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BSG, 18.08.2011 - B 7 AL 59/11 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Chemnitz - S 6 AL 912/07
- LSG Sachsen - L 3 AL 230/09
- BSG, 18.08.2011 - B 7 AL 59/11 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 18.08.2011 - B 7 AL 59/11 B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss er mithin eine konkrete Rechtsfrage formulieren, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 mwN). - BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R
Unfallversicherung - Unfallverhütung - Anschlußzwang - Arbeitsmedizinischer und …
Auszug aus BSG, 18.08.2011 - B 7 AL 59/11 B
1 Ferner sei die Revision wegen einer Abweichung von der Entscheidung des BSG vom 30.6.1999 (B 2 U 25/98) zuzulassen, in der das BSG darauf abgestellt habe, kennzeichnend für eine selbstständige Tätigkeit seien das eigene Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die Möglichkeit, frei über Arbeitsort und Arbeitszeit zu verfügen. - BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung
Auszug aus BSG, 18.08.2011 - B 7 AL 59/11 B
Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Abweichung (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 91).