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   BSG, 18.08.2016 - B 5 R 161/16 B   

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BSG, 18.08.2016 - B 5 R 161/16 B (https://dejure.org/2016,40898)
BSG, Entscheidung vom 18.08.2016 - B 5 R 161/16 B (https://dejure.org/2016,40898)
BSG, Entscheidung vom 18. August 2016 - B 5 R 161/16 B (https://dejure.org/2016,40898)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 18.08.2016 - B 5 R 161/16 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 160a RdNr 32 ff).

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus BSG, 18.08.2016 - B 5 R 161/16 B
    12 Ein Anspruch auf Gewährung einer Regelaltersrente iS von § 35 SGB VI setzt auch bei der Geltendmachung eines Rentenanspruchs aufgrund von Ghetto-Beitragszeiten die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voraus (BSGE 99, 35 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 4; BSG SozR 4-5075 § 1 Nr. 6 RdNr 11).
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 70/06 R

    Zahlbarmachung von Ghettorenten - Zwangsaufenthalt - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 18.08.2016 - B 5 R 161/16 B
    12 Ein Anspruch auf Gewährung einer Regelaltersrente iS von § 35 SGB VI setzt auch bei der Geltendmachung eines Rentenanspruchs aufgrund von Ghetto-Beitragszeiten die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voraus (BSGE 99, 35 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 4; BSG SozR 4-5075 § 1 Nr. 6 RdNr 11).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 18.08.2016 - B 5 R 161/16 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung und dabei insbesondere den Schritt darstellen, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfragen notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 18.08.2016 - B 5 R 161/16 B
    Vielmehr ist die Angabe der Entscheidung eines in § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG genannten Gerichts mit Aktenzeichen und Datum oder Fundstelle erforderlich (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 18.08.2016 - B 5 R 161/16 B
    Kann mangels entsprechenden Vortrags nicht ausgeschlossen werden, dass der geltend gemachte Anspruch unabhängig vom Ergebnis der angestrebten rechtlichen Klärung womöglich am Fehlen einer weiteren Anspruchsvoraussetzung scheitern müsste, fehlt es an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und damit der Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfragen (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 3 mwN).
  • BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung der

    Auszug aus BSG, 18.08.2016 - B 5 R 161/16 B
    Dagegen kann die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, noch nicht festgestellt hat und damit nur die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht und nach weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (BSG vom 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B - Juris mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2018 - L 14 R 185/17

    Kein Anspruch der Witwe auf Altersrente aus der Versicherung des verstorbenen

    Denn die Klägerin hat - unabhängig von weiteren Anspruchsvoraussetzungen der Regelaltersrente auf der Grundlage des § 35 SGB VI (in der seit dem 01.01.2008 unverändert geltenden Fassung) und nach Maßgabe des ZRBG - bereits deshalb keinen Anspruch auf Zahlung einer Regelaltersrente aus der Versicherung ihres verstorbenen Ehemannes N, weil es an einer wirksamen Antragstellung des Versicherten gemäß § 115 Absatz 1 Satz 1 SGB VI fehlt (vgl. zu allem Folgenden das Urteil des erkennenden Senats vom 26.02.2016, L 14 R 779/15, juris; die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 26.02.2016, B 5 R 161/16 B, als unzulässig verworfen).
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