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   BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R   

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BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R (https://dejure.org/2005,9660)
BSG, Entscheidung vom 18.08.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R (https://dejure.org/2005,9660)
BSG, Entscheidung vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R (https://dejure.org/2005,9660)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit - Tatbestands- und Bindungswirkung der Nichteintragung der Berufsausbildung in das Verzeichnis nach BBiG - Verfassungsmäßigkeit - Förderung der beruflichen Weiterbildung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB); Rechtmäßigkeit der Einordnung einer Maßnahme als eine förderungsfähige Ausbildung; Notwendigkeit des Vorliegens einer betrieblichen bzw. außerbetrieblichen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf; Pflicht ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89

    Ausbildungsförderung bei Ausbildungsgängen nach staatlichen Sonderprogrammen

    Auszug aus BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R
    Der Hinweis der AusbFöAnO auf die anerkannten Ausbildungsberufe bedeutete vielmehr, dass die Ausbildung nur dann gefördert werden konnte, wenn sie in der durch das BBiG vorgeschriebenen Form geschah (BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist es sachgerecht, wenn Leistungen für eine berufliche Ausbildung an die Voraussetzung geknüpft sind, dass die Ausbildung nach Maßgabe des BBiG erfolgt (BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2 S 6).

  • BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 81/93

    Praktikum - Berufsausbildungsbeihilfe

    Auszug aus BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat das BSG später ausgeführt, dass durch die Aufnahme von Berufsausbildungsverhältnissen in das nach § 31 BBiG (in der bis 31. März 2005 geltenden Fassung; seit 1. April 2005 § 34 BBiG) einzurichtende und zu führende Verzeichnis die hierfür zuständige Stelle darüber entscheidet, ob eine Ausbildung der durch das BBiG vorgeschriebenen Form entspricht (BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 8 S 36).
  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80

    Leistungsbescheide bei Lehrstellenwechsel werden Gegenstand des Verfahrens

    Auszug aus BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R
    Schließlich steht auch § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III der Förderungsfähigkeit nicht entgegen; denn diese Bestimmung betrifft nur den - hier nicht vorliegenden - Wechsel aus einem schon geförderten oder (noch) zu fördernden Ausbildungsverhältnis in ein neues Ausbildungsverhältnis (vgl zur gleichen Rechtssituation unter Geltung des Arbeitsförderungsgesetzes BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26 S 77 mwN).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Zum einen ist nach der Rechtsprechung des für die Arbeitsförderung zuständig gewesenen 7a-Senats des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, die Eintragung bzw die Nichteintragung des Berufsausbildungsverhältnisses in das Berufsausbildungsverzeichnis für Gerichte, andere Behörden und Dritte insoweit bindend, als damit ua im Hinblick auf das Vorliegen eines Ausbildungsverhältnisses Tatbestandswirkung eintritt (BSG vom 18.08.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R, juris RdNr 16) .

    Mit der Aufnahme von Berufsausbildungsverhältnissen in das nach dem BBiG einzurichtende und zu führende Verzeichnis durch die hierfür zuständige Stelle erfolgt zugleich eine Entscheidung darüber, ob eine Ausbildung der durch das BBiG vorgeschriebenen Form entspricht (BSG vom 18.8.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R, juris RdNr 16; s auch BSG vom 21.6.1994 - 11 RAr 81/93, SozR 3-4100 § 40 Nr. 8 S 36 juris RdNr 19) .

  • LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 124/10

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe für eine betriebliche Ausbildung; Anspruch

    Sie muss nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vielmehr auch in den vom Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Formen durchgeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 9b/7 Rar 18/89, juris zu staatlichen Sonderprogrammen; Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R, juris zu einem Modellprojekt des Europäischen Sozialfonds; vgl. auch Urteil des LSG Sachsen vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10, juris und das Urteil des LSG Thüringen vom 30. Mai 2012 - L 10 AL 41/09, juris jeweils zu einem nicht in das Ausbildungsverzeichnis der zuständigen Kammer eingetragenen Ausbildungsvertrag).

