozialversicherungsbeiträge zu zweifeln gewesen sei (Urteile des 9b Senats vom 18. März 1987 <BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3>, des 2. Senats vom 27. August 1987 <2 RU 41/85> und des 12. Senats vom 25. Oktober 1988 <BSGE 64, 145 = SozR 2100 § 5 Nr. 3>).

    Beide Urteile betrafen im übrigen die Inanspruchnahme der BA auf Konkursausfallgeld und lassen sich nach den Urteilen des 9b Senats vom 18. März 1987 (BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3; vgl auch das Urteil des 2. Senats vom 27. August 1987 - 2 RU 41/85) nicht oder nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1988 (BSGE 64, 145 = SozR 2100 § 5 Nr. 3) jedenfalls nicht ausnahmslos verallgemeinern.

    Unabhängig davon, ob diese Regelung nicht nur bei erlaubter Arbeitnehmerüberlassung galt (vgl 9b Senat in BSGE 61, 209, 211) oder auch bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung, wenn der lohnzahlende Verleiher als alleiniger Arbeitgeber angesehen wurde (vgl 10. Senat in BSGE 56, 287, 293), wäre hier eine Inanspruchnahme des Klägers als Bürge nicht erfolgt.

  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 41/85

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 12 RK 38/92
    Mehrere Senate des BSG hätten inzwischen zum Ausdruck gebracht, daß zu keiner Zeit an der Haftung des Entleihers für die Sozialversicherungsbeiträge zu zweifeln gewesen sei (Urteile des 9b Senats vom 18. März 1987 <BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3>, des 2. Senats vom 27. August 1987 <2 RU 41/85> und des 12. Senats vom 25. Oktober 1988 <BSGE 64, 145 = SozR 2100 § 5 Nr. 3>).

    Beide Urteile betrafen im übrigen die Inanspruchnahme der BA auf Konkursausfallgeld und lassen sich nach den Urteilen des 9b Senats vom 18. März 1987 (BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3; vgl auch das Urteil des 2. Senats vom 27. August 1987 - 2 RU 41/85) nicht oder nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1988 (BSGE 64, 145 = SozR 2100 § 5 Nr. 3) jedenfalls nicht ausnahmslos verallgemeinern.

  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ausländischer (hier: philippinischer) Seeleute

    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 12 RK 38/92
    Mehrere Senate des BSG hätten inzwischen zum Ausdruck gebracht, daß zu keiner Zeit an der Haftung des Entleihers für die Sozialversicherungsbeiträge zu zweifeln gewesen sei (Urteile des 9b Senats vom 18. März 1987 <BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3>, des 2. Senats vom 27. August 1987 <2 RU 41/85> und des 12. Senats vom 25. Oktober 1988 <BSGE 64, 145 = SozR 2100 § 5 Nr. 3>).

    Beide Urteile betrafen im übrigen die Inanspruchnahme der BA auf Konkursausfallgeld und lassen sich nach den Urteilen des 9b Senats vom 18. März 1987 (BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3; vgl auch das Urteil des 2. Senats vom 27. August 1987 - 2 RU 41/85) nicht oder nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1988 (BSGE 64, 145 = SozR 2100 § 5 Nr. 3) jedenfalls nicht ausnahmslos verallgemeinern.

  • BSG, 12.08.1987 - 10 RAr 12/86

    Pflicht der Konkursausfallgeldversicherung zur Leistung von

    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 12 RK 38/92
    Auch der 10. Senat selbst habe in seinem Urteil vom 12. August 1987 (10 RAr 12/86, Die Beiträge 1987, 286) Zweifel an der Tragweite seiner früheren Entscheidung anklingen lassen.

    Fraglich ist indes, ob der 10. Senat in seinem Urteil vom 12. August 1987 (10 RAr 12/86, Die Beiträge 1987, 286) an seinen Ausführungen festgehalten oder nicht den lohnzahlenden illegalen Verleiher lediglich neben dem Entleiher als Arbeitgeber behandelt hat.

