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   BSG, 18.09.1996 - 5/4 RA 5/94   

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BSG, 18.09.1996 - 5/4 RA 5/94 (https://dejure.org/1996,10955)
BSG, Entscheidung vom 18.09.1996 - 5/4 RA 5/94 (https://dejure.org/1996,10955)
BSG, Entscheidung vom 18. September 1996 - 5/4 RA 5/94 (https://dejure.org/1996,10955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe von Altersrente - Einbeziehung der Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung - Anforderungen an eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 18.09.1996 - 4 RA 5/94
    Durch diese spezielle Auslegungsregel hat der EinigVtr das Überführungsprogramm der DDR mithin ua in folgender Hinsicht verändert: Die erworbenen Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Alter und Tod sollten - soweit noch nicht geschehen - bis Ende 1991 in die Rentenversicherung überführt werden (sog "Systementscheidung", vgl Bundessozialgericht Urteil vom 27. Januar 1993 - 4 RA 40/92 - BSGE 72, 50 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1).

    Aus dem Zusammenwirken der sog Systementscheidung mit der sog Zahlbetragsgarantie ergibt sich, daß der EinigVtr die in § 24 Abs. 5 RAnglG vorgesehene begrenzte Dynamisierung des Gesamtzahlbetrags der Ansprüche auf Altersversorgung oberhalb der Sozialversicherungsrente auch für Bestandsrentner und rentennahe Jahrgänge abgeschafft hat, so daß diesem Personenkreis seit dem 3. Oktober 1990 nur noch die Erhaltung des Nominalwertes ihres bisherigen Anspruches gewährleistet war (BSG Urteil vom 27. Januar 1993 - 4 RA 40/92 -BSGE 72, 50 ff = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1; vom 30. März 1994 - 4 RA 62/93 - nicht veröffentlicht; vom 5. März 1996 - 4 RA 82/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 17. Juli 1996 - 5/4 RA 21/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die - inzwischen durch Inkrafttreten des SGB VI vollzogene - Systementscheidung unterliegt auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wie der 4. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 27. Januar 1993 - 4 RA 40/92 - BSGE 72, 50 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1 und vom 5. März 1996 - 4 RA 82/94 - ausgeführt hat.

  • BSG, 05.03.1996 - 4 RA 82/94

    Anpassung von Renten nach § 13 der DDR-Eisenbahner-Verordnung,

    Auszug aus BSG, 18.09.1996 - 4 RA 5/94
    Aus dem Zusammenwirken der sog Systementscheidung mit der sog Zahlbetragsgarantie ergibt sich, daß der EinigVtr die in § 24 Abs. 5 RAnglG vorgesehene begrenzte Dynamisierung des Gesamtzahlbetrags der Ansprüche auf Altersversorgung oberhalb der Sozialversicherungsrente auch für Bestandsrentner und rentennahe Jahrgänge abgeschafft hat, so daß diesem Personenkreis seit dem 3. Oktober 1990 nur noch die Erhaltung des Nominalwertes ihres bisherigen Anspruches gewährleistet war (BSG Urteil vom 27. Januar 1993 - 4 RA 40/92 -BSGE 72, 50 ff = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1; vom 30. März 1994 - 4 RA 62/93 - nicht veröffentlicht; vom 5. März 1996 - 4 RA 82/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 17. Juli 1996 - 5/4 RA 21/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die - inzwischen durch Inkrafttreten des SGB VI vollzogene - Systementscheidung unterliegt auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wie der 4. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 27. Januar 1993 - 4 RA 40/92 - BSGE 72, 50 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1 und vom 5. März 1996 - 4 RA 82/94 - ausgeführt hat.

  • BSG, 17.07.1996 - 4 RA 21/94

    Versorgungsleistungen für Mitglieder der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung

    Auszug aus BSG, 18.09.1996 - 4 RA 5/94
    Aus dem Zusammenwirken der sog Systementscheidung mit der sog Zahlbetragsgarantie ergibt sich, daß der EinigVtr die in § 24 Abs. 5 RAnglG vorgesehene begrenzte Dynamisierung des Gesamtzahlbetrags der Ansprüche auf Altersversorgung oberhalb der Sozialversicherungsrente auch für Bestandsrentner und rentennahe Jahrgänge abgeschafft hat, so daß diesem Personenkreis seit dem 3. Oktober 1990 nur noch die Erhaltung des Nominalwertes ihres bisherigen Anspruches gewährleistet war (BSG Urteil vom 27. Januar 1993 - 4 RA 40/92 -BSGE 72, 50 ff = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1; vom 30. März 1994 - 4 RA 62/93 - nicht veröffentlicht; vom 5. März 1996 - 4 RA 82/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 17. Juli 1996 - 5/4 RA 21/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dem hat sich der Senat nach eigener Überprüfung angeschlossen (vgl Urteil vom 17. Juli 1996 - 5/4 RA 21/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 62/93

    Bemessung der Höhe der Altersversorgung - Anspruch auf Neuberechnung der Rente -

    Auszug aus BSG, 18.09.1996 - 4 RA 5/94
    Aus dem Zusammenwirken der sog Systementscheidung mit der sog Zahlbetragsgarantie ergibt sich, daß der EinigVtr die in § 24 Abs. 5 RAnglG vorgesehene begrenzte Dynamisierung des Gesamtzahlbetrags der Ansprüche auf Altersversorgung oberhalb der Sozialversicherungsrente auch für Bestandsrentner und rentennahe Jahrgänge abgeschafft hat, so daß diesem Personenkreis seit dem 3. Oktober 1990 nur noch die Erhaltung des Nominalwertes ihres bisherigen Anspruches gewährleistet war (BSG Urteil vom 27. Januar 1993 - 4 RA 40/92 -BSGE 72, 50 ff = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1; vom 30. März 1994 - 4 RA 62/93 - nicht veröffentlicht; vom 5. März 1996 - 4 RA 82/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 17. Juli 1996 - 5/4 RA 21/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 21.02.1996 - 5 RJ 12/95

    Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer

    Auszug aus BSG, 18.09.1996 - 4 RA 5/94
    Ein Anspruch auf eine Tätigkeit des Versicherungsträgers, wie sie der Kläger begehrt - hier also auf Berechnung seiner Altersrente nach einer bestimmten Vorschrift - ergäbe sich nicht ohne weiteres, sondern allenfalls aus einer dann vom Gesetzgeber in seiner Zuständigkeit möglicherweise erlassenen Norm (BSG Urteile vom 29. November 1990 - 5/4a RJ 53/87 - BSGE 68, 31 [BSG 29.11.1990 - 5 RJ 53/87] = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 12, vom 15. März 1995 - 5 RJ 44/94 - SozR 3-8575 Art. 2 § 4 Nr. 1 und vom 21. Februar 1996 - 5 RJ 12/95, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 15.03.1995 - 5 RJ 44/94

    Besserstellung von Rentnern in den neuen Bundesländern verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 18.09.1996 - 4 RA 5/94
    Ein Anspruch auf eine Tätigkeit des Versicherungsträgers, wie sie der Kläger begehrt - hier also auf Berechnung seiner Altersrente nach einer bestimmten Vorschrift - ergäbe sich nicht ohne weiteres, sondern allenfalls aus einer dann vom Gesetzgeber in seiner Zuständigkeit möglicherweise erlassenen Norm (BSG Urteile vom 29. November 1990 - 5/4a RJ 53/87 - BSGE 68, 31 [BSG 29.11.1990 - 5 RJ 53/87] = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 12, vom 15. März 1995 - 5 RJ 44/94 - SozR 3-8575 Art. 2 § 4 Nr. 1 und vom 21. Februar 1996 - 5 RJ 12/95, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 19.03.1997 - 5 RJ 72/95

    Berechnung der Rente bei Verlassen der ehemaligen DDR vor dem 19.5.1990, kein

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 17. Juli 1996 - 5/4 RA 21/94 - und 18. September 1996 - 5/4 RA 5/94 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt hat, hatte schon der Gesetzgeber der demokratisierten DDR in §§ 24, 25 RAnglG grundsätzlich vorgesehen, Zusatzrenten und Sozialpflichtversicherungs- sowie FZR-Renten durch eine einzige, neu festzusetzende Rente aus der Sozialpflichtversicherung zu ersetzen; die Überführung sollte im zweiten Halbjahr 1990 geschehen.

    Diese - inzwischen durch Inkrafttreten des SGB VI vollzogene - Systementscheidung unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl Senatsurteile vom 18. September 1996 - 5/4 RA 5/94 - und vom 17. Juli 1996 - 5/4 RA 21/94 - mwN).

  • BSG, 06.11.1996 - 4 RA 48/94

    Überführung des Versorgungsanspruchs der ehemaligen DDR in die Rentenversicherung

    Dasselbe hat der erkennende Senat für den Fall entschieden, daß ein Versicherter zunächst der FZR beigetreten ist und anschießend zusätzlich der AVI angehört hat (Urteil des Senats vom 18. September 1996, 5/4 RA 5/94).

    Der erkennende Senat hat sich diesen Entscheidungen angeschlossen (vgl Urteile vom 17. Juli 1996, 5/4 RA 21/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, und vom 18. September 1996, 5/4 RA 5/94) und hält auch nach erneuter Überprüfung daran fest, daß Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen nicht als "echte" Sozialversicherung anzusehen sind, deshalb im Gegensatz zur Sozialpflichtversicherungsrente eine gesonderte Überführung gerechtfertigt ist, und keine Verfassungswidrigkeit besteht.

  • BSG, 06.11.1996 - 4 RA 87/94

    Anspruch auf Neuberechnung der Rente - Anspruch auf Weiterzahlung und

    Dasselbe hat der erkennende Senat für den Fall entschieden, daß ein Versicherter zunächst der FZR beigetreten ist und anschließend zusätzlich der AVI angehört hat (Urteil des Senats vom 18. September 1996, 5/4 RA 5/94).

    Der erkennende Senat hat sich diesen Entscheidungen angeschlossen (vgl Urteile vom 17. Juli 1996, 5/4 RA 21/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, und vom 18. September 1996, 5/4 RA 5/94) und hält auch nach erneuter Überprüfung daran fest, daß Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen nicht als "echte" Sozialversicherung anzusehen sind, deshalb im Gegensatz zur Sozialpflichtversicherungsrente eine gesonderte Überführung gerechtfertigt ist, und keine Verfassungswidrigkeit besteht.

  • BSG, 06.11.1996 - 4 RA 57/93

    Dynamisierung einer Leistung aus einem Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR

    Der erkennende Senat hat sich diesen Entscheidungen angeschlossen (vgl Urteile vom 17. Juli 1996, 5/4 RA 21/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, und vom 18. September 1996, 5/4 RA 5/94) und hält auch nach erneuter Überprüfung daran fest, daß Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen nicht als "echte" Sozialversicherung anzusehen sind, deshalb im Gegensatz zur Sozialpflichtversicherungsrente eine gesonderte Überführung gerechtfertigt ist, und keine Verfassungswidrigkeit besteht.
  • BSG, 06.11.1996 - 4 RA 32/94

    Anspruch auf Neuberechnung der Rente sowie auf Weiterzahlung und Dynamisierung

    Der erkennende Senat hat sich diesen Entscheidungen angeschlossen (vgl Urteile vom 17. Juli 1996, 5/4 RA 21/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, und vom 18. September 1996, 5/4 RA 5/94) und hält auch nach erneuter Überprüfung daran fest, daß Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen nicht als "echte" Sozialversicherung anzusehen sind, deshalb im Gegensatz zur Sozialpflichtversicherungsrente eine gesonderte Überführung gerechtfertigt ist, und keine Verfassungswidrigkeit besteht.
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