    Durch die Aufnahme des Berufsausbildungsverhältnisses in das nach § 34 BBiG einzurichtende und zu führende Verzeichnis entscheidet die hierfür zuständige Stelle, ob eine Ausbildung der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form entspricht (BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R, juris).

    Eine Überprüfung der inhaltlichen Übereinstimmung der betrieblichen Ausbildung mit den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes und der jeweiligen Ausbildungsordnung steht der Beklagten im Rahmen der Entscheidung über die Berufsausbildungsbeihilfe und damit den Sozialgerichten grundsätzlich nicht zu (BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 2 AS 1962/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse haben für die Bundesagentur für Arbeit, die Beteiligten und die Gerichte Tatbestandswirkung; ein eigenständiges Prüfrecht besteht nicht (vgl. Brecht-Heitzmann in Gagel, SGB II / SGB III, Stand 2013, Rn 21 mit Hinweis auf BSG 21.06.1994 - 11 RAr 81/93 - SozR 3-4100 § 40 Nr. 8; BSG v 18.08.2005 - B 7 a/7 AL 100/04 R - juris; so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.07.2012 - L 15 AS 168/12 B ER, juris Rn 18).
  • LSG Sachsen, 17.08.2023 - L 3 AL 187/17
    Vielmehr wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nur dann gefördert wird, wenn sie auch in der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form geschieht (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 1990 - 9b/7 RAr 18/89 - S ozR 3-4100 § 40 Nr. 2 = juris Rdnr. 14; BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 - juris Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 4. März 2021 - B 11 AL 7/19 R - SozR 4-4300 § 25 Nr. 4 = juris Rdnr. 17).

    Denn durch die Aufnahme des Berufsausbildungsverhältnisses in das nach § 34 BBiG zu führende Verzeichnis entscheidet die hierfür zuständige Stelle, ob eine Ausbildung der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2005, a. a. O., Rdnr. 16 f.; Sächs. LSG, Urteil vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10 - juris Rdnr. 21).

    Eine Überprüfung der inhaltlichen Übereinstimmung der betrieblichen Ausbildung mit den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes und der jeweiligen Ausbildungsordnung steht der Beklagten im Rahmen der Entscheidung über die Berufsausbildungsbeihilfe und damit den Sozialgerichten grundsätzlich nicht zu (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Januar 2002 - B 11 AL 250/01 B - juris Rdnr. 4; BSG, Urteil vom 18. August 2005, a. a. O. Rdnr. 16; Sächs. LSG, Urteil vom 10. November 2011, a. a. O., Rdnr. 21).

  • LSG Bayern, 15.03.2016 - L 9 AL 284/15

    Keine Berufsausbildungsbeihilfe nach SGB III bei Anspruch nach BAföG

    Die Bundesagentur für Arbeit und die Gerichte seien an die Nichteintragung eines Ausbildungsverhältnisses in das Verzeichnis nach BBiG gebunden (Bundessozialgericht - BSG vom 18.08.2005, Az. B 7a/7 AL 100/04 R).

    Sie müsse nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch in den vom Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Formen durchgeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23.05.1989, Az. 9b/7 Rar 18/89; Urteil vom 18.08.2005, Az. B 7a/7 AL 100/04 R; Urteil des LSG Sachsen vom 10.11.2011; Az. L 3 AL 60/10; Urteil des LSG Thüringen vom 30.05.2012, Az. L 10 AL 41/09; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.06.2013, Az. L 6 AL 124/10).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 5471/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche

    Der Besuch von nicht zugelassenen Maßnahmen oder von Maßnahmen nicht zugelassener Träger (vgl. zum Verfahren §§ 176 ff. SGB III) ist jedenfalls nicht förderungsfähig (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R - ), weil es sich insoweit schon institutionell um keine Weiterbildung im Sinne der §§ 81 ff. SGB III handelt (vgl. BSGE 100, 6 = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1 ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.05.2017 - L 3 AL 15/15

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähige Berufsausbildung -

    Der Entscheidung des BSG vom 18. August 2005 (B 7 a/7 AL 100/04 R) sei im Umkehrschluss zu entnehmen, dass die Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverzeichnisse bindend für die Parteien des Ausbildungsverhältnisses, die Beklagte und die Sozialgerichte sei.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 21. Juni 1994 - 11 RAr 81/93 - Urteil vom 18. August 2005 - B 7 a/7 AL 100/04 R -, Rn. 16, juris) wird durch die Aufnahme des Berufsausbildungsverhältnisses in das nach § 35 BBiG zu führende Verzeichnis durch die hierfür zuständige Stelle entschieden, ob eine Ausbildung der durch das BBiG vorgeschriebenen Form entspricht.

  • LSG Thüringen, 30.05.2012 - L 10 AL 41/09

    Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit der Ausbildung - Tatbestands- und

    Entgegen der Ansicht der Klägerin genügt es für die Förderungsfähigkeit nicht, dass die gewählte Ausbildung zu einem anerkannten beruflichen Abschluss führt (vgl. BSG vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R).

    Durch die Aufnahme des Berufsausbildungsverhältnisses in das nach § 34 BBiG (in der seit 1. April 2005 geltenden Fassung) einzurichtende und zu führende Verzeichnis entscheidet die hierfür zuständige Stelle, ob eine Ausbildung der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form entspricht (vgl. BSG vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R).

  • LSG Sachsen, 10.11.2011 - L 3 AL 60/10

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zur

    Entgegen der Ansicht der Klägerin genügt es für die Förderungsfähigkeit nicht, dass die gewählte Ausbildung zu einem anerkannten beruflichen Abschluss führt (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R - JURIS-Dokument, Orientierungssatz 1 und Rdnr. 17).

    Durch die Aufnahme des Berufsausbildungsverhältnisses in das nach § 34 BBiG (in der seit 1. April 2005 geltenden Fassung) einzurichtende und zu führende Verzeichnis entscheidet die hierfür zuständige Stelle, ob eine Ausbildung der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R - JURIS-Dokument Rdnr. 16).

  • LSG Thüringen, 20.10.2014 - L 4 AS 1070/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - keine

    Die Aufnahme in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge entfalte für die Frage, ob es sich um eine staatlich anerkennte Berufsausbildung handele, nach der Rechtsprechung des BSG Tatbestandswirkung (Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R).

    Deshalb ist die von dem SG hierfür angeführte Entscheidung des BSG zu § 60 SGB III a.F. (Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R, juris) so zu verstehen, dass allein die Eintragung in das Verzeichnis den Nachweis dafür erbringt, dass konkret-individuell die Ausbildung der durch das BBiG vorgeschriebenen Form entspricht, was ebenfalls eine Leistungsvoraussetzung für eine arbeitsförderungsrechtliche Förderung nach § 57 SGB III F. 2012 darstellt (vgl. zu § 60 SGB III a.F.: BSG, Urteil vom 18. August 2005, a.a.O.).

  • LSG Sachsen, 30.11.2017 - L 3 AL 192/15
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2018 - L 5 AS 36/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - zeitliche Begrenzung bei

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2013 - L 34 AS 2690/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 19 AS 2316/13

    Teilnahme an Maßnahmen der außerbetrieblichen Berufsausbildung schließt dem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 12 AL 83/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2008 - L 12 B 16/08
  • LSG Sachsen, 09.09.2013 - L 7 AS 1237/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

  • BSG, 26.03.2010 - B 11 AL 108/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Förderung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 15 AS 168/12

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhals für Auszubildende bei

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 18 AL 252/09

    Ausbildung zum Physiotherapeuten; Berufliche Weiterbildung; Abgrenzung zur

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - L 34 AS 2968/12

    Auszubildender - Bezug von Ausbildungsgeld - Ausbildung zum Bürokaufmann -

  • LSG Hamburg, 11.09.2013 - L 2 AL 86/10
  • LSG Bayern, 29.06.2006 - L 10 AL 61/05

    Streit um die Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für die Dauer der

  • OVG Bremen, 06.03.2006 - S1 B 338/05

    Junger Erwachsener ohne Ausbildung; Wohnen bei Eltern - Arbeitslosengeld II;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2020 - L 11 AL 137/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2018 - L 7 AL 11/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2014 - L 11 AL 37/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2012 - L 7 AL 83/10
  • SG Oldenburg, 02.07.2012 - S 4 AL 55/12
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