  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89

    Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst

    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 12 RK 38/92
    Sie macht geltend, nach dem Urteil des 4. Senats des BSG vom 18. Januar 1990 (BSGE 66, 144, 146 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1) führe das Unterlassen einer notwendigen Beiladung nicht zu einer Zurückverweisung, wenn die Klage aus der Sicht des Revisionsgerichts in jedem Fall abgewiesen werden müsse.

    Die Zurückverweisung zum Zwecke der Beiladung ist hier nicht im Anschluß an die Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (BSGE 66, 144 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1) und die darin genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 74, 19, 21 und 80, 228, 230) entbehrlich, weil im vorliegenden Verfahren die Klageabweisung in jedem Fall bestätigt werden müßte und daher der Verleiher nicht in seinen Rechten beeinträchtigt werden könne.

  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 10/90

    Notwendige Beiladung bei Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 12 RK 38/92
    Ist streitig, ob nach früherem Recht bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung der lohnzahlende Verleiher alleiniger Arbeitgeber war, so muß dieser in einem Rechtsstreit zwischen dem Entleiher und der Einzugsstelle um die Beitragsforderung notwendig beigeladen werden (Fortführung von BSG vom 19.2.1987 - 12 RK 9/85 und vom 25.10.1990 - 12 RK 10/90 = SozR 2200 § 172 Nr. 19 und SozR 3-2200 § 1399 Nr. 1).

    Aus ähnlichen Gründen hat der Senat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1990 (SozR 3-2200 § 1399 Nr. 1) entschieden, daß auch die Beiladung der Firmen notwendig war, an die ein von der Einzugsstelle als Arbeitgeber in Anspruch Genommener Arbeitskräfte vermittelt haben wollte.

  • BSG, 19.02.1987 - 12 RK 9/85

    Student - Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 12 RK 38/92
    Ist streitig, ob nach früherem Recht bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung der lohnzahlende Verleiher alleiniger Arbeitgeber war, so muß dieser in einem Rechtsstreit zwischen dem Entleiher und der Einzugsstelle um die Beitragsforderung notwendig beigeladen werden (Fortführung von BSG vom 19.2.1987 - 12 RK 9/85 und vom 25.10.1990 - 12 RK 10/90 = SozR 2200 § 172 Nr. 19 und SozR 3-2200 § 1399 Nr. 1).

    Demgegenüber war bei erlaubter Arbeitnehmerüberlassung in einem Rechtsstreit zwischen Verleiher und Einzugsstelle der lediglich als Bürge haftende Entleiher nicht notwendig beizuladen (BSG SozR 2200 § 172 Nr. 19).

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 5/87

    Beitragserstattungsanspruch - Anwendbarkeit der Verfallklausel - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 12 RK 38/92
    Soweit sie sich dafür auf die Rechtsprechung des BSG (BSGE 57, 209, 210; 58, 27, 30; 63, 18, 23) beruft, stehen diese Entscheidungen einer Rücknahme des ursprünglichen Bescheides nach § 44 Abs. 1 SGB X nicht entgegen, zumal im Beitragsrecht eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Arbeitgebereigenschaft des lohnzahlenden Verleihers, die der 10. Senat im Jahre 1984 geändert hätte, nicht vorlag.
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RAz 3/83

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Damalige Rechtsprechung des BSG - Nachträgliche

    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 12 RK 38/92
    Soweit sie sich dafür auf die Rechtsprechung des BSG (BSGE 57, 209, 210; 58, 27, 30; 63, 18, 23) beruft, stehen diese Entscheidungen einer Rücknahme des ursprünglichen Bescheides nach § 44 Abs. 1 SGB X nicht entgegen, zumal im Beitragsrecht eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Arbeitgebereigenschaft des lohnzahlenden Verleihers, die der 10. Senat im Jahre 1984 geändert hätte, nicht vorlag.
  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht